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Der Fall Edathy - Eine Krise des Rechtsstaates?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1988155) Verfasst am: 02.03.2015, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Der Mann ist eine tickende Zeitbombe. Solche Typen müssten eigentlich präventiv in Sicherungsverwahrung genommen werden, so lange bis sie sich einer Therapie unterziehen.

kannst du ein entsprechendes Gesetz verfassungskonform konstruieren? Angesichts deiner interessanten Ideen zur Reform des ProstG wäre dies wirklich interessant zu lesen.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1988158) Verfasst am: 02.03.2015, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Der Mann ist gefährlich, er verfügt über absolut kein Unrechtsempfinden im Bezug auf seine Pädophilie. Seine gespielte "Reue" vor Gericht hat er nur vorgetäuscht um für sich einen Vorteil zu erreichen. Sobald er den Vorteil in der Tasche hatte (Einstellung des Verfahrens), hat er sich direkt wieder von seinem Geständnis distanzeirt und versucht alles zu leugnen und schön zu reden.

Der Mann ist eine tickende Zeitbombe. Solche Typen müssten eigentlich präventiv in Sicherungsverwahrung genommen werden, so lange bis sie sich einer Therapie unterziehen.


Das ist deine Meinung, die übrigens nichts mit deinem Vorposting zu tun hat:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Seit wann ist der Erwerb von Kinderpornographie eine "Bagatelle" und "Keinstkriminalität"?
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1988159) Verfasst am: 02.03.2015, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Seit wann ist der Erwerb von Kinderpornographie eine "Bagatelle" und "Keinstkriminalität"?

Seit wann sind Leute, die sich bei Bilder von nackte Kinder (die davon nichts wissen) sich einen runterholen, Schwerstkriminellen?
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1988161) Verfasst am: 02.03.2015, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Seit wann sind Leute, die sich bei Bilder von nackte Kinder (die davon nichts wissen) sich einen runterholen, Schwerstkriminellen?


Gleichgültig wie man den Vorgang bewertet. Die Unwissenheit des potentiellen Opfers ist ein schlechtes Argument. Oder ist es in Ordnung zu klauen, wenn der Bestohlene davon nichts mitbekommt?
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1988165) Verfasst am: 02.03.2015, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
" Die Angeklagten gelten dann als unschuldig."

Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden.


Nein, nicht "schuldig sein", bloss hinreichender Verdacht für die Tatbegehung.
Wenn nicht angeklagt wurde=hinreichender Verdacht bestand, dann muss nichts eingestellt werden.

Das ist wiederum falsch. Auch wenn nicht angeklagt wurde, wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, und eine Einstellung nach § 153a STPO setzt gerade vorraus, dass "schuld" oberhalb der kleinstkriminalität vorliegt, sonst wird nämlich nach 153 eingestellt.

Einstellung hin oder her. Findet er denn nun noch jemand, der ihn einstellt?
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goatmountain
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Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1988170) Verfasst am: 02.03.2015, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:
ist schon hammerhart in welche richtung sich die politikerkaste der brd entwickelt.


Es war kaum je anders. Eine Quote der Verfilzung, Vertuschung und Käuflichkeit existiert immer. Teilweise sogar respektiert wie im Bayern vergangener Jahrzehnte. Das ist auch hammerhart. Es ist nur keine neue Entwicklung.
na und? hast du dich etwa schon daran gewoehnt? ich nicht.
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goatmountain
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1988171) Verfasst am: 02.03.2015, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Seit wann ist der Erwerb von Kinderpornographie eine "Bagatelle" und "Keinstkriminalität"?

Seit wann sind Leute, die sich bei Bilder von nackte Kinder (die davon nichts wissen) sich einen runterholen, Schwerstkriminellen?

natuerlich nicht, die wollen doch nur spielen. Mit den Augen rollen
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1988174) Verfasst am: 02.03.2015, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Seit wann sind Leute, die sich bei Bilder von nackte Kinder (die davon nichts wissen) sich einen runterholen, Schwerstkriminellen?


Gleichgültig wie man den Vorgang bewertet. Die Unwissenheit des potentiellen Opfers ist ein schlechtes Argument. Oder ist es in Ordnung zu klauen, wenn der Bestohlene davon nichts mitbekommt?


Ich hab es schon mal geschrieben; ich habe mich als Jugendlichen einen runtergeholt mit Bilder von Françoise Hardy als Vorlage. Kann sie mich deswegen verklagen?
_________________
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1988177) Verfasst am: 02.03.2015, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Der Mann ist gefährlich, er verfügt über absolut kein Unrechtsempfinden im Bezug auf seine Pädophilie. Seine gespielte "Reue" vor Gericht hat er nur vorgetäuscht um für sich einen Vorteil zu erreichen. Sobald er den Vorteil in der Tasche hatte (Einstellung des Verfahrens), hat er sich direkt wieder von seinem Geständnis distanzeirt und versucht alles zu leugnen und schön zu reden.

Der Mann ist eine tickende Zeitbombe. Solche Typen müssten eigentlich präventiv in Sicherungsverwahrung genommen werden, so lange bis sie sich einer Therapie unterziehen.

Und wie stehts mit deinen Brüdern im Geiste?
Zitat:
Unvoreingenommene Aufarbeitung der sexuellen Gewalt nicht erwünscht:
Katholische Kirche stoppt Aufklärung der Sexualverbrechen
Erst nachdem die Öffentlichkeit massiv gegen die sexuelle Gewalt an Kindern durch Würdenträger der Katholischen Kirche aufbegehrte gestand die Katholische Kirche
die jahrzehntelangen Verbrechen (serienweise in Schulen, Internaten und Pfarrgemeinden) an Kindern ein.

http://www.gavagai.de/gg/HHD0902P.htm

Ob es einen Hochsicherheitstrakt gibt, der groß genug ist, alle krimminellen Kinderschänder der kath. Kirche in präventiver Sicherheitsverwahrung zu halten?
Die haben ja nicht nur schlüpfrige Bilder gekauft. Die haben Kinder gedemütigt, in persona missbraucht und traumatisiert bis an deren Lebensende.
Was sagst du denn zu ihnen? Wie verhält sich deren Tun zu dem, was Edathy getan hat?
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astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1988180) Verfasst am: 02.03.2015, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Der Mann ist gefährlich, er verfügt über absolut kein Unrechtsempfinden im Bezug auf seine Pädophilie. Seine gespielte "Reue" vor Gericht hat er nur vorgetäuscht um für sich einen Vorteil zu erreichen. Sobald er den Vorteil in der Tasche hatte (Einstellung des Verfahrens), hat er sich direkt wieder von seinem Geständnis distanzeirt und versucht alles zu leugnen und schön zu reden.

Der Mann ist eine tickende Zeitbombe. Solche Typen müssten eigentlich präventiv in Sicherungsverwahrung genommen werden, so lange bis sie sich einer Therapie unterziehen.

Und wie stehts mit deinen Brüdern im Geiste?
Zitat:
Unvoreingenommene Aufarbeitung der sexuellen Gewalt nicht erwünscht:
Katholische Kirche stoppt Aufklärung der Sexualverbrechen
Erst nachdem die Öffentlichkeit massiv gegen die sexuelle Gewalt an Kindern durch Würdenträger der Katholischen Kirche aufbegehrte gestand die Katholische Kirche
die jahrzehntelangen Verbrechen (serienweise in Schulen, Internaten und Pfarrgemeinden) an Kindern ein.

http://www.gavagai.de/gg/HHD0902P.htm

Ob es einen Hochsicherheitstrakt gibt, der groß genug ist, alle krimminellen Kinderschänder der kath. Kirche in präventiver Sicherheitsverwahrung zu halten?
Die haben ja nicht nur schlüpfrige Bilder gekauft. Die haben Kinder gedemütigt, in persona missbraucht und traumatisiert bis an deren Lebensende.
Was sagst du denn zu ihnen? Wie verhält sich deren Tun zu dem, was Edathy getan hat?

So wie dieser nette Pater, dem "plötzlich und unerwartet" einfiel dass er doch nicht so entrüstet von den Vorwürfen sein braucht.... Böse http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/missbrauch-ettal-moench-prozess-102.html
_________________
Tja
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1988182) Verfasst am: 02.03.2015, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Der Mann ist gefährlich, er verfügt über absolut kein Unrechtsempfinden im Bezug auf seine Pädophilie. Seine gespielte "Reue" vor Gericht hat er nur vorgetäuscht um für sich einen Vorteil zu erreichen. Sobald er den Vorteil in der Tasche hatte (Einstellung des Verfahrens), hat er sich direkt wieder von seinem Geständnis distanzeirt und versucht alles zu leugnen und schön zu reden.

Der Mann ist eine tickende Zeitbombe. Solche Typen müssten eigentlich präventiv in Sicherungsverwahrung genommen werden, so lange bis sie sich einer Therapie unterziehen.

Und wie stehts mit deinen Brüdern im Geiste?
Zitat:
Unvoreingenommene Aufarbeitung der sexuellen Gewalt nicht erwünscht:
Katholische Kirche stoppt Aufklärung der Sexualverbrechen
Erst nachdem die Öffentlichkeit massiv gegen die sexuelle Gewalt an Kindern durch Würdenträger der Katholischen Kirche aufbegehrte gestand die Katholische Kirche
die jahrzehntelangen Verbrechen (serienweise in Schulen, Internaten und Pfarrgemeinden) an Kindern ein.

http://www.gavagai.de/gg/HHD0902P.htm

Ob es einen Hochsicherheitstrakt gibt, der groß genug ist, alle krimminellen Kinderschänder der kath. Kirche in präventiver Sicherheitsverwahrung zu halten?
Die haben ja nicht nur schlüpfrige Bilder gekauft. Die haben Kinder gedemütigt, in persona missbraucht und traumatisiert bis an deren Lebensende.
Was sagst du denn zu ihnen? Wie verhält sich deren Tun zu dem, was Edathy getan hat?

So wie dieser nette Pater, dem "plötzlich und unerwartet" einfiel dass er doch nicht so entrüstet von den Vorwürfen sein braucht.... Böse http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/missbrauch-ettal-moench-prozess-102.html
tu quoque. Völlig untaugliche und sachwidrige Entgegnung auf Schöngeist.
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Mad Magic
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Anmeldungsdatum: 08.09.2007
Beiträge: 2172

Beitrag(#1988185) Verfasst am: 02.03.2015, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Seit wann sind Leute, die sich bei Bilder von nackte Kinder (die davon nichts wissen) sich einen runterholen, Schwerstkriminellen?


Gleichgültig wie man den Vorgang bewertet. Die Unwissenheit des potentiellen Opfers ist ein schlechtes Argument. Oder ist es in Ordnung zu klauen, wenn der Bestohlene davon nichts mitbekommt?


Ich hab es schon mal geschrieben; ich habe mich als Jugendlichen einen runtergeholt mit Bilder von Françoise Hardy als Vorlage. Kann sie mich deswegen verklagen?


Um das beurteilen zu können, solltest Du zunächst einmal die betreffenden Bilder posten Sehr glücklich
Aber Vorsicht, je nach dem machst Du Dich dadurch strafbar skeptisch
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1988192) Verfasst am: 02.03.2015, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mad Magic hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Seit wann sind Leute, die sich bei Bilder von nackte Kinder (die davon nichts wissen) sich einen runterholen, Schwerstkriminellen?


Gleichgültig wie man den Vorgang bewertet. Die Unwissenheit des potentiellen Opfers ist ein schlechtes Argument. Oder ist es in Ordnung zu klauen, wenn der Bestohlene davon nichts mitbekommt?


Ich hab es schon mal geschrieben; ich habe mich als Jugendlichen einen runtergeholt mit Bilder von Françoise Hardy als Vorlage. Kann sie mich deswegen verklagen?


Um das beurteilen zu können, solltest Du zunächst einmal die betreffenden Bilder posten Sehr glücklich
Aber Vorsicht, je nach dem machst Du Dich dadurch strafbar skeptisch


Es ist schon klar, was ich damit sagen will, oder?
Denjenige, der als "Vorlage" gebraucht wird, wird kein Haar gekrümmt. Der/die erfährt ist nicht mal.
Solange keine Bilder extra dafür hergestellt werden, kann man das zwar unappetitlich finden; zu Schaden kommt dabei niemand.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1988206) Verfasst am: 02.03.2015, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
kannst du ein entsprechendes Gesetz verfassungskonform konstruieren? Angesichts deiner interessanten Ideen zur Reform des ProstG wäre dies wirklich interessant zu lesen.


Sicherungsverwahrung ist doch gerade bei Sexualstraftaten nicht ungewöhnlich, wenn davon auszugehen ist, dass der Täter erneut ähnliche Taten begeht.

Und pädiphile Straftäter wie Edathy, die eher Trotz als Einsicht und Unrechtsbewusstsein zeigen, ist die Wiederholungsgefahr eben recht hoch. Das Ziel von Therapien für Pädiphile liegt ja gerade darin, dass die Pädophilen ein Unrechtsbewusstsein entwickeln und deshalb auch nicht mehr solche Taten begehen.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1988208) Verfasst am: 02.03.2015, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Ich hab es schon mal geschrieben; ich habe mich als Jugendlichen einen runtergeholt mit Bilder von Françoise Hardy als Vorlage. Kann sie mich deswegen verklagen?


Wenn diese Frau Nacktbilder von sich selbst freiwillig veröffentlicht hat, wird sie wohl davon ausgehen müssen, dass Leute wie Du sich diese Bilder angucken und sich daran aufgeilen.

Wenn irgendjemand von dieser Frau heimlich Nacktbilder angefertigt und veröffentlicht hat, ohne ihr Wissen und ohne Einverständnis, dann ist das in der Tat eine sehr schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung an dieser Frau.

Aber nur mal so:

Edathy hatte bereits längst zugegeben Nacktbilder von KINDER (!!) bei einem kanadischen KINDERPORNOHÄNDLER bestellt zu haben. Damit hat Edathy einen Kinderpornohändler unterstützt und dessen Taten Vorschub geleistet.

Die Persönlichkeitsrechte dieser Kinder sind auf jeden Fall verletzt worden.

Und heute vor Gericht hat Edathy ganz klar gesagt, dass die Anschuldigungen gegen ihn wahr seien und er sie bereue. Auch wenn der uneinsichtliche Pädophile dann ein paar Stunden später auf Facebook mal wieder zurückgerudert ist. Er hat neben Nacktbildern, die schon schlimm genug sind, auch noch Kinderpornographie, also auf Video aufgezeichnete Vergewaltigung von Kindern bestellt.

Dass diese miese Type hier so viele Fürsprecher hat, lässt tief Blicken in die Abgründe dieses Forums.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1988209) Verfasst am: 02.03.2015, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Was sagst du denn zu ihnen?


Na was schon? Wenn ein Priester ein Kind nachweislich missbraucht hat, soll er die volle Härte des Gesetzes spüren und weggesperrt werden. Wenn er genauso uneinsichtig bezüglich seiner Pädophilie ist wie Edathy, muss natürlich eine Sicherungsverwahrung her. Wo habe ich jemals geschrieben, dass ein Priester, der Kinder nachweislich missbraucht hat, nicht bestraft werden soll? Mit den Augen rollen

Aber umgekehrt wäre schon interressant, ob die Forengemeinde hier Kardinal Meisner genauso verteidigen würde wie Edathy, wenn er ganz offensichtlich Kinderpornos bei einem kanadischen Kinderpornohändler bestellt hätte.
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Commander Vimes
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Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#1988215) Verfasst am: 03.03.2015, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Der Mann ist gefährlich, er verfügt über absolut kein Unrechtsempfinden im Bezug auf seine Pädophilie. Seine gespielte "Reue" vor Gericht hat er nur vorgetäuscht um für sich einen Vorteil zu erreichen. Sobald er den Vorteil in der Tasche hatte (Einstellung des Verfahrens), hat er sich direkt wieder von seinem Geständnis distanzeirt und versucht alles zu leugnen und schön zu reden.

Der Mann ist eine tickende Zeitbombe. Solche Typen müssten eigentlich präventiv in Sicherungsverwahrung genommen werden, so lange bis sie sich einer Therapie unterziehen.


Geh doch mit gutem Beispiel voran. Vielleicht macht der Basti es dir dann nach?
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(Terry Pratchett)
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Commander Vimes
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Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#1988218) Verfasst am: 03.03.2015, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Strafprozesse, bei denen der Angeklagte in der Öffentlichkeit steht, sind immer schwierig. Die Zahlung der 5000 EUR als Auflage zur Einstellung des Verfahrens scheint eine sehr leichte "Strafe" zu sein. Nur ist dieser Ausgang des Verfahrens wohl alles andere als unüblich bei vergleichbaren Fällen. Und man darf nicht vergessen: Edathy hätte vermutlich liebend gern die 20fache Geldbuße plus ein paar Monate Gefängnis in Kauf genommen, wenn ihm dafür die letzten Monate erspart geblieben wären. Der Mann ist gesellschaftlich tot, seine politische Karriere beendet. Er wird Zeit seines Lebens mit Kinderpornos in Verbindung gebracht werden.
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Commander Vimes
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Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#1988221) Verfasst am: 03.03.2015, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Seit wann sind Leute, die sich bei Bilder von nackte Kinder (die davon nichts wissen) sich einen runterholen, Schwerstkriminellen?


Gleichgültig wie man den Vorgang bewertet. Die Unwissenheit des potentiellen Opfers ist ein schlechtes Argument. Oder ist es in Ordnung zu klauen, wenn der Bestohlene davon nichts mitbekommt?


Der Vergleich hinkt. Denn auch, wenn er der Bestohlene den Diebstahl nicht bemerkt, ist er dennoch geschädigt.

Bei Bildern ist das komplizierter. Bei harter Kinderpornographie (die den Missbrauch von Kindern zeigt) ist die Sache natürlich eindeutig. Hier ist bereits die Erstellung der Bilder mit dem Missbrauch verbunden. Ein Nacktbild per se kann aber völlig "unschuldig" sein, wie es sich wohl in unzählichen Familienfotoalben z.B. von Strandausflügen findet. Nach meinem Dafürhalten wird ein Bild nicht dadurch zur Pornographie, dass es irgendjemanden geil macht und dieser sich darauf einen hobelt. Denn das kann - je nach Vorliebe oder Fetisch - auch bei völlig "untypischen" Bildern der Fall sein.

Der Standpunkt, dass solche "Familienfotos" doch aber harmlos wären, ist mir dann aber doch zu einfach. Wenn diese bewusst und aus Profitgier in sexualisierten Kontext gestellt werden, damit diese von gewissen potenziellen Käufern als erregend empfunden werden, kann das auch eine Art von Missbrauch sein. Dieser "Missbrauch durch Zweckentfremdung" ist zwar grundsätzlich bei allen Bildern möglich (so wie jeder Filmstar darauf gefasst sein muss, dass irgendwer sich an Fotos von ihnen aufgeilt, völlig egal, wie freuzügig die sind), bei Kindern liegt aber eine erhöhte Schutzbedürftigkeit vor. Im Regelfall machen sie weder selbst die Fotos, noch sind sie diejenigen, die sie verbreiten. Und selbst wenn dem so wäre, können sie noch nicht abschätzen, welche Wirkung diese Fotos entfalten können.
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hähnchenkeule
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Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 4

Beitrag(#1988225) Verfasst am: 03.03.2015, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kann Herr Edathy eigentlich nun die Presse verklagen, die ihn in der Luft zerrissen hat?

Schöngeist, wo steht geschrieben, Herr Edathy habe Videofilme gekauft wo Kinder vergewaltigt werden?


Zuletzt bearbeitet von hähnchenkeule am 03.03.2015, 02:09, insgesamt einmal bearbeitet
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beachbernie
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Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1988226) Verfasst am: 03.03.2015, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Was sagst du denn zu ihnen?


Na was schon? Wenn ein Priester ein Kind nachweislich missbraucht hat, soll er die volle Härte des Gesetzes spüren und weggesperrt werden. Wenn er genauso uneinsichtig bezüglich seiner Pädophilie ist wie Edathy, muss natürlich eine Sicherungsverwahrung her. Wo habe ich jemals geschrieben, dass ein Priester, der Kinder nachweislich missbraucht hat, nicht bestraft werden soll? Mit den Augen rollen

Aber umgekehrt wäre schon interressant, ob die Forengemeinde hier Kardinal Meisner genauso verteidigen würde wie Edathy, wenn er ganz offensichtlich Kinderpornos bei einem kanadischen Kinderpornohändler bestellt hätte.



Aber auch Du wirst hoffentlich zugeben, dass der direkte physische Missbrauch von Minderjaehrigen eine weitaus schwerere Straftat darstellt als die Verletzung von Persoenlichkeitsrechten durch die missbraeuchliche Verwendung von Photographien?
_________________
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1988227) Verfasst am: 03.03.2015, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Was sagst du denn zu ihnen?


Na was schon? Wenn ein Priester ein Kind nachweislich missbraucht hat, soll er die volle Härte des Gesetzes spüren und weggesperrt werden. Wenn er genauso uneinsichtig bezüglich seiner Pädophilie ist wie Edathy, muss natürlich eine Sicherungsverwahrung her. Wo habe ich jemals geschrieben, dass ein Priester, der Kinder nachweislich missbraucht hat, nicht bestraft werden soll? Mit den Augen rollen

Aber umgekehrt wäre schon interressant, ob die Forengemeinde hier Kardinal Meisner genauso verteidigen würde wie Edathy, wenn er ganz offensichtlich Kinderpornos bei einem kanadischen Kinderpornohändler bestellt hätte.

Du hast nirgends geschrieben, dass ein Priester, der Kinder nachweislich missbraucht hat, nicht bestraft werden soll. Das habe ich auch nicht behauptet.
Aber du nimmst die Kirche in Schutz und dokumentierst damit zumindest deine große Nachsichtigkeit gegenüber sexuell deviantem Verhalten von Kirchenleuten,
deren Triebe programmatisch unterdrückt werden:

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

...
Blödsinn, es gibt keinen einzigen Experten der je behauptet hätte, es gäbe einen Zusammenhang zwischen Zölibat und Missbrauch bzw. der Zölibat sei Schuld am Vorkommen von Missbräuchen.

Das ist doch mal wieder durch nichts belegte Behauptung, einfach nur um gegen die böse Kirche zu hetzen. Was soll der Nonsens?


Und im Trööt "Missbrauchsfälle in der RKK" versuchst du permanent, mit fadenscheinigen Argumenten kinderfickende Priester wegzureden, indem du dich auf mangelnde "konkrete Zahlen" berufst.
Wenn man das tut, muss man sich ja auch nicht konkret dafür einsetzen, schwerkriminelle Kirchenleute zu bestrafen, nicht wahr, Eure Scheinheiligkeit?

Noch eines zu Edathy: Du behauptest immer, er sei pädophil. Womit belegst du das? Und wenn er es wäre, so wäre das kein Straftatbestand, sondern eine Störung der sexuellen Präferenz.
Er hat sich Schmuddelbilder angeguckt, er hat jetzt nach dem Urteil sophistische Wortakrobatik betrieben - nein, solche Leute muss man wirklich nicht mögen.
Man muss aber auch nicht permanent gegen sie hetzen wie du es tust. Sicherheitsverwahrung, tickende Zeitbombe etc. - fehlt eigentlich nur noch der Galgen.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1988233) Verfasst am: 03.03.2015, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Commander Vimes hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Seit wann sind Leute, die sich bei Bilder von nackte Kinder (die davon nichts wissen) sich einen runterholen, Schwerstkriminellen?


Gleichgültig wie man den Vorgang bewertet. Die Unwissenheit des potentiellen Opfers ist ein schlechtes Argument. Oder ist es in Ordnung zu klauen, wenn der Bestohlene davon nichts mitbekommt?


Der Vergleich hinkt. Denn auch, wenn er der Bestohlene den Diebstahl nicht bemerkt, ist er dennoch geschädigt. Bei Bildern ist das komplizierter.



Wenn ich Dich richtig verstehe, dann unterscheidest Du hier zwischen einer Handlung, die objektiv eine Beschädigung darstellt, und andererseits einer Handlung, die erst dann jemanden schädigt, wenn er oder sie davon Kenntnis hat. Wie unterscheidest Du die? Beispiel: Ein Besuch nimmt sich ungefragt ein Buch aus meinem Regal mit. Das würde mir nie auffallen. Und es schädigt mich auch nicht materiell, da ich es nicht verkaufen würde. Die Entnahme hätte keinen Einfluss auf mein Leben. Schädigt mich das? Wieso neigen wir dennoch dazu, keine Bücher zu klauen, wenn wir zu Gast sind?


Commander Vimes hat folgendes geschrieben:
Bei harter Kinderpornographie (die den Missbrauch von Kindern zeigt) ist die Sache natürlich eindeutig. Hier ist bereits die Erstellung der Bilder mit dem Missbrauch verbunden. Ein Nacktbild per se kann aber völlig "unschuldig" sein, wie es sich wohl in unzählichen Familienfotoalben z.B. von Strandausflügen findet. Nach meinem Dafürhalten wird ein Bild nicht dadurch zur Pornographie, dass es irgendjemanden geil macht und dieser sich darauf einen hobelt. Denn das kann - je nach Vorliebe oder Fetisch - auch bei völlig "untypischen" Bildern der Fall sein.

Der Standpunkt, dass solche "Familienfotos" doch aber harmlos wären, ist mir dann aber doch zu einfach. Wenn diese bewusst und aus Profitgier in sexualisierten Kontext gestellt werden, damit diese von gewissen potenziellen Käufern als erregend empfunden werden, kann das auch eine Art von Missbrauch sein. Dieser "Missbrauch durch Zweckentfremdung" ist zwar grundsätzlich bei allen Bildern möglich (so wie jeder Filmstar darauf gefasst sein muss, dass irgendwer sich an Fotos von ihnen aufgeilt, völlig egal, wie freuzügig die sind), bei Kindern liegt aber eine erhöhte Schutzbedürftigkeit vor. Im Regelfall machen sie weder selbst die Fotos, noch sind sie diejenigen, die sie verbreiten. Und selbst wenn dem so wäre, können sie noch nicht abschätzen, welche Wirkung diese Fotos entfalten können.


D'accord
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Ahriman
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Beitrag(#1988269) Verfasst am: 03.03.2015, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

hähnchenkeule hat folgendes geschrieben:
Kann Herr Edathy eigentlich nun die Presse verklagen, die ihn in der Luft zerrissen hat?

Schöngeist, wo steht geschrieben, Herr Edathy habe Videofilme gekauft wo Kinder vergewaltigt werden?

Ach, die Frommen sind doch nur zu gern bereit, gleich noch was draufzusetzen und die Sünder so richtig in den Dreck zu treten.
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Beitrag(#1988279) Verfasst am: 03.03.2015, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin in der Hinsicht etwas gespalten, weil es für mich als Elternteil schwer akzeptabel erscheint, wenn jemand die aus meinen privaten Veröffentlichungen oder auch gespeicherten und gegrabberten Cloudinhalten öffentlich gewordenen Fotos meiner minderjährigen Kinder zum Lustgewinn nutzt.

Andererseits missbraucht die Person nicht meine Kinder selbst, sondern lediglich deren Fotos, was mir natürlich auf jeden Fall lieber ist. So lange sich also daraus nicht eine schwerwiegendere Beeinträchtigung oder gar nachfolgende Tat ableitet, kann ich, ob wissentliches oder unwissentliches Opfer, damit leidlich leben.

Wie es im Falle der wirklichen Opfer, nämlich meiner Kinder, aussehen würde, wenn sie sich der Problematik einmal bewusst würden, steht wieder auf einem anderen Blatt. Deren Möglichkeit in solchen Sachverhalten sind ziemlich begrenzt, während die Möglichkeiten der Täter aufgrund der unterschiedlichen Zeitebene günstiger sind.

skeptisch
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Myron
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Beitrag(#1988349) Verfasst am: 03.03.2015, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Commander Vimes hat folgendes geschrieben:
Bei Bildern ist das komplizierter. Bei harter Kinderpornographie (die den Missbrauch von Kindern zeigt) ist die Sache natürlich eindeutig. Hier ist bereits die Erstellung der Bilder mit dem Missbrauch verbunden. Ein Nacktbild per se kann aber völlig "unschuldig" sein, wie es sich wohl in unzählichen Familienfotoalben z.B. von Strandausflügen findet. Nach meinem Dafürhalten wird ein Bild nicht dadurch zur Pornographie, dass es irgendjemanden geil macht und dieser sich darauf einen hobelt. Denn das kann - je nach Vorliebe oder Fetisch - auch bei völlig "untypischen" Bildern der Fall sein.


Ich gebe dir insofern recht, als das Pornographische in der Darstellung selbst liegen muss. Wenn von "Bildern nackter Jungen" die Rede ist, dann sind das keine pornographischen Bilder, sofern darauf keine erigierten Penisse und keine sexuellen Handlungen zu sehen sind, die die Jungen an sich selbst oder an bzw. mit anderen Jungen vollziehen. Reine Posierbilder nackter Personen können höchstens als erotisch bezeichnet werden. Es besteht jedenfalls ein Unterschied zwischen pornographischen und erotischen Darstellungen, was jedoch nicht heißen soll, dass die Herstellung, der Verkauf oder Kauf erotischer Bilder von Kindern moralisch akzeptabel ist.

Übrigens, es muss außerdem unterschieden werden zwischen Foto- oder Videoaufnahmen realer Personen und künstlerischen Darstellungen fiktiver Personen in Form von Gemälden, Zeichnungen, Comics, Zeichentrick- oder Animationsfilmen.
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#1988361) Verfasst am: 03.03.2015, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:

Übrigens, es muss außerdem unterschieden werden zwischen Foto- oder Videoaufnahmen realer Personen und künstlerischen Darstellungen fiktiver Personen in Form von Gemälden, Zeichnungen, Comics, Zeichentrick- oder Animationsfilmen.

Tut das Gesetz aber nicht. Gezeichnete oder gemalte Pornographie wird nicht anders behandelt als fotografierte oder gefilmte. Eigentlich merkwürdig, denn die könnte man völlig ohne "Models" herstellen, also ohne den geringsten Mißbrauch irgendeiner Person, vor allem Kindern. Allerdings ist es heftig umstritten, ob solche Bilder zur Triebableitung, also gewissermaßen als Sicherheitsventil dienen oder dienen können. Übereifrige Neurotiker glauben fest, daß sowas stattdessen potentielle Täter ermuntert und antreibt. Ich persönlich befürchte, daß eine vorurteilsfreie Erforschung dieser Frage unmöglich ist.
Andererseits gibt es ja heute keine Maler und Grafiker mehr, die solche Bilder erstellen könnten. Mit Abstraktionen wird sich kaum jemand aufgeilen können, da wird Realismus gewünscht... (erheitert grinsend)
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beachbernie
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Beitrag(#1988365) Verfasst am: 03.03.2015, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich definiere in dem Kontext Pornographie nutzungsbezogen.

Demnach sind Nacktfotos von Kindern in Familienalben keine Ponographie. Werden solche jedoch aus diesem Kontext herausgenommen und zum Zwecke der Lustbefriedigung weitergereicht, dann sind dieselben Fotos als Pornographie zu werten.

Warum ich das tue? Aus pragmatischen Gruenden:

1. Ich befuerworte prinzipiell die Strafbarkeit von Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie aus Gruenden des Kinderschutzes.

2. Ich will nicht, dass Eltern, die Nacktfotos ihrer Kinder als Teil ihres Familienalbums besitzen, kriminalisiert werden.

3. Derjenige, der gezielt in solchen Familienalben nach Nacktfotos von Kindern sucht, sie aus diesem Kontext herausnimmt und ueber irgendwelche Paedophilenwebsites vertickt, soll allerdings bestraft werden koennen und zwar wegen mehr als blosser Urheberrechtsverletzung.
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Commander Vimes
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Beitrag(#1988385) Verfasst am: 03.03.2015, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Übrigens, es muss außerdem unterschieden werden zwischen Foto- oder Videoaufnahmen realer Personen und künstlerischen Darstellungen fiktiver Personen in Form von Gemälden, Zeichnungen, Comics, Zeichentrick- oder Animationsfilmen.

Tut das Gesetz aber nicht. Gezeichnete oder gemalte Pornographie wird nicht anders behandelt als fotografierte oder gefilmte. Eigentlich merkwürdig, denn die könnte man völlig ohne "Models" herstellen, also ohne den geringsten Mißbrauch irgendeiner Person, vor allem Kindern. Allerdings ist es heftig umstritten, ob solche Bilder zur Triebableitung, also gewissermaßen als Sicherheitsventil dienen oder dienen können. Übereifrige Neurotiker glauben fest, daß sowas stattdessen potentielle Täter ermuntert und antreibt. Ich persönlich befürchte, daß eine vorurteilsfreie Erforschung dieser Frage unmöglich ist.
Andererseits gibt es ja heute keine Maler und Grafiker mehr, die solche Bilder erstellen könnten. Mit Abstraktionen wird sich kaum jemand aufgeilen können, da wird Realismus gewünscht... (erheitert grinsend)


Wer gezeichnete Kinderpornos sehen will, braucht nur mal in einem Mangaheftchen zu blättern. Für mich sind das (zumindest in einer Vielzahl von Fällen) zeimlich eindeutig Kinder, die dort in erotischen Posen bzw. auch beim Sex gezeigt werden. Daran ändert auch nichts, dass die dargestellten Personen laut Story junge Erwachsene sein sollen.

Ob man sowas verbieten sollte, hängt für mich von einer einzigen Frage ab:
Welche Auswirkung hat das Betrachten dieser Bilder auf Menschen mit pädophiler Neigung?

Verstärken solche Bilder den Drang, Kinder im RL zu missbrauchen? Oder helfen sie ggf., die sexuellen Phantasien zu kanalsieren und halten den potenziellen Täter als "Ersatzdroge" von Kindern fern?
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Botschafter Kosh
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Beiträge: 3972

Beitrag(#1988409) Verfasst am: 03.03.2015, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Naastika hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
" Die Angeklagten gelten dann als unschuldig."

Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden.


Nein, nicht "schuldig sein", bloss hinreichender Verdacht für die Tatbegehung.
Wenn nicht angeklagt wurde=hinreichender Verdacht bestand, dann muss nichts eingestellt werden.

Das ist wiederum falsch. Auch wenn nicht angeklagt wurde, wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, und eine Einstellung nach § 153a STPO setzt gerade vorraus, dass "schuld" oberhalb der kleinstkriminalität vorliegt, sonst wird nämlich nach 153 eingestellt.

Einstellung hin oder her. Findet er denn nun noch jemand, der ihn einstellt?


"Auf die Frage, ob er vom »Stern« Geld bekommen habe, verweist Edathy auf den Grundsatz der Vertraulichkeit."
http://www.neues-deutschland.de/artikel/955973.edathy-erwaegt-buchprojekt-mit-dem-stern.html

Der Stern steht möglicherweise mit ihm in Kontakt.
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