Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#311228) Verfasst am: 03.07.2005, 23:47 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Wir haben von der Arbeitssicherheit nämlich letzte Tage aufgedrückt bekommen, dass die Fenster gefälligst zu schließen sind, wenn wir das Büro verlassen (Einbruchsgefahr). |
Hm... sind für solche Massnahmen - vor allem bei dieser Begründung - nicht ganz andere Behörden zuständig (z. B. Präventionsteams der Polizei) anstatt nun ausgerechnet die Arbeitssicherheit?
Bei uns werden nämlich gerade in den Pausen die Fenster aufgemacht, um die Räumlichkeiten mal "durchlüften" zu können.
_________________ Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#311233) Verfasst am: 04.07.2005, 00:18 Titel: |
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Falameezar hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Diese Konstellation gibt es erst seit dem 1.1.2005. Ich bin Beamter einer kreisangehörigen Gebietskörperschaft, die mich zum Zwecke der Zuweisung an die ARGE an den Landkreis abgeordnet hat. Die Beschäftigten in der ARGE haben zwölf verschiedene Dienstherren bzw. Arbeitgeber. In der Folge der Abordnung bin ich von der Wahl des Personalrats meines Dienstherrn ausgeschlossen, habe aber Wahlrecht zum Personalrat des Landkreises erhalten. Der ist allerdings für die ARGE nicht zuständig. Folge: faktisch keine Personalvertretung. |
Das solltest du m.E. mit einer zuständigen Interessensvertretung od. einem Anwalt besprechen, denn hier scheint mir ein krasser Widerspruch zum grundgesetzlichen Gleichheitsprinzip gegeben zu sein. |
Nein, das hat schon seine Richtigkeit. Den Personalrat meines Dienstherrn darf ich nicht mehr wählen, denn ich bin ja bei meinem Dienstherrn nicht mehr beschäftigt. Den Personalrat des Landkreises darf ich wählen, denn zu dem bin ich ja abgeordnet; der ist aber für mich nicht zuständig, denn die ARGE gehört nicht zur Kreisverwaltung. Und die ARGE selbst hat keinen Personalrat, weil sie ja auch kein (eigenes) Personal hat, sondern ausschließlich "Leiharbeiter" beschäftigt. Ist es auch Wahnsinn, so hat der doch Methode.
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