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Cowboy Bush: Lizenz zum Töten
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Othilic
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Beitrag(#289813) Verfasst am: 27.04.2005, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:

Wenn ja, sag es einfach und ich gebe dir Lesestoff Smilie


Jepp, für Literaturangaben wär' ich dankbar. Was ist denn das strafrechts-Standardwerk? Ich hatte sowieso vor, das morgen in der Uni/Staatsbibliothek genauer zu recherchieren.
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Mario Hahna
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Beitrag(#289814) Verfasst am: 27.04.2005, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:


Dann ist es falsch. Polizisten haben keine juristische Ausbildung, woher soll der das denn differenzieren können?
Alles was ich schrieb ist völlig richtig. Möchtest du eine Literaturangabe, damit du es nachlesen kannst?
Wenn ja, sag es einfach und ich gebe dir Lesestoff Smilie


Schmeiß rüber, denn wenn das stimmt, ist die staatliche Prüfung schlicht falsch ... was auch ned der Sinn der Sache ist ...


Wessels/ Beulke Strafrecht AT, 30 Auflage, Rn.324 ff. Lies dir den ganzen Abschnitt über Notwehr durch, ist recht einfach geschrieben und für den Anfang das beste.
Mittlerweile gibt es die 32. Auflage, (ich hab gerade nur die von 2001 da), textlich hat sich aber nichts geändert.
edit: Zum Gebrauch von Schusswaffen Rn.335.
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Othilic
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Beitrag(#289816) Verfasst am: 27.04.2005, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:

Wessels/ Beulke Strafrecht AT, 30 Auflage, Rn.324 ff. Lies dir den ganzen Abschnitt über Notwehr durch, ist recht einfach geschrieben und für den Anfang das beste.

Okay, mal schaun ob ich das finde. Ist das ein Anfänger-Lehrbuch oder ein/das Standardwerk? Bin zwar kein Jurist, aber soviel weiss ich von meinen sich durchs Jura-Examen gequält habenden Freunden doch, dass das einen Unterschied macht ... ob ich das Standardwerk aber verstehe ist natürlich ne andere Frage
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Mario Hahna
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Beitrag(#289818) Verfasst am: 27.04.2005, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

Wessels/ Beulke Strafrecht AT, 30 Auflage, Rn.324 ff. Lies dir den ganzen Abschnitt über Notwehr durch, ist recht einfach geschrieben und für den Anfang das beste.

Okay, mal schaun ob ich das finde. Ist das ein Anfänger-Lehrbuch oder ein/das Standardwerk? Bin zwar kein Jurist, aber soviel weiss ich von meinen sich durchs Jura-Examen gequält habenden Freunden doch, dass das einen Unterschied macht ...


Man könnte sagen beides zwinkern
Es nicht das Anfänger- Lehrbuch schlechthin, aber auf jeden Fall ein Standarwerk und in klar verständlicher Sprache abgefasst.
Du musst aber aufpassen keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Einige typische Fallen bei der Notwehrprüfung drohen, zB. wird gerne die Gebotenheitsprüfung mit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung verwechselt. Lies dir das Beispiel in Rn.343 durch, dann wird dir klar was darunter zu verstehen ist.
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Mario Hahna
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Beitrag(#289819) Verfasst am: 27.04.2005, 23:41    Titel: Re: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Hier ist das geltendes Recht.
Moment ... Es ist in D geltendes Recht, dass jeden erschießen darf, von dem ich mich bedroht fühle (und ich vernünftigen Grund habe, anzunehmen, dass ein Angriff beabsichtigt ist)?
Sorry, aber hier verläßt mich mein Rechtsverständnis nun dann doch völlig, wenn das so stimmt. Schulterzucken


Nein, so stimmt das nicht. Es ist deutlich komplexer.
Am einfachsten ist es mit Fallbeispielen.
Was sagst du denn zu meinem obigen Fallbeispiel? Entspricht das nicht deinem Rechtsempfinden?
Glückwunsch. Meinem auch nicht. Ist aber geltendes Recht. Beachte aber das B den A WARNT und auf die BEINE zielt ( ich habe ihn absichtlich daneben schießen lassen damit es aufwühlender ist Sehr glücklich ).
In anderen europäischen Staaten die Tötung des Angreifers wegen Sachwerten nie gerechtfertigt. In Deutschland u.U. schon.


Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 27.04.2005, 23:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Othilic
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Beitrag(#289820) Verfasst am: 27.04.2005, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:

§ 34 ist in meinem Beispiel NICHT einschlägig, denn es geht nicht um eine Gefahr, es geht um einen Angriff auf, und jetzt aufpassen Poldi, das Rechtsgut Eigentum.

Habe ich dich richtig verstanden, dass unterschieden wird zwischen Angriffen auf das Rechtsgut Eigentum und Gefahren für das Rechtsgut Eigentum? Ich würde als Laie mal sagen, dass ein Angriff in jedem Fall auch eine Gefahr darstellt und somit alles, was für Gefahren zu beachten ist, insbesondere auch für Angriffe gilt?
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Mario Hahna
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Beitrag(#289822) Verfasst am: 27.04.2005, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

§ 34 ist in meinem Beispiel NICHT einschlägig, denn es geht nicht um eine Gefahr, es geht um einen Angriff auf, und jetzt aufpassen Poldi, das Rechtsgut Eigentum.

Habe ich dich richtig verstanden, dass unterschieden wird zwischen Angriffen auf das Rechtsgut Eigentum und Gefahren für das Rechtsgut Eigentum? Ich würde als Laie mal sagen, dass ein Angriff in jedem Fall auch eine Gefahr darstellt und somit alles, was für Gefahren zu beachten ist, insbesondere auch für Angriffe gilt?


Also, § 32 ist lex specialis zu § 34, d.h. wenn die Voraussetzungen des § 32 vorliegen stelle ich nicht auf § 34 ab. Auf § 34 stelle ich ab wenn die Voraussetzungen des § 32 nicht vorliegen.
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Othilic
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Beitrag(#289825) Verfasst am: 27.04.2005, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Othilic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

§ 34 ist in meinem Beispiel NICHT einschlägig, denn es geht nicht um eine Gefahr, es geht um einen Angriff auf, und jetzt aufpassen Poldi, das Rechtsgut Eigentum.

Habe ich dich richtig verstanden, dass unterschieden wird zwischen Angriffen auf das Rechtsgut Eigentum und Gefahren für das Rechtsgut Eigentum? Ich würde als Laie mal sagen, dass ein Angriff in jedem Fall auch eine Gefahr darstellt und somit alles, was für Gefahren zu beachten ist, insbesondere auch für Angriffe gilt?


Also, § 32 ist lex specialis zu § 34, d.h. wenn die Voraussetzungen des § 32 vorliegen stelle ich nicht auf § 34 ab. Auf § 34 stelle ich ab wenn die Voraussetzungen des § 32 nicht vorliegen.


Okay. Ist dies ein Rechtsprinzip in Deutschland, nach dem auch die Rechtssrpechung funktioniert (oder eher ein "Klausur-besser-besteh-Prinzip"?)

Tja, Korrektor bist du hier zwar nicht geworden, dafür aber Dozent zwinkern
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Tarvoc
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Beitrag(#289827) Verfasst am: 27.04.2005, 23:56    Titel: Re: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Hier ist das geltendes Recht.


Richtig. Hier darf aber nicht jeder drei bis vier Pump-Guns im Haus stehen haben...

Man bedenke auch
1. die sozialen Unterschiede, die in den USA viel krasser sind
2. die Tatsache, dass alle anderen Bürgerrechte in den USA momentan auf krasseste Art und Weise eingeschränkt werden.
_________________
Geh mir aus der Sonne, Alexander!
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Beitrag(#289828) Verfasst am: 27.04.2005, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das Lex-specialis Prinzip ist ein Rechtsprinzip in Deutschland. Woher weiß man welche Norm spezieller ist? Ein Indiz ergibt sich oftmals aus der Stellung im Gesetz. § 32 steht am Anfang des vierten Titels. Oft ergibt aber erst eine teleologische Auslegung (Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm im aktuellen Bezug) ob eine Norm lex specialis zu einer anderen Norm ist.
Die Rechsprechung arbeitet natürlich genauso.
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Beitrag(#289829) Verfasst am: 27.04.2005, 23:58    Titel: Re: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Hier ist das geltendes Recht.


Richtig. Hier darf aber nicht jeder drei bis vier Pump-Guns im Haus stehen haben...

Man bedenke auch
1. die sozialen Unterschiede, die in den USA viel krasser sind
2. die Tatsache, dass alle anderen Bürgerrechte in den USA momentan auf krasseste Art und Weise eingeschränkt werden.


Sehe ich genauso.
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Othilic
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Beitrag(#289830) Verfasst am: 28.04.2005, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Das Lex-specialis Prinzip ist ein Rechtsprinzip in Deutschland. Woher weiß man welche Norm spezieller ist? Ein Indiz ergibt sich oftmals aus der Stellung im Gesetz. § 32 steht am Anfang des vierten Titels. Oft ergibt aber erst eine teleologische Auslegung (Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm im aktuellen Bezug) ob eine Norm lex specialis zu einer anderen Norm ist.
Die Rechsprechung arbeitet natürlich genauso.


Danke für die Infos. Naja, logischer wäre es doch, wenn die spezielleren Normen nach den allgemeineren kämen? Ist wohl bei 32 und 34 dann nicht der Fall? Da würde ich die "teleologische Auslegung" hier vorziehen.

Für diese Nacht allerletzte Frage: ist "in D ist es geltendes Recht dass uU in Notwehr ein Dieb auf der FLucht erschossen werden darf" unter Rechtsexperten umstritten?
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Beitrag(#289831) Verfasst am: 28.04.2005, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Das Lex-specialis Prinzip ist ein Rechtsprinzip in Deutschland. Woher weiß man welche Norm spezieller ist? Ein Indiz ergibt sich oftmals aus der Stellung im Gesetz. § 32 steht am Anfang des vierten Titels. Oft ergibt aber erst eine teleologische Auslegung (Auslegung nach Sinn und Zweck der Norm im aktuellen Bezug) ob eine Norm lex specialis zu einer anderen Norm ist.
Die Rechsprechung arbeitet natürlich genauso.


Danke für die Infos. Naja, logischer wäre es doch, wenn die spezielleren Normen nach den allgemeineren kämen? Ist wohl bei 32 und 34 dann nicht der Fall? Da würde ich die "teleologische Auslegung" hier vorziehen.

Für diese Nacht allerletzte Frage: ist "in D ist es geltendes Recht dass uU in Notwehr ein Dieb auf der FLucht erschossen werden darf" unter Rechtsexperten umstritten?


Hmmm, dein Einwand ist nicht unberechtigt bezüglich der Stellung. Die Gesetzessystematik ist leider nicht immer klar.
Als Jurist muss man ehrlich gesagt nur wissen wie es die Rechtsprechung macht zwinkern

Nein, das ist nicht umstritten. Gut dass du das u.U. dazu gesetzt hast. Es gibt allerdings eine Aufassung, die die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) auch auf das Verhältnis Bürger- Bürger anwenden will. Absolute Mindermeinung, aber wenn das für dich als umstritten zählt dann ist es umstritten ^_^

edit: Einschränkung, bewußt totschießen, da wird es problematisch. Nimm mein Fallbeispiel, das ist unumstritten. Festnageln lasse ich mich nur auf konkrete Fälle.
edit2: "Darf", na ja schwammig, es kann gerechtfertigt sein, das ist ein Unterschied.
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Tarvoc
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Beitrag(#289834) Verfasst am: 28.04.2005, 00:21    Titel: Re: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Hier ist das geltendes Recht.


Richtig. Hier darf aber nicht jeder drei bis vier Pump-Guns im Haus stehen haben...

Man bedenke auch
1. die sozialen Unterschiede, die in den USA viel krasser sind
2. die Tatsache, dass alle anderen Bürgerrechte in den USA momentan auf krasseste Art und Weise eingeschränkt werden.


Sehe ich genauso.


Siehst du. Und deshalb haben wir in den USA aufgrund dieses Gesetzes, wie ich vermute, bald bürgerkriegsähnliche Zustände, hier jedoch nicht, obwohl es hier schon lange gilt.
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nocquae
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Beitrag(#289845) Verfasst am: 28.04.2005, 01:58    Titel: Re: Cowboy Bush: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Was sagst du denn zu meinem obigen Fallbeispiel? Entspricht das nicht deinem Rechtsempfinden?
Glückwunsch. Meinem auch nicht. Ist aber geltendes Recht.
Nein, aber wenn man die Würdigung von Eigentumsdelikten im deutschen Strafrecht (gegenüber anderen Delikten) sich ansieht, dann ist es allerdings auch nichtmehr so wirklich verwunderlich ... skeptisch
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Nergal
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Beitrag(#289856) Verfasst am: 28.04.2005, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

Obwohl ich für Waffenbesitz bin finde ich dieses Gesetz unendlich bescheuert.
Demnächst muß sich die Bevölkerung von Florida mächtig in acht nehmen, jeder böse Blick wird wohl als Bedrohung ausgelegt, die Luft dürfte ziemlich bleihaltig werden.
Mal sehen ob jemand Jeb Bush umlegt weil der betreffende sich durch seine Politik bedroht fühlt zynisches Grinsen
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#289857) Verfasst am: 28.04.2005, 05:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
und zwar überall dort, wo sich jemand bedroht fühlt und einen "vernünftigen Grund" dafür hat, dass für ihn oder eine andere Person die Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Verletzung droht.


Das heisst doch angesichts der biblischen Drohungen für Gottlose im Klartext, dass ich mal mit Nav und Poldi 'ne Tour nach Florida machen kann und jeden Christen, oder wenigstens jeden Prediger, umnieten darf, oder nicht? noseman

Und wird sowas wie 911 damit nicht quasi legalisiert? Am Kopf kratzen
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Hatuey
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Beiträge: 2821

Beitrag(#289858) Verfasst am: 28.04.2005, 05:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:

Mal sehen ob jemand Jeb Bush umlegt weil der betreffende sich durch seine Politik bedroht fühlt zynisches Grinsen


Spätestens wenn jemand in Florida auf Jeb Bushs Bruder (Geogre W. Bush) trifft und ihn erschießen, weil er sich bedroht fühlt, wird das Gesetz abschaft.
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#289861) Verfasst am: 28.04.2005, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...dass ich mal mit Nav und Poldi 'ne Tour nach Florida...


Und was ist mit mir?
Du würdest mich da ja glatt übergehen zynisches Grinsen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#289863) Verfasst am: 28.04.2005, 06:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
...dass ich mal mit Nav und Poldi 'ne Tour nach Florida...


Und was ist mit mir?
Du würdest mich da ja glatt übergehen zynisches Grinsen


Kannst Du mit automatischen und sonstigen Handfeuerwaffen überhaupt umgehen?

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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#289884) Verfasst am: 28.04.2005, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

hmm, ami-priester-jagen wär aktuell der einzige grund den ich mir ernsthaft für ne usa-reise vorstellen könnte. bisher hätte ich das abgelehnt, aber der vorschlag ist nicht zu verachten Cool


aber jetzt wollen wir erstmal abwarten wie sich das gesetz auswirkt.
ich hoffe doch die bürger werden ausführlich über das neue gesetz informiert und können dann auch ihren bekannten in den anderen bundesstaaten von ihrer fortschrittlichen gesetzgebung berichten.
vielleicht braucht man al quaida gar nicht mehr, wenn die amis sich selbst effizient genug dezimieren.
kann man irgendwo kugeln spenden für sozial schwache amerikaner?

*mal die rechte an www.bullets-for-the-working-poor.com sichern*
*aktien kauf aus bleibranche*
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#289895) Verfasst am: 28.04.2005, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch nur eine Umsetzung der US-Verfassung ("Jeder Mensch hat das Recht, eine Waffe zu tragen") in letzter Konsequenz.
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joyborg
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#289912) Verfasst am: 28.04.2005, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Glück gibts auch in Zukunft noch sichere Orte in Florida:

New York Post hat folgendes geschrieben:
"You are telling people when they are in the midst of an emotional moment ... you can stand your ground until death happens," Rep. Dan Gelber, a Democrat, said during House debate on the bill earlier this month.

But Republican Rep. Dennis Baxley, the bill's sponsor in the House, said the measure wouldn't result in free-for-all gun battles, in part because of laws that prevent people from carrying guns in many instances, such as into a stadium or a bar.
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Sokrateer
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Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#301202) Verfasst am: 05.06.2005, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
edit: Einschränkung, bewußt totschießen, da wird es problematisch. Nimm mein Fallbeispiel, das ist unumstritten. Festnageln lasse ich mich nur auf konkrete Fälle.

Aber so einen Fall hat es noch nicht gegen, wenn ich dich recht verstehe?

Thao hat folgendes geschrieben:
A hört nicht darauf und nähert sich der Grundstückgrenze. B schießt auf den A, zielt auf dessen Beine und trifft den A ins Herz. A ist sofort tot.

Ein Schuss ins Bein kann sehr leicht tödlich sein. Du brauchst nur die Schlagader treffen und der Getroffene ist akut lebensbedroht und verstirbt mit Sicherheit, falls er nicht schnell professionelle Hilfe bekommt. Wir sind hier nicht im Film, wo Rambo sich mal eben selbst verarztet und ein paar Durchschüsse mit ein wenig Zähnebeissen hinnimmt. Wer auf einen Menschen schießt, muss automatisch damit rechnen, dass dieser Mensch stirbt oder für immer gezeichnet sein wird.

Was anderes ist es, wenn man dem Dieb hinterherläuft und auf den Boden wirft. Das finde ich OK. Wenn der Dieb dabei unglücklich fällt und sich das Genick bricht, dann kann man schon eher mit Pech argumentieren.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#354107) Verfasst am: 05.10.2005, 18:36    Titel: Lizenz zum Töten Antworten mit Zitat

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19831/1.html

Zitat:
Der Kongress von Florida hat ein Gesetz beschlossen, das das Recht auf Anwendung tödlicher Gewalt zur Abwehr einer Bedrohung beinhaltet - Kritiker befürchten Wild-West-Zustände
Möglicherweise wird es in Florida bald ein wenig ungemütlicher werden. Sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat haben ein Gesetz gebilligt, das zum Schutz von Personen und Eigentum den Gebrauch von Gewalt, explizit auch von tödlicher Gewalt, billigt - und zwar überall dort, wo sich jemand bedroht fühlt und einen "vernünftigen Grund" dafür hat, dass für ihn oder eine andere Person die Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher Verletzung droht. Um in Kraft zu treten, muss das Gesetz noch von Gouverneur Jeb Bush unterzeichnet werden.


Zitat:
Der Angegriffene oder auch derjenige, der nur Grund hat, davon auszugehen, dass er oder ein Anderer angegriffen werden könnte oder dass damit die Begehung einer Straftat verhindert wird, darf sich verteidigen und dabei auch straflos den Angreifer töten. Die Polizei darf den Vorfall zwar untersuchen, aber den Täter nur dann festnehmen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Anwendung von Gewalt illegal war. Zudem muss dann die Polizei alle Kosten wie die der Verteidigung oder des Verdienstausfalls übernehmen, wenn der Beschuldigte sich als unschuldig im Sinne des Gesetzes erweisen sollte. Einen Schuldnachweis zu führen, dürfte bei der Formulierung des Gesetzes nicht ganz einfach sein.



Zitat:
Bislang aber hätten sie, wenn sie in der Öffentlichkeit bedroht wurden, zunächst versuchen müssen, der Gefahr zu entgehen, also zu fliehen, bevor sie auf einen Angreifer schießen durften.



Das Gefühl, angegriffen zu werden, ist doch sehr subjektiv. Gilt das Gesetz auch unter Alkoholeinfluss? "Vernünftiger Grund"?
94 Abgeordnete dafür, 20 dagegen.
Charlton Heston wird sich freuen.-_-


Zitat:
Ein bisschen makaber ist das zudem, nachdem in Florida gerade im Fall von Terri Schiavo ausgerechnet für das unbedingte Recht auf Leben gekämpft wurde.


Edit: stelle mir das gerade vor:
Mann wird von Junkie, der Geld rauben will, mit nem Messer bedroht.
Er sieht sein Leben in Gefahr, nimmt seine Pistole raus und erschießt ihn.
Selbstverteidigung.

Gleiche Situation, nur hat der Junkie eine Pistole
Mann sieht sein Leben in Gefahr, nimmt seine Pistole raus, nun sieh Junkie sein Leben in Gefahr, erschießt ihn.
Selbstverteidigung.

Am Kopf kratzen
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#354118) Verfasst am: 05.10.2005, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir schon vor paar Monaten hier diskutiert. Ich hätte den genauen Wortlaut des Gesetzes gerne gesehen.

edit:http://www.myfloridahouse.gov/Sections/Documents/loaddoc.aspx?FileName=_h0249__.doc&DocumentType=Bill&BillNumber=0249&Session=2005


Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 05.10.2005, 19:03, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#354120) Verfasst am: 05.10.2005, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dann such ich nochmal. Suchfunktion hat nichts gefunden.
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Othilic
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Beitrag(#354127) Verfasst am: 05.10.2005, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Surata,

hier der Link:

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=289749
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#354131) Verfasst am: 05.10.2005, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke^^
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Wohnort: München

Beitrag(#354136) Verfasst am: 05.10.2005, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber da hatte ich den Wortlaut nicht. Ich lese es gerade, die Amis spinnen, das Ding ist ellenlang, zig Beweiserleichterungen drin ^^

Ich habe mich jetzt nicht lange damit aufgehalten, die Gesetzestechnik ist natürlich absolut lächerlich, aber von der Rechtsfolge her ist es in Deutschland, wie in dem anderen Thread angeklungen, nicht anders, man bleibt straffrei (unter Vorbehalt, genau kann ich das nur für jeden Einzelfall ermitteln). Aber in Deutschland ist das abstrakt geregelt, es gibt keine gesetzlichen Vermutungen oder ähnlichen Quatsch...
Allerdings unter Vorbehalt, ich habe es nicht lange angesehen und durch diese Vermutung kann es im Einzelfall natürlich zu anderen Ergebnissen kommen. Rechtstaatlich wirken Formulierungen wie "A person is presumed to have" natürlich nicht.

Im Falle des Irrtums hilft einem in Deutschland der sogenannte Erlaubnistatbestandsirrtum.


Zuletzt bearbeitet von Mario Hahna am 05.10.2005, 19:12, insgesamt 3-mal bearbeitet
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