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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#1794297) Verfasst am: 14.11.2012, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Tom der Dino hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:
Ist das in Deutschland soviel anders?
Selbst überzeugte Grünen- oder FDP-Wähler sind sich dessen bewußt, dass ihre Partei immer nur dann eine Chance hat, in die Regierung zu kommen, wenn der kompatible Koalitionspartner gewinnt. Vom Kanzleramt mal ganz zu schweigen...
Ohne finanzielle und pateipolitische Rückendeckung kannst Du der beste Politiker der Welt sein und die Lösung zur Rettung der Welt, wählen wird Dich trotzdem kaum einer.

Darauf kommt es aber gar nicht an. Es kommt darauf an, dass der Politiker weiterkommt, der die Interessen der meisten Menschen vertritt.


Wer hätte vor 5 Jahr gedacht, dass es in Baden Württemberg mal einen grünen Ministerpräsident geben würde, und in Stuttgart einen grünen OB?


Barack Obama!


Ach, Quack. Der kennt die doch gar nicht. Nein


Aber er wusste damals schon: "Yes, we can!" Ausrufezeichen


Wieso lautete dann der Wahlspruch der Republikaner eigentlich nicht: "No, we can´t!" zwinkern
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46726
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2306245) Verfasst am: 07.07.2024, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Eine interessante Geschichte.

Die Geschichte des amerikanischen Wahlrechtes:


Anfänglich:
Zitat:
Wahlberechtigt bei der US-Präsidentschaftswahl waren demnach anfangs ausschließlich weiße Männer protestantischen Glaubens aus der gesellschaftlichen Mittel- und Oberschicht. Sie hatten eigenen Grundbesitz und damit einhergehend ein Interesse, dass dieser von der Regierung geschützt wird. Gleiches galt für ihre persönliche Freiheit. Diese Kriterien ließen den Kreis der Abstimmungsbefugten zu einer verhältnismäßig überschaubaren Gruppe zusammenschrumpfen, die nur etwa zehn Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachte.


Die Funktion der Wahlmänner:
Zitat:
Die Wahlmänner hatten das letzte Wort
Die Macher der Verfassung schienen nicht so recht überzeugt zu sein vom Bildungsgrad und der Integrität derer, denen sie das Wahlrecht erteilt hatten. Sie bauten einen Absicherungsmechanismus in das Wahlsystem ein, damit Volkes Wille sich nicht gänzlich direkt auf die politischen Machtstrukturen auswirken könne. Ein Zuviel an Demokratie sollte unterbunden werden.

Mit der Einführung des "Electoral College" schob man derartigen eventuellen Bestrebungen erfolgreich einen Riegel vor. Das Wahlvolk konnte über die Wahlmänner im "Electoral College" abstimmen, bei denen es sich durchweg um gebildete und vertrauenswürdige Personen im Sinne der verfassungsgebenden Elite handelte. Diese Wahlmänner hatten dann aber das letzte Wort darüber, wen sie für den geeigneten Kandidaten hielten, dem sie schließlich ihre Stimme für das höchste Staatsamt gaben.



Wie verhindert man echte Demokratie:
Zitat:
Nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg (1861-1865) kam es zur Abschaffung der Sklaverei. Infolgedessen wurde die Verfassung 1870 um den Zusatzartikel 15 erweitert, der nun auch früheren männlichen Sklaven das Wahlrecht einräumte – theoretisch zumindest.

In der Praxis war es in den Südstaaten jedoch so, dass diese zum einen durch Einsatz von Gewalt am Wählen gehindert wurden. Außerdem erließen einheimische Politiker Gesetze, um schwarze Bürger weiterhin von Wahlen auszuschließen. Vielerorts wurde auch eine Gebühr für das Wählen verlangt, die die Ärmeren unteren ihnen nicht aufbringen konnten.

Weitere schwer überwindbare Hürden waren Lesetests für Schwarze, weil sie kaum über eine Schulbildung verfügten. Erst 1964 wurde diesen Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung auf Drängen der Bürgerrechtsbewegung ein Ende gemacht.


Und immer noch können Behörden Menschen daran hindern zu wählen:
Zitat:
Das liegt in der Hauptsache daran, dass die Bürger sich vorher registrieren lassen müssen. Dabei kann jeder Bundesstaat den Registrierungsvorgang nach eigenem Belieben gestalten. Was zur Folge hat, dass durch Willkür der Behörden bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Wahl ausgeschlossen werden können.

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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22210

Beitrag(#2306246) Verfasst am: 07.07.2024, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Artikel scheint mir, mit Verlaub, von Fehlinformationen nur so zu strotzen.

1. So kann ich mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet in den USA, deren erste Einwanderer ja gerade wegen der Religionsfreiheit kamen, das Wahlrecht je von der Religion abhängig gewesen wäre. In diesem Artikel finden sich bei den anfänglichen Regelungen der Einzelstaaten denn auch ausschließlich Bedingungen, die sich auf das Eigentum beziehen.
Sicherlich waren Protestanten die vorherrschende Elite, aber das explizite Sonderrrechte daran gekoppelt waren, kann ich mir nicht denken. Die Amendments, durch die das Wahlrecht nach und nach auf den heutigen Stand ausgeweitet wird bzw. Beschränkungen abgebaut werden, müssen sich damit anscheinend gar nicht beschäftigen.

2. Dass das Electoral College ein Sicherheitsmechanismus gegen unerwünschte Folgen von direkten Wahlen gewesen wären, ist insofern unlogisch, als eine relativ lange Zeit über in vielen Bundesstaaten das Volk sowieso nicht den Präsidenten wählte, auch nicht indirekt über Wahlmänner, sondern die Staatslegislatur die Wahlmänner wählte. Plausibler ist da die Erklärung bei Wikipedia zum Electoal College, dass es sich um einen Kompromiss zwischen Befürwortern einer Wahl durch den Kongress und einer Direktwahl gehandelt habe, der die Frage, wer wählt, schlicht in die Hände der Bundesstaaten legte.

3. Bundesstaaten können natürlich nicht Bevölkerungsgruppen direkt von der Wahl ausschließen, sondern lediglich indirekt, indem sie Anforderungen aufstellen, die Angehörige bestimmter Gruppen statistisch unterschiedlich leicht erfüllen können.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46726
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2306250) Verfasst am: 07.07.2024, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Der Artikel scheint mir, mit Verlaub, von Fehlinformationen nur so zu strotzen.

1. So kann ich mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet in den USA, deren erste Einwanderer ja gerade wegen der Religionsfreiheit kamen, das Wahlrecht je von der Religion abhängig gewesen wäre. In diesem Artikel finden sich bei den anfänglichen Regelungen der Einzelstaaten denn auch ausschließlich Bedingungen, die sich auf das Eigentum beziehen.
Sicherlich waren Protestanten die vorherrschende Elite, aber das explizite Sonderrrechte daran gekoppelt waren, kann ich mir nicht denken. Die Amendments, durch die das Wahlrecht nach und nach auf den heutigen Stand ausgeweitet wird bzw. Beschränkungen abgebaut werden, müssen sich damit anscheinend gar nicht beschäftigen.


Ach.
https://fr.wikipedia.org/wiki/Droit_de_vote_aux_%C3%89tats-Unis#Exclusions_sur_base_religieuse

Ausschlüsse aus religiösen Gründen
Zitat:
Im 18. jahrhundert war das aktive und/oder passive Wahlrecht in den dreizehn Gründungsstaaten (und in den Kolonien davor) auf weiße männliche Grundbesitzer beschränkt. In vielen dieser Staaten sind Katholiken, Juden, Quäker , Nicht-Weiße und andere Kategorien von Einwohnern von diesem Recht ausgeschlossen .


Der eine schreibt so, der andere so.
Da müssen wohl Originalquellen her.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22210

Beitrag(#2306261) Verfasst am: 08.07.2024, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Da müssen wohl Originalquellen her.

Stimmt.
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AlexJ
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Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#2306274) Verfasst am: 08.07.2024, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Der Artikel scheint mir, mit Verlaub, von Fehlinformationen nur so zu strotzen.

1. So kann ich mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet in den USA, deren erste Einwanderer ja gerade wegen der Religionsfreiheit kamen, das Wahlrecht je von der Religion abhängig gewesen wäre. In diesem Artikel finden sich bei den anfänglichen Regelungen der Einzelstaaten denn auch ausschließlich Bedingungen, die sich auf das Eigentum beziehen.
Sicherlich waren Protestanten die vorherrschende Elite, aber das explizite Sonderrrechte daran gekoppelt waren, kann ich mir nicht denken. Die Amendments, durch die das Wahlrecht nach und nach auf den heutigen Stand ausgeweitet wird bzw. Beschränkungen abgebaut werden, müssen sich damit anscheinend gar nicht beschäftigen.


Das mit der Religionsfreiheit ist etwas komplizierter. In der Anfangszeit waren viele der Interessenten an der Religionsfreiheit Fanatiker/Hardliner, die an einer allgemeinen Religionsfreiheit für alle nun mal gar kein Interesse hatten. Ihr Interesse galt allein, ihre eigene puritanische Religion in ihrer vollen Härte auszuleben, was in England so nicht möglich war. Es war eine "Landflucht", um dem Einfluss der englischen Kirche, die noch mit einem Fuß im Katholizismus steckte, zu entkommen. Besonders im Norden der Kolonien/USA waren die religiösen Regeln teils drakonisch.
Aber auch der Süden, der zu der Zeit liberaler war und mehr Wirtschaftsflüchtlinge anzog, spielte die Religion von Anfang an eine Rolle bei Wahlen und Ämtern. Es waren englische Kolonien, der Oberhaupt des englischen Imperiums war auch Oberhaupt der englischen Kirche.

In dem von dir verlinkten Artikel unter Religious Test

Erst mit der Einführung der amerikanischen Verfassung 1789 (Kriegsende 1783) wurde der Religionstest allgemein verboten. Die Kolonien/Bundesstaaten brauchten bei der Umsetzung aber teilweise länger.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22210

Beitrag(#2306312) Verfasst am: 09.07.2024, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, vor der Verfassung sowie teils aus Staatenebene war es also deutlich komplexer. Ich bin überrascht.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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