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Die Frau im Koran / Frauen im Islam
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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3891

Beitrag(#2040066) Verfasst am: 18.01.2016, 01:10    Titel: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

Der Koran liefert etliche Anweisungen über den Umgang mit Frauen sowie über die Rechte und Pflichten von Frauen.
Nach meiner Beurteilung sind die Rechte von Frauen, insbesondere was das Erb-Recht betrifft, im Koran wesentlich deutlicher ausgeprägt als in der Bibel oder in der Tora.
Allerdings gibt es einige Pflichten für Frauen, insbesondere hinsichtlich der Verhüllung, welche über die Forderungen der Bibel oder der Thora hinaus gehen.
Code:
 http://islam.de/13822
schrieb:


Sure 2, 187
Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid (1), und ihr seid ihnen ein Kleid.
(1) D.h.: sie geben euch Wärme und Schutz, wie Bekleidung dies tut.

Sure 2, 221
...heiratet Götzendienerinnen nicht, bevor sie glauben...
...verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern...

Sure 2, 222
So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind.

Sure 2, 223.
Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie (2) ihr wollt.
(2) Darunter fällt jedoch nicht der verbotene Analverkehr.

Sure 2, 228. Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte (1) abwarten.
Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben.
Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen.
Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen.
Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug (2).
(1) Das sind für menstruierende Frauen drei Perioden, für nicht menstruierende Frauen drei Monate (Siehe auch Sura 65 at-Talaq 4, Anmerkung).
(2) Nicht, wie es in anderen Übersetzungen heißt: „Die Männer stehen eine Stufe über ihnen".

Sure 2, 229. Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.
Sure 2, 230. Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sich von ihr scheidet, so ist es keine Sünde für die beiden, zu einander zurückzukehren, wenn sie (dabei) glauben, Allahs Grenzen einhalten zu können. Dies sind Allahs Grenzen, die Er Leuten klar macht, die Bescheid wissen.

Sure 2, 231. Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit' erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu.
Sure 2, 232. Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit (1) erreicht haben, so haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben.
(1) D.h.: das Ende der Wartezeit.
(2) Auch: besser und segensreicher.

Sure 2, 233. Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde (3), obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt.
(3) D.h.: dem Vater.

Sure 2, 235. Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen (2) Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder daß ihr etwas (derartiges) in euch hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet. Aber trefft nicht heimlich eine Abmachung mit ihnen, außer ihr sagt geziemende Worte. Und schließt nicht den Ehebund, bevor die vorgeschriebene Frist ihre festgesetzte Zeit erreicht hat.
(2) D.h.: während der Wartezeit.

Sure 2, 236. Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.

Sure 2, 237. Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt, es sei denn, daß sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist. Und wenn ihr (es) erlaßt, kommt das der Gottesfurcht näher. Und versäumt es nicht, gut zueinander zu sein .

Sure 2, 241. Und den geschiedenen Frauen steht eine Abfindung in rechtlicher Weise zu - eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.

Sure 4, 3. Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint (3), zwei, drei oder vier.
Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt.
(3) Oder: was an Frauen gut (d.h. erlaubt) für euch ist.
(4) Dieser Ausdruck bedeutet Sklavinnen oder kriegsgefangene Frauen.

Sure 4, 4. Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.

Sure 4, 7. Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil.

Sure 4, 11. Allah empfiehlt euch (2) hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts.
(2) D.h.: ordnet für euch an.

Sure 4, 15. Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche begehen, - bringt vier Zeugen von euch gegen sie. Wenn sie (es) bezeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen einen (Aus)weg schafft.
Sure 4, 16. Und die beiden von euch, die es (1) begehen, - züchtigt sie (2). Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so laßt von ihnen ab. Gewiß, Allah ist Reue-Annehmend und Barmherzig.
(1) D.h.: das Abscheuliche, nämlich Unzucht.
(2) Wörtlich: fügt ihnen Schmerz zu.

Sure 4, 19. O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben (4). Und drangsaliert sie nicht (5), um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
(4) In vorislamischer Zeit war es üblich, daß die Familie des Verstorbenen das Heiratsrecht gegenüber der Witwe hatte und sie miterbte.
(5) Oder: und haltet sie nicht (von der Heirat mit einem anderen) ab.

Sure 4, 23. Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten (4), eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestem, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie (5) befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid (6), - wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) - und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind (7), und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist.
(4) Wörtlich: die Töchter des Bruders und die Töchter der Schwester.
(5) Wörtlich: in eurem Schoß.
(6) D.h.: denen ihr beigewohnt habt.
(7) D.h.: eure leiblichen Söhne.

Sure 4, 24. Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten', außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt (2). (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe (3) und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn (4) als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt.
(2) Dieser Ausdruck bedeutet Sklavinnen oder kriegsgefangene Frauen.
(3) Wörtlich: (sie) unter (euren) Schutz stellt.
(4) D.h.: die Morgengabe.

Sure 4, 25. Und wer von euch nicht so bemittelt ist, daß er ehrbare (5), gläubige Frauen zu heiraten vermag, der (soll) von den gläubigen Mädchen (6) (heiraten), die eure rechte Hand besitzt. Und Allah weiß sehr wohl über euren Glauben Bescheid; die einen von euch sind von den anderen (7). So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen (8) und gebt ihnen ihren Lohn (4) in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar (9) sind, nicht solche, die Hurerei treiben und sich Liebhaber halten! Und wenn sie (durch Heirat) ehrbare (10) Frauen geworden sind und dann eine Abscheulichkeit begehen, soll ihnen (nur) die Hälfte der Strafe zukommen, die ehrbaren (10) Frauen zukommt. Dies gilt für denjenigen von euch, der (in) Bedrängnis (zu kommen) fürchtet.
(5) Wörtlich: geschützte.
(6) D.h.: Sklavinnen oder kriegsgefangene Frauen.
(7) Oder: gehören zu den anderen.
(8) D.h.: ihrer Herrschaft.
(9) Wörtlich: geschützt.
(10) Wörtlich: die geschützten, d.h.: die keuschen unter den freien Frauen.

Sure 4, 32. Und wünscht euch nicht das, womit Allah die einen von euch vor den anderen bevorzugt hat. Den Männern kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben, und den Frauen kommt ein Anteil von dem zu, was sie verdient haben.

Sure 4, 34. Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit (1) ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel (2) gegen sie.
(1) D.h.: Auflehnung gegen die Bestimmung Allahs.
(2) Wörtlich: keinen Weg.

Sure 4, 127. Sie fragen dich um Belehrung über die Frauen. Sag: „Allah belehrt euch über sie, und (weiter lehrt,) was euch im Buch verlesen wird über die weiblichen Waisen, denen ihr nicht gebt, was ihnen vorgeschrieben ist, und die ihr zu heiraten begehrt (4), und die schwachen unter den Kindern (5), und daß ihr gegenüber den Waisen Gerechtigkeit wahrt.
(4) D.h.: und falls ihr sie nicht zu heiraten begehrt, so dürft ihr sie nicht wegen ihres Vermögens von einer anderen Heirat abhalten.
(5) D.h.: die minderjährigen weiblichen Waisen.

Sure 4, 128. Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit (1) oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser.
(1) D.h.: Auflehnung gegen die Bestimmung Allahs.
(2) D.h.: Auch wenn ihr die materielle Versorgung gerecht verteilt, werdet ihr eure Zuneigung nichtgerecht verteilen können, wozu ihr auch nicht verpflichtet seid.

Sure 4, 129. Und ihr werdet zwischen den Frauen nicht gerecht handeln können, auch wenn ihr danach trachtet (2). Aber neigt nicht gänzlich (von einer weg zu der anderen), so daß ihr sie gleichsam in der Schwebe laßt (3). Und wenn ihr (es) wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, gewiß, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.
(2) D.h.: Auch wenn ihr die materielle Versorgung gerecht verteilt, werdet ihr eure Zuneigung nichtgerecht verteilen können, wozu ihr auch nicht verpflichtet seid.
(3) D.h.: weder geschieden noch in einem geordneten Eheleben.

Sure 4, 130. Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern.

Sure 5, 176. Sie fragen dich um Belehrung. Sag: „Allah belehrt euch über den Erbanteil seitlicher Verwandtschaft. Wenn ein Mann umkommt, der keine Kinder1 hat, aber eine Schwester, dann steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterläßt. Und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder' hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen (beiden) zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann kommt einem männlichen Geschlechts ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts.

Sure 9, 71. Die gläubigen Männer und Frauen sind einer des anderen Beschützer. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche, verrichten das Gebet und entrichten die Abgabe (2) und gehorchen Allah und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allah Sich erbarmen wird.
(2) Arabisch: zakat.

Sure 9, 72. Allah hat den gläubigen Männern und Frauen Gärten versprochen, durcheilt von Bächen (3), ewig darin zu bleiben, und gute Wohnungen in den Gärten Edens (4).
(3) Wörtlich: unterhalb derer Flüsse strömen.
(4) Arabisch: 'Adn, Hebräisch: 'Edan; auch: in den Gärten der Ewigkeit; oder: in den Gärten am höchsten, am besten Platz im Paradies.

Sure 16, 97. Wer rechtschaffen handelt, sei es Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, den werden Wir ganz gewiß ein gutes Leben leben lassen. Und Wir werden ihnen ganz gewiß mit ihrem Lohn das Beste von dem vergelten, was sie taten.

Sure 24, 2. Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Laßt euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein.

Sure 24, 4. Diejenigen, die den ehrbaren Ehefrauen (4) (Untreue) vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die geißelt mit achtzig Hieben und nehmt von ihnen niemals mehr eine Zeugenaussage an - das sind die (wahren) Frevler -,
Sure 24, 5. außer denjenigen, die nach alledem bereuen und rechtschaffen werden (5), denn Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
(5) Auch: sich bessern.

Sure 24, 6. Für diejenigen, die ihren Gattinnen (Untreue) vorwerfen, aber keine Zeugen haben außer sich selbst, besteht die Zeugenaussage eines (solchen) von ihnen darin, daß er viermal bei Allah bezeugt, er gehöre wahrlich zu denen, die die Wahrheit sagen,
Sure 24, 7. und zum fünften Mal (bezeugt), der Fluch Allahs komme auf ihn, wenn er zu den Lügnern gehören sollte.
Sure 24, 8. Und es wehrt von ihr (6) die Strafe ab, daß sie viermal bei Allah bezeugt, er gehöre wahrlich zu den Lügnern,
(6) D.h.: der Frau.

Sure 24, 9. und das fünfte Mal (bezeugt sie), der Zorn Allahs komme über sie, wenn er zu denjenigen gehören sollte, die die Wahrheit sagen.

Sure 24, 23. Gewiß, diejenigen, die den ehrbaren (2), unachtsamen gläubigen Frauen (Untreue) vorwerfen, sind verflucht im Diesseits und Jenseits. Für sie wird es gewaltige Strafe geben,
(2) Wörtlich: den unter Schutz gestellten.

Sure 24, 24. am Tag, da ihre Zungen und ihre Hände und ihre Füße gegen sie Zeugnis ablegen werden über das, was sie zu tun pflegten.

Sure 24, 26. Schlechte Frauen gehören zu schlechten Männern, und schlechte Männer gehören zu schlechten Frauen. Gute Frauen gehören zu guten Männern, und gute Männer gehören zu guten Frauen. Freigesprochen sind diese von dem, was man (über sie) redet. Für sie wird es Vergebung und ehrenvolle Versorgung geben.

Sure 24, 31. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck (1) nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist (2). Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck1 nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen (3), denen, die ihre rechte Hand besitzt4, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen.
(1) D.h.: diejenigen Körperteile, an denen sie Schmuck tragen.
(2) D.h.: was unbedingt sichtbar sein muß: das sind Gesicht, Hände und die äußere Bekleidung.
(3) D.h.: den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen.
(4) Nämlich an nichtmuslimischen Sklavinnen; nach manchen Rechtsschulen auch an Sklaven.

Sure 24, 60. Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben' und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie.

Sure 33, 30. O Frauen des Propheten, wer von euch etwas klar Abscheuliches begeht, derjenigen wird die Strafe verzweifacht.

Sure 33, 32. O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte.
Sure 33, 33. Haltet euch in euren Häusern auf (1); und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit (2). Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe (3) und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will gewiß nur den Makel (4) von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses (5), und euch völlig rein machen.
(1) Andere Lesart: Verhaltet euch würdevoll in euren Häusern.
(2) Arabisch: al-Gahiliyya, d.i. die Zeit des Heidentums vor dem Islam.
(3) Arabisch: zakat.
(4) Wörtlich: Greuel.
(5) D.h.: ihr Angehörigen des Propheten

Sure 33, 49. O die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch hierauf von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt habt (2), dann dürft ihr für sie keine von euch berechnete Wartezeit aussetzen; gewährt ihnen eine Abfindung und gebt sie auf schöne Weise frei.
(2) D.i. eine Andeutung für den Beischlaf.

Sure 33, 50. O Prophet, Wir haben dir (zu heiraten) erlaubt: deine Gattinnen, denen du ihren Lohn (3) gegeben hast, das, was deine rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt von dem, was Allah dir als Beute zugeteilt hat, die Töchter deiner Onkel väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits, die Töchter deiner Onkel müt terlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind; auch eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (ohne Gegenforderung) schenkt und falls der Prophet sie heiraten will: Dies ist dir vorbehalten unter Ausschluß der (übrigen) Gläubigen - Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und dessen, was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, verpflichtend gemacht haben -, damit für dich kein Grund zur Bedrängnis bestehe.
(3) D.h.: die Morgengabe.

Sure 33, 51. Du darfst zurückstellen, wen von ihnen du willst, und du darfst bei dir aufnehmen, wen du willst. Und wenn du doch eine von denjenigen begehrst, die du abgewiesen hast, dann ist das für dich keine Sünde. Das ist eher geeignet, daß sie frohen Mutes (1), nicht traurig und daß sie alle mit dem zufrieden sind, was du ihnen gibst.
Sure 33, 52. Darüber hinaus (2) ist dir weder erlaubt, Frauen zu heiraten noch sie gegen (andere) Gattinnen einzutauschen, auch wenn ihre Schönheit dir gefallen sollte, mit Aus nahme dessen, was deine rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt.
(1) Wörtlich: ruhigen Auges.
(2) D.h.: über die o. g. Arten hinaus; oder: danach nicht mehr.

Sure 33, 59. O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, daß sie erkannt und so nicht belästigt werden (5).
(5) Nämlich als freie, ehrbare Frauen, im Gegensatz zu den nicht ehrbaren Frauen.

Sure 58, 2. Diejenigen von euch, die sich von ihren Frauen durch den Rückenschwur (1) trennen (2) - sie sind doch nicht ihre Mütter. Ihre Mütter sind nur diejenigen, die sie geboren haben. Sie sagen da fürwahr etwas Verwerfliches an Worten und etwas Falsches. Und Allah ist wahrlich All verzeihend und Allvergebend.
(1) Diese Formel der Scheidung lautet: „Du sollst mir wie der Rücken meiner Mutter sein", d.h. verboten, und so soll es zwischen uns, trotz bestehender Ehe, keinen ehelichen Verkehr mehr geben; oder es sollte damit die Endgültigkeit und Unwiderruflichkeit der Scheidung ausgedrückt werden.
(2) Zu ergänzen:, befinden sich im Irrtum, denn ...

Sure 58, 3. Diejenigen, die sich von ihren Frauen durch den Rückenschwur trennen und hierauf dann doch zu dem zurückkehren, was sie gesagt haben (3), (sollen) einen Sklaven (4) befreien, bevor sie beide einander berühren. Damit werdet ihr ja ermahnt. Und Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.
(3) D.h.: damit sie die Ehe mit ihren Frauen wieder aufnehmen können.
(4) bzw. eine Sklavin; wörtlich: Nacken.
Sure 58, 4. Wer aber keine (Möglichkeit dazu) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten, bevor sie beide einander berühren. Wer (es) aber nicht kann, (der hat) sechzig Arme (zu) speisen.

Sure 60, 10. O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (1) (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn (2) gebt. Und haltet nicht an der Ehe (3) mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch.
(1) D.h.: den früheren Männern dieser Frauen.
(2) D.h.: ihre Morgengabe.
(3) Wörtlich: am Bund.

Sure 60, 11. Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verlorengeht (4) und ihr dann (in) eine(r) Strafmaßnahme (Beute) macht, dann gebt denjenigen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für sie) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.
(4) D.h.: Wenn jemand von euren Gattinnen zu den Ungläubigen fortläuft und ihr die geleistete Morgengabe nicht wieder bekommen könnt.

Sure 61, 12. O Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen, um dir den Treueid zu leisten, daß sie Allah nichts beigesellen, nicht stehlen, keine Unzucht begehen, ihre Kinder nicht töten, keine Verleumdung vorbringen, die sie vor ihren (eigenen) Händen und Füßen ersinnen, und sich dir nicht widersetzen in dem, was recht ist, dann nimm ihren Treueid an und bitte Allah für sie um Vergebung.

Sure 65, 1. O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet (1) die Wartezeit. Und fürchtet Allah, euren Herrn. Weist sie nicht aus ihren Häusern aus; sie sollen auch nicht selbst ausziehen, außer, sie begehen etwas klar Abscheuliches.
(1) Wörtlich: erfaßt.

Sure 66, 5. Vielleicht wird sein Herr ihm, wenn er sich von euch (allen) scheidet, zum Tausch (andere) Gattinnen geben, (die) besser (sind) als ihr: muslimische (6), gläubige, demütig ergebene, in Reue umkehrende, (Allah) dienende und umherziehende (7), früher verheiratete oder Jungfrauen.
(6) D.h.: Allah ergebene.
(7) D.h.: (für Allahs Sache) auswandernde; oder: fastende.

Sure 111, 1. Zugrunde gehen sollen die Hände Abu Lahabs (3), und zugrunde gehen soll er (selbst)! (4)
(4) Auch: Zugrunde gehen werden Abu Lahabs Hände, und zugrunde gehen wird er (selbst).

Sure 111, 2. Was nützt ihm sein Besitz und das, was er erworben hat? (5)
(5) Auch: Nicht nützt ihm sein Besitz ...?

Sure 111, 3. Er wird einem Feuer voller Flammen ausgesetzt sein
Sure 111, 4. und (auch) seine Frau, die Brennholzträgerin (6).
(6) Dies war Umm Gamil, die nachts Dornenzweige vor dem Haus des Propheten - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - ausstreute, der nach seinem Gebet bei der Ka'ba spät auf den unbeleuchteten Wegen zurückkehrte.
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Religionskritik-Wiesbaden
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Anmeldungsdatum: 03.11.2008
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#2040068) Verfasst am: 18.01.2016, 01:38    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
(...)
Code:
 http://islam.de/13822
schrieb:


Sure 2, 187
Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid (1), und ihr seid ihnen ein Kleid.
(1) D.h.: sie geben euch Wärme und Schutz, wie Bekleidung dies tut.

(...)


Ist es ihr auch erlaubt,
nein zu sagen,
oder den Vorgang abzubrechen?

Und gilt die 'Erlaubnis' nur für den Mann?

Edit: Korrektur und ersetzen von zwei Wörtern, u.a. 1:39
_________________
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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3891

Beitrag(#2040072) Verfasst am: 18.01.2016, 02:08    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
(...)
Code:
 http://islam.de/13822
schrieb:


Sure 2, 187
Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid (1), und ihr seid ihnen ein Kleid.
(1) D.h.: sie geben euch Wärme und Schutz, wie Bekleidung dies tut.

(...)


Ist es ihr auch erlaubt,
nein zu sagen,
oder den Vorgang abzubrechen?

Und gilt die 'Erlaubnis' nur für den Mann?

Edit: Korrektur und ersetzen von zwei Wörtern, u.a. 1:39


Nach Sure 2, 222 zumindest während der Monatsblutung. Ansonsten riskiert sie womöglich die Scheidung.
So heißt es in Sure 2, 228:
Zitat:
Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen.

Bemerkenswert finde ich noch, dass die Islamische Gesellschaft sehr patriarchalisch geprägt ist.
Die Frau wird anscheinend, zumindest während der Ehe, mehr oder weniger als Eigentum des Mannes betrachtet.
Wie in der Bibel sind kriegsgefangene Sklavinnen erlaubt. Auch bis zu vier Ehefrauen gleichzeitig.
Der Satz in Sure 2, 228:
Zitat:
Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug.
wird wohl in der Praxis sehr betont.
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Arno Gebauer
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Beitrag(#2040084) Verfasst am: 18.01.2016, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag wolle,

Bibel und Koran spiegeln den Zeitgeist der religionsstiftenden Viehzüchter aus
dem vorderen Orient wieder.

Die Einstellung dieser religionsstiftenden Viehzüchter zu den Frauen ist in etwa
gleich blödsinnig und im Besonderen menschenverachtend.

Schau mal hier:

http://www.reimbibel.de/Frauen.htm

Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung
verboten werden.
Über den Religionsunterricht wird dieser Blödsinn von Generation zu Generation
zum Leidwesen aller Frauen im Bewußtsein eingeprägt.

Die Viehzüchterreligionen verhindern die im Grundgesetz festgeschiebene
Gleichberechtigung und jede Integration!


Religionen gehören auf den Müll!

Viele Grüße
Arno Gebauer
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Schlumpf
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Beitrag(#2040096) Verfasst am: 18.01.2016, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vor kurzem sah man in den Nachrichten, wie die bayrische Ministerin Ilse Aigner den Iran besuchte. Sie trug ein Kopftuch! Bei manchen Gelegenheiten sieht man auch Politiker mit diesem jüdischen Käppchen auf dem Kopf. Warum erniedrigen sich unsere Politiker(innen) derart? Das geht doch über zu erweisende Höflichkeit weit hinaus, sich religiösen Gepflogenheiten Andersgläubiger "anzupassen".
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wolle
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Beitrag(#2040102) Verfasst am: 18.01.2016, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Vor kurzem sah man in den Nachrichten, wie die bayrische Ministerin Ilse Aigner den Iran besuchte. Sie trug ein Kopftuch! Bei manchen Gelegenheiten sieht man auch Politiker mit diesem jüdischen Käppchen auf dem Kopf. Warum erniedrigen sich unsere Politiker(innen) derart? Das geht doch über zu erweisende Höflichkeit weit hinaus, sich religiösen Gepflogenheiten Andersgläubiger "anzupassen".


Eine Kopfbedeckung im Iran oder in Israel zu tragen, finde ich nicht erniedrigend, sondern eine Form von Respekt gegenüber der Kultur.
Beispielsweise habe ich auch meine Schuhe ausgezogen, als ich 1990 in der Türkei eine Moschee von innen besichtigt habe.
Wir erwarten auch von Flüchtlingen in unserem Land eine gewisse Anpassung an unsere Gepflogenheiten und Sitten.
Auch in manchen deutschen Haushalten wird erwartet, dass die Besucher die Schuhe im Flur stehen lassen, beispielsweise um Verunreinigungen auf Teppichen zu vermeiden.
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wolle
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Beitrag(#2040111) Verfasst am: 18.01.2016, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Bibel und Koran spiegeln den Zeitgeist der religionsstiftenden Viehzüchter aus
dem vorderen Orient wieder.


Ja, und zu dieser Zeit waren diese Schriften ein erstes geschriebenes Gesetz.

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Die Einstellung dieser religionsstiftenden Viehzüchter zu den Frauen ist in etwa
gleich blödsinnig und im Besonderen menschenverachtend.


Teilweise sind die Vorschriften menschen-verachtend, wenn es beispielsweise um die Versklavung geht.
Teilweise gibt es aber Stellen, die ihrer Zeit weit voraus waren, wenn beispielsweise in Sure 2, 228 die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau proklamiert wird:

Zitat:
Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen.


Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung
verboten werden.


Zunächst ist es nicht praktikabel, Religionen zu verbieten, ebenso wenig wie Alkohol-Konsum.
Selbst in kommunistischen Staaten, welche atheistisch ausgerichtet waren, konnte ein Verbot der Religion nie wirklich durchgesetzt werden. Vielleicht mit Ausnahme von Nordkorea. Ich will aber Nordkoreanische Verhältnisse auf keinen Fall verbreitet sehen.
Es liegt wohl in der menschlichen Natur, an übernatürliche Kräfte zu glauben.
Das mag dumm erscheinen, hat aber mit Intelligenz nur begrenzt zu tun.
Volksverhetzung wird es erst dann, wenn Intoleranz und Hass gepredigt wird.

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Über den Religionsunterricht wird dieser Blödsinn von Generation zu Generation
zum Leidwesen aller Frauen im Bewußtsein eingeprägt.

Im Grunde ist die patriarchalische Tradition das Problem für die Frauen, und weniger die Religion.
Auch wird die Ehre des islamischen Mannes stark mit dem Verhalten seiner Frau verbunden.
Daher wird das Verhalten der Frauen so stark von den Männern kontrolliert.

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Die Viehzüchterreligionen verhindern die im Grundgesetz festgeschiebene
Gleichberechtigung und jede Integration!

Nicht die Religionen, sondern die Menschen verhindern Gleichberechtigung und Integration.
Es ist eine Frage der Erziehung.
Auch eine Frage der Interpretation von religiösen Texten, siehe Sure 2, 228.
Deutschland hat bei der Integration nicht genug geleistet.

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Religionen gehören auf den Müll!


Wohl, nur helfen Parolen nicht wirklich weiter.
Wir werden noch einige Jahrhunderte mit dem alten, starren Ballast der Buch-Reigionen leben müssen.
Daher müssen wir über Erziehung, Bildung, Schulung, Training, Ausbildung und Aufklärung die Sache richten.
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72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
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Schlumpf
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Beitrag(#2040125) Verfasst am: 18.01.2016, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:

Eine Kopfbedeckung im Iran oder in Israel zu tragen, finde ich nicht erniedrigend, sondern eine Form von Respekt gegenüber der Kultur.
Beispielsweise habe ich auch meine Schuhe ausgezogen, als ich 1990 in der Türkei eine Moschee von innen besichtigt habe.
Wir erwarten auch von Flüchtlingen in unserem Land eine gewisse Anpassung an unsere Gepflogenheiten und Sitten.
Auch in manchen deutschen Haushalten wird erwartet, dass die Besucher die Schuhe im Flur stehen lassen, beispielsweise um Verunreinigungen auf Teppichen zu vermeiden.

Da sollte man schon differenzieren. Schuhe ausziehen, um eine fremde Wohnung oder meinetwegen auch Mosche nicht zu verschmutzen, ist einer mehr oder weniger internationale Höflichkeitsform. Auch kann man unterscheiden zwischen gesellschaftlichen Gepflogenheiten und religiösen Sitten, auch wenn diese in muslimischen Ländern eng verknüpft sind. Jeder wird die Grenzen woanders ziehen, ich eben auch. Darum halte ich es für übertrieben und voreilig devot, wenn Ilse Aigner beim Treffen mit iranischen Politikern freiwillig ein Kopftuch überwirft. Es laufen ja auch nicht alle Iranerinnen mit Kopftuch herum.

Aber ich will nicht weiter vom Thema ablenken, schliesslich wollt ihr über Frauen im Koran bzw. Islam reden.
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fwo
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Beitrag(#2040137) Verfasst am: 18.01.2016, 15:40    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Der Koran liefert etliche Anweisungen über den Umgang mit Frauen sowie über die Rechte und Pflichten von Frauen.
Nach meiner Beurteilung sind die Rechte von Frauen, insbesondere was das Erb-Recht betrifft, im Koran wesentlich deutlicher ausgeprägt als in der Bibel oder in der Tora.
Allerdings gibt es einige Pflichten für Frauen, insbesondere hinsichtlich der Verhüllung, welche über die Forderungen der Bibel oder der Thora hinaus gehen.
.....

Ich habe (verbeugung vor zelig) keine Ahnung vom Koran, weiß nur, dass es einen alten und einen neuen Teil gibt, die sich teilweise gegenseitig widersprechen. Dann sollte der neuere gelten. (Anscheinend hatte Allah zwischendurch seine Meinung geändert und Mohammed dann auf den neuesten Stand gesetzt.) Leider stimmt die Reihenfolge nicht mit der Nummerierung der Suren überein... Weißt Du hier bei Widersprüchen bzw. zur Gewichtung der Aussagen, welches die neueren Suren sind?

Zu der von Dir zitierten Übersetzung: Die Sure 34 spielt wohl bei dem, wie der Koran real ausgelegt wird, eine sehr große Rolle. Die Übersetzung, die Du zitierst, basiert auf einer feministischen Auslegung.
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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wolle
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Beitrag(#2040160) Verfasst am: 18.01.2016, 17:17    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Ich habe (verbeugung vor zelig) keine Ahnung vom Koran, weiß nur, dass es einen alten und einen neuen Teil gibt, die sich teilweise gegenseitig widersprechen. Dann sollte der neuere gelten. (Anscheinend hatte Allah zwischendurch seine Meinung geändert und Mohammed dann auf den neuesten Stand gesetzt.) Leider stimmt die Reihenfolge nicht mit der Nummerierung der Suren überein... Weißt Du hier bei Widersprüchen bzw. zur Gewichtung der Aussagen, welches die neueren Suren sind?


Für Moslems gibt es nur einen, von Gott gegebenen Koran, der auch nur in der arabischen Fassung gültig ist, und bei dem die Reihenfolge der Suren auch von Gott gegeben ist.
(Was bedeutet, alle Übersetzungen sind nur zur Information, und andere Reihenfolgen sind nicht Gott-gegeben)

fwo hat folgendes geschrieben:

Zu der von Dir zitierten Übersetzung: Die Sure 34 spielt wohl bei dem, wie der Koran real ausgelegt wird, eine sehr große Rolle. Die Übersetzung, die Du zitierst, basiert auf einer feministischen Auslegung.


Die von mir verwendete Übersetzung stammt von Scheich Abdullah As-Samit (F. Bubenheim) und Dr. Nadeem Elyas (2002) und ist zum Druck unter Aufsicht des Ministeriums für Islamische Angelegenheiten, im Königreich Saudi-Arabien herausgegeben worden.

Wie bei vielen Aussagen in der Bibel und im Koran kann man diverse Auslegungen vertreten.

Bei der Sure 4, 34 sehen ich die Verantwortung der Männer für ihre Frauen hinsichtlich der Einhaltung der Gesetze betont.
Der Mann soll die Frau bei Übertretung ermahnen, mit Verachtung und Schlägen bestrafen.

Da ist ein Spielraum in der Bestrafung, was aber den Feministinnen nicht viel hilft.
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Zumsel
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Beitrag(#2040162) Verfasst am: 18.01.2016, 17:24    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Ich habe (verbeugung vor zelig) keine Ahnung vom Koran, weiß nur, dass es einen alten und einen neuen Teil gibt, die sich teilweise gegenseitig widersprechen. Dann sollte der neuere gelten. (Anscheinend hatte Allah zwischendurch seine Meinung geändert und Mohammed dann auf den neuesten Stand gesetzt.) Leider stimmt die Reihenfolge nicht mit der Nummerierung der Suren überein... Weißt Du hier bei Widersprüchen bzw. zur Gewichtung der Aussagen, welches die neueren Suren sind?


Für Moslems gibt es nur einen, von Gott gegebenen Koran, der auch nur in der arabischen Fassung gültig ist, und bei dem die Reihenfolge der Suren auch von Gott gegeben ist.
(Was bedeutet, alle Übersetzungen sind nur zur Information, und andere Reihenfolgen sind nicht Gott-gegeben)


Also, ich bin da kein Experte, aber soweit ich weiss ergibt sich die Reihenfolge lediglich aus der Länge der Suren. Der Koran beginnt mit der längsten Sure und endet mit der Kürzesten. Als grobe Orientierung für den Entstehungszeitpunkt kann man, wie ich glaube, den Ort der Offenbarung heranziehen. Mekka älter, Medina jünger.
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fwo
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Beitrag(#2040167) Verfasst am: 18.01.2016, 18:14    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Ich habe (verbeugung vor zelig) keine Ahnung vom Koran, weiß nur, dass es einen alten und einen neuen Teil gibt, die sich teilweise gegenseitig widersprechen. Dann sollte der neuere gelten. (Anscheinend hatte Allah zwischendurch seine Meinung geändert und Mohammed dann auf den neuesten Stand gesetzt.) Leider stimmt die Reihenfolge nicht mit der Nummerierung der Suren überein... Weißt Du hier bei Widersprüchen bzw. zur Gewichtung der Aussagen, welches die neueren Suren sind?


Für Moslems gibt es nur einen, von Gott gegebenen Koran, der auch nur in der arabischen Fassung gültig ist, und bei dem die Reihenfolge der Suren auch von Gott gegeben ist.
(Was bedeutet, alle Übersetzungen sind nur zur Information, und andere Reihenfolgen sind nicht Gott-gegeben)

fwo hat folgendes geschrieben:

Zu der von Dir zitierten Übersetzung: Die Sure 34 spielt wohl bei dem, wie der Koran real ausgelegt wird, eine sehr große Rolle. Die Übersetzung, die Du zitierst, basiert auf einer feministischen Auslegung.


Die von mir verwendete Übersetzung stammt von Scheich Abdullah As-Samit (F. Bubenheim) und Dr. Nadeem Elyas (2002) und ist zum Druck unter Aufsicht des Ministeriums für Islamische Angelegenheiten, im Königreich Saudi-Arabien herausgegeben worden.

Wie bei vielen Aussagen in der Bibel und im Koran kann man diverse Auslegungen vertreten.

Bei der Sure 4, 34 sehen ich die Verantwortung der Männer für ihre Frauen hinsichtlich der Einhaltung der Gesetze betont.
Der Mann soll die Frau bei Übertretung ermahnen, mit Verachtung und Schlägen bestrafen.

Da ist ein Spielraum in der Bestrafung, was aber den Feministinnen nicht viel hilft.

Der von dir verlinkte Text:
Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit (1) ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel (2) gegen sie.

Die Paret-Übersetzung nach der traditionellen Exegese lautet
„Die Männer stehen über (qauwāmūn ʿalā) den Frauen, weil Gott sie (von Natur aus vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) acht gibt (d.h. weil Gott darum besorgt ist, dass es nicht an die Öffentlichkeit kommt). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (wa-dribū-hunna)! Wenn Sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.“

Es ist der kleine Unterschied zwischen Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen und Die Männer stehen über (qauwāmūn ʿalā) den Frauen, weil Gott sie (von Natur aus vor diesen) ausgezeichnet hat, auf den ich hinweisen wollte. Ich hatte das auch verlinkt.

Die Geschichte mit der Reihenfolge hat Zumsel schon erklärt.

Es ist wie bei Gesetzen: Die Texte sind eine Sache, die "gültige Meinung" ist evtl. eine ganz andere. Um an einem anderen Bespiel zu zeigen, was ich meine: Wenn Frau Hübsch uns diese Koranübersetzung erklärt, wird sie uns anhand des Korans erklären, dass der Islam ein Sinnbild der Glaubensfreiheit ist. Wenn wir uns die Urteile gegen Apostasie in Saudiarabien ansehen, die ja anhand der Sharia gefällt werden, also von Geistlichen, stellen wir fest, dass man da Apostaten hinrichtet. Übrigens nicht nur in Saudi Arabien. Vor diesen Hintergrund halte ich es für ziemlich sinnlos, mich mit dem Koran zu beschäftigen, wenn ich etwas über die Haktung des Islam wissen will - egal zu welchem Unterthema.

Sonst komme ich nachher in die absurde Situation, mich evtl. mit einem Muslim darüber zu unterhalten welches evtl. der wahre Islam sei. Wer eine realistische Antwort haben will, was "der Islam" zu einem bestimmten Thema sagt, soll einfach eine Umfrage unter Muslimen machen und die statistisch auswerten. Die Ergebnis wird eine Verteilung sein, die eine gewisse Bandbreite hat, aber auch einen Schwerpunkt. Und der wird für den Außenstehenden viel präziser sagen, was "der Islam" sagt als irgendeine Übersetzung des Koran.
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unquest
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Beitrag(#2040171) Verfasst am: 18.01.2016, 18:24    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Ich habe (verbeugung vor zelig) keine Ahnung vom Koran, weiß nur, dass es einen alten und einen neuen Teil gibt, die sich teilweise gegenseitig widersprechen. Dann sollte der neuere gelten. (Anscheinend hatte Allah zwischendurch seine Meinung geändert und Mohammed dann auf den neuesten Stand gesetzt.) Leider stimmt die Reihenfolge nicht mit der Nummerierung der Suren überein... Weißt Du hier bei Widersprüchen bzw. zur Gewichtung der Aussagen, welches die neueren Suren sind?


Für Moslems gibt es nur einen, von Gott gegebenen Koran, der auch nur in der arabischen Fassung gültig ist, und bei dem die Reihenfolge der Suren auch von Gott gegeben ist.
(Was bedeutet, alle Übersetzungen sind nur zur Information, und andere Reihenfolgen sind nicht Gott-gegeben)

Jain. Die einen sagen so, die anderen sagen so. Je nachdem ob Abrogation als Verfahren der Exegese anerkannt wird.

Aber du solltest unbedingt auch noch die Hadithen berücksichtigen.

Und drittens musst du noch aktuelle Fetwas berücksichtigen. Aber auch hier sagen die einen so, die anderen so. (Zu Selbstmordattentaten hat zum Beispiel der europäische Fetwarat grünes Licht gegeben, der Pakistanische verbietet diese.) Die für dich gültige Norm einer Fetwa wird ad hominem bestimmt; soll heißen: Akzeptiere die Fetwa des Gelehrten den du toll findest.

Also noch viel Spaß bei der Koranauslegung. Lachen
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#2040175) Verfasst am: 18.01.2016, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung verboten werden.

Dass du damit eine anti-aufklärerische, anti-menschenrechtliche und nicht zuletzt verfassungsfeindliche Position vertrittst, ist dir schon klar?
Abgesehen davon, dass ich die pauschale Unterstellung von Volksverdummung und Volksberhetzung für Volksverdummung und Volksberhetzung halte.
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Arno Gebauer
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Beitrag(#2040185) Verfasst am: 18.01.2016, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung verboten werden.

Dass du damit eine anti-aufklärerische, anti-menschenrechtliche und nicht zuletzt verfassungsfeindliche Position vertrittst, ist dir schon klar?
Abgesehen davon, dass ich die pauschale Unterstellung von Volksverdummung und Volksberhetzung für Volksverdummung und Volksberhetzung halte.


Guten Tag, tillich (epigonal),

da wir keinen Friedensvertrag haben, gilt immer noch das Grundgesetz. Meine Position
kann also nicht verfassungsfeindlich sein.

Gruß
Arno Gebauer
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Beitrag(#2040190) Verfasst am: 18.01.2016, 20:59    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:

Je nachdem ob Abrogation als Verfahren der Exegese anerkannt wird.

Ich beschränke mich zunächst auf eine Abrogation in Bezug auf die Stellung der Frau im Koran:

https://de.wikipedia.org/wiki/Abrogation_%28Islam%29#Beispiele schrieb:

Die Aufhebung der Bestimmung in Sure 2:240, wonach Witwen nach dem Tode ihres Ehemannes das Recht auf einjährige finanzielle Versorgung und Unterbringung im Hause ihres früheren Ehemannes haben, durch die Einführung einer verkürzten Warteperiode (ʿidda) von vier Monaten und zehn Tagen in Sure 2:234 sowie durch die Offenbarung der Erbregeln in Sure 4. Eine solche Aufhebung wurde von der Mehrheit der muslimischen Gelehrten angenommen.

url klickbar gemacht. vrolijke
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tillich (epigonal)
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Beiträge: 21760

Beitrag(#2040191) Verfasst am: 18.01.2016, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung verboten werden.

Dass du damit eine anti-aufklärerische, anti-menschenrechtliche und nicht zuletzt verfassungsfeindliche Position vertrittst, ist dir schon klar?
Abgesehen davon, dass ich die pauschale Unterstellung von Volksverdummung und Volksberhetzung für Volksverdummung und Volksberhetzung halte.

da wir keinen Friedensvertrag haben, gilt immer noch das Grundgesetz. Meine Position
kann also nicht verfassungsfeindlich sein.

Das GG ist die Verfassung, gegen die dein Wunsch nach Religionsverboten verstoßen würde.
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Misterfritz
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Beitrag(#2040200) Verfasst am: 18.01.2016, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung verboten werden.

Dass du damit eine anti-aufklärerische, anti-menschenrechtliche und nicht zuletzt verfassungsfeindliche Position vertrittst, ist dir schon klar?
Abgesehen davon, dass ich die pauschale Unterstellung von Volksverdummung und Volksberhetzung für Volksverdummung und Volksberhetzung halte.

da wir keinen Friedensvertrag haben, gilt immer noch das Grundgesetz. Meine Position
kann also nicht verfassungsfeindlich sein.

Das GG ist die Verfassung, gegen die dein Wunsch nach Religionsverboten verstoßen würde.
immerhin hat er nur von "sollten verboten werden" gesprochen und nicht von "müssen verboten werden". und das fällt mE unter die meinungsfreiheit.
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Beitrag(#2040203) Verfasst am: 18.01.2016, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung verboten werden.

Dass du damit eine anti-aufklärerische, anti-menschenrechtliche und nicht zuletzt verfassungsfeindliche Position vertrittst, ist dir schon klar?
Abgesehen davon, dass ich die pauschale Unterstellung von Volksverdummung und Volksberhetzung für Volksverdummung und Volksberhetzung halte.

da wir keinen Friedensvertrag haben, gilt immer noch das Grundgesetz. Meine Position
kann also nicht verfassungsfeindlich sein.

Das GG ist die Verfassung, gegen die dein Wunsch nach Religionsverboten verstoßen würde.

immerhin hat er nur von "sollten verboten werden" gesprochen und nicht von "müssen verboten werden". und das fällt mE unter die meinungsfreiheit.

Ich hab ihn ja nun auch nicht ins Gefängnis gesteckt, sonstwie für seine Meinungsäußerung bestraft oder seine Meinungsäußerung behindert, sondern nur deutlich gemacht, was das für eine Meinung ist, die er da äußert.

Also warum musst du da die Meinungsfreiheit ins Spiel bringen? Immerhin bin nicht ich es, der die Meinungsfreiheit in Frage stellt, sondern im Gegenteil er. Er will Meinungen verbieten.
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Misterfritz
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Beitrag(#2040206) Verfasst am: 18.01.2016, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung verboten werden.

Dass du damit eine anti-aufklärerische, anti-menschenrechtliche und nicht zuletzt verfassungsfeindliche Position vertrittst, ist dir schon klar?
Abgesehen davon, dass ich die pauschale Unterstellung von Volksverdummung und Volksberhetzung für Volksverdummung und Volksberhetzung halte.

da wir keinen Friedensvertrag haben, gilt immer noch das Grundgesetz. Meine Position
kann also nicht verfassungsfeindlich sein.

Das GG ist die Verfassung, gegen die dein Wunsch nach Religionsverboten verstoßen würde.

immerhin hat er nur von "sollten verboten werden" gesprochen und nicht von "müssen verboten werden". und das fällt mE unter die meinungsfreiheit.

Ich hab ihn ja nun auch nicht ins Gefängnis gesteckt, sonstwie für seine Meinungsäußerung bestraft oder seine Meinungsäußerung behindert, sondern nur deutlich gemacht, was das für eine Meinung ist, die er da äußert.

Also warum musst du da die Meinungsfreiheit ins Spiel bringen? Immerhin bin nicht ich es, der die Meinungsfreiheit in Frage stellt, sondern im Gegenteil er. Er will Meinungen verbieten.
glauben fällt neuerdings unter meinungen? ok Lachen
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Beitrag(#2040210) Verfasst am: 18.01.2016, 21:39    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:

Aber du solltest unbedingt auch noch die Hadithen berücksichtigen.


http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,61/min,10/show,10/ schrieb eine nette Hadith:

Abu Huraira berichtete: „Ein Mann kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte: „O Gesandter Allahs, (meine Frau) hat mir einen schwarzen Sohn zur Welt gebracht!“ Der Prophet sagte zu ihm: „Besitzt du Kamele?“ Der Mann sagte: „Ja!“ Der Prophet fragte: „Welche Farben haben diese?“ Der Mann sagte: „Sie haben eine rötliche Farbe!“ Der Prophet fragte ferner: „Gibt es unter diesen auch dunkle oder schwarze?“ Der Mann sagte: „Ja!“ Der Prophet sagte: „Woher kommt das? Es kann von einer alten Rasse durchgekommen sein. Dein Sohn mag auch nach einer früheren Abstammung so gekommen sein.“ (... Demnach muß derartiger Verdacht gegen die Frau wegen Untreue ausgeklammert werden)

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5305]
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Arno Gebauer
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Beitrag(#2040222) Verfasst am: 18.01.2016, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Beide Religionen sollten wegen Volksverdummung und Volksverhetzung verboten werden.

Dass du damit eine anti-aufklärerische, anti-menschenrechtliche und nicht zuletzt verfassungsfeindliche Position vertrittst, ist dir schon klar?
Abgesehen davon, dass ich die pauschale Unterstellung von Volksverdummung und Volksberhetzung für Volksverdummung und Volksberhetzung halte.

da wir keinen Friedensvertrag haben, gilt immer noch das Grundgesetz. Meine Position
kann also nicht verfassungsfeindlich sein.

Das GG ist die Verfassung, gegen die dein Wunsch nach Religionsverboten verstoßen würde.


GutenTag, tillich (epigonal),

ich sehe sehr große Differenzen zwischen dem Grundgesetz (nicht Verfassung) und den
Religionen / Religionsorganisationen.
Wenn in unserem von Kirchen gekaperten Staat, Religionen und deren Organisationen
nicht nur geduldet, sondern sogar mit staatshoheitlichen Aufgaben betraut werden, ist
eine Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern fragwürdig.

Ebenso fragwürdig ist der in den Kirchen betriebenen Mißbrauch und die
Prägung unmündiger Kinder auf den wissenschaftlichen Murks einer leiblichen Auferstehung,
nicht zu hinterfragenden Dogmen, einer Schöpfungslehre, Offenbarungen usw.
, usw.
Volksverdummung ist durch das Grundgesetz erlaubt und wird durch
die Kirchenorganisationen sehr erfolgreich praktiziert.

Viele Grüße
Arno Gebauer
_________________
Trennung von Staat und Kirche !
Die geistigen Brandstifter des Holocausts waren die Kirchen! Sie haben viele Jahrhunderte lang gegen die Juden gehetzt!
Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
Keine Kinder mehr in Kirchenhände!
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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



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Beitrag(#2040225) Verfasst am: 18.01.2016, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

Wenn in unserem von Kirchen gekaperten Staat, ....

Sehe ich nicht so. Selbst Saudi-Arabien ist nicht völlig gekapert.
Da hat das Königshaus auch einiges zu sagen.
Der Vatikan ist vielleicht der einzige Staat, welcher völlig in der Hand der Kirche ist, aber auch nur auf Veranlassung des Diktators Mussolini.
https://de.wikipedia.org/wiki/Benito_Mussolini#Ausgleich_mit_der_Kirche

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

...Religionen und deren Organisationen nicht nur geduldet, sondern sogar mit staatshoheitlichen Aufgaben betraut werden, ist eine Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern fragwürdig.


Religions-Unterricht ist zwar teilweise durch Kirchen-Leute durchgeführt, kann aber teilweise auch durch Ethik Unterricht ersetzt werden, was ich sehr begrüße.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter sehe ich dadurch nicht gefährdet.

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:

...Volksverdummung ist durch das Grundgesetz erlaubt und wird durch
die Kirchenorganisationen sehr erfolgreich praktiziert.


"Volksverdummung" wird nicht nur durch die Kirchenorganisationen sehr erfolgreich praktiziert, sondern auch beispielsweise durch RTL und deren Shows wie Big Brother (12 Staffeln bisher)
https://de.wikipedia.org/wiki/Big_Brother_(Fernsehshow)
oder Dschungelcamp (10. Staffel bisher).
https://de.wikipedia.org/wiki/Ich_bin_ein_Star_%E2%80%93_Holt_mich_hier_raus!

Auf der anderen Seite haben diese Shows ungeahnte mentale Brüche in der Gesellschaft betrieben z. B. in Bezug auf Fragen des Datenschutzes.
Wo sich vor einigen Jahrzehnten noch Teile der Bevölkerung über eine Volkszählung aufregten, ist es heute zur Mode geworden, privateste Dinge im Netz zur Schau zur stellen.
Den Insassen eines Dschungelcamps wird heute mehr Zeit gewidmet als dem Pfarrer.
Insofern kann man sagen, dass manches, was vordergründig dumm daher kommt, hintergründig eine Revolution auslösen kann.
Vielleicht ändert die Ekel-Show am Ende noch unsere Essgewohnheiten, und Insekten bereichern unsere Speisekarte.
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unquest
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Beitrag(#2040237) Verfasst am: 19.01.2016, 00:58    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:

Aber du solltest unbedingt auch noch die Hadithen berücksichtigen.


http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,61/min,10/show,10/ schrieb eine nette Hadith:

Abu Huraira berichtete: „Ein Mann kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte: „O Gesandter Allahs, (meine Frau) hat mir einen schwarzen Sohn zur Welt gebracht!“ Der Prophet sagte zu ihm: „Besitzt du Kamele?“ Der Mann sagte: „Ja!“ Der Prophet fragte: „Welche Farben haben diese?“ Der Mann sagte: „Sie haben eine rötliche Farbe!“ Der Prophet fragte ferner: „Gibt es unter diesen auch dunkle oder schwarze?“ Der Mann sagte: „Ja!“ Der Prophet sagte: „Woher kommt das? Es kann von einer alten Rasse durchgekommen sein. Dein Sohn mag auch nach einer früheren Abstammung so gekommen sein.“ (... Demnach muß derartiger Verdacht gegen die Frau wegen Untreue ausgeklammert werden)

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5305]

Schönes Beispiel für die Authentizität , denn diese Hadith ist von Buchari, der den Lebensgefährten Mohameds Huraira "zitiert" und Buchari hat 200 Jahre nach Mohamed gelebt.

Pressburg hat dies am Beispiel Napoleons aus heutiger Sicht schön dargestellt:
"Mein Großonkel erzählte mir, sein Vater habe ihm erzählt, der Großvater eines Bekannten, dessen Großvater jemanden kannte, dessen Onkel bei Napoleon diente, habe erfahren, dass dieser Folgendes sagte:..." Lachen

Ach ja. Und wie ich schon oben schrieb: Die einen sagen so, die anderen so. Und manch einer mag Abu Huraira gar nicht leiden.
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wolle
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Beitrag(#2040277) Verfasst am: 19.01.2016, 12:39    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:

Schönes Beispiel für die Authentizität , denn diese Hadith ist von Buchari, der den Lebensgefährten Mohameds Huraira "zitiert" und Buchari hat 200 Jahre nach Mohamed gelebt.

Pressburg hat dies am Beispiel Napoleons aus heutiger Sicht schön dargestellt:
"Mein Großonkel erzählte mir, sein Vater habe ihm erzählt, der Großvater eines Bekannten, dessen Großvater jemanden kannte, dessen Onkel bei Napoleon diente, habe erfahren, dass dieser Folgendes sagte:..." Lachen

Ach ja. Und wie ich schon oben schrieb: Die einen sagen so, die anderen so. Und manch einer mag Abu Huraira gar nicht leiden.


Es ist nicht meine Intention, die Authentizität der Hadithen zu belegen.
Wenn sie denn nicht authentisch sind, dann sind sie eben erfunden.
Aber selbst wenn diese nur anekdotischen Wert haben, geben sie ein Beispiel für die Denkweise und Attitüden im Islam, welche bis Heute andauern, da die Werte und Vorstellungen immer weiter tradiert wurden, und nicht wesentlich hinterfragt werden durften.

Ein anderes, schwerwiegendes Problem der Buchreligionen besteht in der Frage, wer die Autorität haben soll, die ursprünglichen Vorgänge um den Propheten auszulegen.
Der Streit um diese Autorität führt noch Heute zu Kriegen zwischen Sunniten und Schiiten.
Dieser eklatante Mangel an Erneuerung ist meine eigentliche Kritik an den Buchreligionen.
_________________
72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
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fwo
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Beitrag(#2040280) Verfasst am: 19.01.2016, 12:53    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
....
Der Streit um diese Autorität führt noch Heute zu Kriegen zwischen Sunniten und Schiiten.
Dieser eklatante Mangel an Erneuerung ist meine eigentliche Kritik an den Buchreligionen.

Ist hier zwar OT, aber im Umgang mit Apostaten unterscheiden sich die beiden nicht. Den findest Du OK?
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#2040289) Verfasst am: 19.01.2016, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
ich sehe sehr große Differenzen zwischen dem Grundgesetz (nicht Verfassung) und den
Religionen / Religionsorganisationen.

1. Das GG ist unsere Verfassung. Punkt.
2. In diesem GG (und in allen anderen von der Menschenrechtsidee geprägten Verfassungen und eben auch in der Erklärung der Menschenrechte) steht was von Religionsfreiheit, und selbst wenn man die für überflüssig erachtet noch von Meinungsfreiheit, die dann natürlich auch religiöse Auffassungen und ihre Ausübung (soweit sie nicht andere Grundrechte verletzen würde) schützen würde.

Inwiefern bestimmte Inhalte und Praktiken bestimmter Religionsgemeinschaften andere Grundrechte einschränken, kann man natürlich diskutieren. Ebenso kann man diskutieren, ob das jetzt geltende Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften in Ordnung ist. Beides passiert auch.

Aber mit deiner pauschalen Forderung nach Verbot von Islam und Christentum schlechthin verletzt du die Grundrechte (außer Religions- und Meinungsfreiheit kämen noch andere in Betracht) so massiv, dass du dich außerhalb jeder menschenrechtlich orientierten Staatsauffassungen stellst. Und das wollte ich nur mal festgestellt haben.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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wolle
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Beiträge: 3891

Beitrag(#2040303) Verfasst am: 19.01.2016, 15:35    Titel: Re: Die Frau im Koran / Frauen im Islam Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
....
Der Streit um diese Autorität führt noch Heute zu Kriegen zwischen Sunniten und Schiiten.
Dieser eklatante Mangel an Erneuerung ist meine eigentliche Kritik an den Buchreligionen.

Ist hier zwar OT, aber im Umgang mit Apostaten unterscheiden sich die beiden nicht. Den findest Du OK?

Mit "die beiden" meinst du Sunniten und Schiiten?
Beide finde ich hinsichtlich ihrer Intoleranz nicht ok.
Wobei beide eher um die Macht und die Deutungs-Hoheit kämpfen.
Wer sich die Autorität aneignet, den Koran auszulegen, gewinnt Macht über Legislative und Exekutive, da beide in praktisch der Hand der Religion sind.
Die Todesstrafe für Apostaten bekommt man nur abgeschafft, wenn man den Koran in Frage stellt, oder Staat und Religion trennt.
Das hat von den islamischen Ländern bisher nur die Türkei geschafft.
_________________
72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
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Lebensnebel
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Anmeldungsdatum: 06.02.2016
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Beitrag(#2185355) Verfasst am: 05.08.2019, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

https://www.br.de/nachrichten/bayern/frauen-schlagen-umstrittene-empfehlung-von-islam-gemeinde,RXtiDia
Zitat:
Im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe oder wenn die Partnerin "widerspenstig" sei, beruft sich das Islamische Zentrum München (IZM) auf den Koran. Demnach sollte der Ehemann drei Schritte einhalten: Erstens: Ermahnung. Zweitens: Trennung im Ehebett. Und drittens: Schlagen. So wird es den Besuchern der Website der Münchner Gemeinde seit 15 Jahren vermittelt unter Punkt 10 "Frau und Familie im Islam". Zur Einordnung heißt es, dass das Schlagen "eher einen symbolischen Charakter" habe.
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Beitrag(#2205962) Verfasst am: 09.03.2020, 21:52    Titel: 8. März - Demo in Pakistan Antworten mit Zitat

schon denkwürdig,
bei uns (zum Beispiel an den Unis!) demonstrieren Feministinnen mit ihren fundamentalistischen Geschlechtsgenossinnen für ein
selbstbestimmtes tragen von Stoffgefängnissen,

während in islamischen und d.h. auch patriarchalen Gesellschaften gerade dort die Frauen entschieden sich davon zu befreien suchen,

siehe Demo zum 8. März in Pakistan:


https://www.youtube.com/watch?time_continue=43&v=q-rEeD03Pws&feature=emb_logo

Beeindruckend,
wie mutig dort die Frauen sind,
Let's Rock Anbeten
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