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Privatverkäufe steuerpflichtig
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closeman
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Anmeldungsdatum: 27.11.2007
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Beitrag(#2291624) Verfasst am: 21.01.2023, 21:22    Titel: Privatverkäufe steuerpflichtig Antworten mit Zitat

Seit dem 1.1. 2023 sind Privatverkäufe auf Plattformen wie Ebay und Co steuerpflichtig, wenn es mehr als 30 Inserate sind oder einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro ausmacht.

https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/

Soweit ich das in den letzten Tagen im Radio und auf Online Plattformen verfolgt habe, trifft das jede/n mit Inseraten auf irgendwelchen Online Plattformen. Die Betreiber dieser Plattformen sind verpflichtet die Leute beim FA zu melden. Aktuell kann ich mir noch nicht vorstellen, wie das umgesetzt werden soll. Aber es ist auf jeden Fall richtig, dass diesen SteuerhinterzieherInnen endlich der Prozess gemacht wird! zynisches Grinsen
Unfassbar, wieviele Millionen da einfach so an Steuergeldern am Fiskus vorbei gegangen sind. Das sind ja quasi Übergewinne / Zufallsgewinne die unbedingt steuerpflichtig sind. Wie seht ihr das?
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vrolijke
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Beitrag(#2291626) Verfasst am: 21.01.2023, 21:50    Titel: Re: Privatverkäufe steuerpflichtig Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
Seit dem 1.1. 2023 sind Privatverkäufe auf Plattformen wie Ebay und Co steuerpflichtig, wenn es mehr als 30 Inserate sind oder einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro ausmacht.

https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/

Soweit ich das in den letzten Tagen im Radio und auf Online Plattformen verfolgt habe, trifft das jede/n mit Inseraten auf irgendwelchen Online Plattformen. Die Betreiber dieser Plattformen sind verpflichtet die Leute beim FA zu melden. Aktuell kann ich mir noch nicht vorstellen, wie das umgesetzt werden soll. Aber es ist auf jeden Fall richtig, dass diesen SteuerhinterzieherInnen endlich der Prozess gemacht wird! zynisches Grinsen
Unfassbar, wieviele Millionen da einfach so an Steuergeldern am Fiskus vorbei gegangen sind. Das sind ja quasi Übergewinne / Zufallsgewinne die unbedingt steuerpflichtig sind. Wie seht ihr das?


2.000 Euro pro Jahr, pro Monat?
Bei 2.000 Euro pro Jahr finde ich es etwas übertrieben. Bei 2.000 im Monat mehr als Gerecht.
Bei 30 Inserate a 10 Euro lohnt sich das auch nicht.
Es ist auch ein Unterschied, was man sonst so an Einkommen hat.
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Kat
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Beitrag(#2291640) Verfasst am: 22.01.2023, 07:26    Titel: Re: Privatverkäufe steuerpflichtig Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
2.000 Euro pro Jahr, pro Monat?


Pro Jahr
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Kat
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
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Beitrag(#2291641) Verfasst am: 22.01.2023, 07:35    Titel: Re: Privatverkäufe steuerpflichtig Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
Seit dem 1.1. 2023 sind Privatverkäufe auf Plattformen wie Ebay und Co steuerpflichtig, wenn es mehr als 30 Inserate sind oder einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro ausmacht.


Nein, das ist so nicht richtig und steht so auch nicht in den von Dir verlinkten Artikel.

Privatverkäufe konnten auf Ebay schon immer steuerpflichtig gewesen sein.
Dieses Gesetz regelt nur die Mitteilungspflichten von Ebay und Co.
Wenn die o.g. Grenzen überschritten sind meldet das Ebay an das Finanzamt.
Das Finanzamt prüft dann die Angelegenheit was zur Folge haben kann, dass Du eben evtl. Steuern nachzahlen musst oder eben auch nicht.
Das hängt von einigen Faktoren ab, die in den von Dir verlinkten Artikel beschrieben sind.
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closeman
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Beitrag(#2291675) Verfasst am: 22.01.2023, 22:02    Titel: Re: Privatverkäufe steuerpflichtig Antworten mit Zitat

Kat hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
Seit dem 1.1. 2023 sind Privatverkäufe auf Plattformen wie Ebay und Co steuerpflichtig, wenn es mehr als 30 Inserate sind oder einen Umsatz von mehr als 2.000 Euro ausmacht.


Nein, das ist so nicht richtig und steht so auch nicht in den von Dir verlinkten Artikel.

Privatverkäufe konnten auf Ebay schon immer steuerpflichtig gewesen sein.
Dieses Gesetz regelt nur die Mitteilungspflichten von Ebay und Co.
Wenn die o.g. Grenzen überschritten sind meldet das Ebay an das Finanzamt.
Das Finanzamt prüft dann die Angelegenheit was zur Folge haben kann, dass Du eben evtl. Steuern nachzahlen musst oder eben auch nicht.
Das hängt von einigen Faktoren ab, die in den von Dir verlinkten Artikel beschrieben sind.

Danke Dir für die Ergänzungen. Aus meinem Umfeld kommen aber leider schon die ersten Rückmeldungen, dass das greift. Gestern habe ich mit jemandem gesprochen, der seine Online Angebote alle gelöscht hat.
Aktuell habe ich noch ein paar andere Baustellen, und kann mich nicht so intensiv damit auseinandersetzen, aber diese neue Regelung sorgt schon jetzt für einigen Alarm.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#2291707) Verfasst am: 23.01.2023, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn's gewerblich ist, muss man Steuern zahlen. Ist doch logisch.

Sprich: Wenn ich gelegentlich Sachen verkaufe, die ich selbst benutzt habe o.Ä., ist das steuerfrei. Wenn ich regelmäßig als Gewerbe Haushaltsauflösungen mache und brauchbare Dinge, die dabei anfallen, verkaufe, muss ich Steuern zahlen.

Normalerweise dürfte das nicht schwer zu unterscheiden sein. Und wenn es das in Ausnahmefällen nicht ist (wenn z.B. in der Verwandtschaft drei Leute mit ehemals großem Haushalt gleichzeitig gestorben sind und jemand als einziger Erbe mit allem Krams fertig werden muss), kann man es dem Finanzamt erklären.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#2291708) Verfasst am: 23.01.2023, 17:24    Titel: Re: Privatverkäufe steuerpflichtig Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
[...] aber diese neue Regelung sorgt schon jetzt für einigen Alarm.

Was aber nur dann angebracht ist, wenn man bisher eh schon Steuern hätte zahlen müssen, es aber einfach nicht gemacht hat.
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closeman
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Beitrag(#2291758) Verfasst am: 24.01.2023, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn's gewerblich ist, muss man Steuern zahlen. Ist doch logisch.

Sprich: Wenn ich gelegentlich Sachen verkaufe, die ich selbst benutzt habe o.Ä., ist das steuerfrei. Wenn ich regelmäßig als Gewerbe Haushaltsauflösungen mache und brauchbare Dinge, die dabei anfallen, verkaufe, muss ich Steuern zahlen.

Normalerweise dürfte das nicht schwer zu unterscheiden sein. Und wenn es das in Ausnahmefällen nicht ist (wenn z.B. in der Verwandtschaft drei Leute mit ehemals großem Haushalt gleichzeitig gestorben sind und jemand als einziger Erbe mit allem Krams fertig werden muss), kann man es dem Finanzamt erklären.


Dein Ernst?! Weisst du wieviele Leute das betrifft? Bei gewerblichen HaushaltsauflöserInnen greift ohnehin längst die Differenzbesteuerung. Wenn nun jeder Flohmarkthandel und jeder Privatverkauf per „Indiez“ zum potentiellen Steuervergehen wird, bedeutet das vor allem, dass noch mehr Dinge im Müll landen und eine Zweit- oder Drittverwertung nicht mehr stattfindet.
Ein Beispiel: Ein Nachbar von mir reduziert seinen Hausstand. Rund fünf Jahrzehnte Sammlertätigkeit auf Floh- und Antikmärkten im Rhein-Main Gebiet. Ein irres Sammelsurium an Kuriositäten, mit dem er allein die nächsten hundert Folgen von Bares für Rares ausstatten könnte. Der kann im Monat locker nicht 40 sondern 400 Angebote online stellen. Findest Du es richtig, wenn der Mann dafür besteuert wird?

Der Staat kann keine Übergewinne besteuern, aber bei solchen Privatverkäufen greift die ganze Härte des Steuerrechts? Sorry, aber da geh‘ ich nicht mit.
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vrolijke
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Beitrag(#2291760) Verfasst am: 24.01.2023, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:



Ein Beispiel: Ein Nachbar von mir reduziert seinen Hausstand. Rund fünf Jahrzehnte Sammlertätigkeit auf Floh- und Antikmärkten im Rhein-Main Gebiet. Ein irres Sammelsurium an Kuriositäten, mit dem er allein die nächsten hundert Folgen von Bares für Rares ausstatten könnte. Der kann im Monat locker nicht 40 sondern 400 Angebote online stellen. Findest Du es richtig, wenn der Mann dafür besteuert wird?


Andere Frage: Warum nicht?
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Kat
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Beitrag(#2291761) Verfasst am: 24.01.2023, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn's gewerblich ist, muss man Steuern zahlen. Ist doch logisch.

Sprich: Wenn ich gelegentlich Sachen verkaufe, die ich selbst benutzt habe o.Ä., ist das steuerfrei. Wenn ich regelmäßig als Gewerbe Haushaltsauflösungen mache und brauchbare Dinge, die dabei anfallen, verkaufe, muss ich Steuern zahlen.

Normalerweise dürfte das nicht schwer zu unterscheiden sein. Und wenn es das in Ausnahmefällen nicht ist (wenn z.B. in der Verwandtschaft drei Leute mit ehemals großem Haushalt gleichzeitig gestorben sind und jemand als einziger Erbe mit allem Krams fertig werden muss), kann man es dem Finanzamt erklären.


Dein Ernst?! Weisst du wieviele Leute das betrifft? Bei gewerblichen HaushaltsauflöserInnen greift ohnehin längst die Differenzbesteuerung. Wenn nun jeder Flohmarkthandel und jeder Privatverkauf per „Indiez“ zum potentiellen Steuervergehen wird, bedeutet das vor allem, dass noch mehr Dinge im Müll landen und eine Zweit- oder Drittverwertung nicht mehr stattfindet.
Ein Beispiel: Ein Nachbar von mir reduziert seinen Hausstand. Rund fünf Jahrzehnte Sammlertätigkeit auf Floh- und Antikmärkten im Rhein-Main Gebiet. Ein irres Sammelsurium an Kuriositäten, mit dem er allein die nächsten hundert Folgen von Bares für Rares ausstatten könnte. Der kann im Monat locker nicht 40 sondern 400 Angebote online stellen. Findest Du es richtig, wenn der Mann dafür besteuert wird?

Der Staat kann keine Übergewinne besteuern, aber bei solchen Privatverkäufen greift die ganze Härte des Steuerrechts? Sorry, aber da geh‘ ich nicht mit.


Das Steuerrecht ist sicher nicht sonderlich gerecht, aber um nur eine Ungerechtigkeit abzumildern muss eine neue Rechtsvorschrift her, die das Steuerrecht noch komplizierter macht als es sowieso schon ist.
Und es gibt haufenweise Ungerechtigkeiten im Steuerrecht

Das führt dann dazu, dass ohne Steuerberater nichts mehr geht und ich dann vielleicht 100 Euro Steuern spare, aber gleichzeitig 300 Euro für den Steuerberater blechen muss.

Oder anders gefragt, wie würdest Du die Problematik der Besteuerung von Ebay Verkäufen regeln?
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closeman
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Beitrag(#2291764) Verfasst am: 24.01.2023, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:



Ein Beispiel: Ein Nachbar von mir reduziert seinen Hausstand. Rund fünf Jahrzehnte Sammlertätigkeit auf Floh- und Antikmärkten im Rhein-Main Gebiet. Ein irres Sammelsurium an Kuriositäten, mit dem er allein die nächsten hundert Folgen von Bares für Rares ausstatten könnte. Der kann im Monat locker nicht 40 sondern 400 Angebote online stellen. Findest Du es richtig, wenn der Mann dafür besteuert wird?


Andere Frage: Warum nicht?

Gegenfrage: Warum? Die Dinge hat er von seinem versteuerten Einkommen privat gekauft, und will sie heute wieder privat veräussern.Geht das den Staat etwas an?
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closeman
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Beitrag(#2291767) Verfasst am: 24.01.2023, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

@Kat: Ich zitiere nicht den ganzen Beitrag von Dir. (Es liest sich einfach schlecht mit den ganzen Zitaten). Zu deiner Frage:" Oder anders gefragt, wie würdest Du die Problematik der Besteuerung von Ebay Verkäufen regeln? " ist meine Antwort: Die Frage ist längst geregelt, und auch Ebay hat da in den letzten Jahren einiges getan. Meine Gegenfrage ist: Warum wird bei Privatverkäufen so hart hingelangt, bei Übergewinnen von Unternehmen aber nicht? Wie willst Du das jemandem erklären?
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vrolijke
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Beitrag(#2291774) Verfasst am: 25.01.2023, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
@Kat: Ich zitiere nicht den ganzen Beitrag von Dir. (Es liest sich einfach schlecht mit den ganzen Zitaten). Zu deiner Frage:" Oder anders gefragt, wie würdest Du die Problematik der Besteuerung von Ebay Verkäufen regeln? " ist meine Antwort: Die Frage ist längst geregelt, und auch Ebay hat da in den letzten Jahren einiges getan. Meine Gegenfrage ist: Warum wird bei Privatverkäufen so hart hingelangt, bei Übergewinnen von Unternehmen aber nicht? Wie willst Du das jemandem erklären?


Woher willst du wissen wer Privatverkäufer ist oder Profi?
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Kat
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Beitrag(#2291775) Verfasst am: 25.01.2023, 06:07    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
@Kat: Ich zitiere nicht den ganzen Beitrag von Dir. (Es liest sich einfach schlecht mit den ganzen Zitaten). Zu deiner Frage:" Oder anders gefragt, wie würdest Du die Problematik der Besteuerung von Ebay Verkäufen regeln? " ist meine Antwort: Die Frage ist längst geregelt, und auch Ebay hat da in den letzten Jahren einiges getan. Meine Gegenfrage ist: Warum wird bei Privatverkäufen so hart hingelangt, bei Übergewinnen von Unternehmen aber nicht? Wie willst Du das jemandem erklären?


Woher willst du wissen wer Privatverkäufer ist oder Profi?


Eben, das dürfte der Kern des Problems sein.

Gut, man könnte einen festen Freibetrag einführen, sagen wir mal 1000 Euro im Jahr.
Aber dann wäre der Verkauf der eigenen Modelleisenbahn bereits steuerpflichtig.
Oder 10.000 Euro - dann wäre der Verkauf des eigenen Autos steuerpflichtig.
Oder 20.000 Euro - dann wäre der Verkauf des vom Großonkel geerbten Porsches steuerpflichtig
usw.

Daher gibt es eben keine feste Grenze und das Finanzamt prüft im Zweifel, ob jemand privat oder gewerblich handelt.

Mit fällt da jetzt keine bessere oder gerechtere Lösung ein - ich bin aber für Vorschläge offen.
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Kat
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Beitrag(#2291776) Verfasst am: 25.01.2023, 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
@Kat: Ich zitiere nicht den ganzen Beitrag von Dir. (Es liest sich einfach schlecht mit den ganzen Zitaten). Zu deiner Frage:" Oder anders gefragt, wie würdest Du die Problematik der Besteuerung von Ebay Verkäufen regeln? " ist meine Antwort: Die Frage ist längst geregelt, und auch Ebay hat da in den letzten Jahren einiges getan.


Ähm und wie bitte ist diese Frage geregelt - habe ich dann irgendwie nicht mitbekommen.

Zitat:
Meine Gegenfrage ist: Warum wird bei Privatverkäufen so hart hingelangt, bei Übergewinnen von Unternehmen aber nicht? Wie willst Du das jemandem erklären?


Naja, das eine ist eben die Problematik der Abgrenzung von Privat- zu gewerblichen Verkäufen und bei Übergewinnen muss halt ebenfalls erst definiert werden, was denn konkret ein "Übergewinn" ist.

Wie würdest Du den konkret Übergewinne definieren?
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Beitrag(#2291800) Verfasst am: 25.01.2023, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:



Ein Beispiel: Ein Nachbar von mir reduziert seinen Hausstand. Rund fünf Jahrzehnte Sammlertätigkeit auf Floh- und Antikmärkten im Rhein-Main Gebiet. Ein irres Sammelsurium an Kuriositäten, mit dem er allein die nächsten hundert Folgen von Bares für Rares ausstatten könnte. Der kann im Monat locker nicht 40 sondern 400 Angebote online stellen. Findest Du es richtig, wenn der Mann dafür besteuert wird?


Andere Frage: Warum nicht?

Gegenfrage: Warum? Die Dinge hat er von seinem versteuerten Einkommen privat gekauft, und will sie heute wieder privat veräussern.Geht das den Staat etwas an?

In dem Fall muss er dann eben dem Finanzamt erklären, dass er Privatsammler war, die Dinge aus seiner privaten Sammeltätigkeit stammen und sich über Jahrzehne angesammelt haben und eben nicht aus einer aktuellen Geschäftstätigkeit aus Haushaltsauflösungen stammen. Die Mühe muss man sich in so einer - mMn ziemlich seltenen und ungewöhnlichen - Situation dann eben machen.

Die Alternative wäre, dass Handel aus Haushaltsauflösungen einfach nicht kontrolliert wird und die entsprechende Besteuerung rein auf die Ehrlichkeit der Händler baut, weil es ja sein könnte, dass es nicht gewerblich ist. Fände ich auch nicht richtig.
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closeman
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Beitrag(#2291807) Verfasst am: 25.01.2023, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

@ tillich: Das bedeutet eine Beweislastumkehr.
Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Wenn der Gegenstand für weniger als den Einkaufspreis verkauft wird, wird dann die Differenz vom Staat ausgeglichen? Die Unterstellung, dass mit Privatverkäufen generell steuerpflichtige Gewinne erzielt werden, trifft in den meisten Fällen eben nicht zu. Wenn mein Nachbar seine gesammelten Flohmarktschätzchen verkauft, unterstellt man ihm, dass er damit Gewinn erzielen will. Die Idee, dass er sie nicht wegwerfen sondern nur weitergeben will, kommt in diesem Konstrukt gar nicht vor.
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vrolijke
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Beitrag(#2291809) Verfasst am: 26.01.2023, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht.
Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat.
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Beitrag(#2291810) Verfasst am: 26.01.2023, 06:10    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
@ tillich: Das bedeutet eine Beweislastumkehr.
Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Wenn der Gegenstand für weniger als den Einkaufspreis verkauft wird, wird dann die Differenz vom Staat ausgeglichen? Die Unterstellung, dass mit Privatverkäufen generell steuerpflichtige Gewinne erzielt werden, trifft in den meisten Fällen eben nicht zu. Wenn mein Nachbar seine gesammelten Flohmarktschätzchen verkauft, unterstellt man ihm, dass er damit Gewinn erzielen will. Die Idee, dass er sie nicht wegwerfen sondern nur weitergeben will, kommt in diesem Konstrukt gar nicht vor.


Nagut, aber dann mach doch einen Vorschlag, wie der Gesetzgeber diese Problematik lösen könnte.
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Wilson
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Beitrag(#2291812) Verfasst am: 26.01.2023, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht.
Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat.
. vor allem auch steuerfluchtige , finde ich.

Mal davon ab:
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vrolijke
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Beitrag(#2291814) Verfasst am: 26.01.2023, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht.
Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat.
. vor allem auch steuerfluchtige , finde ich.

Vollkommen d'accord. Teeren und Federn sollte man sie. (Im Ernst. Öffentlich bloßstellen).

Wilson hat folgendes geschrieben:
Mal davon ab:
doch zu viel Calvinismus inhaliert?


Ich verstehe nicht.
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Beitrag(#2291820) Verfasst am: 26.01.2023, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht.
Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat.
. vor allem auch steuerfluchtige , finde ich.

Vollkommen d'accord. Teeren und Federn sollte man sie. (Im Ernst. Öffentlich bloßstellen).

Wilson hat folgendes geschrieben:
Mal davon ab:
doch zu viel Calvinismus inhaliert?


Ich verstehe nicht.


warum hast du als Beispiel gerade das bürgergeld angeführt?
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Beitrag(#2291821) Verfasst am: 26.01.2023, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht.
Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat.
. vor allem auch steuerfluchtige , finde ich.

Vollkommen d'accord. Teeren und Federn sollte man sie. (Im Ernst. Öffentlich bloßstellen).

Wilson hat folgendes geschrieben:
Mal davon ab:
doch zu viel Calvinismus inhaliert?


Ich verstehe nicht.


warum hast du als Beispiel gerade das bürgergeld angeführt?


Das war das erste was mir einfiel, wenn es um Geld verteilen geht. Straßenbau, Schulen, Behörden müssen auch finanziert werden. Aber beim direktem Geld verteilen fällt mir nicht so schnell was ein.
Bischofsgehälter fällt mir noch ein. Aber das könnte man sich, im Gegensatz zum Bürgergeld, sparen.
Vielleicht fällt dir was ein?
Auf jeden Fall muss der Steuerzahler einiges finanzieren.
Ich bin Froh, dass ich auf der Bezahlerseite stehe.
Ich bekomme zwar Rente, ohne dafür zu arbeiten, aber dafür habe ich lange einbezahlt. Darauf zahle ich übrigens auch Steuer. Und nicht zu knapp.
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Beitrag(#2291834) Verfasst am: 27.01.2023, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
@ tillich: Das bedeutet eine Beweislastumkehr.

Ich bin ja kein Jurist und kann hier nur plausible Vermutungen abgeben, aber unter diesem Disclaimer: Nö, ich glaube nicht, dass das eine Beweislastumkehr ist. So wie ich das verstehe, muss immer der etwas beweisen, der von der festgestellten Tatsache einen Vorteil hätte.

Hier also: Wenn jemand ein relevantes, u.U. steuerpflichtiges Einkommen hat, hätte den Vorteil das Finanzamt, das ja die Steuern bekäme. Also müsste das Finanzamt beweisen, dass dieser jemand dieses Einkommen hat. Genau diesem Zweck würde die Meldepflicht entsprechender Ebay-Konten ja dienen.

Wenn derselbe jemand aber meint, dieses Einkommen gebe es zwar, es sei aber nicht steuerpflichtig, hat er den Vorteil (er muss keine Steuern zahlen), muss dann aber auch beweisen, warum das so sein soll.

In Bagatellfällen, in denen es plausibel erscheint, dass ein Einkommen nicht aus einer Geschäftstätigkeit stammt, wird ja eh auf solche Beweise verzichtet. In einem Graubereich, in dem Indizien darauf hinweisen, dass ein Einkommen aus einer Geschäftstätigkeit stammt (Höhe des Einkommens, Umfang der mit Verkäufen verbundenen Arbeiten ...), finde ich es absolut naheliegend und auch nicht verwerflich, dass das Finanzamt Begründungen einfordert, warum es sich aber doch um keine Geschäftstätigkeit handelt.
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Beitrag(#2291838) Verfasst am: 27.01.2023, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte ja auch Rückgabepaletten bei Amazon kaufen und regen Handel damit treiben.
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Beitrag(#2291845) Verfasst am: 27.01.2023, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

7 Dinge, die das Finanzamt jetzt mit Ihren Ebay Daten macht:

https://www.youtube.com/watch?v=hBPrm8EHrhI

Wenn man das weiter denkt bedeutet das nicht nur, dass mehr weggeworfen wird, sondern auch, dass weniger gebrauchte Artikel angeboten werden.
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closeman
Leistungsträger



Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1452

Beitrag(#2291848) Verfasst am: 28.01.2023, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht.
Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat.

So wie bei der Warburg Bank ?
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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2291849) Verfasst am: 28.01.2023, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht.
Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat.

So wie bei der Warburg Bank ?


Und solange der letzte Betrüger betrügt, darf ich auch betrügen, oder wie meinst du das?
Ich habe schon mal gesagt, solche Betrüger gehören geteert und gefedert. Dennoch bezahle ich brav meine Steuer.
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Wilson
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Beitrag(#2291851) Verfasst am: 28.01.2023, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Steuern sind wichtig.
Irgend jemand muss ja schließlich das Bürgergeld aufbringen. Auf den Bäume wächst das nicht.
Deshalb sollte man durchaus genauer prüfen, wer was zu versteuern hat.

So wie bei der Warburg Bank ?


Und solange der letzte Betrüger betrügt, darf ich auch betrügen, oder wie meinst du das?
Ich habe schon mal gesagt, solche Betrüger gehören geteert und gefedert. Dennoch bezahle ich brav meine Steuer.

ja, da müsste mal was getan werden.
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Kat
ich bin dann mal weg...



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Beitrag(#2291855) Verfasst am: 28.01.2023, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
7 Dinge, die das Finanzamt jetzt mit Ihren Ebay Daten macht:

https://www.youtube.com/watch?v=hBPrm8EHrhI

Wenn man das weiter denkt bedeutet das nicht nur, dass mehr weggeworfen wird, sondern auch, dass weniger gebrauchte Artikel angeboten werden.


Habs mal überflogen - eigentlich nicht viel neues:

- Das Gesetz gilt für alle Plattformen, nicht nur für Ebay
- Die Grenzen gelten für jede Plattform an sich. Man kann also bei Ebay, Hood, Amazon, Kleinanzeigen etc. für jeweils 1999 Euro verkaufen, ohne dass eine Meldung ans Finanzamt erfolgt.
- Diese Gesetz gilt nicht nur für reine Verkaufsplattformen, sondern auch für Internet Foren.
Wenn wir hier auch ein Unterforum "Verkäufe" hätten, müssten die Forenbetreiben es auch beachten.
- Das Finanzamt kann die Informationen auch an das Job-Center weitergeben.
- Es ist sinnvoll Quittungen aufzubewahren, wenn der Verkaufspreis unter dem Preis der Verkaufsanzeige liegt und die Zahlung Bar erfolgt.

und, und das ist vielleicht das interessanteste:

Zitat:
Das Bundeszentralamt für Steuern durchforstet regelrecht die Online-Marktplätze, um gewerbliche Händler auf die Schliche zu kommen - und zwar mithilfe einer Software namens Xpider. Wenn die Software erkennt, dass ein Verkäufer besonders aktiv ist, sind Ebay & Co. sogar dazu verpflichtet, private Informationen über ihn preiszugeben. [Quelle Merkur.de ]


So, ich hoffe ich habe nicht übersehen.

Und nocheinmal - diese Gesetz ändert absolut nichts an eine evtl. Steuerpflicht für Privatverkäufe.
Es regelt nur die Mitteilungspflichten der Anbieter
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