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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2205521) Verfasst am: 04.03.2020, 22:50 Titel: Re: Türkei kein sicherer Drittstaat |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Das interessiert doch goedelchen & co. nicht, was die Türkei wirklich und nachweislich objektiv ist, sondern nur, als was sie dem deutschen Recht gilt. |
Tarvoc, du machst gerade einen Fehler. Du behandelst heiner, goedelchen & Co als ehrliche Gesprächspartner und glaubst ihnen, was sie dir über die Rechtslage erzählen.
Dass die Türkei nach deutschem Recht ein sicherer Drittstaat sei, ist aber wieder mal einfach gelogen.
Beleg:
Asylgesetz §26a Abs. 2 i.Verb.m. Anl. I hat folgendes geschrieben: | Sichere Drittstaaten sind außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die in Anlage I bezeichneten Staaten. [...]
[Dort stehen:]
Norwegen
Schweiz
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Der Türkei steht da nicht, sie ist also nach deutschem Recht kein sicherer Drittstaat. Was man auch daran sieht, dass Leute, die in der Türkei waren, hier ja einen Asylantrag stellen können.
Ein unschuldiger Irrtum ist das übrigens nicht, denn ich habe auf diesen Sachverhalt oben schon einmal hingewiesen. Es wird trotzdem fröhlich weiterbehauptet. Man darf diesen Lügnern einfach kein einziges Wort glauben. Dass ausgerechnet die sich dann auf die angebliche Rechtslage berufen, ist ein reiner Witz.
Darüberhinaus hast du natürlich Recht, dass man, wenn die Rechtslage so wäre, das Recht natürlich aufgrund der vorfindbaren realität kritisieren könnte. Aber die Türkei ist eben nicht nur objektiv nicht sicher, sie gilt auch juristisch nicht als sicher.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#2205522) Verfasst am: 04.03.2020, 23:15 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: |
Da steht:
Das ist offenbar der rechtlich mögliche Weg. |
Nein, ist er nicht. Über die UNHCR Vertretung kann man keinen Asylantrag an Deutschland stellen. Dort kann man nur eine Annerkennung als UNHCR Flüchtling durch das UNHCR bekommen ansonsten verweist das UNHCR darauf, dass Asyl nach nationalem Recht erteilt wird.
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Nein. Die Organisation UNHCR kann informieren und gibt an, die Einhaltung der Genfer Konvention etc. bei der Durchführung von Asylverfahren sowie beim Umgang mit Flüchtlingen zu kontrollieren. Den in der Türkei sitzenden Flüchtlingen könnte die UNHCR lediglich mitteilen, dass aufgrund des Status der Türkei als angeblich 'sicheres Drittland' ein Asylantrag in Deutschland nicht möglich sei. Falls dieser Status nicht gelten würde, könnte die Organisation auch dies nur mitteilen und den Weg des Asyls (Reise nach Deutschland etc.) aufzeigen. |
Fürs Protokoll. Die Türkei ist nach deutschem Recht weder ein sicheres Drittland noch Herkunftsland. Alle drei Arten des Asyl die man nach deutschem Asylrecht Beantragen kann erfordern die Einreise.
Nur sonder Arten wie z.B. wenn die Regierung bestimmen Kontigente aus andere Länder einführt und über diese Kontigente Asyl gewährt, ist eine vorherige Einreise nicht notwendig.
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Auf gar keinen Fall ist der rechtlich mögliche Weg, von der Türkei aus mittels illegaler Grenzübertritte bis nach Deutschland zu gehen, um hier einen Asylantrag zu stellen.
Das ist eben nicht rechtlich. |
Doch nach Deutschem Recht ist das der Rechtlich mögliche Weg. Sofern Unterwegs keine Regestireung in einem EU land statt findet, kann der Staat auch nicht so einfach die Einreise verwähren. Nach dem Deutschen Recht reicht es, das der ankommende Flüchtling sich beim Grenzübergang meldet und Asyl beantragt, oder sofern das nicht möglich ist und die Grenze illegal übertretten wird, reicht die schnellst mögliche Meldung bei den Berhörden. Selbst wenn die Meldung nicht schnellst Möglich erfolgt gibt es immer noch rechtliche Möglichkeiten in Deutschland Asyl zu stellen. Denn je nach Asylart verschwindet das Recht auf Asyl eben nicht mit dem illegalen Grenzübertritt.
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Der Vergleich mit den Migranten aus der Türkei ist durchaus berechtigt, denn auch bei ihnen geht es definitiv nicht um Schutz vor Todesbedrohung, sondern lediglich um eine erwünschte Verbesserung der Lebensperspektiven. Was ja menschlich verständlich ist. |
Das Stimmt halt nicht. Da gibt es zwei Faktoren, 1. das schon nach geltedem Türkischen Recht der Schutz vor Todesbedrohungen nicht gewährt ist (z.B. Abschiebung ins Kriegsgebiet Syrien). 2. Das die Türkei selbst Täter ist und bestimmte Personengrupppen in der Türkei vom Todebedroht sind durch die Türkei. Deshalb muss in Bezug zu dem eine indviduelle Einzelfallprüfung durch geführt werden.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Der Türkei steht da nicht, sie ist also nach deutschem Recht kein sicherer Drittstaat. Was man auch daran sieht, dass Leute, die in der Türkei waren, hier ja einen Asylantrag stellen können.
Ein unschuldiger Irrtum ist das übrigens nicht, denn ich habe auf diesen Sachverhalt oben schon einmal hingewiesen. Es wird trotzdem fröhlich weiterbehauptet. Man darf diesen Lügnern einfach kein einziges Wort glauben. Dass ausgerechnet die sich dann auf die angebliche Rechtslage berufen, ist ein reiner Witz. |
Auch ich hatte schon auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Ich finde es im übrigen sehr entlarvend, das nach der Rechten un-Logik die hier gebracht wurde, wesentliche Asylrechts Verschärfungen (Tatsächlich und Versuche) der letzten Jahre illegetim hätten sein müssen. Dort hat man ja aus "Moralischen" Gründen das Recht geändert oder per Verordnung/Aktion so ausgehölt das es nach rechten un-logik als Unrecht anzusehen ist.
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44647
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(#2205525) Verfasst am: 04.03.2020, 23:44 Titel: Re: Türkei kein sicherer Drittstaat |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Das interessiert doch goedelchen & co. nicht, was die Türkei wirklich und nachweislich objektiv ist, sondern nur, als was sie dem deutschen Recht gilt. |
Tarvoc, du machst gerade einen Fehler. Du behandelst heiner, goedelchen & Co als ehrliche Gesprächspartner und glaubst ihnen, was sie dir über die Rechtslage erzählen.
Dass die Türkei nach deutschem Recht ein sicherer Drittstaat sei, ist aber wieder mal einfach gelogen.
Beleg:
Asylgesetz §26a Abs. 2 i.Verb.m. Anl. I hat folgendes geschrieben: | Sichere Drittstaaten sind außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die in Anlage I bezeichneten Staaten. [...]
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Der Türkei steht da nicht, sie ist also nach deutschem Recht kein sicherer Drittstaat. Was man auch daran sieht, dass Leute, die in der Türkei waren, hier ja einen Asylantrag stellen können.
Ein unschuldiger Irrtum ist das übrigens nicht, denn ich habe auf diesen Sachverhalt oben schon einmal hingewiesen. Es wird trotzdem fröhlich weiterbehauptet. Man darf diesen Lügnern einfach kein einziges Wort glauben. Dass ausgerechnet die sich dann auf die angebliche Rechtslage berufen, ist ein reiner Witz.
Darüberhinaus hast du natürlich Recht, dass man, wenn die Rechtslage so wäre, das Recht natürlich aufgrund der vorfindbaren realität kritisieren könnte. Aber die Türkei ist eben nicht nur objektiv nicht sicher, sie gilt auch juristisch nicht als sicher. |
Okay, fair enough. goedelchen wird aber sicher gemäß seines eigenen hyperskeptischen Arguments auf der letzten Seite gleich behaupten, dass die Methoden der empirischen Wissenschaft, also in diesem Falle das empirische Nachlesen, eben auch keine Gewissheit darüber verschaffen könne, was denn das deutsche Gesetz nun tatsächlich zum Status der Türkei sagt. Da, wo er nicht weiterkommt, die Möglichkeit jeden Wissens zu bestreiten, scheint ja insgesamt sein letzter Ausweg zu sein, wenn er ansonsten mit seinem Latein am Ende ist. Ich würde diese Art von Bedarfsskeptizismus ja mit Kant als die Euthanasie der reinen Vernunft bezeichnen... aber ich bin noch skeptisch, ob hier überhaupt noch irgendeine Art von Vernunft im Spiel ist.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#2205533) Verfasst am: 05.03.2020, 01:15 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Nein. Die Organisation UNHCR kann informieren und gibt an, die Einhaltung der Genfer Konvention etc. bei der Durchführung von Asylverfahren sowie beim Umgang mit Flüchtlingen zu kontrollieren. Den in der Türkei sitzenden Flüchtlingen könnte die UNHCR lediglich mitteilen, dass aufgrund des Status der Türkei als angeblich 'sicheres Drittland' ein Asylantrag in Deutschland nicht möglich sei. Falls dieser Status nicht gelten würde, könnte die Organisation auch dies nur mitteilen und den Weg des Asyls (Reise nach Deutschland etc.) aufzeigen. |
Fürs Protokoll. Die Türkei ist nach deutschem Recht weder ein sicheres Drittland noch Herkunftsland. Alle drei Arten des Asyl die man nach deutschem Asylrecht Beantragen kann erfordern die Einreise.
Nur sonder Arten wie z.B. wenn die Regierung bestimmen Kontigente aus andere Länder einführt und über diese Kontigente Asyl gewährt, ist eine vorherige Einreise nicht notwendig. |
Leider gibt es da noch das EU-Türkei-Abkommen:
Zitat: | Regierung: Türkei ist sicherer Drittstaat
Auswärtiges/Antwort - 01.06.2016 (hib 316/2016)
Die Bundesregierung sieht das EU-Türkei-Abkommen im Einklang mit dem EU-Recht und dem internationalen Verpflichtungen zum Flüchtlingsschutz. "Die EU-Türkei-Erklärung stellt ausdrücklich fest, dass bei der Umsetzung das EU-Recht und das Völkerrecht uneingeschränkt gewahrt werden", heißt es in einer Antwort (18/8542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8205). Allen Migranten werde Schutz nach den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung zugesichert. Die Türkei habe wie die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und alle maßgeblichen völkerrechtlichen Abkommen ratifiziert; die Genfer Flüchtlingskonvention habe das Land mit einem Regionalvorbehalt ratifiziert. Explizit sei in der EU-Türkei-Erklärung zudem jegliche Art von Kollektivausweisung ausgeschlossen. Darüber hinaus habe die türkische Regierung die Einhaltung dieser Schutzstandards für syrische und nicht-syrische Flüchtlinge schriftlich zugesichert.
Die Bundesregierung ist zudem vor dem Hintergrund der rechtlichen Gewährleistung des türkischen Ausländergesetzes, dem Gesetz zum internationalen Schutz und der Behandlung von Flüchtlingen in der Türkei der Auffassung, dass das Land die Anforderungen an einen sicheren Drittstaat gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) erfüllt.
https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/425468-425468
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Da gibt es also zum einen das deutsche Recht und zum anderen das EU-Recht, dem sich die Bundesregierung anschließt. So kann das Asylrecht über die EU ausgehebelt werden - mit deutscher Zustimmung.
Hier ein aktueller Artikel in der taz zu diesem Irrsinn:
Europas Asylrecht ohne Zähne
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#2205546) Verfasst am: 05.03.2020, 13:45 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: |
Auf gar keinen Fall ist der rechtlich mögliche Weg, von der Türkei aus mittels illegaler Grenzübertritte bis nach Deutschland zu gehen, um hier einen Asylantrag zu stellen.
Das ist eben nicht rechtlich.
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Doch nach Deutschem Recht ist das der Rechtlich mögliche Weg. Sofern Unterwegs keine Regestireung in einem EU land statt findet, kann der Staat auch nicht so einfach die Einreise verwähren. Nach dem Deutschen Recht reicht es, das der ankommende Flüchtling sich beim Grenzübergang meldet und Asyl beantragt, oder sofern das nicht möglich ist und die Grenze illegal übertretten wird, reicht die schnellst mögliche Meldung bei den Berhörden. Selbst wenn die Meldung nicht schnellst Möglich erfolgt gibt es immer noch rechtliche Möglichkeiten in Deutschland Asyl zu stellen. Denn je nach Asylart verschwindet das Recht auf Asyl eben nicht mit dem illegalen Grenzübertritt.
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Und was ist mit Art 16a (2) GG und der Dublin-Verordnung?
Zitat: |
Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden. Zuerst muss ein Flüchtling die Grenzkontrollen überwinden. An der Grenze können Flüchtlinge festgenommen und sofort ins Nachbarland zurückgebracht werden. Das liegt daran, dass die Staaten der Europäischen Union (EU) und einige weitere europäische Staaten (Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz) in der sog. Dublin III Verordnung1 vereinbart haben, dass ein Flüchtling nur in einem EU-Staat ein Asylverfahren erhalten soll. Das ist in der Regel der Staat, den ein Flüchtling zuerst betreten hat oder für den er ein Visum erhalten hat. Dann ist nicht Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, sondern der Staat, zu dem der erste persönliche Kontakt bestand.
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/1-der-beginn-des-asylverfahrens/11-wer-kann-einen-asylantrag-stellen/
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#2205547) Verfasst am: 05.03.2020, 13:51 Titel: |
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Laut dem zweiten Welt-Bericht werden Flüchtlinge mit vorgehaltener Waffe von türk. Soldaten dazu gezwungen, an die griechische Grenze zu gehen. Das ist einfach unfassbar.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2205549) Verfasst am: 05.03.2020, 15:07 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Und was ist mit Art 16a (2) GG und der Dublin-Verordnung?
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Dabei geht es darum, in welchem Land innerhalb der EU jemand Asyl beantragen kann, nicht ob er es in der EU überhaupt kann. Dafür sind aber auch die entsprechenden Länder verpflichtet, die Leute zu registrieren. Die Länder, durch die die Flüchtlinge 2015 kamen (zB Ungarn, das Deutschland dann im Folgenden so kritisiert hat), sind dieser Pflicht nicht nachgekommen.
Mit dem "Nachbarland" in deinem Zitat ist ein Nachbarland Deutschlands gemeint; diese Länder sind natürlich alle sichere Drittstaaten. Nicht gemeint ist ein Nachbarland der EU, die das keineswegs alle sind - und die Türkei eben auch nicht.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#2205550) Verfasst am: 05.03.2020, 15:27 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | Und was ist mit Art 16a (2) GG und der Dublin-Verordnung?
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Dabei geht es darum, in welchem Land innerhalb der EU jemand Asyl beantragen kann, nicht ob er es in der EU überhaupt kann. Dafür sind aber auch die entsprechenden Länder verpflichtet, die Leute zu registrieren. Die Länder, durch die die Flüchtlinge 2015 kamen (zB Ungarn, das Deutschland dann im Folgenden so kritisiert hat), sind dieser Pflicht nicht nachgekommen.
Mit dem "Nachbarland" in deinem Zitat ist ein Nachbarland Deutschlands gemeint; diese Länder sind natürlich alle sichere Drittstaaten. Nicht gemeint ist ein Nachbarland der EU, die das keineswegs alle sind - und die Türkei eben auch nicht. |
Es gibt nicht nur das Problem mit Ungarn (und Österreich usw.). Die EU als Ganzes sollte man nicht versuchen, schön zu reden:
Zitat: | Festung Europa im Jahr 2020: Stacheldraht riegelt die EU-Außengrenze ab, Fliehende werden mit Tränengas und Blendgranaten abgewehrt, vereinzelt wird scharf geschossen. Wer den Grenzposten in die Hände fällt, wird seiner Habseligkeiten beraubt und zurückgeschickt oder kommt in Haft an einem unbekannten Ort. Was 2015 in Deutschland lediglich eine Forderung der AfD war, ist 2020 an der griechischen Grenze zur Türkei Realität. Mehr noch: es ist politisch gewollt und wird von höchster deutscher Stelle ausdrücklich begrüßt. Wer braucht eine Beatrix von Storch in der AfD, wenn man eine Ursula von der Leyen an der Spitze der EU-Kommission hat.
https://taz.de/Ursula-von-der-Leyen-in-Griechenland/%215666327/
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Da schwebt die Grenzsicherungs-Kommissarin mit dem Hubschrauber über der Griechischen Grenze und verspricht Geld. Ansonsten kein Wort der Kritik am illegalen Vorgehen Griechenlands und der Türkei. Ganz toll demokratisch ...-
_________________ °
K.I.Z - Frieden
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goedelchen registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.10.2018 Beiträge: 928
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(#2205551) Verfasst am: 05.03.2020, 15:48 Titel: |
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Ach, das ist undemokratisch ?
Die EU hat sich Regeln für Asylsuchende und Flüchtlinge ( nicht in einen Topf werfen, da andere Grundvoraussetzung ) . Ganz demokratisch. Visegard Staaten wenden die nach nationaler Eigennutzgesichtspunkten nicht an. Nach ihrem Landesrecht ganz demokratisch.
Frau Merkel hat mit ihrem human touch damals größere Schwierigkeiten demokratisch im Sinne unserer nationalen Aufstellung punkten zu können.
Einfach mal mit den Gegebenheiten klarkommen und das Wunschdenken weit nach hinten schieben. Erleichtert politische Lösungen.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2205552) Verfasst am: 05.03.2020, 16:42 Titel: |
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goedelchen hat folgendes geschrieben: | Die EU hat sich Regeln für Asylsuchende und Flüchtlinge ( nicht in einen Topf werfen, da andere Grundvoraussetzung ) . Ganz demokratisch. |
Und eine der Regeln ist das Zurückweisungsverbot und das Recht, einen Asylantrag zumindest stellen zu dürfen.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#2205554) Verfasst am: 05.03.2020, 17:57 Titel: |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: |
Auf gar keinen Fall ist der rechtlich mögliche Weg, von der Türkei aus mittels illegaler Grenzübertritte bis nach Deutschland zu gehen, um hier einen Asylantrag zu stellen.
Das ist eben nicht rechtlich.
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Doch nach Deutschem Recht ist das der Rechtlich mögliche Weg. Sofern Unterwegs keine Regestireung in einem EU land statt findet, kann der Staat auch nicht so einfach die Einreise verwähren. Nach dem Deutschen Recht reicht es, das der ankommende Flüchtling sich beim Grenzübergang meldet und Asyl beantragt, oder sofern das nicht möglich ist und die Grenze illegal übertretten wird, reicht die schnellst mögliche Meldung bei den Berhörden. Selbst wenn die Meldung nicht schnellst Möglich erfolgt gibt es immer noch rechtliche Möglichkeiten in Deutschland Asyl zu stellen. Denn je nach Asylart verschwindet das Recht auf Asyl eben nicht mit dem illegalen Grenzübertritt.
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Und was ist mit Art 16a (2) GG und der Dublin-Verordnung?
Zitat: |
Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden. Zuerst muss ein Flüchtling die Grenzkontrollen überwinden. An der Grenze können Flüchtlinge festgenommen und sofort ins Nachbarland zurückgebracht werden. Das liegt daran, dass die Staaten der Europäischen Union (EU) und einige weitere europäische Staaten (Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz) in der sog. Dublin III Verordnung1 vereinbart haben, dass ein Flüchtling nur in einem EU-Staat ein Asylverfahren erhalten soll. Das ist in der Regel der Staat, den ein Flüchtling zuerst betreten hat oder für den er ein Visum erhalten hat. Dann ist nicht Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, sondern der Staat, zu dem der erste persönliche Kontakt bestand.
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/1-der-beginn-des-asylverfahrens/11-wer-kann-einen-asylantrag-stellen/
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Wenn du Aufmerksam gelesen hättest, wäre dir Aufgefallen das sowohl Ich als auch der Leitfaden sagen das ein Abweisung möglich ist, Im gegensatz zum Leitfaden, der dir weiss machen möchte das es "in der Regel" möglich ist und suggestiert, dass das betreten einen EU landes schon ausreicht, verweise Ich darauf hin das dazu (mindestens) eine vorherirge Regestrierung als Flüchtling in einem solchen Land notwendig sei.
Das hat etwas damit zu tun das Asyl nach dem Grundgesetz(weiter GG) nur extrem selten gewährt wird, weil es ja erfolgreich so eingeschränkt wurde, das es nur selten gewährt werden kann. Glücklicherweise gibt es noch andere Arten des Asyl (nach Deutschem Recht) und das häufigste gewährte Asyl hier in Deutschland ist nach den Genferflüchtlingskonventionen. Für ein Aysl nach der Genferkonventionen spielen die internen Einschärkungen des Asyl im GG keine rolle(den diese betreffen nur das Asyl nach GG), die Dublin verordnung ist zwar auch hier ein Faktor aber eben nur mit Regestrieung.
Wenn da also ein Flüchtling an der Deutsch-Österreichechen Grenze steht, dann muss zur Abweisung erst geklärt werden, ob er schon in einem EU-land als Flüchtling Regestriert ist oder ob er dummerweise Asyl einzig und allein über das GG beantragen will. Die Tatsache das er offentsichtlich aus einem EU-land einreist reicht allein nicht. Entwerder muss er zudem schon woanders als EU-Flüchtling regestiert sein oder vor haben Asyl nur nach GG zubeantragen.
P.S. Die Abweisungsmöglichkeit an der Genze ist zu dem durch andere Gesetze beschränkt (GG, Genferflüchtlingskonventionen, EU-recht, Menschenrechte und Etc.) welche die Abweisungs an der Grenze bzw. Rückführung auch Abhängig machen von den gegenwärtigen Verhältnissen des Landes über das eingereist worden ist bzw. zu welchem der Flüchtling zurück geführt werden soll.
Da sind Bulgarien, Griechenland und Italien gegenwärtig auf der Kippe. Es wurden schon Rückführungen untersagt bzw. Ablehnung aufgehoben, weil die Bedigungen dort so schlecht sind.
https://www.proasyl.de/news/eugh-neuer-asylantrag-bei-menschenunwuerdigen-zustaenden-in-anderen-eu-staaten-zulaessig/
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#2205556) Verfasst am: 05.03.2020, 19:10 Titel: Re: Türkei kein sicherer Drittstaat |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Der Türkei steht da nicht, sie ist also nach deutschem Recht kein sicherer Drittstaat. Was man auch daran sieht, dass Leute, die in der Türkei waren, hier ja einen Asylantrag stellen können.
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Hierzu der Link, den Skeptiker bereits gepostet hatte:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Und eine der Regeln ist das Zurückweisungsverbot und das Recht, einen Asylantrag zumindest stellen zu dürfen.
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Hierzu ein weiterer Link:
Man kann es drehen und wenden, wie man will:
Einem Flüchtling, der nach Deutschland kommen will, bleiben gemäß deutschem Recht wie EU-Recht letztlich diese zwei Wege – jedenfalls soweit ich das sehe:
=> Er kann als Kontingent-Flüchtling kommen.
=> Er kann ein Visum beantragen und dann per Flugzeug einreisen und hier einen Asylantrag stellen.
Man wird feststellen, dass alles andere vom geltenden Recht nicht gewünscht ist.
Das gesamt Asylrecht ist so gestrickt, dass genau das, was wir mit der Migrationskrise haben, also der massenhafte Zustrom von Flüchtlingen, möglichst abgewehrt werden soll.
Es ist somit ein restriktives Recht.
Du kannst das schlecht finden.
Ich finde das aber gut.
Weil sich die EU-Staaten resp. Deutschland mit dieser restriktiven Rechtslage selbst vor dem eigenen Untergang schützen. Denn der unbegrenzte massenhafte Zustrom von Menschen aus Nah- und Mittelost sowie Afrika würde langfristig die Zerrüttung der staatlichen Ordnung in Europa bedeuten. Solches zeichnet sich ja längst ab – siehe zum Beispiel die Situation auf Lesbos.
Wer etwas anderes will, also „Open Borders“, verfolgt ja nicht selten auch ganz bewusst eine linksextreme Agenda. Für Linksextreme ist die Befürwortung des unbegrenzten Zustroms von Migranten nur ein Mittel, um das „kapitalistische Schweinesystem“, also die verhasste bürgerliche Ordnung zu bekämpfen.
Wer die Aufrechterhaltung der bürgerlichen rechtsstaatlichen Ordnung will, wird hingegen das restriktive Recht in puncto Flüchtlinge befürworten und auf dessen Einhaltung pochen.
Dass Merkel eher auf Seiten der Open Borders-Fraktion steht, steht auf einem anderen Blatt. Sie ist ja mit ihrer Haltung in der EU auch ziemlich isoliert. Brexit lässt grüßen.
Wenn Griechenland seine Grenze schützt, handelt es genau im Sinne des Rechts und der Aufrechterhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung.
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goedelchen registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.10.2018 Beiträge: 928
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(#2205557) Verfasst am: 05.03.2020, 21:05 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | goedelchen hat folgendes geschrieben: | Die EU hat sich Regeln für Asylsuchende und Flüchtlinge ( nicht in einen Topf werfen, da andere Grundvoraussetzung ) . Ganz demokratisch. |
Und eine der Regeln ist das Zurückweisungsverbot und das Recht, einen Asylantrag zumindest stellen zu dürfen. |
Alex hat es oben in seinem Post so in etwa erklärt. Nur, - nun kommt die Crux - steht auch so schon hier. es gibt ganz wenige Gründe nach GG Asyl zu bekommen.
Der Rechtsstaat hat aber jetzt die Arschkarte. Unsere Verfassung sagt wahrscheinlich keine Chance dazu aus aller Erfahrung der Vergangenheit und wir sind nicht in der Lage ( oder willens ) durch das Massenproblem die Kriterien unserer Verfassung wirken zu lassen. Wir schaffen noch nicht mal die vorgeschriebenen/vorgesehenen Ausweisungen nach Vergehen nach AufenthG zu "exekutieren".
Wir lassen sogar das normale Denkvermögen (durch die Erfahrungstatbestände aus der Vergangenheit ) außen vor. Die sagen nämlich, dass Flüchtlinge aus Syrien, Irak Westafrika, Magrebstaaten etc nie ( außer tatsächlich singulären persönlichen Gründe ) asylfähig wären. Sie sind und bleiben Flüchtlinge.
Da gelten aber die allgemeinen Regeln ( u.a. nach UHNCR, EU -Regeln ) und die besagen, D braucht keine ! Flüchtlinge , die aus einem Drittstaat an seiner Grenze erscheinen, reinlassen.
D bräuchte es nicht ! Das ist Fakt. Was D tatsächlich macht, ist seine Sache. Seine Sache ist auch, dass es dann den Stress, die Spaltung der Gesellschaft ertragen muss.
Eine große Anzahl der Menschen verliert dabei noch das Vertrauen in den Rechtsstaat (rechts draußen lamentierende Netzwerke sind voll davon ). Wenn das so sich weiter auf schaukelt mit dem oft selbst herbeigeführten Dilemmas, dann:
Fazit : alles wird gut aber nix besser
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2205560) Verfasst am: 05.03.2020, 22:17 Titel: |
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Selbst wenn Migranten an der EU-Grenze zurückgewiesen werden dürfen - das heißt noch lange nicht, dass sie zurückgewiesen werden müssen. Das heißt alles Gelaber, dass das Hereinlassen von Flüchtlingen illegal wäre, bleibt eben Gelaber.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2205561) Verfasst am: 05.03.2020, 22:22 Titel: Re: Türkei kein sicherer Drittstaat |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | Weil sich die EU-Staaten resp. Deutschland mit dieser restriktiven Rechtslage selbst vor dem eigenen Untergang schützen. Denn der unbegrenzte massenhafte Zustrom von Menschen aus Nah- und Mittelost sowie Afrika würde langfristig die Zerrüttung der staatlichen Ordnung in Europa bedeuten. Solches zeichnet sich ja längst ab – siehe zum Beispiel die Situation auf Lesbos. |
Wenn etwas die "staatliche Ordnung zerrüttet", dann die Nazis bei uns, aber nicht die Flüchtlinge.
Heiner hat folgendes geschrieben: | Wer etwas anderes will, also „Open Borders“, verfolgt ja nicht selten auch ganz bewusst eine linksextreme Agenda. Für Linksextreme ist die Befürwortung des unbegrenzten Zustroms von Migranten nur ein Mittel, um das „kapitalistische Schweinesystem“, also die verhasste bürgerliche Ordnung zu bekämpfen. |
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#2205565) Verfasst am: 05.03.2020, 23:39 Titel: Re: Türkei kein sicherer Drittstaat |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Der Türkei steht da nicht, sie ist also nach deutschem Recht kein sicherer Drittstaat. Was man auch daran sieht, dass Leute, die in der Türkei waren, hier ja einen Asylantrag stellen können.
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Hierzu der Link, den Skeptiker bereits gepostet hatte:
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Hier geht es um den Rechtstatus also den Titel, als was die Regierung die Türkei ansieht ist unerheblich, die Türkei hat einfach nicht den Rechtsstatus und der ist wesentlich.
Die Überschrift lautet Regierung: Türkei ist sicherer Drittstatt und nicht Türkei ist ein Drittstatt. Wenn die Regierung argumentiert warum Sie glaubt die Türkei sollte so ein Staat sein oder als was ähnliches ansieht, dann macht das die Türkei eben noch lange nicht zu so einen Staat. In der Antwort auf die Linken und andere, da wird dann auch nicht Behauptet, das die Türkei ein sicherer Drittstatt wäre. Sondern weshalb man glaubt, das die Türkei an das Internationale Recht und die Abkommen halten würde. Das Ganze ist zu dem von 2016 und es ist Nachweislich das sich die "Regierung" sich in so ziemlich allen Punkten geirrt hat bzw. bewusst falsch gelegen hat.
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Man kann es drehen und wenden, wie man will:
Einem Flüchtling, der nach Deutschland kommen will, bleiben gemäß deutschem Recht wie EU-Recht letztlich diese zwei Wege – jedenfalls soweit ich das sehe:
=> Er kann als Kontingent-Flüchtling kommen.
=> Er kann ein Visum beantragen und dann per Flugzeug einreisen und hier einen Asylantrag stellen.
Man wird feststellen, dass alles andere vom geltenden Recht nicht gewünscht ist.
Das gesamt Asylrecht ist so gestrickt, dass genau das, was wir mit der Migrationskrise haben, also der massenhafte Zustrom von Flüchtlingen, möglichst abgewehrt werden soll.
Es ist somit ein restriktives Recht.
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Wenn dem so wäre warum bekommen dann so viele Flüchtlinge, die es hierher nach Deutschland schaffen Asyl, obwohl Sie ganz offensichtlich einen anderen Weg gefolgt sind als von dir geschildert. Wirst du mir jetzt ernthaft erzählen das die Behörden, Politsiten, Richter, Juristen und etc. alle Verschworen haben um da Recht zu brechen.
Fakt ist das es Tatsächlich andersrum ist. Das Asyl Recht ist dazu da Menschen in Not zu helfen, leider ist das ein Hohesziel, das sich die Mehrheit der Menschen zwar gerne auf die Flagge schreiben mag und so bei uns auch Demokratisch ins GG und über diverse internationale Verträge ratifiziert worden ist, bei der konsequenten Umsetzung und Anwendung kriegen da einigen dann aber kalte Füße. Weil sie Angst haben oder das Geld wichtiger ist. So hat sich dann Asylrecht entwickelt, das die hohen Verpflichtungen, die man eingangen ist wieder entgegen wirken soll.
Das ist aber eben nicht so einfach, das Rechtsgut das hier über alles steht ist das Recht auf Asyl. Deshalb geht es bei den Restiktionen nicht um die Aberkennung dieses Rechts sondern nur daum wie man die Pflicht die man sich aufgeladen hat wieder los wird. Am einfachsten ist das natürlich wenn man jemanden anderes dazu verpflichten kann das Recht zu erfüllen. Ansonsten versucht man es mit Schikanen, in dem Man es den Flüchtlingen möglichst schwer macht, aber nicht so schwer das die Gerichte sagen, das man damit das Recht auf Aysl untergräbt.
goedelchen hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | goedelchen hat folgendes geschrieben: | Die EU hat sich Regeln für Asylsuchende und Flüchtlinge ( nicht in einen Topf werfen, da andere Grundvoraussetzung ) . Ganz demokratisch. |
Und eine der Regeln ist das Zurückweisungsverbot und das Recht, einen Asylantrag zumindest stellen zu dürfen. |
Alex hat es oben in seinem Post so in etwa erklärt. Nur, - nun kommt die Crux - steht auch so schon hier. es gibt ganz wenige Gründe nach GG Asyl zu bekommen. |
Deutschland hat eins der wenigen Länder die ein Recht auf Asyl im GG stehen hat. Und das wurde ganz bewusst mit rein genommen aufgrund unserer Historischen Vergangenheit. Aufgrund der Tatsache das hundertausenden Menschen, die damals von den Nazis verfogt wurden, Asyl verweigert wurde und wir sie dann gequält und ermordet haben (plus die Millionen die gar keine Möglichkeit hatten Asyl zu beantragen).
Leider wurde es dann so zurecht geschtutzt das es unsere Verfassung eher Schändet als Bereichert. Nach GG Asyl ist es nämlich unter anderem erlaubt Flüchtlinge ohne Prüfung an der Grenze abzuweisen allein Aufgrund der Tatsache, dass Sie au einem Nachbarland kommen. Das ist es vorauf sich Heiner in seiner unkenntniss bezieht, wenn er glaubt er könnte die Grenzen Dicht machen.
Faktisch ist es aber so, das wir auch über internationale Verträge, die wir Ratifiziert und somit zu deutschem Recht gemacht haben, ein besseres Ayslrecht ins Haus geholt haben, so das wir in unsere Fähigkeit eine weitere Schande zu begehen eingeschränkt sind.
goedelchen hat folgendes geschrieben: |
Der Rechtsstaat hat aber jetzt die Arschkarte. Unsere Verfassung sagt wahrscheinlich keine Chance dazu aus aller Erfahrung der Vergangenheit und wir sind nicht in der Lage ( oder willens ) durch das Massenproblem die Kriterien unserer Verfassung wirken zu lassen. Wir schaffen noch nicht mal die vorgeschriebenen/vorgesehenen Ausweisungen nach Vergehen nach AufenthG zu "exekutieren". |
??? Der zweite Satz ist dir Kaputt gegangen. Der Rechtstaat hat die Arschkarte, weil wir eine Regierung haben, welches mit der Gesetzlage unzufrieden ist, aber nur wenig dagegen tun kann. Da man internationale Abkommen, die man Ratifiziert hat und so zum Deutschen Recht gemacht nicht so einfach ändern kann. Man hat zwar innerhalb diesen Rahmen dann verschäft was man verschärfen konnte, aber man hat diesen Rahmen der Gesetzesverschäfung schon bis zum Rande ausgeschöpft und immer noch nicht das gewünschte Ergebniss. Deshalb versucht die Regierung es dann das geltende Recht mit tricks zu umgehen. Der Rechtstaat hat also die Arschkarte das er gegen die Regierung arbeiten muss.
goedelchen hat folgendes geschrieben: |
Wir lassen sogar das normale Denkvermögen (durch die Erfahrungstatbestände aus der Vergangenheit ) außen vor. Die sagen nämlich, dass Flüchtlinge aus Syrien, Irak Westafrika, Magrebstaaten etc nie ( außer tatsächlich singulären persönlichen Gründe ) asylfähig wären. Sie sind und bleiben Flüchtlinge. |
Ich muss dir leider Zustimmen, die Erfahrungstatbestand ist tatschlich so das viele Menschen mit nur normale Denkvermögen nicht begreifen das das Asylrecht bei uns im wesentlich ein indvidual Recht ist. D.h. dieses eingtliche "nie" tatsächlich singuöär geprüft werden muss, und oh wunder oh wunder auss dem "nie" ein in der Regel wird.
Zudem sind Asyl suchende auch Flüchtllinge. Was du wahrscheinlich meinst is das Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsländer aber unter Umstände (die erst geprüft werden müsssen) keine Flüchtlinge nach Asylgesetz (AsylG) § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sind. Sie gelten dann für die Anwendung der Genfer Flüchtlings Konventionen nicht als "Flühtlinge" sondern als Auslnder. Diesen Ausländern wird dann aber über Asylgesetz (AsylG) § 4 Subsidiärer Schutz eben subsidären Schutz gewährt. (Natürlich unter berücksichtigung des Grundgesetztes was den §4 stark entschärft, was die Abschiebungsträumerein einiger betrifft).
goedelchen hat folgendes geschrieben: |
Da gelten aber die allgemeinen Regeln ( u.a. nach UHNCR, EU -Regeln ) und die besagen, D braucht keine ! Flüchtlinge , die aus einem Drittstaat an seiner Grenze erscheinen, reinlassen.
D bräuchte es nicht ! Das ist Fakt. Was D tatsächlich macht, ist seine Sache. Seine Sache ist auch, dass es dann den Stress, die Spaltung der Gesellschaft ertragen muss. |
Du meinst heir wahrscheinlich weiter Kriegsflüchtling die keine Flüchtlinge im Sinne der Genferflüchtlingskonvention sind. Es gibt da ein ganz ganz dummers Problem, weshalb alle Staaten solche Menschen reinlassen müssen. Nämlich das man es den Menschen nicht von außen Ansehen kann.
Bei uns in Deutschland kommt natürlich noch Deutsches Recht hinzu und nach dem sind die Genferflüchtlingskonventionen ein gleichwertiges Teil Deutschen Rechts. Wir können dann also nicht einfach ein Gesetzt drüber bassteln.
Rein lassen müssen wir wegen den Genferflüchtlingskonventionen (Deutshes Recht über Ratifizierung), ich bin mir nicht mal Sicher ob wir da Aussteigen können oder ob wir die Grundgestzte Teile welches dafür sorgt das es zum Deutschen Recht wird geändert werden können.
Bleiben dürfen aber auch die Kriegsflüchtlinge die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genferflüchtlingskonventionen gelten, weil wir noch den Subsidärschutz haben(Sowohl EU als Deutsches recht).
goedelchen hat folgendes geschrieben: |
Eine große Anzahl der Menschen verliert dabei noch das Vertrauen in den Rechtsstaat (rechts draußen lamentierende Netzwerke sind voll davon ). Wenn das so sich weiter auf schaukelt mit dem oft selbst herbeigeführten Dilemmas, dann:
Fazit : alles wird gut aber nix besser |
Dir ist schon klar das die rechts draußen lamentierende Netzwerke feinde des Rechtsstaat sind und diesen unter anderen dadurch beschädigen wollen in dem Sie Lügen über ihn erzählen mit dem Zweck das Vertrauen in den Rechtstaat zu zerstören?
Das beste Mittel dagengen heisst natürlich Bildung, dazu müsste man selber aber gebildet genug sein um den Rechtsstaat und das Recht zu verstehen und erklren zu können.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Selbst wenn Migranten an der EU-Grenze zurückgewiesen werden dürfen - das heißt noch lange nicht, dass sie zurückgewiesen werden müssen. Das heißt alles Gelaber, dass das Hereinlassen von Flüchtlingen illegal wäre, bleibt eben Gelaber. |
Hier fehlt eine ganze Menge Kontext, eine Abweisung wie es sich die meisten vorstellen geht nicht. Im Spezifischenfall ging es um das abwenden eines Illegalen Grenzübetritts an einer Speranlage, also nicht an einem Grenzübergang. Und das wurde nur als statthaft angesehen, weil Spanien vor Ort Grenzübergänge hat, die geöffnet sind und über denen die Einreise legal geht. Zu dem war wichtig das die Flüchtlingen, die geklagt hatten, nicht allein die Grenze übertreten hat, sondern mit einer Gruppe von anderen Flüchtlingen von denen einige mit brutaler Gewalt versuchten weiter zukommen.
An den Grenzübergängigen wäre die Abweisung Illegal gewesen. Warum gehen die Asyl suchenden da nicht einfach zum Grenzübergang? Weil die Information für wenn das Sinn macht nicht einfach Verfügbar ist, da gibt es wie wir wissen viele falsch Informationen. Da sehr viele der Flüchtling die über Marroko kommen eh kein Asyl oder Subsidärschutz bekommen würden, ist die Info auch unter ihnen nicht weit verbreitet.
Zum anderen werden Flüchtinge durch Schikanen abgehalten z.B. gerne vor den Grezübergängigen von der Marrokanischen Polizei aufgelesen und abgeschoben.
Zuletzt bearbeitet von AlexJ am 06.03.2020, 00:26, insgesamt einmal bearbeitet |
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Alchemist registrierter User
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(#2205570) Verfasst am: 06.03.2020, 00:13 Titel: Re: Türkei kein sicherer Drittstaat |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | Weil sich die EU-Staaten resp. Deutschland mit dieser restriktiven Rechtslage selbst vor dem eigenen Untergang schützen. Denn der unbegrenzte massenhafte Zustrom von Menschen aus Nah- und Mittelost sowie Afrika würde langfristig die Zerrüttung der staatlichen Ordnung in Europa bedeuten. Solches zeichnet sich ja längst ab – siehe zum Beispiel die Situation auf Lesbos. |
Wenn etwas die "staatliche Ordnung zerrüttet", dann die Nazis bei uns, aber nicht die Flüchtlinge.
Heiner hat folgendes geschrieben: | Wer etwas anderes will, also „Open Borders“, verfolgt ja nicht selten auch ganz bewusst eine linksextreme Agenda. Für Linksextreme ist die Befürwortung des unbegrenzten Zustroms von Migranten nur ein Mittel, um das „kapitalistische Schweinesystem“, also die verhasste bürgerliche Ordnung zu bekämpfen. |
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Und auch bei Wiederholungen bleiben die Lügen über „unbegrenzten Zustrom“ und „offene Grenzen“ eben Lügen.
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Alchemist registrierter User
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(#2205602) Verfasst am: 06.03.2020, 11:39 Titel: Re: Türkei kein sicherer Drittstaat |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | Weil sich die EU-Staaten resp. Deutschland mit dieser restriktiven Rechtslage selbst vor dem eigenen Untergang schützen. Denn der unbegrenzte massenhafte Zustrom von Menschen aus Nah- und Mittelost sowie Afrika würde langfristig die Zerrüttung der staatlichen Ordnung in Europa bedeuten. Solches zeichnet sich ja längst ab – siehe zum Beispiel die Situation auf Lesbos. |
Wenn etwas die "staatliche Ordnung zerrüttet", dann die Nazis bei uns, aber nicht die Flüchtlinge. |
Nicht nur bei uns, auch auf Lesbos:
https://netzwerkrecherche.org/blog/lesbos-attacken-gegen-journalisten-und-gefluechtete/
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
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(#2205606) Verfasst am: 06.03.2020, 12:38 Titel: Re: Türkei kein sicherer Drittstaat |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Heiner hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Der Türkei steht da nicht, sie ist also nach deutschem Recht kein sicherer Drittstaat. Was man auch daran sieht, dass Leute, die in der Türkei waren, hier ja einen Asylantrag stellen können. |
Hierzu der Link, den Skeptiker bereits gepostet hatte:
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Hier geht es um den Rechtstatus also den Titel, als was die Regierung die Türkei ansieht ist unerheblich, die Türkei hat einfach nicht den Rechtsstatus und der ist wesentlich.
Die Überschrift lautet Regierung: Türkei ist sicherer Drittstatt und nicht Türkei ist ein Drittstatt. Wenn die Regierung argumentiert warum Sie glaubt die Türkei sollte so ein Staat sein oder als was ähnliches ansieht, dann macht das die Türkei eben noch lange nicht zu so einen Staat. In der Antwort auf die Linken und andere, da wird dann auch nicht Behauptet, das die Türkei ein sicherer Drittstatt wäre. Sondern weshalb man glaubt, das die Türkei an das Internationale Recht und die Abkommen halten würde. Das Ganze ist zu dem von 2016 und es ist Nachweislich das sich die "Regierung" sich in so ziemlich allen Punkten geirrt hat bzw. bewusst falsch gelegen hat. |
@AlexJ, lies mal genau, was in der verlinkten Seite steht:
Zitat: | Die Bundesregierung ist zudem vor dem Hintergrund der rechtlichen Gewährleistung des türkischen Ausländergesetzes, dem Gesetz zum internationalen Schutz und der Behandlung von Flüchtlingen in der Türkei der Auffassung, dass das Land die Anforderungen an einen sicheren Drittstaat gemäß Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) erfüllt. Nach der Kenntnis der Bundesregierung entspreche dies auch der Auffassung der Europäischen Kommission. |
Natürlich hat die Regierung sich geirrt, wie in so vielem. Z.B. erkennt die Bundesregierung nicht das Gutachten des Asylrechtsanwalts Dr. Reinhard Marx an:
Zitat: | Gilt ein Staat, in dem sich Flüchtlinge zuvor aufgehalten haben, als „sicherer Drittstaat“, können sie im Asylverfahren abgelehnt werden und auf diesen Staat zurückverwiesen werden. Mit der Realität in der Türkei hat dies nichts zu tun. Flüchtlinge dort hin zurückzuweisen hätte fatale Folgen: Schutzsuchenden drohen völkerrechtswidrige Abschiebungen durch türkische Behörden in ihr Herkunftsland. Die Türkei verhandelt derzeit Rücknahmeabkommen mit 14 Herkunftsländern, aus denen Flüchtlinge kommen – mit welchen, ist noch nicht bekannt. Dass es sich um Krisenländer und keinesfalls um sichere Herkunftsländer handeln dürfte, deren Situation die Menschen zur Flucht gezwungen hat, dürfte unstrittig sein.
Gutachten: Kein Schutz für Flüchtlinge in der Türkei
PRO ASYL hat den renommierten Asylrechtsanwalt Dr. Reinhard Marx beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen und der Frage nachzugehen, ob die Türkei durch die EU-Mitgliedstaaten als „sicherer Drittstaat“ behandelt werden kann. Seine Antwort ist eindeutig: Die Türkei ist für Flüchtlinge kein sicherer Drittstaat. Sie erhalten in der Türkei keinen dauerhaften Schutzstatus, nicht die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention.
https://www.proasyl.de/news/rechtsgutachten-von-pro-asyl-tuerkei-ist-kein-sicherer-staat-fuer-fluechtlinge/
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Da aber die BRD das EU-Türkei-Abkommen unterstützt, muss sie zumindest praktisch die Türkei als "sicher" einstufen. Dies tut die BRD leider bis heute und ebenso die Europäische Kommission, deren Vorsitzende die unsägliche v.d. Leyen ist.
Dagegen protestiert u.a. ProAsyl:
Also wie gesagt, zum einen ist es so:
Zitat: | Die Türkei ist, wie es die Art. 38 und 39 der Asylverfahrensrichtlinie vorsehen, zum einen weder im nationalen Recht noch auf europäischer Ebene als sicherer Drittstaat kategorisiert. Dies wäre zum anderen auch rechtlich nicht möglich, da die GFK in der Türkei für Flüchtlinge aus außereuropäischen Staat rein rechtlich nicht gilt, und außerdem tatsächlich Schutzsuchende in der Türkei kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und keine Rechte haben, die den Vorgaben der GFK entsprechen, sowie nachweislich Kettenabschiebungen unter anderem nach Syrien und Afghanistan stattfinden.
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/von-wegen-recht-und-ordnung
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In der Tat gilt für Flüchtlinge, die in die Türkei kommen nur ein so genannter "temporärer Schutzstatus". Was das heißt, ist oben beschrieben.
Wegen des EU-Türkei-Abkommen, auf das sich auch die BRD beruft, um nationale Rechtstandards bewusst auszuhöhlen, muss man folgendes konstatieren:
Zitat: | Die derzeit viel beschworene und geforderte Wiederherstellung von Recht und Ordnung ist menschenrechtlich mindestens ebenso problematisch. Insbesondere ist der durch die türkische Regierung nun faktisch aufgekündigte Deal zwischen der Türkei und der EU rechtsstaatlich und menschenrechtlich keinesfalls einwandfrei. Der rechtlich zunächst unverbindliche Deal beruht im Wesentlichen auf zwei Grundgedanken für das Asylverfahren in Griechenland: erstens die zwar nicht rechtlich ausdrückliche, aber faktisch praktizierte Klassifikation der Türkei als sicherem Drittstaat; und darauf beruhend ein beschleunigtes und im Grundsatz auf eine reine Zulässigkeitsprüfung beschränktes Verfahren ohne inhaltliche Prüfung des Schutzgesuchs – was im Ergebnis eine rechtsstaatswidrige Verkürzung des Asylverfahren bedeutet.
Zweitens: der grundsätzliche Verbleib der Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln, was vorhersehbar zu überfüllten Lagern und elenden und unmenschlichen Bedingungen geführt hat. Hinzu kommt, dass das griechische Asylsystem ebenso vorhersehbar mit der Bewältigung der Asylverfahren heillos überfordert war und weiterhin ist.
ebenda
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Die Willkür in der Auslegung der Kritierien eines sicheren Aufenthaltsortes durch die EU, durch Griechenland und die BRD hat für die Flüchtlinge natürlich fatale und unmittelbare Folgen.
Deshalb ist es mit einer Kritik und einem Widerstand gegen den rechten Mob allein nicht getan. Man muss auch die europäischen Staaten und die reaktionäre EU selbst angreifen. Denn wie sagte schon Dominic Johnson am Dienstag in der taz:
In der Tat. Eine berechtigte Frage.
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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goedelchen registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.10.2018 Beiträge: 928
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(#2205626) Verfasst am: 06.03.2020, 14:50 Titel: :-) |
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In der Tat tauchen aber noch mehr berechtigte Fragen auf.
Besonders die Fragen, die auf der vielfältigen Interessenlage Deutschlands in der Sache Asyl bzw Flüchtlinge hinweisen.
So zum Beispiel die Frage nach einer angemessenen Lastenverteilung in den Ländern der EU . Weiter jetzt unter der gesellschaftlichen Prämisse der Befriedung unterschiedlich Weltsichten zu den vielfältigen Problem in der Flüchtlingssituation hier, welchen Beitrag die Schutzsuchenden leisten können.
Zuletzt bearbeitet von goedelchen am 06.03.2020, 19:01, insgesamt einmal bearbeitet |
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Heiner Grundrechte-Fan
Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 1217
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(#2205655) Verfasst am: 06.03.2020, 18:19 Titel: Re: :-) |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Wenn dem so wäre warum bekommen dann so viele Flüchtlinge, die es hierher nach Deutschland schaffen Asyl, obwohl Sie ganz offensichtlich einen anderen Weg gefolgt sind als von dir geschildert. Wirst du mir jetzt ernthaft erzählen das die Behörden, Politsiten, Richter, Juristen und etc. alle Verschworen haben um da Recht zu brechen.
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Weil hier vielfach nach dem Prinzip „Gnade vor Recht“ gehandelt wird?
Zum Beispiel kann der Staat auch darauf verzichten, Steuerhinterzieher strafrechtlich zu belangen, indem er eine Amnestie erlässt. Das heißt aber nicht, dass das Hinterziehen von Steuern rechtlich in Ordnung ist.
Übrigens hat das Thema „Flucht“ nichts mit dem Thema des Threads zu tun!
Bei den Menschen, die da an der türkisch-griechischen Grenze stehen, handelt es sich in der Masse schlicht und einfach um Wirtschaftsmigranten!
Das sage nicht ich, dass sagt der Chef des Roten Kreuzes Griechenland!
Zitat: |
Kaum Chancen auf Asyl
Anders als 2015: In Griechenland kommen viel mehr Migranten als Syrer an
… Und was zuvor schon die Bewohner der Evros-Region berichteten, bestätigte nun der Chef des Roten Kreuzes Griechenland im Gespräch mit FOCUS Online: Es kommen inzwischen weit mehr Migranten als Flüchtlinge an.
Fast eine Million Syrer sollen sich aus der hart umkämpften Provinz Idlib auf den Weg in die Türkei gemacht haben. Doch die Mehrzahl der Menschen, die derzeit offenbar zu Tausenden, teils in Bussen, an die griechische Grenze transportiert werden, sind keine Kriegsflüchtlinge. Dies bestätigte am Donnerstag Antonius Avgerinos, Präsident des griechischen Roten Kreuzes, nachdem er sich direkt am Grenzübergang einen Überblick über die humanitäre Situation der Menschen verschafft hat. Allein am Grenzübergang Kastanies sollen derzeit bis zu 10.000 Menschen unter unwürdigen Bedingungen vor Stacheldrahtzäunen campieren.
„Während es vor fünf Jahren vor allem Kriegsflüchtlinge aus Syrien waren, die sich über die griechische Grenze in Sicherheit brachten, sind es heute hauptsächlich Migranten, die aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen haben“, sagte Avgerinos zu FOCUS Online. „Die übergroße Zahl kommt aus Afghanistan, gefolgt von Pakistan. Und es sind inzwischen auch sehr viele Afrikaner dabei – vor allem aus Äthiopien, Marokko und Algerien.“
https://www.focus.de/politik/ausland/schon-fast-37-000-grenzuebertritte-verhindert-rotes-kreuz-besorgt-in-griechenland-kommen-weit-mehr-migranten-als-fluechtlinge-an_id_11738162.html
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Also: Es geht um Wirtschaftsmigranten – und damit um das Thema „illegale Einwanderung“!
Kein Land muss illegale Einwanderung dulden, schon gar nicht, wenn es hier um ein Massenphänomen geht!
Die griechische Abwehr gegen der Ansturm der illegalen Einwanderer ist die einzig gebotene Antwort des Staates auf die Grenzverletzungen!
Diskussionen um Asyl und Genfer Flüchtlingskonvention etc. lenken vollkommen vom Thema ab.
Es geht ganz einfach um den normalen Schutz der Staatsgrenzen gegen illegale Einwanderer.
Wer das aus moralischen Gründen verurteilt und einer massenhaften illegalen Einwanderung das Wort redet, ist für mich ein Linksextremist. (Es ist ja auch kein Zufall, dass hier Kommunisten und Antikapitalisten diskutieren.)
Ihr könnt ja Grenzen „scheiße“ finden und euch ein kommunistisches Utopia erträumen, in dem es keine Staatsgrenzen gibt.
Wir leben aber nicht in einem kommunistischen Utopia!
Wir leben in einer Welt, in der Grenzen geschützt werden müssen, damit die bestehende gesellschaftliche Ordnung aufrecht erhalten werden kann!
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg
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(#2205658) Verfasst am: 06.03.2020, 18:41 Titel: |
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Jetzt also der Themenwechsel, nachdem die Lügen aufgeflogen sind
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44647
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(#2205663) Verfasst am: 06.03.2020, 19:01 Titel: |
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Alchemist hat folgendes geschrieben: | Jetzt also der Themenwechsel, nachdem die Lügen aufgeflogen sind |
Themenwechsel nebst weiterer Lügen, wohlgemerkt - inklusive Lügen über die Positionen anderer Diskursteilnehmer.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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goedelchen registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.10.2018 Beiträge: 928
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(#2205664) Verfasst am: 06.03.2020, 19:03 Titel: |
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Alchemist hat folgendes geschrieben: | Jetzt also der Themenwechsel, nachdem die Lügen aufgeflogen sind |
eigentlich war die USA - Verkürzung keine Lüge. Solltest du als ganz großer Verkürzungspabst doch irgendwie aufgefallen sein. Der Kontext hat jeden auf den zutreffenden Pfad geführt.
Zuletzt bearbeitet von goedelchen am 06.03.2020, 19:42, insgesamt einmal bearbeitet |
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Wilson zwischen gaga und dada
Anmeldungsdatum: 04.02.2008 Beiträge: 21450
Wohnort: Swift Tuttle
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(#2205665) Verfasst am: 06.03.2020, 19:15 Titel: Re: :-) |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Wenn dem so wäre warum bekommen dann so viele Flüchtlinge, die es hierher nach Deutschland schaffen Asyl, obwohl Sie ganz offensichtlich einen anderen Weg gefolgt sind als von dir geschildert. Wirst du mir jetzt ernthaft erzählen das die Behörden, Politsiten, Richter, Juristen und etc. alle Verschworen haben um da Recht zu brechen.
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Weil hier vielfach nach dem Prinzip „Gnade vor Recht“ gehandelt wird?
Zum Beispiel kann der Staat auch darauf verzichten, Steuerhinterzieher strafrechtlich zu belangen, indem er eine Amnestie erlässt. Das heißt aber nicht, dass das Hinterziehen von Steuern rechtlich in Ordnung ist.
Übrigens hat das Thema „Flucht“ nichts mit dem Thema des Threads zu tun!
Bei den Menschen, die da an der türkisch-griechischen Grenze stehen, handelt es sich in der Masse schlicht und einfach um Wirtschaftsmigranten!
Das sage nicht ich, dass sagt der Chef des Roten Kreuzes Griechenland!
Zitat: |
Kaum Chancen auf Asyl
Anders als 2015: In Griechenland kommen viel mehr Migranten als Syrer an
… Und was zuvor schon die Bewohner der Evros-Region berichteten, bestätigte nun der Chef des Roten Kreuzes Griechenland im Gespräch mit FOCUS Online: Es kommen inzwischen weit mehr Migranten als Flüchtlinge an.
Fast eine Million Syrer sollen sich aus der hart umkämpften Provinz Idlib auf den Weg in die Türkei gemacht haben. Doch die Mehrzahl der Menschen, die derzeit offenbar zu Tausenden, teils in Bussen, an die griechische Grenze transportiert werden, sind keine Kriegsflüchtlinge. Dies bestätigte am Donnerstag Antonius Avgerinos, Präsident des griechischen Roten Kreuzes, nachdem er sich direkt am Grenzübergang einen Überblick über die humanitäre Situation der Menschen verschafft hat. Allein am Grenzübergang Kastanies sollen derzeit bis zu 10.000 Menschen unter unwürdigen Bedingungen vor Stacheldrahtzäunen campieren.
„Während es vor fünf Jahren vor allem Kriegsflüchtlinge aus Syrien waren, die sich über die griechische Grenze in Sicherheit brachten, sind es heute hauptsächlich Migranten, die aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen haben“, sagte Avgerinos zu FOCUS Online. „Die übergroße Zahl kommt aus Afghanistan, gefolgt von Pakistan. Und es sind inzwischen auch sehr viele Afrikaner dabei – vor allem aus Äthiopien, Marokko und Algerien.“
https://www.focus.de/politik/ausland/schon-fast-37-000-grenzuebertritte-verhindert-rotes-kreuz-besorgt-in-griechenland-kommen-weit-mehr-migranten-als-fluechtlinge-an_id_11738162.html
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Also: Es geht um Wirtschaftsmigranten – und damit um das Thema „illegale Einwanderung“!
Kein Land muss illegale Einwanderung dulden, schon gar nicht, wenn es hier um ein Massenphänomen geht!
Die griechische Abwehr gegen der Ansturm der illegalen Einwanderer ist die einzig gebotene Antwort des Staates auf die Grenzverletzungen!
Diskussionen um Asyl und Genfer Flüchtlingskonvention etc. lenken vollkommen vom Thema ab.
Es geht ganz einfach um den normalen Schutz der Staatsgrenzen gegen illegale Einwanderer.
Wer das aus moralischen Gründen verurteilt und einer massenhaften illegalen Einwanderung das Wort redet, ist für mich ein Linksextremist. (Es ist ja auch kein Zufall, dass hier Kommunisten und Antikapitalisten diskutieren.)
Ihr könnt ja Grenzen „scheiße“ finden und euch ein kommunistisches Utopia erträumen, in dem es keine Staatsgrenzen gibt.
Wir leben aber nicht in einem kommunistischen Utopia!
Wir leben in einer Welt, in der Grenzen geschützt werden müssen, damit die bestehende gesellschaftliche Ordnung aufrecht erhalten werden kann! |
auch die homo-ehe?
_________________ "als ob"
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#2205668) Verfasst am: 06.03.2020, 20:57 Titel: Re: :-) |
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Heiner hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Wenn dem so wäre warum bekommen dann so viele Flüchtlinge, die es hierher nach Deutschland schaffen Asyl, obwohl Sie ganz offensichtlich einen anderen Weg gefolgt sind als von dir geschildert. Wirst du mir jetzt ernthaft erzählen das die Behörden, Politsiten, Richter, Juristen und etc. alle Verschworen haben um da Recht zu brechen.
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Weil hier vielfach nach dem Prinzip „Gnade vor Recht“ gehandelt wird?
Zum Beispiel kann der Staat auch darauf verzichten, Steuerhinterzieher strafrechtlich zu belangen, indem er eine Amnestie erlässt. Das heißt aber nicht, dass das Hinterziehen von Steuern rechtlich in Ordnung ist. |
Dann kannst du ja belegen das der Staat eine Amnestie erlassen hat, welchs denn meisten Flühtlingen Asyl gewährt?
Ansonsten wenn willst du denn Verarschen wenn du glaubst das unsere Behörden nach Gnade vor Recht handeln.
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Übrigens hat das Thema „Flucht“ nichts mit dem Thema des Threads zu tun!
Bei den Menschen, die da an der türkisch-griechischen Grenze stehen, handelt es sich in der Masse schlicht und einfach um Wirtschaftsmigranten! |
Toll dann sind das A) nicht die hunderterttausend oder Millionen von Kriegsflüchtlinge oder die mehrere dutzend bis hunderte Tausend Flüchtlinge nach Genferkonventionen, die alle befürchten, sonder nur ein paar tausende Wirtschaftsmigraten/Flühtlinge.
B) kann man die ja einfach nach Fallprüfung zurück in ihre Heimatländer schicken, und das nach dem Sie hier die Strrafe fürs illegale übertreten der Grenze abgessen haben.
Dann ist das Ganze ja kaum der Rede hier wert. Lasst sie rein und prüft die Fälle, es sei denn...
Heiner hat folgendes geschrieben: |
Das sage nicht ich, dass sagt der Chef des Roten Kreuzes Griechenland!
Zitat: |
Kaum Chancen auf Asyl
Anders als 2015: In Griechenland kommen viel mehr Migranten als Syrer an
… Und was zuvor schon die Bewohner der Evros-Region berichteten, bestätigte nun der Chef des Roten Kreuzes Griechenland im Gespräch mit FOCUS Online: Es kommen inzwischen weit mehr Migranten als Flüchtlinge an.
Fast eine Million Syrer sollen sich aus der hart umkämpften Provinz Idlib auf den Weg in die Türkei gemacht haben. Doch die Mehrzahl der Menschen, die derzeit offenbar zu Tausenden, teils in Bussen, an die griechische Grenze transportiert werden, sind keine Kriegsflüchtlinge. Dies bestätigte am Donnerstag Antonius Avgerinos, Präsident des griechischen Roten Kreuzes, nachdem er sich direkt am Grenzübergang einen Überblick über die humanitäre Situation der Menschen verschafft hat. Allein am Grenzübergang Kastanies sollen derzeit bis zu 10.000 Menschen unter unwürdigen Bedingungen vor Stacheldrahtzäunen campieren.
„Während es vor fünf Jahren vor allem Kriegsflüchtlinge aus Syrien waren, die sich über die griechische Grenze in Sicherheit brachten, sind es heute hauptsächlich Migranten, die aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen haben“, sagte Avgerinos zu FOCUS Online. „Die übergroße Zahl kommt aus Afghanistan, gefolgt von Pakistan. Und es sind inzwischen auch sehr viele Afrikaner dabei – vor allem aus Äthiopien, Marokko und Algerien.“
https://www.focus.de/politik/ausland/schon-fast-37-000-grenzuebertritte-verhindert-rotes-kreuz-besorgt-in-griechenland-kommen-weit-mehr-migranten-als-fluechtlinge-an_id_11738162.html
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Also: Es geht um Wirtschaftsmigranten – und damit um das Thema „illegale Einwanderung“!
Kein Land muss illegale Einwanderung dulden, schon gar nicht, wenn es hier um ein Massenphänomen geht!
Die griechische Abwehr gegen der Ansturm der illegalen Einwanderer ist die einzig gebotene Antwort des Staates auf die Grenzverletzungen!
Diskussionen um Asyl und Genfer Flüchtlingskonvention etc. lenken vollkommen vom Thema ab. |
...man will gar keine Einzelfall Prüfung, weil da doch vielleicht doch mehr Flüchtlinge mit bleibe Aussicht drunter sind (wenn auch vorallem in den Massen welche nicht an der Grenze sind bzw. diese noch nicht erreiht haben).
Das Asyl-Recht sorgt leider dafür das deine Phantasien der legalität der Grenzabweisung in Luft auflösen. Weil noch mal für das Protokoll, damit auch der letzt idiot nicht widerholt so tun kann als sei es noch nicht gesagt worden: Man kann es denn Menschen nicht von aussen ansehen, ob sie Wirtschaftsmigraten, Kriegsflüchtlinge oder Flüchtlinge nach Genferkonvention oder gar Asyl suchende nach Grundgesetz sind, deshalb kann man sie nicht an den Grenzen so einfach abweisen.
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goedelchen registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.10.2018 Beiträge: 928
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(#2205674) Verfasst am: 06.03.2020, 21:23 Titel: .-) |
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Doch kann man ( man = betroffener Staat),
weil nach den menschlich geltenden und gültigen Denkgesetzen eine solche Menge von Menschen aus bestimmten Staaten nie die Kriterien einer sinnvollen und weiter wünschenswerten Asylgewährung erfüllen können.
So viele nach dem Katalog der Asylberechtigung in der EU auftauchenden Menschen kann es in Marokko, Afghanistan ( u.a.) nicht geben, sind nicht plausibel.
Weiter ist festzuhalten. Die abgelehnten Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern z.B (andere Länder auch ) beweisen das. Wir müssen VORSORGLICH dafür sorgen, dass ( hier ) D nicht die Arschkarte zugeschoben wird, "unbegründete " Asylanträge als Dauerlast aufgebürdet zu bekommen.
DAS ist vernünftiges Handeln und versöhnende Politik.
Die Menschen in den Ländern Europas haben ein Recht darauf, dass die von ihren Gesetzen genormten Rahmen eingehalten werden. Das ist Grundlage des Vertrauens in ihren Staat.
Die persönliche Vorstellung von Moral mag jeder laut heraus posaunen, gültig ist die Moral, die in Gesetzen praktikabel genormt wurde.
Hoffentlich.
Sonst Fazit : alles wird gut aber nix besser.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#2205684) Verfasst am: 06.03.2020, 22:54 Titel: Re: .-) |
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goedelchen hat folgendes geschrieben: | Doch kann man ( man = betroffener Staat),
weil nach den menschlich geltenden und gültigen Denkgesetzen eine solche Menge von Menschen aus bestimmten Staaten nie die Kriterien einer sinnvollen und weiter wünschenswerten Asylgewährung erfüllen können. |
Ah Magische Denkgesetze, also keine echten Gesetze existierenden aber von Gödelchen erträumt. Die Menge der Menschen erlaubt keine abweisung, im gegenteil für den Maßenansturm gibt es bei uns nur das gegenteilige Instrument. Liegt auch bei der EU schon in der Schublade. Wenn die EU will und einen Maßenansturm sieht, kann sie ganze Mengen von Menshen vorbei an den Normalen Aufnahme verfahren aufnehmen.
Umgekehrt gibt es dafür keinen Rechtsweg.
goedelchen hat folgendes geschrieben: |
So viele nach dem Katalog der Asylberechtigung in der EU auftauchenden Menschen kann es in Marokko, Afghanistan ( u.a.) nicht geben, sind nicht plausibel. |
So viele beduetet mehr als 0, solange es mehr als null sind muss eine Einzelfallprüfung gemacht werden.
Denn nochmal für dich: den Menschen kann man von außen nicht Ansehen ob sie Wirtchafts Migranten, Kriegsflüchtlige oder Asylsuchende sind. Das eine Menge von Wirtschaftsflüchtlinge vor der Tür stehen macht die Kriegsflüchtlinge und Asylsuchende nicht Magisch Weg oder verwandelt diese in wirtschafts Flüchtlinge, es erlaubt auch nicht magisch diese Abzuweisen nur weil da Wirtschaftsflüchtlinge drumherum stehen bzw. weil sie vielleicht Wirtschaftsflüchtlinge sein könnten.
goedelchen hat folgendes geschrieben: |
Weiter ist festzuhalten. Die abgelehnten Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern z.B (andere Länder auch ) beweisen das. Wir müssen VORSORGLICH dafür sorgen, dass ( hier ) D nicht die Arschkarte zugeschoben wird, "unbegründete " Asylanträge als Dauerlast aufgebürdet zu bekommen. |
Das kannst du gerne in Rahmen der geltenden gesetzte Machen. Mach dir dabei nur eines ganz klar. Das Recht auf Asyl und Schutz sind bei uns unendlich höher als der Schutz vor Belastung durch Asyl verfahren. Unteranderem weil bekannt ist das Regierungen wie die jetzige gerne diese Belastung selbst verschulden.
Wer also der Meinung ist, das das Eecht gegen die Belastung durch Asyanträge so hoch ist sollte damit anfangen solche Regierungen abzuschieben.
goedelchen hat folgendes geschrieben: |
DAS ist vernünftiges Handeln und versöhnende Politik.
Die Menschen in den Ländern Europas haben ein Recht darauf, dass die von ihren Gesetzen genormten Rahmen eingehalten werden. Das ist Grundlage des Vertrauens in ihren Staat. |
Das ist ja super dann können du und Heiner ja damit Anfangen das Ihr die tatschlich von unseren Gesetzen genormten Rahmen annerkennt. Anstatt Rechtswidrige Aktionen das Wort zu reden oder wie Heiner ganz neue Rechtsauffassungen zu Erfinden um das Recht seinen Wünschen entsprechend umzukehren.
Ich schlage vor mit Artikel 1 des GG anzufangen.
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Damit ist 99% des von dir und Heiner hervorgebrachten Rechtsverständnis schon unvereinbar mit dem genormten Rahmen hier in Deutschland.
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44647
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(#2205692) Verfasst am: 07.03.2020, 00:18 Titel: Re: .-) |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Das ist ja super dann können du und Heiner ja damit Anfangen das Ihr die tatschlich von unseren Gesetzen genormten Rahmen annerkennt. Anstatt Rechtswidrige Aktionen das Wort zu reden oder wie Heiner ganz neue Rechtsauffassungen zu Erfinden um das Recht seinen Wünschen entsprechend umzukehren. |
Oder wie goedelchen: sich gleich ganz neue Gesetze auszudenken und diese als "Denkgesetze" verkaufen zu wollen.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22261
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(#2205699) Verfasst am: 07.03.2020, 05:27 Titel: |
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Man kann sich einfach merken: Was die Rechten in Bezug auf Asyl (oder andere Einwanderungsgründe) mehr vermeiden wollen als irgendetwas sonst, ist eine rechtsstaatliche Prüfung des konkreten Falls einer Person. Und sie wollen uns gleichzeitig diese Vermeidung einer rechtsstaatlichen Prüfung als Achtung vor dem Gesetz verkaufen.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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