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Kann man tiefer sinken als kreuzpunktnet? - Teil III
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2012307) Verfasst am: 23.07.2015, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:

Und "der Staat", den Du meinst, zu Hilfe rufen zu können, wird daran auch nicht rütteln. Nicht mal ein bisschen.

Von sich aus nicht. Koennte aber sein, dass er anderweitig dazu verpflichtet wird.


Nö. Der Staat wird die (innerkirchliche) Selbständigkeit der Bistümer nicht antasten, und es gibt auch "anderweitig" niemanden, der ihn dazu "verpflichten" kann.
Im Klartext: Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der 27 deutschen RKK-Diözesen, der manches vereinfacht. Keine Diözese ist aber gezwungen, Beschlüsse der DBK mitzutragen. Und der Staat, solange er ein Rechtsstaat sein und keine "Staatskirche" will (will die jemand?), wird sich nicht "anderweitig" dazu verpflichten lassen, den Heldenbischof von Passau dazu zu zwingen, für sein Bistum die geänderten Bestimmungen zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kraft zu setzen.
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DonMartin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2012308) Verfasst am: 23.07.2015, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Und der Staat, solange er ein Rechtsstaat sein und keine "Staatskirche" will (will die jemand?), wird sich nicht "anderweitig" dazu verpflichten lassen, den Heldenbischof von Passau dazu zu zwingen, für sein Bistum die geänderten Bestimmungen zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kraft zu setzen.

Natuerlich wird der Staat sich nicht derart in innerkirchliches klein-klein einmischen.
Aber ich kann mir vorstellen, dass mal ein Betroffener bis zum EuGH zieht und D dazu verdonnert wird,
das kirchliche Parallelrecht abzuschaffen, zumindest was die Einmischung des Arbeitgebers ins Privatleben angeht.
Wie aussichtsreich das ist, kann ich als Nichtjurist schlecht beurteilen, die Gewerkschaften haben das immerhin mal angedroht.
Und im Falle "Frauen in die Bundeswehr" hat das ja auch geklappt.
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11052
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2012309) Verfasst am: 23.07.2015, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Und der Staat, solange er ein Rechtsstaat sein und keine "Staatskirche" will (will die jemand?), wird sich nicht "anderweitig" dazu verpflichten lassen, den Heldenbischof von Passau dazu zu zwingen, für sein Bistum die geänderten Bestimmungen zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kraft zu setzen.

Natuerlich wird der Staat sich nicht derart in innerkirchliches klein-klein einmischen.
Aber ich kann mir vorstellen, dass mal ein Betroffener bis zum EuGH zieht und D dazu verdonnert wird,
das kirchliche Parallelrecht abzuschaffen, zumindest was die Einmischung des Arbeitgebers ins Privatleben angeht.
Wie aussichtsreich das ist, kann ich als Nichtjurist schlecht beurteilen, die Gewerkschaften haben das immerhin mal angedroht.
Und im Falle "Frauen in die Bundeswehr" hat das ja auch geklappt.


In diesem Zusammenhang dürfte der Fall Claudia Pechstein sehr interessant werden... Hat zwar nix mit Kirchens zu tun - aber die Sportverbände pochen ja auch auf ihr eigenes Recht und ihre eigene Gerichtsbarkeit. Im Fall Pechstein steht ja demnächst auch ein Urteil an.
_________________
"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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Margrethe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2012311) Verfasst am: 23.07.2015, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:

Natuerlich wird der Staat sich nicht derart in innerkirchliches klein-klein einmischen.

Eben.

Zitat:
Aber ich kann mir vorstellen, dass mal ein Betroffener bis zum EuGH zieht und D dazu verdonnert wird, das kirchliche Parallelrecht abzuschaffen, zumindest was die Einmischung des Arbeitgebers ins Privatleben angeht.

Es sind schon Betroffene vor den EUGH gezogen, der EUGH hat kirchliches (nicht nur katholisches) Arbeitsrecht, ähnlich wie das BVerfG, in seinen Urteilen prinzipiell bestätigt (auch wenn es in Einzelfällen den Klägern Recht gegeben hat).

Zitat:
Wie aussichtsreich das ist, kann ich als Nichtjurist schlecht beurteilen, die Gewerkschaften haben das immerhin mal angedroht.

Die Androhung von ver.di bezieht sich auf das Streikrecht.

Zitat:
Und im Falle "Frauen in die Bundeswehr" hat das ja auch geklappt.

Schwer vergleichbar. Der EUGH wird die katholische Kirche sicher nicht dazu verdonnern, das Frauenpriestertum einzuführen.
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DonMartin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2012312) Verfasst am: 23.07.2015, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

Es sind schon Betroffene vor den EUGH gezogen, der EUGH hat kirchliches (nicht nur katholisches) Arbeitsrecht in seinen Urteilen prinzipiell bestätigt (auch wenn es in Einzelfällen den Klägern Recht gegeben hat - ähnlich wie das BVerfG beim Chefarzturteil).

Dann muss man's eben solange probieren bis es klappt.
Margrethe hat folgendes geschrieben:

Die Androhung von ver.di bezieht sich auf das Streikrecht.

Das waere ja schonmal ein Anfang.
Margrethe hat folgendes geschrieben:

Schwer vergleichbar. Der EUGH wird die katholische Kirche sicher nicht dazu verdonnern, das Frauenpriestertum einzuführen.

Insofern vergleichbar als ein EU-Gericht eine GG-Aenderung "erzwungen" hat.
Mit dem Frauenpriestertum nicht vergleichbar weil das wohl unter "Kultfreiheit" faellt.
Der Chefarzt eines Krankenhauses ist aber keine Kultfigur.
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2012313) Verfasst am: 23.07.2015, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Und der Staat, solange er ein Rechtsstaat sein und keine "Staatskirche" will (will die jemand?), wird sich nicht "anderweitig" dazu verpflichten lassen, den Heldenbischof von Passau dazu zu zwingen, für sein Bistum die geänderten Bestimmungen zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kraft zu setzen.

Natuerlich wird der Staat sich nicht derart in innerkirchliches klein-klein einmischen.
Aber ich kann mir vorstellen, dass mal ein Betroffener bis zum EuGH zieht und D dazu verdonnert wird,
das kirchliche Parallelrecht abzuschaffen, zumindest was die Einmischung des Arbeitgebers ins Privatleben angeht.
Wie aussichtsreich das ist, kann ich als Nichtjurist schlecht beurteilen, die Gewerkschaften haben das immerhin mal angedroht.
Und im Falle "Frauen in die Bundeswehr" hat das ja auch geklappt.


Nur mal angedacht:

Eine Reinigungskraft ist im Bistum Passau tätig. Sie geht eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Ihr wird daraufhin gekündigt. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung. Da sie dicht an der Grenze zum Erzbistum München-Freising wohnt und dort ein anderes Arbeitsrecht gilt, welches keine Kündigung rechtfertigen würde, verlangt sie bzw. ist sie bereit dort als Reinigungskraft zu arbeiten.

Ich frage mich halt ob die RKK in der BRD insgesamt als EIN(E) Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb gilt, der sein eigenes Arbeitsrecht gestalten kann oder ob jedes Bistum - ja notfalls jede Pfarrgemeinde - als eigene/r Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb mit eigenem Arbeitsrecht gilt. Also zwar eine RKK in der BRD aber z. B. 27 verschiedene Religionsgesellschaften/Tendenzbetriebe mit 27 verschiedenen Arbeitsrechten?
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11052
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2012314) Verfasst am: 23.07.2015, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:

Der Chefarzt eines Krankenhauses ist aber keine Kultfigur.


Spätestens wenn Kirchens niemanden mehr finden, der das mit macht, wird's da Änderungen geben. Ich orakle mal, dass bei den drei bayerischen Bistümern die Öffnung durch die Hintertür heimlich still und leise kommt. Quasi auf informellem Wege, sukzessive, Tröpfchen für Tröpfchen, Einzelfall für Einzelfall, vom Bischof abgesegnet und mit beidseitiger Verschwiegenheitspflicht versehen.
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2012315) Verfasst am: 23.07.2015, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:

Der Chefarzt eines Krankenhauses ist aber keine Kultfigur.


Die Leute, die vor dem EUGH den Kürzeren gezogen haben, waren es auch nicht.

Aber das bringt jetzt nichts, sich auf so unterschiedlichen Ebenen zu verzetteln.
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DonMartin
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Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2012316) Verfasst am: 23.07.2015, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Spätestens wenn Kirchens niemanden mehr finden, der das mit macht, wird's da Änderungen geben. Ich orakle mal, dass bei den drei bayerischen Bistümern die Öffnung durch die Hintertür heimlich still und leise kommt. Quasi auf informellem Wege, sukzessive, Tröpfchen für Tröpfchen, Einzelfall für Einzelfall, vom Bischof abgesegnet und mit beidseitiger Verschwiegenheitspflicht versehen.

Ist doch kein Zustand.
Gentleman's agreement ist gut, einklagbares Recht ist besser.
Ob Kirchens einmal niemanden mehr findet weiss ich nicht.
Immerhin sind sie zweitgroesster Arbeitgeber im Lande, im sozialen Bereich sogar der sprichwoertliche "800-Pfund-Gorilla".
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DonMartin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2012317) Verfasst am: 23.07.2015, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:

Nur mal angedacht:

Eine Reinigungskraft ist im Bistum Passau tätig. Sie geht eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Ihr wird daraufhin gekündigt. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung.

... und verliert, bekommt noch nicht mal ALG, weil sie ja "schuld" ist. Haette sich ja trennen koennen bzw wie kommt sie
ueberhaupt dazu lesbisch zu sein. Waere vielleicht ein Fall fuer den EGMR.
Wenn's dumm laeuft verknackt der aber eher das Arbeitsamt als die Kirche.
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2012318) Verfasst am: 23.07.2015, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:

Nur mal angedacht:

Eine Reinigungskraft ist im Bistum Passau tätig. Sie geht eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Ihr wird daraufhin gekündigt. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung. Da sie dicht an der Grenze zum Erzbistum München-Freising wohnt und dort ein anderes Arbeitsrecht gilt, welches keine Kündigung rechtfertigen würde, verlangt sie bzw. ist sie bereit dort als Reinigungskraft zu arbeiten.


???
Die Putzfrau klagt vor dem Arbeitsgericht gegen ihren unmittelbaren Arbeitgeber, also eine Kirchengemeinde, oder gegen das Bistum Passau, wenn sie bei Oster geputzt hat. Da juckt es überhaupt nicht, dass sie bereit ist, im Erzbistum München zu putzen. Wenn sie das möchte, muss sie sich eben dort bewerben. Einklagen kann sie eine Stelle bei einem anderen Arbeitgeber nicht.

Zitat:
Ich frage mich halt ob die RKK in der BRD insgesamt als EIN(E) Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb gilt, der sein eigenes Arbeitsrecht gestalten kann oder ob jedes Bistum - ja notfalls jede Pfarrgemeinde - als eigene/r Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb mit eigenem Arbeitsrecht gilt. Also zwar eine RKK in der BRD aber z. B. 27 verschiedene Religionsgesellschaften/Tendenzbetriebe mit 27 verschiedenen Arbeitsrechten?


Es sind ja nicht 27, sondern eben jetzt zwei unterschiedliche Richtlinien zum kirchlichen Arbeitsrecht ... die neuen Richtlinien in 24 Bistümern, die alten halt in den drei bayerischen Bistümern. Das ist natürlich misslich für die DBK, letztlich aber kein Beinbruch - der Oster und seine beiden Kumpel müssen halt gucken, wie sie ihre offenen Stellen im sozialen Bereich besetzt kriegen. Wenn die mit der leicht angeschmuddelten katholischen Weste alle nach München oder nach Österreich (ist ja auch nicht weit) abwandern, könnten sich auch im frommen Bistum Passau Löcher auftun.

Bei der Gelegenheit fällt mir ein: wie ist das mit dem Tendenzschutz in Österreich? Muss die österreichische Caritas eine geschiedene und wiederverheiratete Putzfrau einstellen bzw. behalten?
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11052
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2012322) Verfasst am: 23.07.2015, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Spätestens wenn Kirchens niemanden mehr finden, der das mit macht, wird's da Änderungen geben. Ich orakle mal, dass bei den drei bayerischen Bistümern die Öffnung durch die Hintertür heimlich still und leise kommt. Quasi auf informellem Wege, sukzessive, Tröpfchen für Tröpfchen, Einzelfall für Einzelfall, vom Bischof abgesegnet und mit beidseitiger Verschwiegenheitspflicht versehen.

Ist doch kein Zustand.
Gentleman's agreement ist gut, einklagbares Recht ist besser.
Ob Kirchens einmal niemanden mehr findet weiss ich nicht.
Immerhin sind sie zweitgroesster Arbeitgeber im Lande, im sozialen Bereich sogar der sprichwoertliche "800-Pfund-Gorilla".


Es geht da auch um Gesichtswahrung. In Bayern auf dem Lande ticken die Uhren teilweise noch sehr anders. Die sind nicht umsonst teilweise sehr strukturschwach - trotz bayerischer Wirtschaftsstärke.
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Arkanum
"Biodeutscher" mit Migrationshintergrund



Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 1830

Beitrag(#2012327) Verfasst am: 23.07.2015, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Und der Staat, solange er ein Rechtsstaat sein und keine "Staatskirche" will (will die jemand?), wird sich nicht "anderweitig" dazu verpflichten lassen, den Heldenbischof von Passau dazu zu zwingen, für sein Bistum die geänderten Bestimmungen zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kraft zu setzen.

Natuerlich wird der Staat sich nicht derart in innerkirchliches klein-klein einmischen.
Aber ich kann mir vorstellen, dass mal ein Betroffener bis zum EuGH zieht und D dazu verdonnert wird,
das kirchliche Parallelrecht abzuschaffen, zumindest was die Einmischung des Arbeitgebers ins Privatleben angeht.
Wie aussichtsreich das ist, kann ich als Nichtjurist schlecht beurteilen, die Gewerkschaften haben das immerhin mal angedroht.
Und im Falle "Frauen in die Bundeswehr" hat das ja auch geklappt.


Nur mal angedacht:

Eine Reinigungskraft ist im Bistum Passau tätig. Sie geht eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Ihr wird daraufhin gekündigt. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung. Da sie dicht an der Grenze zum Erzbistum München-Freising wohnt und dort ein anderes Arbeitsrecht gilt, welches keine Kündigung rechtfertigen würde, verlangt sie bzw. ist sie bereit dort als Reinigungskraft zu arbeiten.

Ich frage mich halt ob die RKK in der BRD insgesamt als EIN(E) Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb gilt, der sein eigenes Arbeitsrecht gestalten kann oder ob jedes Bistum - ja notfalls jede Pfarrgemeinde - als eigene/r Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb mit eigenem Arbeitsrecht gilt. Also zwar eine RKK in der BRD aber z. B. 27 verschiedene Religionsgesellschaften/Tendenzbetriebe mit 27 verschiedenen Arbeitsrechten?


Die RKK in Deutschland besteht -staatsrechtlich- aus 27 Körperschaften des öffentlichen Rechts, entsprechend den 27 Bistümern. Auch wenn es de facto nur zwei Arbeitsrechte (alt und neu) gibt, wären 27 Arbeitsrechte de jure sehr wohl im Bereich des Legalen.
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POE'S LAW
Ohne einen offenkundigen Hinweis auf Ironie ist es unmöglich, Extremismus oder Fundamentalismus so zu parodieren, daß niemand die Parodie für bare Münze nimmt.
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DonMartin
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Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2012331) Verfasst am: 23.07.2015, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Arkanum hat folgendes geschrieben:
Auch wenn es de facto nur zwei Arbeitsrechte (alt und neu) gibt, wären 27 Arbeitsrechte de jure sehr wohl im Bereich des Legalen.

28, das staatliche nicht zu vergessen, welches das einzig relevante sein sollte. Wenn, ja wenn die Politikers
in einer schwachen Stunde den Kirchen nicht Rechte zugeschanzt haetten, die ihnen nicht zustehen.
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marram
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2012334) Verfasst am: 23.07.2015, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Arkanum hat folgendes geschrieben:
marram hat folgendes geschrieben:

Nur mal angedacht:

Eine Reinigungskraft ist im Bistum Passau tätig. Sie geht eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Ihr wird daraufhin gekündigt. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung. Da sie dicht an der Grenze zum Erzbistum München-Freising wohnt und dort ein anderes Arbeitsrecht gilt, welches keine Kündigung rechtfertigen würde, verlangt sie bzw. ist sie bereit dort als Reinigungskraft zu arbeiten.

Ich frage mich halt ob die RKK in der BRD insgesamt als EIN(E) Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb gilt, der sein eigenes Arbeitsrecht gestalten kann oder ob jedes Bistum - ja notfalls jede Pfarrgemeinde - als eigene/r Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb mit eigenem Arbeitsrecht gilt. Also zwar eine RKK in der BRD aber z. B. 27 verschiedene Religionsgesellschaften/Tendenzbetriebe mit 27 verschiedenen Arbeitsrechten?


Die RKK in Deutschland besteht -staatsrechtlich- aus 27 Körperschaften des öffentlichen Rechts, entsprechend den 27 Bistümern. Auch wenn es de facto nur zwei Arbeitsrechte (alt und neu) gibt, wären 27 Arbeitsrechte de jure sehr wohl im Bereich des Legalen.


Danke, genau darum - wie es staatsrechtlich aussieht - ging es mir.
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Vronib111
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#2012335) Verfasst am: 23.07.2015, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Und der Staat, solange er ein Rechtsstaat sein und keine "Staatskirche" will (will die jemand?), wird sich nicht "anderweitig" dazu verpflichten lassen, den Heldenbischof von Passau dazu zu zwingen, für sein Bistum die geänderten Bestimmungen zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kraft zu setzen.

Natuerlich wird der Staat sich nicht derart in innerkirchliches klein-klein einmischen.
Aber ich kann mir vorstellen, dass mal ein Betroffener bis zum EuGH zieht und D dazu verdonnert wird,
das kirchliche Parallelrecht abzuschaffen, zumindest was die Einmischung des Arbeitgebers ins Privatleben angeht.
Wie aussichtsreich das ist, kann ich als Nichtjurist schlecht beurteilen, die Gewerkschaften haben das immerhin mal angedroht.
Und im Falle "Frauen in die Bundeswehr" hat das ja auch geklappt.


Nur mal angedacht:

Eine Reinigungskraft ist im Bistum Passau tätig. Sie geht eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Ihr wird daraufhin gekündigt. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht gegen diese Kündigung. Da sie dicht an der Grenze zum Erzbistum München-Freising wohnt und dort ein anderes Arbeitsrecht gilt, welches keine Kündigung rechtfertigen würde, verlangt sie bzw. ist sie bereit dort als Reinigungskraft zu arbeiten.

Ich frage mich halt ob die RKK in der BRD insgesamt als EIN(E) Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb gilt, der sein eigenes Arbeitsrecht gestalten kann oder ob jedes Bistum - ja notfalls jede Pfarrgemeinde - als eigene/r Religionsgesellschaft/Tendenzbetrieb mit eigenem Arbeitsrecht gilt. Also zwar eine RKK in der BRD aber z. B. 27 verschiedene Religionsgesellschaften/Tendenzbetriebe mit 27 verschiedenen Arbeitsrechten?


Dies denke ich ist nach Belieben des jeweiligen Bischofs. Mich dünkt ja, dass man auf diese Weise unliebsame Liberale aus manchen Bistümerin raushalten, in andere verfrachten und damit schöne kleine Enklaven schaffen will, über die man - wie Regensburg, Eichstätt und Passau besonders interessant deren Nähe zum laizistischen Tschechien - sich dann wieder der Missionierung annimmt und die Leute mit bekannter Kirchengewalt bei der Stange halten kann.
------------
Nicht vergessen: Die RKK ist eine aktiv missionierende Kirche welche sich seit einigen Jahren im Aktionskreis christlicher Kirchen ACK mit allen denjenigen Grüppchen verbündet hat, die in der RKK noch vor 30 Jahren auf dem Scheiterhaufen gelandet wären.
Nur die Wachtürmler scheinen hier bei Anerkennung der Säuglingstaufe nicht mitgemacht zu haben, aber sonst ist alles - ich nenne es gern inkl. RKK "Gschwerl" dabei.
_________________
Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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Vronib111
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#2012338) Verfasst am: 23.07.2015, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Arkanum hat folgendes geschrieben:
Auch wenn es de facto nur zwei Arbeitsrechte (alt und neu) gibt, wären 27 Arbeitsrechte de jure sehr wohl im Bereich des Legalen.

28, das staatliche nicht zu vergessen, welches das einzig relevante sein sollte. Wenn, ja wenn die Politikers
in einer schwachen Stunde den Kirchen nicht Rechte zugeschanzt haetten, die ihnen nicht zustehen.


Du mußt richtigerweise aber schreiben: Wenn die PolitikerInnen sich nicht der Kirchen bedient hätten, um gewählt zu werden!

Schaut Euch mal nur bei der RKK das Zentralkomittee der Katholiken www.zdk.de, oder die entsprechenden Landesverbände an. Da wimmelt und wummelt es nur so von PolitikerInnen unterschiedlichster Partein die enddarmaffin sind.

Sogar Gysi kommt jetzt wieder auf Kirchenkurs:
http://kath.net/news/51436

Seit PapaRatz Papsterhebung mein Lieblingslied:

http://www.metrolyrics.com/sei-wachsam-lyrics-reinhard-mey.html

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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2012348) Verfasst am: 23.07.2015, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:

Nicht vergessen: Die RKK ist eine aktiv missionierende Kirche welche sich seit einigen Jahren im Aktionskreis christlicher Kirchen ACK mit allen denjenigen Grüppchen verbündet hat, die in der RKK noch vor 30 Jahren auf dem Scheiterhaufen gelandet wären.


Das heisst nicht "Aktionskreis", sondern Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen. Scheiterhaufen sind schon etwas länger als 30 Jahre aus der Mode, die ACK wurde 1948 gegründet.

Vronib111 hat folgendes geschrieben:

Schaut Euch mal nur bei der RKK das Zentralkomittee der Katholiken www.zdk.de, oder die entsprechenden Landesverbände an.


Was für Landesverbände? Das ZdK hat keine Landesverbände. Mit den Augen rollen


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 23.07.2015, 22:32, insgesamt einmal bearbeitet
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DonMartin
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Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2012349) Verfasst am: 23.07.2015, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Thema TvE sind seine Fanboys immer noch nicht durch.Argh
Auch Ester paddelt wieder mit.
Und immer noch dieselben abgedroschenen Sprüche wie vor ein, zwei Jahren.
Null lernfähig.
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DonMartin
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Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2012350) Verfasst am: 23.07.2015, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:

Du mußt richtigerweise aber schreiben: Wenn die PolitikerInnen sich nicht der Kirchen bedient hätten, um gewählt zu werden!

Die Eltern des GG waren gewählt? Ist mir nicht erinnerlich.
Vronib111 hat folgendes geschrieben:

Schaut Euch mal nur bei der RKK das Zentralkomittee der Katholiken www.zdk.de, oder die entsprechenden Landesverbände an. Da wimmelt und wummelt es nur so von PolitikerInnen unterschiedlichster Partein die enddarmaffin sind.

Ich dachte bisher, das ist eher eine Abraumhalde. Nimmt die einer ernst?
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abbahallo
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Anmeldungsdatum: 10.12.2012
Beiträge: 2001

Beitrag(#2012355) Verfasst am: 23.07.2015, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Um noch mal auf Vronis Putzfrau im kirchlichen Dienst zu kommen: die kann nach neuem und altem kirchlichem Arbeitsrecht nach Gutdünken ihrers Arbeitgebers wirksam gekündigt werden, nach neuem eben nach der Einzelfallprüfung. Weshalb da wieder Bayern sich eine Sonderrolle gesucht haben, vermutlich, weil sie Bayern sind.
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2012356) Verfasst am: 23.07.2015, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:

Die Eltern des GG waren gewählt? Ist mir nicht erinnerlich.


Ja, doch, ein bisschen schon. Lachen

https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat#Sitzverteilung
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2012357) Verfasst am: 23.07.2015, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Mit dem Thema TvE sind seine Fanboys immer noch nicht durch.Argh
Auch Ester paddelt wieder mit.


Uff, die hat aber jetzt jemand gerade in Rage gebracht. Lachen Lachen
In ihrem Schlauchboot hat sie deswegen auch schon rumgetobt.
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 6424

Beitrag(#2012379) Verfasst am: 24.07.2015, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Mit dem Thema TvE sind seine Fanboys immer noch nicht durch.Argh
Auch Ester paddelt wieder mit.


Uff, die hat aber jetzt jemand gerade in Rage gebracht. Lachen Lachen
In ihrem Schlauchboot hat sie deswegen auch schon rumgetobt.


Wart ab falls es wirklich zu einer Verurteilung kommen sollte ............ Mit den Augen rollen
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Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn.
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DonMartin
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Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2012380) Verfasst am: 24.07.2015, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Mit dem Thema TvE sind seine Fanboys immer noch nicht durch.Argh
Auch Ester paddelt wieder mit.


Uff, die hat aber jetzt jemand gerade in Rage gebracht. Lachen Lachen
In ihrem Schlauchboot hat sie deswegen auch schon rumgetobt.

Auf kathpunktnet kriegt sie aber gut contra Sehr glücklich Recht so. Vielleicht hilft's was.
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2012382) Verfasst am: 24.07.2015, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die armen Kinder! - Meine Güte! So ein strunzdummer Besen als Mutter wäre mir als Kind und im jugendlichen Alter aber sooowas von hochnotpeinlich gewesen! Später zwar auch noch, aber da hätte ich ja entsprechende Konsequenzen ziehen können ...
Einer meiner Nachbarn hatte einen solchen Besen zur Frau. Der sah sich ab und zu genötigt, sich für sie zu entschuldigen. Sie sei "halt leider geistig nicht so beweglich" pflegte er zu sagen, wenn er um Nachsicht bat. Er wollte mit der im Haus ja nicht zu zweit allein total vereinsamen (die einzige Tochter hatte längst die Biege gemacht).
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11052
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2012384) Verfasst am: 24.07.2015, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Die armen Kinder! - Meine Güte! So ein strunzdummer Besen als Mutter wäre mir als Kind und im jugendlichen Alter aber sooowas von hochnotpeinlich gewesen! Später zwar auch noch, aber da hätte ich ja entsprechende Konsequenzen ziehen können ...
Einer meiner Nachbarn hatte einen solchen Besen zur Frau. Der sah sich ab und zu genötigt, sich für sie zu entschuldigen. Sie sei "halt leider geistig nicht so beweglich" pflegte er zu sagen, wenn er um Nachsicht bat. Er wollte mit der im Haus ja nicht zu zweit allein total vereinsamen (die einzige Tochter hatte längst die Biege gemacht).


Das Hausfrauendasein scheint der vermutlich abgebrochenen Lehramtskandidatin wohl nicht gut bekommen zu sein: Geifer, Greinen, Jammern, tiefste Verbitterung. Dass Ester irgendwas kapiert, glaube ich nicht. Die ist nicht einmal in der Lage simpelste Zusammenhänge zu erfassen, geschweige denn zu begreifen. Ich fürchte, dass das mit ihr noch einmal ein böses Ende nimmt. So von Bösartigkeit zerfressen zu sein, schlägt meist irgendwann zu Lebzeiten auf die Menschen zurück.
_________________
"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2012404) Verfasst am: 24.07.2015, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Die armen Kinder! - Meine Güte! So ein strunzdummer Besen als Mutter wäre mir als Kind und im jugendlichen Alter aber sooowas von hochnotpeinlich gewesen! Später zwar auch noch, aber da hätte ich ja entsprechende Konsequenzen ziehen können ...
Einer meiner Nachbarn hatte einen solchen Besen zur Frau. Der sah sich ab und zu genötigt, sich für sie zu entschuldigen. Sie sei "halt leider geistig nicht so beweglich" pflegte er zu sagen, wenn er um Nachsicht bat. Er wollte mit der im Haus ja nicht zu zweit allein total vereinsamen (die einzige Tochter hatte längst die Biege gemacht).


Das Hausfrauendasein scheint der vermutlich abgebrochenen Lehramtskandidatin wohl nicht gut bekommen zu sein: Geifer, Greinen, Jammern, tiefste Verbitterung. Dass Ester irgendwas kapiert, glaube ich nicht. Die ist nicht einmal in der Lage simpelste Zusammenhänge zu erfassen, geschweige denn zu begreifen. Ich fürchte, dass das mit ihr noch einmal ein böses Ende nimmt. So von Bösartigkeit zerfressen zu sein, schlägt meist irgendwann zu Lebzeiten auf die Menschen zurück.


Heftig finde ich ihre Definition von "Nächstenliebe", die sie nicht müde wird durchscheinen zu lassen.
Es sind offensichtlich "Blut- und Bodennächste" gemeint.
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abbahallo
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Anmeldungsdatum: 10.12.2012
Beiträge: 2001

Beitrag(#2012408) Verfasst am: 24.07.2015, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, von den Blut- und Bodennächsten sehr viele auch nicht.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2012412) Verfasst am: 24.07.2015, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Die armen Kinder! - Meine Güte! So ein strunzdummer Besen als Mutter wäre mir als Kind und im jugendlichen Alter aber sooowas von hochnotpeinlich gewesen!
(...)


Jedenfalls ist das jede Menge Stoff für eine ganz neue Kategorie von "Deine Mutter..."-Witzen Lachen
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