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Was darf die Polizei?
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1310154) Verfasst am: 20.06.2009, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ist der Mord an Benno Ohnesorg eigentlich weniger schlimm, weil auch andere Leute von anderen Polizisten ermordet wurden?


Jeder Mord ist schlimm. Und ich versteh jetzt nicht, wie du dort eine Rangfolge einbauen willst.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1310157) Verfasst am: 20.06.2009, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ist der Mord an Benno Ohnesorg eigentlich weniger schlimm, weil auch andere Leute von anderen Polizisten ermordet wurden?


Jeder Mord ist schlimm. Und ich versteh jetzt nicht, wie du dort eine Rangfolge einbauen willst.



Das will ich gerade nicht.


Ich finde es bloss merkwuerdig, dass bei der blossen Erwaehnung von Morden durch Polizisten im Westen, immer gleich der Vopo um die Ecke biegt, als ob das einen Unterschied machen koennte.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1310175) Verfasst am: 20.06.2009, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

VT_340 hat folgendes geschrieben:


http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

Die Frage: Was darf die Polizei? wurde in diesem Fall aber schon im Film beantwortet.
"Gegen den Polizisten wird strafrechtlich und disziplinarisch ermittelt."
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1310176) Verfasst am: 20.06.2009, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

pewe hat folgendes geschrieben:
VT_340 hat folgendes geschrieben:


http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

Die Frage: Was darf die Polizei? wurde in diesem Fall aber schon im Film beantwortet.
"Gegen den Polizisten wird strafrechtlich und disziplinarisch ermittelt."
und wird dann doch wieder freigesprochen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1310178) Verfasst am: 20.06.2009, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
pewe hat folgendes geschrieben:
VT_340 hat folgendes geschrieben:


http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

Die Frage: Was darf die Polizei? wurde in diesem Fall aber schon im Film beantwortet.
"Gegen den Polizisten wird strafrechtlich und disziplinarisch ermittelt."
und wird dann doch wieder freigesprochen.


Das glaub ich kaum, die Worte des Innenminister heissen im Klartext: die Karriere des betreffenden Beamten ist im Eimer.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1310179) Verfasst am: 20.06.2009, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
pewe hat folgendes geschrieben:
VT_340 hat folgendes geschrieben:


http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

Die Frage: Was darf die Polizei? wurde in diesem Fall aber schon im Film beantwortet.
"Gegen den Polizisten wird strafrechtlich und disziplinarisch ermittelt."
und wird dann doch wieder freigesprochen.


Das glaub ich kaum, die Worte des Innenminister heissen im Klartext: die Karriere des betreffenden Beamten ist im Eimer.


Das muss aber nicht automatisch eine Verurteilung vor Gericht bedeuten.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1310181) Verfasst am: 20.06.2009, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
pewe hat folgendes geschrieben:
VT_340 hat folgendes geschrieben:


http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

Die Frage: Was darf die Polizei? wurde in diesem Fall aber schon im Film beantwortet.
"Gegen den Polizisten wird strafrechtlich und disziplinarisch ermittelt."
und wird dann doch wieder freigesprochen.


Das glaub ich kaum, die Worte des Innenminister heissen im Klartext: die Karriere des betreffenden Beamten ist im Eimer.


Das muss aber nicht automatisch eine Verurteilung vor Gericht bedeuten.


Das stimmt.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1310182) Verfasst am: 20.06.2009, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
pewe hat folgendes geschrieben:
VT_340 hat folgendes geschrieben:


http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

Die Frage: Was darf die Polizei? wurde in diesem Fall aber schon im Film beantwortet.
"Gegen den Polizisten wird strafrechtlich und disziplinarisch ermittelt."
und wird dann doch wieder freigesprochen.

Wenn du in einer Stadt wohnst würde ich dir empfehlen mal zu Gerichtsverhandlungen zu gehen. Erstens kann es wirklich spannend sein und zweitens würdest du dich sicherlich über das eine oder andere Urteil wundern.
Und egal ob es überhaupt zu einem Prozeß in diesem Fall kommt ein Eintrag in der Personalakte ist gewiß.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21796

Beitrag(#1310209) Verfasst am: 20.06.2009, 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mal pessimistisch sein darf:

Der Betroffene war Journalist und hatte eine Kamera dabei, von daher war die Sache quasi sofort öffentlich; in irgendeiner Weise nützliche Bekannte wird er auch haben (wozu in diesem Stadium wahrscheinlich min. dreiviertel der deutschen Medien zählen). Außerdem dürfte sich bei ihm kaum etwas finden lassen, weswegen er sich als "selbst schuld" verdächtig machen ließe. Also wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich Konsequenzen für den Polizisten haben, ob disziplinarrechtlich oder sogar strafrechtlich.

Wäre der Betroffene irgendein anderer Bürger, bei dem sich das ales anders verhält, wasweißich, ein zufällig anwesender Penner, der ein bisschen zu offensiv zuguckt, ein Jugendlicher, der die Sache mit seinem Handy fotografieren will o.dgl., dürfte die Sache sehr anders aussehen.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1310303) Verfasst am: 20.06.2009, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mal pessimistisch sein darf:

Der Betroffene war Journalist und hatte eine Kamera dabei, von daher war die Sache quasi sofort öffentlich; in irgendeiner Weise nützliche Bekannte wird er auch haben (wozu in diesem Stadium wahrscheinlich min. dreiviertel der deutschen Medien zählen). Außerdem dürfte sich bei ihm kaum etwas finden lassen, weswegen er sich als "selbst schuld" verdächtig machen ließe. Also wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich Konsequenzen für den Polizisten haben, ob disziplinarrechtlich oder sogar strafrechtlich.

Wäre der Betroffene irgendein anderer Bürger, bei dem sich das ales anders verhält, wasweißich, ein zufällig anwesender Penner, der ein bisschen zu offensiv zuguckt, ein Jugendlicher, der die Sache mit seinem Handy fotografieren will o.dgl., dürfte die Sache sehr anders aussehen.

Das ist leider ganz sicherlich richtig.

Aber zumindest in diesem Fall dürften die Folgen für den beteiligten Beamten ziemlich massiv sein, was hoffentlich wenigstens eine Signalwirkung hat.

Mal abgesehen von der disziplinarrechtlichen Ebene: wenn der Kameraman wirklich niedergeschlagen wurde, wie es das Video ja auch vermuten läßt, dann ist alleine das bereits „Körperverletzung im Amt“, also 3 Monate bis 5 Jahre. Und bei einem Gesamturteil ab 1 Jahr (ob zur Bewährung oder nicht) ist er zwingend aus dem Polizeidienst zu entlassen und kommt für einen Beamtenstellung auch nicht mehr in frage; und da der Polizeiberuf ja vermutlich der einzige ist, den er gelernt hat, stünde er dann vor den Trümmern seiner Existenz.
Insofern könnte man schon hoffen, dass alleine die Tatsache, dass es in diesem Fall mal zu Ermittlungen gekommen ist eine Auswirkung auf das Handeln bei anderen Polizisten haben.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Beitrag(#1310368) Verfasst am: 20.06.2009, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

LingLing hat folgendes geschrieben:



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen


Deutsche die nicht in der Bundesrepublik geboren sind und wohnen nehme ich mal an.
Als DDR-Bürger z.B. galt man für BRD-Recht als Deutscher und hatte jederzeit Anspruch
auf bundesdeutsche Staatsbürgerschaft und auch auf entsprechende Papiere - logischerweise
aber nicht die Pflicht dazu,
Für z.B. "Russlanddeutsche" die noch nicht nach Deutschland umgesiedelt sind, dürfte das ebenso gelten.
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Augen auf dann kann nichts passieren
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VT_340
asymptotischer Hund



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Beitrag(#1310476) Verfasst am: 20.06.2009, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe heute auf der Demo in Düsseldorf länger mit Polizsten gequasselt, während im Hintergrund die Kollegen einen Sitzstreik der Studenten auflösten. (Mann/Frau bekommt ürbrings eine Anzeige wegen Nötigung, sofern der Polizeikessel einmal zugeschlagen hat und kein Entkommen mehr möglich ist)

War recht interessant, z.B ist ein Polizist verpflichtet seinen Nachnamen zu nennen. Das macht theoretisch einiges einfacher. Schläger-Bullen werden deswegen selten zur Rechenschaft gezogen weil es kaum gelingt unnöitge Gewalt zu beweisen, da sich immer Kollegen finden die entweder den Vorfall verneinen oder für Notwendig erklären (Demonstrant hatte plötzlich ein Messer.. oder sonstigen Unsinn)
bzw. der betreffende Beamte erst gar nicht ausfindig gemacht wird. Demnach müsste also der Ordnungshüter nach einem Schlag ins Gesicht seinen Namen Preis geben. Wer macht sowas?
Wenn es diese Pflicht gibt, wieso dann nicht direkt Namensschilder oder wenigstens Dienstnummern?
Unabhängige Kommissionen die betroffenen Opfern Hilft und Sachverhalte überprüft gibt es nicht.
Dafür aber Mettbrötchen im Präsidium wenn alle Kumpels zusammengehalten haben und Niemand belangt wurde.
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Denken schadet der Illusion
Hildegard Knef
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Shadaik
evolviert



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Beitrag(#1310643) Verfasst am: 21.06.2009, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

VT_340 hat folgendes geschrieben:
Unabhängige Kommissionen die betroffenen Opfern Hilft und Sachverhalte überprüft gibt es nicht.
Der AStA der Uni Düsseldorf hatte einen Ermittlungsausschuss eingerichtet, der alle Festnahmeninfos und beschwerden aufnimmt.
Wir hatten Infozettel mit der Nummer verteilt und eine alternative Nummer wurde auch mehrmals über den Wagen durchgegeben.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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VT_340
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Anmeldungsdatum: 08.06.2006
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Beitrag(#1311584) Verfasst am: 22.06.2009, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Falls es noch Jemanden interessiert: Grundlos darf die Polizei den Ausweis nicht verlangen, allerdings sind die Gründe die die Polizei im Falle eines Falles anbringen kann ziemlich zahlreich.
Hier ein Ausschnitt aus dem Polizeigesetz NRW:

Identitätsfeststellung

(1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen

1. zur Abwehr einer Gefahr,

2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass

a) dort Personen Straftaten von
erheblicher Bedeutung
verabreden, vorbereiten oder
verüben,

b) sich dort Personen treffen, die
gegen aufenthaltsrechtliche
Strafvorschriften verstoßen,

c) sich dort gesuchte Straftäter
verbergen,


3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage
oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel,
Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten
Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen
die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art
Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder
diese Objekte gefährdet sind, und dies auf Grund der
Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte
erforderlich ist,


4. an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet
worden ist, um eine Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuches,
eine der in dieser Vorschrift genannten Straftaten oder eine
Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) oder b), Abs. 2
Nr. 1, nach § 255 des Strafgesetzbuches in den vorgenannten
Begehungsformen oder nach § 27 des Versammlungsgesetzes
zu verhüten. Die Einrichtung der Kontrollstelle ist nur mit
Zustimmung des Innenministeriums oder einer von diesem
beauftragten Stelle zulässig, es sei denn, dass Gefahr im Verzug
vorliegt.


Einen Grund gibt es also eigentlich immer. skeptisch
Absatz 2) lässt ja viel Raum für willkür, z.B kann der Raum um einen HBF oder andere soziale Brennpunkte oder politische Zentren schnell als solcher Ort definiert werden.
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Po8
Nichts ist wahr, alles ist erlaubt.



Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 803

Beitrag(#1311635) Verfasst am: 22.06.2009, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Das glaub ich kaum, die Worte des Innenminister heissen im Klartext: die Karriere des betreffenden Beamten ist im Eimer.

Genauso im Eimer wie die der beiden schießwütigen <s>Airheads</s> Air Marshals von Miami?

Po8
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8 ist mein Name sicher nicht,
nicht mein IQ, nicht mein Gewicht.
Denn das was hier geschrieben steht,
das heißt auf englisch: der Poet
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1311641) Verfasst am: 22.06.2009, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Po8 hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Das glaub ich kaum, die Worte des Innenminister heissen im Klartext: die Karriere des betreffenden Beamten ist im Eimer.

Genauso im Eimer wie die der beiden schießwütigen <s>Airheads</s> Air Marshals von Miami?

Po8



Der Verlust des Jobs ist aber auch eine sehr harte Strafe fuer einen Mord. Mit den Augen rollen
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Po8
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Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 803

Beitrag(#1311679) Verfasst am: 23.06.2009, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Po8 hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Das glaub ich kaum, die Worte des Innenminister heissen im Klartext: die Karriere des betreffenden Beamten ist im Eimer.

Genauso im Eimer wie die der beiden schießwütigen <s>Airheads</s> Air Marshals von Miami?

Der Verlust des Jobs ist aber auch eine sehr harte Strafe fuer einen Mord. Mit den Augen rollen

Meines Wissens haben die beiden ihren Job gar nicht verloren sondern Rigoberto zu recht abgeknallt. Alle Mörder sind gleich... aber manche sind gleicher.

Po8
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1323369) Verfasst am: 06.07.2009, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

VT_340 hat folgendes geschrieben:


http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html



Scheint Usus zu sein, vielleicht ist es schon Teil des "Korpsgeistes" von Polizisten,
daß das Presserecht untergeordnet in diesem Land ist, und Journalisten immer "Störer"?

http://www.welt.de/videos/politik/inland/article4062811/Krawalle-Polizist-verliert-die-Fassung.html
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#1324141) Verfasst am: 07.07.2009, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Was sie nicht darf, ist, unmittelbaren Zwang (=Gewalt) unverhältnissmässig einzusetzen.

Bei den Vorkommnissen der letzten Zeit kommen einem Zweifel, ob diese Direktive umgesetzt wird. Es kommen Klagen aus Berlin, im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz während der Besetzung des Flughafen Tempelhof, aus Hamburg wegen des Schanzenfestes und auch aus Nürnberg.

Das Schreckgespenst des "sozialen Unfriedens" wegen der Finanzkrise scheint die Einsatztaktik zu verschärfen, zu eskalieren.

Zitat:
Polizist zog plötzlich seine Waffe
Bei einer Festnahme während der Besetzer-Aktionen am Flughafen Tempelhof hat ein Zivilpolizist seine Dienstwaffe gezogen. Er sah eine Bedrohung durch heranstürmende Demonstranten.


http://www.tagesspiegel.de/berlin/Tempelhof-Squat-Besetzung-Neukoelln-Kreuzberg;art270,2829369

Zitat:
NÜRNBERG - Lange Zeit verläuft das Kneipenfestival «Gostenhoz RuleZ» am Samstagabend friedlich; aber gegen Mitternacht kommt es zu Ausschreitungen, die Stunden später darin gipfeln, dass die Polizei den Jamnitzerplatz räumt - auf eine Art, die manche empört. Der Vorwurf: «Enthemmte» Beamte hätten eine «Hetzjagd» veranstaltet.


http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1046442&kat=10&man=3

Zitat:
Prügel-Orgien in der Pauli-Kneipe?
Beamter schlägt Journalist Zähne aus

http://www.mopo.de/2009/20090707/hamburg/panorama/pruegel_orgien_in_der_pauli_kneipe.html

Edit: weiteren Link zum Thema gesetzt
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closeman
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Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1463

Beitrag(#2295832) Verfasst am: 31.05.2023, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
ich stell' das mal hier ein anstatt ein neues Thema zu eröffnen: Was darf die Polizei? ist das Thema.
Gegenfrage: Was kann die Polizei?

Der Fall ist folgender: Ein Wohnmobil und ein Dixi Klo brennen in der brandenburgischen Provinz. Der regionale Sender ist vor Ort und hält das dramatische Ereignis fest. Und ab 10:57 Min. erklärt uns der scheinbar hackedichte diensthabende Polizeisprecher was passiert ist und was getan wurde:

https://www.youtube.com/watch?v=IaytaLg-JgE

Mein Verdacht: Selbst in jedem ARD "Tatort" würde diese Szene wegen Unglaubwürdigkeit aus dem Drehbuch gestrichen werden. Cool
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46342
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2295835) Verfasst am: 31.05.2023, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
Moin,
Und ab 10:57 Min. erklärt uns der scheinbar hackedichte diensthabende Polizeisprecher was passiert ist und was getan wurde:

https://www.youtube.com/watch?v=IaytaLg-JgE


Das halte ich doch für eine sehr gewagte Aussage.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44135

Beitrag(#2295839) Verfasst am: 31.05.2023, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der hackedicht ist, weiß ich nicht. Man kann auch nüchtern extrem durch sein. Vielleicht übernächtigt?
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46342
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2295842) Verfasst am: 31.05.2023, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ob der hackedicht ist, weiß ich nicht. Man kann auch nüchtern extrem durch sein. Vielleicht übernächtigt?


Das war auch meine Vermutung.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44135

Beitrag(#2295843) Verfasst am: 31.05.2023, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Ob der hackedicht ist, weiß ich nicht. Man kann auch nüchtern extrem durch sein. Vielleicht übernächtigt?

Das war auch meine Vermutung.

Ist halt natürlich immer noch absolut beschämend für die Polizei als Institution, oder gegebenenfalls für den Staat als Ganzen, wenn nicht mehr genug Leute da sind, um sicher zu gehen, dass die die einzelnen Offiziere sich nicht überarbeiten.
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