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Kann man tiefer sinken als kreuzpunktnet? - Teil IV
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034169) Verfasst am: 03.12.2015, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Hast Du es immer noch nicht begriffen?

Jeder Nazi ist ein Rechtsextremist. Aber nicht jeder Rechtsextremist ist ein Anhänger der Nationalsozialistischen Ideologie-

Es gibt ausser Nazis auch noch andere Rechtsextremisten:

1. Faschisten
2. Klerikalfaschisten
3. religiöse Fundamentalisten (ob christlich oder islamistisch ist wumpe).


Seit wann sind religiöse Fundamentalisten rechtsextrem?

Nach meinem Wissen bedeutet Rechtsextremismus eine politische Bestrebung die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und einen autoritären Staat errichten zu wollen, in dem die Grundrechte des Bürgers abgeschafft sind.

Auf den IS mag das zutreffen, aber bei Lohmann sehe ich nicht mal im Ansatz solche Bestrebungen.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034170) Verfasst am: 03.12.2015, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

Meine Güte, bist Du begriffsstutzig. Die "Pille danach" verhindert den Eisprung. Somit gibt es keine Eizelle, die befruchtet werden oder an der Einnistung gehindert werden könnte. Es kann doch nicht sooo schwer sein, das zu kapieren.


Es ist nicht ganz klar, ob die "Pille danach" die Einnistung eines bereits befruchteten Eis verhindern kann, wenn eine Befruchtung bereits stattgefunden hat.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034171) Verfasst am: 03.12.2015, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

In welchen Staaten?


Irland und Ungarn zum Beispiel.

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Wo steht das?


In den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2034172) Verfasst am: 03.12.2015, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Hast Du es immer noch nicht begriffen?

Jeder Nazi ist ein Rechtsextremist. Aber nicht jeder Rechtsextremist ist ein Anhänger der Nationalsozialistischen Ideologie-

Es gibt ausser Nazis auch noch andere Rechtsextremisten:

1. Faschisten
2. Klerikalfaschisten
3. religiöse Fundamentalisten (ob christlich oder islamistisch ist wumpe).


Seit wann sind religiöse Fundamentalisten rechtsextrem?

Von der Tendenz, auf jeden Fall.

Johnny hat folgendes geschrieben:
Nach meinem Wissen bedeutet Rechtsextremismus eine politische Bestrebung die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und einen autoritären Staat errichten zu wollen, in dem die Grundrechte des Bürgers abgeschafft sind.

So ist es.
Und das wollen religiöse Fundamentalisten. Unter ihre Regie.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 6424

Beitrag(#2034173) Verfasst am: 03.12.2015, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Seit wann sind religiöse Fundamentalisten rechtsextrem?


Lern mal was über Schuschnigg und Dollfuß

...und das man Lohman ins rechte eck stellen kann beweist er immer wieder da er die pflichtberatung abschaffen will und dadurch Frauen die abtreiben wollen in die Kriminalität zwingen will.

Zitat:
1936: Im Oktober wird die Errichtung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung angeordnet, welche die Meldungen der Gesundheitsämter und Kriminalämter zentral sammeln soll.


.... auffallend die selben Absichten wie damals die braunen NS Schergen .

Den es fehlen ja die kinder....

Zitat:
1943: Verschärfung der Strafe bei Abbruch für den Fall, dass „die Lebenskraft des deutschen Volkes“ fortgesetzt


Eigenartig wie sich die dinge gleichen .....
_________________
Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034175) Verfasst am: 03.12.2015, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Und das wollen religiöse Fundamentalisten. Unter ihre Regie.


Und Lohmann will die Bundesrepublik abschaffen und eine Diktatur einrichten, in der die Grundrechte abgeschafft sind? Auf welche Aussage Lohmanns begründest du diese Annahme?
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Margrethe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2034176) Verfasst am: 03.12.2015, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Es ist nicht ganz klar, ob die "Pille danach" die Einnistung eines bereits befruchteten Eis verhindern kann, wenn eine Befruchtung bereits stattgefunden hat.


Völlig klar ist allerdings, dass ohne vorherigen Eisprung keine Eizelle befruchtet werden kann. Dann gibt's auch nichts zu heulen, dass sie sich nicht einnisten könne.

So ein blödes Geschwätz: "Es ist nicht ganz klar ...".


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 03.12.2015, 21:56, insgesamt einmal bearbeitet
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034178) Verfasst am: 03.12.2015, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

cartello hat folgendes geschrieben:

Eigenartig wie sich die dinge gleichen .....


Lohmann ist gegen Sterbehilfe. Die Nazis haben alles euthanasiert was nicht bei 3 aus den Bäumen war.

Lohmann ist für das unbedingte Lebensrecht aller Kranken und Behinderten. Die Nazis wollten alle Kranken und Behinderten umbringen und haben das auch grösstenteils gemacht. Immerhin haben es katholische Lebenschützer durch ihren Protest vorübergehend geschafft das Töten zu stoppen.

Lohmann macht beim Lebensrecht keine Unterschiede zwischen Rassen. Die Nazis wollten nur den arischen Frauen das abtreiben verbieten. Und auch das nicht aus ethischen Gründen, sondern weil sie Menschenmaterial haben wollten.

Zwischen Lohmanns katholisch motivierten Ansichten und den Nazis bestehen Welten. Du versuchst beides absurd zusammen zu bringen, wahrscheinlich nur um Lohmann damit zu diskreditieren. Finde ich ziemlich schäbig sowas.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034179) Verfasst am: 03.12.2015, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens finde ich sehr komisch, dass viele zwar Abtreibung in Ordnung finden, sich aber aufregen, wenn in Ländern wie Indien oder China oder im arabischen Raum gezielt Jagd auf Mädchen gemacht wird um sie abzutreiben, weil Mädchen dort weniger zählen als Jungen und man deshalb kein Mädchen haben will.
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 6424

Beitrag(#2034180) Verfasst am: 03.12.2015, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
cartello hat folgendes geschrieben:

Eigenartig wie sich die dinge gleichen .....


Lohmann ist gegen Sterbehilfe.


Das ist aber hier nicht das Thema ....... also weich nicht aus.
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2034182) Verfasst am: 03.12.2015, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:

In welchen Staaten?


Irland und Ungarn zum Beispiel.


So. Das ist zum Beispiel die irische Verfassung. Und jetzt zeige mir bitte, wo da steht, dass das Lebensrecht ab dem Zeitpunkt der Befruchtung gelte.

Johnny hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:

Wo steht das?

In den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht.


Das ist keine Antwort. Wer sich auf Urteile des BVerfG beruft, hat die Aktenzeichen oder wenigstens das Datum zu nennen. Ich fürchte allerdings, Deine Behauptung ist gleichermaßen hohl wie die Behauptung, in der irischen Verfassung stünde, das Lebensrecht gelte ab dem Zeitpunkt der Befruchtung.


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 03.12.2015, 22:04, insgesamt 4-mal bearbeitet
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
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Beitrag(#2034183) Verfasst am: 03.12.2015, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Die Nazis wollten nur den arischen Frauen das abtreiben verbieten. Und auch das nicht aus ethischen Gründen, sondern weil sie Menschenmaterial haben wollten.



..... zur Erhaltung der arischen Herrenrasse........... Kreisky würde jetzt sagen lerne Geschichte. Und wenn die Hoden & Gebärmuttermafia mit den spruch kommt uns fehlen die Kinder dann hat das einen bitteren, mehr als nur braunen Nachgeschmack. Den selben wie sie homosexuelle und lesben sehen.
Da kannst dich noch so winden wie du willst, die Bande kann man ohne weiteres ins rechte eck stellen . Dort wo Schuschnigg Dollfuß Tiso ua. verrotten.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von cartello am 03.12.2015, 21:50, insgesamt einmal bearbeitet
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2034185) Verfasst am: 03.12.2015, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Übrigens finde ich sehr komisch, dass viele zwar Abtreibung in Ordnung finden, sich aber aufregen, wenn in Ländern wie Indien oder China oder im arabischen Raum gezielt Jagd auf Mädchen gemacht wird um sie abzutreiben, weil Mädchen dort weniger zählen als Jungen und man deshalb kein Mädchen haben will.


Wieso? Was ist daran komisch?
Versuche jetzt nicht, Dich mit derlei durchsichtigen Ablenkungsmanövern vom Acker zu stehlen. Du hast hier noch einige Fragen zu beantworten.


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 03.12.2015, 22:02, insgesamt einmal bearbeitet
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2034187) Verfasst am: 03.12.2015, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Lohmann ist gegen ...
Lohmann ist für ...


Ja und? Du kannst eine zehn Kilometer lange Liste aufstellen, wofür und wogegen Lohman ist. Die ändert nicht das geringste daran, dass er im rechten Eck zu verorten ist.

Und das ist auch Kokolores:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Immerhin haben es katholische Lebenschützer durch ihren Protest vorübergehend geschafft das Töten zu stoppen.

Die Nazis haben die Aktion T4 zwar 1941 für beendet erklärt, das Töten aber dezentral und deswegen unauffälliger als zuvor weitergeführt.
Ich frage mich, auf welcher Baumschule Du Geschichte gelernt hast!


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 03.12.2015, 22:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034189) Verfasst am: 03.12.2015, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

cartello hat folgendes geschrieben:

Da kannst dich noch so winden wie du willst, die Bande kann man ohne weiteres ins rechte eck stellen . Dort wo Schuschnigg Dollfuß Tiso ua. verrotten.


Wenn du missliebige Menschen ins rechte Eck stellen willst, dann mach das. Du solltest dann aber auch die Eier haben das Echo zu vertragen, wenn man dich auch ins rechte Eck stellt.

Linke sind immer gut im Austeilen, aber wenn sich die Angegriffenen dann mit den gleichen Methoden wehren, heulen die Linken rum. Wie im Fall Pirincci.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034190) Verfasst am: 03.12.2015, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Die ändert nicht das geringste daran, dass er im rechten Eck zu verorten ist.


Was ist denn an Lohmann recht? Kannst du da mal ein paar Punkte nennen?

Lebenschutz ist rechts?
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2034191) Verfasst am: 03.12.2015, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Wenn du missliebige Menschen ins rechte Eck stellen willst, dann mach das. Du solltest dann aber auch die Eier haben das Echo zu vertragen, wenn man dich auch ins rechte Eck stellt.


Du verwechselst die Reihenfolge. Lohmann wird nicht ins rechte Eck gestellt, weil er missliebig ist, sondern er ist manchen Menschen missliebig, weil er sich mit einen Äusserungen ständig selber im rechten Eck verortet.
Und Du machst Dich mit Deinem kindischen "bäääh - wenn Ihr Lohmann ins rechte Eck stellt, dann stelle ich euch auch dahin - bäääh" jetzt vollends lächerlich.
Erledige doch lieber mal die Hausaufgaben, die Du Dir eingehandelt hast.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034192) Verfasst am: 03.12.2015, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

So. Das ist zum Beispiel die irische Verfassung. Und jetzt zeige mir bitte, wo da steht, dass das Lebensrecht ab dem Zeitpunkt der Befruchtung gelte.


Zitat:
The State acknowledges the right to life of the unborn and, with due regard to the equal right to life of the mother, guarantees in its laws to respect, and, as far as practicable, by its laws to defend and vindicate that right.
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#2034193) Verfasst am: 03.12.2015, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:

So. Das ist zum Beispiel die irische Verfassung. Und jetzt zeige mir bitte, wo da steht, dass das Lebensrecht ab dem Zeitpunkt der Befruchtung gelte.


Zitat:
The State acknowledges the right to life of the unborn and, with due regard to the equal right to life of the mother, guarantees in its laws to respect, and, as far as practicable, by its laws to defend and vindicate that right.


Spinnst Du? Du hast behauptet, in der irischen Verfassung stünde, dass das Lebensrecht ab dem Zeitpunkt der Befruchtung gelte. Da steht aber nichts von Zeitpunkt und nichts von Befruchtung!
Mit anderen Worten: Du hast das Maul wieder mal zu voll genommen.
Da steht was vom gleichen Recht der Mutter (auf Leben), und darin ist begründet, dass seit relativ kurzer Zeit auch in Irland Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Mutter bedeutet. Das war die unmittelbare Folge des Skandals in Galway, als einer indischen Staatsbürgerin bei bereits beginnenden Fehlgeburtstendenzen ein Schwangerschaftsabbruch mit dem Resultat verweigert wurde, dass sie eine Sepsis entwickelt und an multiplem Organversagen starb.

Und wenn wir gerade bei Irland sind: durch das irische Abtreibungsrecht wird keine, nicht eine Abtreibung verhindert. Irische Frauen fahren in Scharen nach England hinüber und lassen dort abtreiben.


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 03.12.2015, 22:30, insgesamt 2-mal bearbeitet
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 6424

Beitrag(#2034194) Verfasst am: 03.12.2015, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
cartello hat folgendes geschrieben:

Da kannst dich noch so winden wie du willst, die Bande kann man ohne weiteres ins rechte eck stellen . Dort wo Schuschnigg Dollfuß Tiso ua. verrotten.


Wenn du missliebige Menschen ins rechte Eck stellen willst, dann mach das. Du solltest dann aber auch die Eier haben das Echo zu vertragen, wenn man dich auch ins rechte Eck stellt.


Ich stelle sie nicht ins rechte eck ..... sie stellen sich selbst dort hin. Und wenn wir schon bei Eiern sind..... die Österreicher haben wenigstens welche. Alfons Adam rechtskräftig verurteilt, HLI Fischer rechtskräftig verurteilt. Rechtskräftiges Urteil zur HLI man darf sie Psychoterroristen nennen .... usw. Die liste ist ganz schön lang ..... und wird sicher bald noch länger werden. soviel kurz vor den 24. zu Eiern zynisches Grinsen
_________________
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JuergenPB
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Anmeldungsdatum: 11.12.2012
Beiträge: 423

Beitrag(#2034195) Verfasst am: 03.12.2015, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Schöner großer weißer Vogel hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Schöner großer weißer Vogel. hat folgendes geschrieben:

Nur ist eine gerade oder gestern befruchtete Eizelle noch kein Mensch, auch wenn Herr Lohmann das behauptet.

Ab wann ist man denn ein Mensch?

Ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm Menschenwürde zukommt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem er geboren wird. Einem ungeborenen Feten wird weder Menschenwürde zuerkannt noch genießt er Menschenrechte. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist darum auch von angeborener und nicht von der angezeugter Menschenwürde die Rede.
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Rechtsfähig ist ein Mensch erst nach seiner Geburt (ich glaube §1 BGB).


Das bedeutet aber nicht, daß es Umstände gibt, in denen die Liebesfrucht gewisse Rechte zugestanden werden, die sie freilich teilweise erst nach der Geburt geltend machen kann.

Sie erhält, wenngleich noch nicht geboren, bei Pflegschaftsangelegenheiten einen Pfleger zugeteilt (BGB §1912)
Sie kann später in bestimmten Fällen Ersatzansprüche erheben (BGB § 844)
Sie ist erbfähig (BGB § 1923)
Auch steht ihr, später ein Pflichtteil zu – selbst dann, wenn der Erblasser noch nichts von der Existenz gewußt hat. (BGB §2079)

Das ganze Embryonenschutzgesetz könnte man in die Tonne kloppen, wenn es sich bei Embryonen nicht um Menschen handeln würde.

Dem Embryo kommen Schutzrechte zu, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (BVerfG 39,1):
Zitat:
Leitsätze:
1. Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen.
2. Die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht auch gegenüber der Mutter.
3. Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden.
4. Der Gesetzgeber kann die grundgesetzlich gebotene rechtliche Missbilligung des Schwangerschaftsabbruchs auch auf andere Weise zum Ausdruck bringen als mit dem Mittel der Strafdrohung. Entscheidend ist, ob die Gesamtheit der dem Schutz des ungeborenen Lebens dienenden Maßnahmen einen der Bedeutung des zu sichernden Rechtsgutes entsprechenden tatsächlichen Schutz gewährleistet. Im äußersten Falle, wenn der von der Verfassung gebotene Schutz auf keine andere Weise erreicht werden kann, ist der Gesetzgeber verpflichtet, zur Sicherung des sich entwickelnden Lebens das Mittel des Strafrechts einzusetzen.
5. Eine Fortsetzung der Schwangerschaft ist unzumutbar, wenn der Abbruch erforderlich ist, um von der Schwangeren eine Gefahr für ihr Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres Gesundheitszustandes abzuwenden. Darüber hinaus steht es dem Gesetzgeber frei, andere außergewöhnliche Belastungen für die Schwangere, die ähnlich schwer wiegen, als unzumutbar zu werten und in diesen Fällen den Schwangerschaftsabbruch straffrei zu lassen.
6. Das Fünfte Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 18. Juni 1974 (BGBl. I S. 1297) ist der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das werdende Leben zu schützen, nicht in dem gebotenen Umfang gerecht geworden.


Volltext: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv039001.html
_________________
Gruß Jürgen

Disclaimer: Dieser Beitrag kann Spuren von Satire, Ironie und schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr!

Suennerklaas = Nicolaus Behrmann / Cartello = Dieter-Heinz Schauer / Margrethe = Magret Göser
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034196) Verfasst am: 03.12.2015, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

Und wenn wir gerade bei Irland sind: durch das irische Abtreibungsrecht wird keine, nicht eine Abtreibung verhindert. Irische Frauen fahren in Scharen nach England hinüber und lassen dort abtreiben.


Naja, wir haben auch ein Vergewaltigungsverbot und trotzdem gibt es viele Vegewaltigungen. Es gibt auch ein Diebstahlverbot und trotzdem gibt es viele Diebstähle. Könnte man für jede Straftat anführen.

Gesetze werden gebrochen, ist leider so. Aber das ist kein Argumente alle Gesetze aufzugeben, weil sie ja sowieso von einigen gebrochen werden.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034197) Verfasst am: 03.12.2015, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

Spinnst Du? Du hast behauptet, in der irischen Verfassung stünde, dass das Lebensrecht ab dem Zeitpunkt der Befruchtung gelte. Da steht aber nichts von Zeitpunkt und nichts von Befruchtung!


Du hast behauptet, ein Lebensrecht habe man erst ab der Geburt.
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JuergenPB
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.12.2012
Beiträge: 423

Beitrag(#2034198) Verfasst am: 03.12.2015, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Und etwas neuer (BVerfG 88,203)
Leitsätze
Zitat:
1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
2. Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein.
3. Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [44]). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.
5. Die Reichweite der Schutzpflicht für das ungeborene menschliche Leben ist im Blick auf die Bedeutung und Schutzbedürftigkeit des zu schützenden Rechtsguts einerseits und damit kollidierender Rechtsgüter andererseits zu bestimmen. Als vom Lebensrecht des Ungeborenen berührte Rechtsgüter kommen dabei - ausgehend vom Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) - vor allem ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie ihr Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) in Betracht. Dagegen kann die Frau für die mit dem Schwangerschaftsabbruch einhergehende Tötung des Ungeborenen nicht eine grundrechtlich in Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition in Anspruch nehmen.
6. Der Staat muß zur Erfüllung seiner Schutzpflicht ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen, die dazu führen, daß ein - unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - angemessener und als solcher wirksamer Schutz erreicht wird (Untermaßverbot). BVerfGE 88, 203 (203)BVerfGE 88, 203 (204) Dazu bedarf es eines Schutzkonzepts, das Elemente des präventiven wie des repressiven Schutzes miteinander verbindet.
7. Grundrechte der Frau tragen nicht so weit, daß die Rechtspflicht zum Austragen des Kindes - auch nur für eine bestimmte Zeit - generell aufgehoben wäre. Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [48 ff.]).
8. Das Untermaßverbot läßt es nicht zu, auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten.
9. Die staatliche Schutzpflicht umfaßt auch den Schutz vor Gefahren, die für das ungeborene menschliche Leben von Einflüssen aus dem familiären oder weiteren sozialen Umfeld der Schwangeren oder von gegenwärtigen und absehbaren realen Lebensverhältnissen der Frau und der Familie ausgehen und der Bereitschaft zum Austragen des Kindes entgegenwirken.
10. Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.
11. Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht verwehrt, zu einem Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens überzugehen, das in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskonflikten den Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen, und dabei auf eine indikationsbestimmte Strafdrohung und die Feststellung von Indikationstatbeständen durch einen Dritten verzichtet.
12. Ein solches Beratungskonzept erfordert Rahmenbedingungen, die positive Voraussetzungen für ein Handeln der Frau zugunsten des ungeborenen Lebens schaffen. Der Staat trägt für die Durchführung des Beratungsverfahrens die volle Verantwortung.
13. Die staatliche Schutzpflicht erfordert es, daß die im Interesse der Frau notwendige Beteiligung des Arztes zugleich Schutz für das ungeborene Leben bewirkt.
14. Eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle kommt von Verfassungs wegen (Art. 1 Abs. 1 GG) nicht in Betracht. Deshalb verbietet es sich, die Unterhaltspflicht für ein Kind als Schaden zu begreifen.
15. Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für ge-BVerfGE 88, 203 (204)BVerfGE 88, 203 (205)rechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß.
16. Das Grundgesetz läßt es nicht zu, für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs, dessen Rechtmäßigkeit nicht festgestellt wird, einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren. Die Gewährung von Sozialhilfe für nicht mit Strafe bedrohte Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung in Fällen wirtschaftlicher Bedürftigkeit ist demgegenüber ebensowenig verfassungsrechtlich zu beanstanden wie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
17. Der Grundsatz der Organisationsgewalt der Länder gilt uneingeschränkt, wenn eine bundesgesetzliche Regelung lediglich eine von den Ländern zu erfüllende Staatsaufgabe vorsieht, nicht jedoch Einzelregelungen trifft, die behördlich-administrativ vollzogen werden könnten.
(Hervorhebung von mir)

Volltext: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
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Gruß Jürgen

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Margrethe
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Beitrag(#2034200) Verfasst am: 03.12.2015, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Naja, wir haben auch ein Vergewaltigungsverbot und trotzdem gibt es viele Vegewaltigungen. Es gibt auch ein Diebstahlverbot und trotzdem gibt es viele Diebstähle. Könnte man für jede Straftat anführen.
Gesetze werden gebrochen, ist leider so. Aber das ist kein Argumente alle Gesetze aufzugeben, weil sie ja sowieso von einigen gebrochen werden.


Was soll dieses Gesabbel schon wieder? Ich habe bis jetzt gutwillig unterstellt, es ginge Herrn Lohmann und seinen Fans um einen effektiven Lebensschutz. Dann bleibe gefälligst auch bei diesem Thema und fasel nicht von Vergewaltigungen und Diebstählen. Oder gibt es "rechtswidrige" Vergewaltigungen und Diebstähle, die wie Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben?
Dass ein effektiver Lebensschutz mit rigorosen Abtreibungsgesetzen nicht erreicht werden kann, zeigt u.a. das Beispiel Irland, das Du ins Spiel gebracht hast. Bekannt ist das ja schon lange und auch von anderswo. Nur wollen Lohmann & Co. das nicht wahrhaben.
Übrigens: Die Irinnen "dürfen" jetzt sogar nach England fahren, bis vor nicht allzu langer Zeit wurden sie daran gehindert, wenn sie im Verdacht standen, in England abtreiben zu wollen.
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Margrethe
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Beitrag(#2034201) Verfasst am: 03.12.2015, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:

Spinnst Du? Du hast behauptet, in der irischen Verfassung stünde, dass das Lebensrecht ab dem Zeitpunkt der Befruchtung gelte. Da steht aber nichts von Zeitpunkt und nichts von Befruchtung!


Du hast behauptet, ein Lebensrecht habe man erst ab der Geburt.


Das habe ich NICHT behauptet! Reiß Dich zusammen, Du Lügenbeutel!
Und im übrigen geht es gerade nicht darum, was ich irgendwann und irgendwo behauptet haben soll, sondern darum, was in der irischen Verfassung steht. Und da steht nun mal nicht drin, was Du behauptet hast, dass es drinstünde.


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 03.12.2015, 22:53, insgesamt einmal bearbeitet
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JuergenPB
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Anmeldungsdatum: 11.12.2012
Beiträge: 423

Beitrag(#2034203) Verfasst am: 03.12.2015, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

JuergenPB hat folgendes geschrieben:

Volltext: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

Daraus (Nr. 151 in der Randnummerung):
Zitat:
…a) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität (vgl. bereits § 10 I 1 ALR: "Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängnis.").Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob, wie es Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahelegen, menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entsteht. Gegenstand der angegriffenen Vorschriften ist der Schwangerschaftsabbruch, vor allem die strafrechtliche Regelung; entscheidungserheblich ist daher nur der Zeitraum der Schwangerschaft. Dieser reicht nach den - von den Antragstellern unbeanstandeten und verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom Abschluß der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation; vgl. § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB in der Fassung des Art. 13 Nr. 1 SFHG) bis zum Beginn der Geburt (vgl. § 217 StGB und dazu BGHSt 32, 194 ff.). Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt (vgl. BVerfGE 39, 1 [37]). Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu (vgl. BVerfGE 39, 1 [41]).
(Hervorhebung von mir)

Der Nasciturus entwickelt sich also nicht zum Menschen, er ist nicht nur potentiell Mensch, sondern er entwickelt sich als Mensch.



Großer weißer Vogel hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Großer weißer Vogel hat folgendes geschrieben:
Spinnst Du? Du hast behauptet, in der irischen Verfassung stünde, dass das Lebensrecht ab dem Zeitpunkt der Befruchtung gelte. Da steht aber nichts von Zeitpunkt und nichts von Befruchtung!
Du hast behauptet, ein Lebensrecht habe man erst ab der Geburt.
Das habe ich NICHT behauptet! Reiß Dich zusammen, Du Lügenbeutel!

Achwas‽

Großer weißer Vogel hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Großer weißer Vogel hat folgendes geschrieben:
Nur ist eine gerade oder gestern befruchtete Eizelle noch kein Mensch, auch wenn Herr Lohmann das behauptet.
Ab wann ist man denn ein Mensch?
Ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm Menschenwürde zukommt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem er geboren wird. Einem ungeborenen Feten wird weder Menschenwürde zuerkannt noch genießt er Menschenrechte. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist darum auch von angeborener und nicht von der angezeugter Menschenwürde die Rede.

Um welches Menschenrecht ging es denn da, wenn nicht um das Recht auf Leben? Mit den Augen rollen
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Gruß Jürgen

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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2034205) Verfasst am: 03.12.2015, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Arkanum hat folgendes geschrieben:

Nö, haben sie nicht. Das ist den Ärzten sowohl de facto als auch de jure durch die Therapiefreiheit erlaubt, und die Bischöfe können schon per definitionem nicht erlauben, was sie nicht verbieten können. Die Verantwortung lag schon immer ausschließlich bei den Ärzten.


Nein, die Kirche als Träger eines Krankenhauses kann natürlich bestimmen, dass bestimmte unethische "Therapien" in ihrem Haus nicht durchgeführt werden dürfen. Wenn man denn die Verhinderung/Tötung von Babys überhaupt als medzinische "Therapie" bezeichnen kann.


Vergiss es. Sie können es versuchen. Sie versuchen es auch immer wieder. Aber die hängen am finanziellen Tropf der öffentlichen Gelder. Die sind nur dem Namen nach noch irgendwie "katholisch".

Wenn sich eine Patientin auf die Hinterbeine stellt und notfalls ihre dementsprechende nichtkathollische Behandlung einklagt, dann kriegt sie Recht. zynisches Grinsen

Es hat ganz einfach damit zu tun, dass die allermeisten sogenannten "katholischen Krankenhäuser" zu mehr als 80 - 95 Prozent aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden (inklusive dem Geld von Atheisten und Muslimen usw.). Und diese finanzielle Unterstützung gibt es eben auch nur, weil diese Krankenhäuser Verträge haben, die sie verpflichten, die Grundversorgung zu gewährleisten.

Und wenn zur Grundversorgung (staatlich-laizistisch) eben auch die Verhinderung einer Schwangerschaft gehört, dann müssen sich die "katholischen Krankenhäuser" eben entscheiden: Mach ich da mit und kassiere die Steuergelder aller oder mach ich da nicht mit und krieg keine Steuergelder mehr.

Bisher hat - soweit ich mich erinnere - im Zweifelsfall die Kirche sozusagen gute Mine zum Bösen Spiel gemacht. Zumindest dort, wo ich den Großteil meines Lebens bisher verbrachte, gibt es zwei sogenannte "katholische Krankenhäuser". Und da gibt es sowohl die Pille danach, als auch Abtreibungen als auch Sterilisationen (bei M wie bei W). Und gerade bei den Sterilisationen spielt nicht eine medizinische Diagnose, sondern eine "moralische Diagnose" den Hauptanteil dieser Sterilisationen. Es geht um Verhütung und nicht um lebensgefährdende Krankheiten, die eine Sterilisation bedingen. Und trotz der "Verhütungs-Priorität" wird da fleißig an Samenleitern und Eileitern rumgeschnippelt. Damit scheinen diese beiden "katholischen Krankenhäuser" keine Probleme zu haben. Gibt ja auch gutes Geld dafür zynisches Grinsen

Mein Fazit: Kirche ist käuflich. Im Zweifelsfall zählt das Geld aus laizistisch-staatlicher Quelle mehr als die eigene Glaubensüberzeugung. Denn wenn die sogenannten "Katholiken" das ernst meinen würden mit ihrem Glauben, dann würden die auf die ganzen staatlichen Gelder husten und ihr eigenes Ding durchziehen. Tun sie aber nicht. Im Grunde hängen praktisch alle sogenannten kirchlichen Krankenhäuser am staatlichen Geldtropf.
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marram
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Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2034206) Verfasst am: 03.12.2015, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Arkanum hat folgendes geschrieben:
Tatsächlich dürfte -und müßte!- ein katholisches Krankenhaus sogar eine Abtreibung durchführen, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft Leib und Leben der Frau gefährdet und Verlegungsunfähigkeit vorliegt (wie es z.B. bei Eklampsie der Fall ist). Nur zu Verdeutlichung, wie weit ein Arzt im Sinne der Patientin gehen kann und eventuell sogar muß.


Zumindest muss ein katholisches Krankenhaus die Sterilisation (Eileiterverödung und Eileiterdurchterennung) einer nicht verheirateten Frau umme gut 30 (ohne Kinder) zwecks Pillenunverträglichkeit und einzige wirkungsvolle Verhütungsmethode durchführen zwinkern

Die wollten zwar nicht, aber die Klinik hatte eine sehr guten Ruf. Und ich hab mir die ausgesucht. Und die Krankenkasse hat es genehmigt. Die mussten mich letztlich operieren. Zwar wollten die erst nicht. Aber nachdem sowohl mein Gynäkologe als auch die Krankenkasse es genehmigt hatten, mussten die Mr. Green

Ich finde das sowas von genial. Im Grunde sieht man daran die unheimliche Doppelmoral. Nach außen dagegen wettern, aber nach innen operieren und Gelder kassieren. Bloß nicht riskieren, dass man vom öffentlichen Geldtropf abgeschnitten wird.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2034207) Verfasst am: 03.12.2015, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:

Oder gibt es "rechtswidrige" Vergewaltigungen und Diebstähle, die wie Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben?


Ich kenne eigentlich gar keinen anderen Fall, wo eine Tat rechtswidrig ist und der Staat die Begehung der Tat straffrei stellt.

Völlig absurd. Entweder ist eine Tat rechtswidrig oder nicht. Wenn sie rechtswidrig ist, muss auch dagegen vorgegangen werden, wenn die Tat begangen wird. Sonst kommt die Straffreiheit einer Duldung von rechtswidrigen Handlungen gleich. Das für den Rechtsstaat doch ad absurdum, so eine Regelung.

Margrethe hat folgendes geschrieben:

Dass ein effektiver Lebensschutz mit rigorosen Abtreibungsgesetzen nicht erreicht werden kann, zeigt u.a. das Beispiel Irland, das Du ins Spiel gebracht hast.


Wir kann denn effektiver Lebenschutz erreicht werden? In Deutschland werden ja auch jedes Jahr über 100.000 Babys abgetrieben. Effektiver Lebenschutz kann das doch nicht sein.
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