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Missbrauchsfälle in der RKK
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2344
Wohnort: Köln

Beitrag(#2293066) Verfasst am: 06.03.2023, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wird das Verschweigen und Vertuschen, als Beihilfe überhaupt verfolgt?

Ich bin ja kein Jurist, aber gelten Verschweigen und Vertuschen denn bei irgendeiner Straftat (wenn sie beendet ist) als Beihilfe? Nach Lektüre des WP-Artikels sieht mir das nicht so aus.


https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung#Strafvereitelung,_%C2%A7_258_StGB

Beihilfe ist vielleicht juristisch das falsche Wort. Aber Strafvereitelung, um das es hier wohl geht, ist eine Anschluss Tat, die meist stattfindet, nach dem eigentliche Straftat bereits begannen wurde.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2293099) Verfasst am: 07.03.2023, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
...eine völlige Abschaffung der Verjährung sollte es mMn weiterhin nur bei allerschwersten Straftaten wie Mord geben.

Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Priester/Bischöfe et al ist eine allerschwerste Straftat!!
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2293104) Verfasst am: 07.03.2023, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wird das Verschweigen und Vertuschen, als Beihilfe überhaupt verfolgt?

Ich bin ja kein Jurist, aber gelten Verschweigen und Vertuschen denn bei irgendeiner Straftat (wenn sie beendet ist) als Beihilfe? Nach Lektüre des WP-Artikels sieht mir das nicht so aus.


https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung#Strafvereitelung,_%C2%A7_258_StGB

Beihilfe ist vielleicht juristisch das falsche Wort. Aber Strafvereitelung, um das es hier wohl geht, ist eine Anschluss Tat, die meist stattfindet, nach dem eigentliche Straftat bereits begannen wurde.

Das scheint der passendere Begriff zu sein (und es geht nicht nur um Worte, denn Strafvereiteilung ist zB mit deutlich geringerer Strafe bedroht, also wohl auch als weniger schwerwiegend bewertet, als Beihilfe). Aber auch bei Strafvereitelung wäre fraglich, ob es nicht ein aktive Handlung voraussetzt (Beweise vernichten o.Ä.). Da müsste man jetzt wirklich Juristen fragen, ob es schon Strafvereitelung wäre, eine Straftat bloß nicht selbst anzuzeigen. (Dass es natürlich moralisch die Pflicht der Kirche wäre, das zu tun, steht mMn natürlich außer Frage.)
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2293105) Verfasst am: 07.03.2023, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
...eine völlige Abschaffung der Verjährung sollte es mMn weiterhin nur bei allerschwersten Straftaten wie Mord geben.

Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Priester/Bischöfe et al ist eine allerschwerste Straftat!!

Warum setzt du das "durch Priester/Bischöfe" dazu? Wäre der Missbrauch von Schutzbefohlenen durch andere Leute deiner Meinung nach etwa anders zu werten?

Und zur Sache: Nein, Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern ist mMn nicht automatisch eine "allerschwerste Straftat!!". Im diskutierten Fall ging es ja z.B. um "geküsst, umarmt und ihr über die Kleidung gestreichelt". Es ist ja völlig richtig, dass das als Straftat gewertet wird, wenn es ein Erwachsener in sexueller Weise bei einem Kind macht. Aber - vielleicht bin ich da ja auch komisch - auf einer Stufe mit Mord steht es mMn nicht.
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44087

Beitrag(#2293113) Verfasst am: 08.03.2023, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Es ist ja völlig richtig, dass das als Straftat gewertet wird, wenn es ein Erwachsener in sexueller Weise bei einem Kind macht. Aber - vielleicht bin ich da ja auch komisch - auf einer Stufe mit Mord steht es mMn nicht.

Nein, auf einer Stufe mit Mord steht das nicht, und natürlich sollte es auch nicht genauso bestraft werden. Trotzdem bin ich gegen eine Verjährung von sexuellem Missbrauch - nicht zuletzt auch, weil manche Täter Organisationen im Rücken haben, die die Aufklärung und Verfolgung systematisch behindern und verzögern.
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Geh mir aus der Sonne, Alexander!
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2293204) Verfasst am: 10.03.2023, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Es ist ja völlig richtig, dass das als Straftat gewertet wird, wenn es ein Erwachsener in sexueller Weise bei einem Kind macht. Aber - vielleicht bin ich da ja auch komisch - auf einer Stufe mit Mord steht es mMn nicht.

Nein, auf einer Stufe mit Mord steht das nicht, und natürlich sollte es auch nicht genauso bestraft werden. Trotzdem bin ich gegen eine Verjährung von sexuellem Missbrauch - nicht zuletzt auch, weil manche Täter Organisationen im Rücken haben, die die Aufklärung und Verfolgung systematisch behindern und verzögern.

Gut, das ist ein anderes Argument, das man eher diskutieren kann.

Es trifft aber mMn nicht den Punkt, denn a) gibt es auch bei anderen Straftaten Täter, die solche Organisationen im Rücken haben, und b) gibt es auch bei Kindesmissbrauch u.Ä. Täter, für die das nicht gilt. Wenn man dieses Argument berücksichtigen will, müsste man es also eigentlich anders machen, z.B. durch ein spezielles Ruhen der Verjährung bei Vertuschung durch derartige Organisationen ... ich sehe aber eigentlich nicht, wie man das sinnvoll juristisch abgrenzen könnte.

Ein Argument, das ich sehr plausibel finde, ist, dass es Opfern solcher Straftaten oft sehr schwer fällt, darüber zu reden, und deshalb oft eine Strafverfolgung erst spät möglich ist. Das wird ja aber schon dadurch berücksichtigt, dass die Verjährung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ruht. Das war früher m.W. die Volljährigkeit des Opfers, heute der 30. Geburtstag. Damit verjährt Kindesmissbrauch - dieses Ruhen der Verjährung und die Verjährungsfrist zusammengerechnet - heute frühestens 36 Jahre nach der Tat, noch später, wenn das Verjähren aus weiteren Gründen ruhen sollte. Damit finde ich das genannte Argument eigentlich hinreichend berücksichtigt.
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jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2293216) Verfasst am: 10.03.2023, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
...eine völlige Abschaffung der Verjährung sollte es mMn weiterhin nur bei allerschwersten Straftaten wie Mord geben.

Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Priester/Bischöfe et al ist eine allerschwerste Straftat!!

Warum setzt du das "durch Priester/Bischöfe" dazu? Wäre der Missbrauch von Schutzbefohlenen durch andere Leute deiner Meinung nach etwa anders zu werten?

Nun bezeichnen sich andere Leute selten als Seelsorger, eine Bezeichnung also, die iVm dem Seelsorge- bzw Beichtgeheimnis eine besondere Vertrauenswürdigkeit unterstellt und ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet.

Der Missbrauch des seelsorgerischen Vertrauensverhältnisses wiegt daher besonders schwer, eine Herausstellung von Priestern und Bischöfen finde ich da nicht nur legitim, sondern schon fast zwingend.
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2293225) Verfasst am: 11.03.2023, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
[...] sehr plausibel ...eine Strafverfolgung erst spät möglich ...wird ja aber schon dadurch berücksichtigt...Damit verjährt ... Ruhen der Verjährung ...Verjährungsfrist ...ruhen sollte...hinreichend berücksichtigt.

Dieses bürokratische Gelaber auf dem Rücken von fürs Leben Gezeichneten ist nur zum Kotzen.
Ein spezieller Ausdruck christlicher Nächstenliebe?

Edith: Nachtrag


Zuletzt bearbeitet von schtonk am 11.03.2023, 01:01, insgesamt 3-mal bearbeitet
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2293226) Verfasst am: 11.03.2023, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
...eine völlige Abschaffung der Verjährung sollte es mMn weiterhin nur bei allerschwersten Straftaten wie Mord geben.

Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Priester/Bischöfe et al ist eine allerschwerste Straftat!!

Warum setzt du das "durch Priester/Bischöfe" dazu? Wäre der Missbrauch von Schutzbefohlenen durch andere Leute deiner Meinung nach etwa anders zu werten?

Nun bezeichnen sich andere Leute selten als Seelsorger, eine Bezeichnung also, die iVm dem Seelsorge- bzw Beichtgeheimnis eine besondere Vertrauenswürdigkeit unterstellt und ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet.

Der Missbrauch des seelsorgerischen Vertrauensverhältnisses wiegt daher besonders schwer, eine Herausstellung von Priestern und Bischöfen finde ich da nicht nur legitim, sondern schon fast zwingend.

Du hast es erfasst.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2293239) Verfasst am: 11.03.2023, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
...eine völlige Abschaffung der Verjährung sollte es mMn weiterhin nur bei allerschwersten Straftaten wie Mord geben.

Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Priester/Bischöfe et al ist eine allerschwerste Straftat!!

Warum setzt du das "durch Priester/Bischöfe" dazu? Wäre der Missbrauch von Schutzbefohlenen durch andere Leute deiner Meinung nach etwa anders zu werten?

Nun bezeichnen sich andere Leute selten als Seelsorger, eine Bezeichnung also, die iVm dem Seelsorge- bzw Beichtgeheimnis eine besondere Vertrauenswürdigkeit unterstellt und ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet.

Der Missbrauch des seelsorgerischen Vertrauensverhältnisses wiegt daher besonders schwer, eine Herausstellung von Priestern und Bischöfen finde ich da nicht nur legitim, sondern schon fast zwingend.

Die Rede war sowieso vom Missbrauch von Schutzbefohlenen, d.h. wir sprachen sowieso von Tätern, bei denen eine besondere Verantwortung besteht. Und Täter bei entsprechenden Straftaten sind, soweit ich weiß, doch sowieso fast immer Leute, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder bestehen sollte, seien es nun in anderen Fällen Lehrer, Erzieher, Jugendleiter, Trainer im Sportverein oder auch besondere Freunde der Familie oder einfach die Eltern selbst.

Also, ja, natürlich ist beim Missbrauch durch Priester der Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses gegeben, aber nein, das unterscheidet es mMn nicht von anderen Missbrauchsfällen, bei denen das idR auch gegeben sein dürfte.
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Wilson
zwischen gaga und dada



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Beitrag(#2293240) Verfasst am: 11.03.2023, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
...eine völlige Abschaffung der Verjährung sollte es mMn weiterhin nur bei allerschwersten Straftaten wie Mord geben.

Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Priester/Bischöfe et al ist eine allerschwerste Straftat!!

Warum setzt du das "durch Priester/Bischöfe" dazu? Wäre der Missbrauch von Schutzbefohlenen durch andere Leute deiner Meinung nach etwa anders zu werten?

Nun bezeichnen sich andere Leute selten als Seelsorger, eine Bezeichnung also, die iVm dem Seelsorge- bzw Beichtgeheimnis eine besondere Vertrauenswürdigkeit unterstellt und ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet.

Der Missbrauch des seelsorgerischen Vertrauensverhältnisses wiegt daher besonders schwer, eine Herausstellung von Priestern und Bischöfen finde ich da nicht nur legitim, sondern schon fast zwingend.

Die Rede war sowieso vom Missbrauch von Schutzbefohlenen, d.h. wir sprachen sowieso von Tätern, bei denen eine besondere Verantwortung besteht. Und Täter bei entsprechenden Straftaten sind, soweit ich weiß, doch sowieso fast immer Leute, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder bestehen sollte, seien es nun in anderen Fällen Lehrer, Erzieher, Jugendleiter, Trainer im Sportverein oder auch besondere Freunde der Familie oder einfach die Eltern selbst.

Also, ja, natürlich ist beim Missbrauch durch Priester der Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses gegeben, aber nein, das unterscheidet es mMn nicht von anderen Missbrauchsfällen, bei denen das idR auch gegeben sein dürfte.
. ja das ist der Vorteil, wenn die Evangelen an den Hochschulen das Christentum als Weltanschauung unter vielen mit kulturwissenschaftlichen Zugängen und Methoden abhandeln bzw e n t f a l t en .

dann ist dieser Missbrauch nichts besonderes mehr unter den Missbräuchen.

( ein paar Kröten gibt's in der Dogmatik dennoch zu schlucken, aber das passt schon und fällt nicht weiter auf)
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Beiträge: 21760

Beitrag(#2293241) Verfasst am: 11.03.2023, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
[...] sehr plausibel ...eine Strafverfolgung erst spät möglich ...wird ja aber schon dadurch berücksichtigt...Damit verjährt ... Ruhen der Verjährung ...Verjährungsfrist ...ruhen sollte...hinreichend berücksichtigt.

Dieses bürokratische Gelaber auf dem Rücken von fürs Leben Gezeichneten ist nur zum Kotzen.
Ein spezieller Ausdruck christlicher Nächstenliebe?

Die Wortwahl ist Ausdruck des Willens zu einer sachlichen Diskussion, die in keiner Weise "auf dem Rücken" der Betroffenen stattfindet.

Es mag mit viel Empöralin im System ärgerlich sein, aber wenn man an juristischen Regelungen etwas ändern möchte, braucht man erstens Argumente und muss zweitens damit Leben, dass andere Leute Gegenargumente haben.

Ist deine populistische Herangehensweise ein spezieller Ausdruck säkularistischer Rationalität?
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