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Abmahnterror
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1889949) Verfasst am: 10.12.2013, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:

handelt es sich um die gleiche kanzlei, die säumige zahler an den pornopranger stellen wollte?

Es ist diese Kanzlei und wie es ausschaut haben sie schon ein Problem in einem anderen Fall.

Zitat:
Allerdings dürfte das Urteil Vorbildcharakter haben. Sollte es in den nächsten Instanzen Bestand haben, könnte – angesichts der Vielzahl von Abgemahnten – eine regelrechte Klagewelle auf die Kanzlei und Frank Drescher zukommen.
Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen U+C und Drescher haben. Bereits seit April ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf versuchten Betrug.


Also: Wer eine Abmahnung bekommt, erst mal Strafanzeige wegen Betrugs oder Erpressung stellen. Lachen
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1915386) Verfasst am: 11.04.2014, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Redtube-Abmahnungen: Gericht hält Pornostreaming-Abmahnungen für unrechtmäßig

Zitat:
Weder die angeblichen Rechteinhaber The Archive noch ein Vertreter der Kanzlei U+C erschienen allerdings vor Gericht, obwohl der Termin mehrfach auf Wunsch der Kanzlei verschoben wurde.

Deshalb erging am 9. April ein Versäumnisurteil, wie Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der den Abgemahnten vertrat, berichtet. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei. Es stehe vorerst fest, "dass der Firma 'The Archive AG' kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma die Kosten des Verfahrens tragen". Bislang ist dieses Urteil aber noch nicht rechtskräftig.

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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Chinasky
dirty ol' man



Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 1257
Wohnort: Hoher Norden

Beitrag(#1915412) Verfasst am: 12.04.2014, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ein kleiner Lichtblick. Smilie
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Still confused - but on a higher level.

Mein Zeugs auf deviantart
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#1946190) Verfasst am: 30.08.2014, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das war's dann wohl für Uhrmann: wird die Verurteilung wegen Insolvenzverschlepung, Sozialkassenbetrugs und versuchten Betrugs rechtskäftig, ist er auch seine Anwaltszulassung los (Quelle).

Leider steht zu befürchten, dass da dann ein anderer wieder auftaucht. Das ist wie eine Hydra.
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"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1975266) Verfasst am: 01.01.2015, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

RedTube-Abmahner verliert Anwaltszulassung

Zitat:
"Da der Ex-Kollge Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt."

Auf Nachfrage hat Urmann dem Magazin Welt mitgeteilt: "Ich habe meine Zulassung und die der Rechtsanwaltsgesellschaft am 3. November aus freien Stücken zurückgegeben ... Ich denke, nach einem Strafverfahren, an dem man als Angeklagter beteiligt ist, kann man meiner Meinung nach nicht mehr als Organ der Rechtspflege auftreten".

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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3891

Beitrag(#2157325) Verfasst am: 14.11.2018, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

https://rp-online.de/nrw/panorama/ratingen-abi-party-kostet-schueler-3100-euro-wegen-verstoss-gegen-markenrecht-anwalt-gibt-tipps_aid-34485093 schrieb:

Zitat:
Abiturienten aus Ratingen haben mit dem Namen ihrer Party gegen das Markenrecht verstoßen und sollen mehr als 3000 Euro zahlen.


Ich halte es für absoluten Irrsinn, Schüler wegen eines belanglosen Party-Namens mit Tausenden Euro zu belasten.
Dabei waren das nur vorgerichtliche Mahn-Kosten.
Käme es zu einem Gerichts-Prozess, würde es noch wesentlich teurer werden.
Diesem Abmahn-Irrsinn muss grundsätzlich und dauerhaft ein Riegel vorgeschoben werden.
_________________
72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
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Freddye
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.03.2018
Beiträge: 45

Beitrag(#2157448) Verfasst am: 16.11.2018, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:

Diesem Abmahn-Irrsinn muss grundsätzlich und dauerhaft ein Riegel vorgeschoben werden.


Die Frage ist wie man das macht. Die Politik ist unwillig. Die Netzpartei gibt es nicht mehr oder so.
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