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Wenn Pädagogen durchdrehen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#382619) Verfasst am: 06.12.2005, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Die Subjektivitaet des einzelnen Lehrkoerpers schlaegt fast ungefiltert durch.


Disziplinarmaßnahmen beschließt die Klassenkonferenz, die nicht nur von einem einzelnen "Lehrkörper" besetzt ist, sondern alle Lehrer der Klasse + Elternvertreter werden gehört. Schwerwiegendere Fälle müssen oder sollen seit diesem Schuljahr in NRW von einer Disziplinarkonferenz entschieden werden, die neutral und immer gleich zusammengesetzt ist, so dass eine gleichmäßige Behandlung der verschiedenen Fälle gewährleistet werden soll.

Hat allerdings den Nachteil, dass im Gegensatz zu Klassenkonferenz die möglicherweise fürsprechenden Lehrer verschiedener Fachbereich fehlen.

Zitat:
Da duerfen ziemlich unbedarfte Lehrer immer noch Gott spielen.


Immerhin kennen die Lehrer die Schüler besser als neutrale Gutachter. Und bei einer Anzahl von ca. 8 Fachlehrern ist auch gewährleistet, dass sich nicht einer mit einer negativen Meinung durchsetzen kann.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#382623) Verfasst am: 06.12.2005, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich überlesen, oder wurde schon erwähnt, welche Maßnahmen dem Eric konkret angedroht worden sind?
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#382631) Verfasst am: 06.12.2005, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schwerwiegendere Fälle müssen oder sollen seit diesem Schuljahr in NRW von einer Disziplinarkonferenz entschieden werden, die neutral und immer gleich zusammengesetzt ist, so dass eine gleichmäßige Behandlung der verschiedenen Fälle gewährleistet werden soll.


Das zeigt doch nur, dasz die bisherigen Verfahrensweisen fuer unzureichend erachtet wurden. Solange aber die Beteiligten nicht methodisch geschult werden, ist das eine m.E. immer noch unzureichende Loesung.

Zudem entstehen die Problemlagen ja viel frueher, als der konkrete Anlasz.

Es ist doch nichts Neues, dasz in der Pubertaet die sexuelle Identitaetsbildung sich unter hormonellem Stress fortsetzt wird und dies gelegentlich zu aehnlichen Situationen fuehrt, wie im Threadanfang geschildert. Das ist kein simpel eliminierbarer Stoerfaktor, sondern Teil der paedagogischen Aufgabe! Solange aber die Lehrerausbildung weiterhin vorwiegend fachwissenschaftlich orientiert ist und die paedagogischen Ausbildungsanteile sich als Fortsetzung von Didaktik verstehen und nicht als lebensorientiert, sind Lehrer fuer derlei nicht qualifiziert worden. Somit wird die Persoenlichkeit des Lehrers und seine Subjektivitaet zu einem sehr entscheidenden Faktor.

Bei dem zitierten Brief ist das ja gut zu beobachten.
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken


Zuletzt bearbeitet von Sermon am 06.12.2005, 23:13, insgesamt einmal bearbeitet
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Rinderwahn
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Anmeldungsdatum: 02.07.2004
Beiträge: 3013

Beitrag(#382634) Verfasst am: 06.12.2005, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

AI = Amnesty International (wäre aus dem Kontext erkennbar) Sehr glücklich
Den Brief hat die Deutschprofessorin geschrieben, die Kinder haben Teile ausgebessert.
Es braucht keinen Dialog zwischen den Eltern; mit Nina und Erik gab es nie ein Problem.

Hier die Stellungnahme von den Buben, geschrieben von Julian. Die ursprünglichen Behauptungen vom 24. Nov bleiben stehen, die Stellungnahme der Jungs sind lt. Schule nicht zu beweisen. Es bleibt bei der Verwarnung und den Konsequenzen beim kleinsten Anlass.

Am Elternabend sagten fast alle Eltern, dass sich ihre Kinder in der Schule wohlfühlen. Es gab lediglich 3 Ausnahmen - die aber völlig andere Ursachen haben. Es wurde jedoch zwanghaft versucht, auch diese den Buben in die Schuhe zu schieben.

In drei Wochen ist Schulschikurs, ich überlege ob Erik überhaupt mitfahren soll - immerhin passiert dort leicht ein "kleiner Anlass"!



Julian hat folgendes geschrieben:
SO HABEN DIE PLAKATE AUSGESEHEN!

(mit „suxx“ wurde nicht irgendein Wort das sich auf irgendeine sexuelle Handlung bezieht (so wie Frau xxxx zu mir gesagt hat) gemeint sonder das es einen „ankotzt“ also auf die Nerven geht!)


Julian hat folgendes geschrieben:
Auf dem Zettel, den ich heute bekommen habe, möchte ich – auch im Namen von Kenny, Erik und Philipp - einige Dinge richtig stellen!!!!

Im Zeichenunterricht wurden wir aufgefordert Karikaturen zu zeichnen und daraus ist dieser Streit entstanden.

Nicht nur ich habe im Zeichenunterricht vor ein paar Wochen Nina als Biber gezeichnet!
Auch Erik hat ein sehr ähnliches Bild gezeichnet! Ich habe nicht gesagt, dass mir nichts Besseres eingefallen sei, sondern wir redeten am Tisch darüber was wir zeichnen könnten, da kamen viele Bemerkungen, dass wir doch Nina als Biber zeichnen könnten! Erik und ich beschlossen es zu malen, da die anderen Schüler schon ein Thema hatten! Das Thema der Zeichenstunde war „Karikaturen“! Ich muss sagen, dass auch ich von 2 Mädchen gemalt worden bin! Man hat mich als kleines Baby im Bärchenschlafanzug dargestellt (mit Elfenohren). Meinen sie, dass mich das nicht deprimiert, wenn ich andauernd als kleines Baby bezeichnet werde????? Dies ist nicht nur auf der Zeichnung vorgekommen, sondern wurde mir so ziemlich jeden Tag gesagt! Am Anfang fand ich es auch lustig, doch dann ging es auch mir auf die Nerven!!!! Nina wurde als Biber bezeichnet und ich als Elf + kleines Kind, Kenny als Banane und Pferdegfries mit Stöznfias!
Über die Biberzeichnung, die ich damals gezeichnet habe, hat sie auch gelacht und auch ich habe über die Zeichnungen gelacht die von mir gehandelt haben! Auch Kenny wurde als lange Banane gemalt!

Auf dem Zettel wird auch gesagt, dass mehrere Zeichnungen angefertigt worden sind! Hier muss ich sagen, dass nicht nur ich gemalt habe! Auch Philipp hat eines gemacht! Auf diesen Zeichnungen befand sich nur ein durchgestrichener Biberkopf. Ich habe auch einmal „Biba suxx“ hinaufgeschrieben und auf keinen Fall „FUCK NINA“! Ich habe nicht einmal an so etwas gedacht!!! Nicht einmal im Gedanken!!! Auf dem Zettel im Gang stand „Biba suxx“ oben und ein durchgestrichener Biberkopf war aufgezeichnet!

Ich habe nur vor ein paar Wochen zu Nina das Wort Schlampe gesagt, worauf ich mich oft bei ihr entschuldigt habe!!!! Dann waren Nina und ich wieder Freunde und haben uns sehr gut verstanden! Bis sie mir ein Geheimnis erzählen wollte, worauf ich ihr aus dem Weg ging, weil ich gerade was anderes vor gehabt habe! Als ich später zurück ins Klassenzimmer kam stand Nina bei der Türe. Sie streckte mir ihren Mittelfinger her und sagte: „Jutschi du klans, schirchs Orschloch!“ Ich verstand nicht ganz warum sie das tat, da wir uns ja gut verstanden hatten! Nun wurde ich wütend, weil auch ich nicht alles auf mir sitzen lasse! Ich sagte aber weder Hure noch Schlampe noch Bitch zu ihr!!!!! Nur das Wort Biber und Biber Suxx!

Die so genannte e-m@il Adresse wurde nicht nur von mir ausgedacht, sondern auch von Kenny!

Auf die Tafel habe ich nur einen durchgestrichenen Biber gezeichnet!

Die Zeichnungen, die von uns aufgehängt wurden (1 Gang + 1 Klasse) machten Philipp und ich! Mit Beratung von anderen Schülern! Ich weiß nicht mehr wer es war!
Diese wurden aber nur aufgehängt weil ich von Anna usw. gehört habe, dass mich Nina und auch Anna vor meinen besten Freunden im Internet schlecht machen! So etwas finde ich gemein!! Mich vor Freunden schlecht machen, die sie selbst nicht kennen!! Dies ärgerte mich so sehr, dass wir beschlossen Zettel aufzuhängen!!!!

Ich hatte heute (25.11.05) Schnuppertag in der HTL Vöcklabruck! In der Mittagspause traf ich zufällig Simon auf dem Weg zum Bus! Er gab mir den Zettel, worauf ich sofort die falschen Sachen anstrich und zu dem für mich verantwortlichen HTL Professor ging und fragte, ob ich kurz ins BRG gehen könnte, da ich etwas Wichtiges zu besprechen hatte!
Ich finde es auch blöd, dass über so etwas geredet wird, wenn ich nicht anwesend bin!
Es ist logisch, dass fast alles auf mich(Julian) geschoben wurde!!!
Ich, Alexander B., mein Cousin und ein Freund gingen zu Frau Professor xxxxx.
Ich erzählte ihr die Sachen was am Zettel nicht stimmten. Doch sie glaubte mir nicht!
Ich hatte den Eindruck, dass sie mir nicht einmal richtig zuhören wollte!
Denn das was sie bereits gehört hatte reichte ihr! Mir würde sie ja nicht glauben, da die Mädchen schon einmal von Haus aus mehr Glaubwürdigkeit gegenüber Lehrern besitzen und ich für sie ja sowieso nur ein böser kleiner Junge bin!
Es ging in diesem Gespräch auch um Andrés Federschachtel, wo sie wieder erwähnte, dass so etwas kein Lausbubenstreich war! Sie erwähnte auch so etwas in der Art, dass ihr das egal sei was meine Eltern bzw. mein Vater sagte! Ich finde, dass wir unsere eigene Jugend haben! Die Jugend von heute ist anders! Sie kann nicht so laufen wie sie es sich vorstellt! Die Menschen werden sich immer und immer wieder verändern! Heute ist nicht vor 40 Jahren! Es gibt viel schlimmere Klassen, wo wirklich ernste Sachen vor sich gehen!

Und ich finde was mein Vater und Hans Jakobs Vater gesagt haben bei diesem Elternabend wegen André war das einzig Richtige! Dies bekam ich auch von vielen Mitschülern bestätigt! Auch hier ist es wieder ein Streit zwischen Jugendlichen! Wir müssen uns unsere Konflikte selbst ausmachen und nicht durch Lehrer und Direktoren und mit Strafen wie Schulverweisung und Versetzung in ein andere Klassen! Dies ist wirklich kein Grund für solche Sachen! Es wird immer wieder Konflikte geben! Und diese werden sich auch immer wieder regeln! Ich hatte schon einmal Streit mit Nina! Und wir haben ihn alleine gelöst! So geht es meist am Besten! Nicht durch Schulverweisungen etc. etc.
Somit zerstört man nur das Leben eines oder mehreren Schüler(n)!

Dies hat auch nichts mit schlechter Erziehung zu tun! Sondern es ist einfach ein Streit zwischen Jugendlichen!

Ich muss selber sagen, dass mir der Streit mit Nina nicht gefallen hat! Und ich will auch wieder normal weiterleben können, ohne dass es solche entsetzlichen Folgen gibt!
Ich habe mich bei Nina entschuldigt und wir sind wieder Freunde!
Nicht nur ich habe Schuld an dem Streit!
Zu einem Streit gehören immer mindestens zwei Personen!
Nina hat auch Frau xxxxxx angerufen, dass der Streit behoben ist und sie bitte nichts mehr unternehmen soll, doch Frau xxxxxx ließ sich nicht davon abbringen (wörtlich: sie darf keinen Rückzieher machen, dagegen gehört etwas unternommen).

Von den Lehrern usw. würde ich mir auch wünschen, dass nicht nur immer ich als Hauptschuldiger beschuldigt werde! Ich und auch andere Mitschüler haben das nicht ohne Grund gemacht!!!!!!

Wir würden uns freuen, wenn Sie noch einmal genau darüber nachdenken und darüber reden würden!!


Also, hier kann ich nichts Abnormes erkennen.
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Rinderwahn
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Beiträge: 3013

Beitrag(#382636) Verfasst am: 06.12.2005, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Habe ich überlesen, oder wurde schon erwähnt, welche Maßnahmen dem Eric konkret angedroht worden sind?


http://www.bmbwk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug_teil2.xml#47

Konsequenzen der letzte Absatz von hier Die dort angeführte Konferenz wurde einen Tag vorverlegt, natürlich ohne Vorankündigung und ohne präsentiertes Resultat. Letzter Stand ist eben das Schreiben der Lehrerinnen.

Für alle, außer den Lehrern und dem Direktor, sind Phillip und Erik an dieser Sache NICHT beteiligt. Bei der Elternversammlung wurden die Professorinnen vom Direktor nicht zu Wort gelassen, natürlich, um diese Sache zu verlächerlichen.
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Heike J
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Beitrag(#382637) Verfasst am: 06.12.2005, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Üblicherweise sollte bei solchen Konflikten erstmal versucht werden, zwischen den Schülern zu vermitteln. Dass sich die Lehrer ganz raushalten, geht nicht an, wenn ein Schüler verzweifelt die Lehrer um Hilfe bittet.

Dass es hier gleich zur Disziplinarkonferenz gekommen ist, scheint auch an früheren Vorfällen zu liegen?
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#382638) Verfasst am: 06.12.2005, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Rinderwahn hat folgendes geschrieben:
m Zeichenunterricht wurden wir aufgefordert Karikaturen zu zeichnen und daraus ist dieser Streit entstanden.


War es fuer die Lehrkraft wirklich gar nicht vorhersehbar, dasz bei einer so freien Aufgabenstellung es zur Karikaturen ueber Mitschueler kommen wuerde und damit potentiell zu Konfliktlagen?
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#382639) Verfasst am: 06.12.2005, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Dass es hier gleich zur Disziplinarkonferenz gekommen ist, scheint auch an früheren Vorfällen zu liegen?


Die Rede war von einer Elternversammlung der Klasse, nicht von einer Disziplinarkonferenz. Frage
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#382641) Verfasst am: 06.12.2005, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Dass es hier gleich zur Disziplinarkonferenz gekommen ist, scheint auch an früheren Vorfällen zu liegen?


Die Rede war von einer Elternversammlung der Klasse, nicht von einer Disziplinarkonferenz. Frage


Eine Klassenkonferenz, in der disziplinarische Maßnahmen beschlossen werden, ist keine Elternversammlung.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#382642) Verfasst am: 06.12.2005, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Rinderwahn hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Habe ich überlesen, oder wurde schon erwähnt, welche Maßnahmen dem Eric konkret angedroht worden sind?


http://www.bmbwk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug_teil2.xml#47

Konsequenzen der letzte Absatz von hier Die dort angeführte Konferen wurde einen Tag vorverlegt.

Für alle, außer den Lehrern und dem Direktor, sind Phillip und Erik an dieser Sache NICHT beteiligt. Bei der Elternversammlung wurden die Professorinnen vom Direktor nicht zu Wort gelassen.


Aha, danke. Der von den Lehrern angeführte § 49 handelt vom Ausschluß von der Schule, es wurde also mit Schulverweis gedroht.
OK, das ist schlimm.

Hm, der §49 schreibt über die Vorraussetzungen für einen Ausschluß von der Schule:
Zitat:
1) Wenn ein Schüler seine Pflichten (§ 43) in schwer wiegender Weise verletzt und die Anwendung von Erziehungsmitteln gemäß § 47 oder von Maßnahmen gemäß der Hausordnung erfolglos bleibt oder wenn das Verhalten eines Schülers eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt, ist der Schüler von der Schule auszuschließen. An allgemein bildenden Pflichtschulen ist ein Ausschluss nur zulässig, wenn das Verhalten des Schülers eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt und die Erfüllung der Schulpflicht gesichert ist.


Es handelt sich wohl um "eine Gefährdung hinsichtlich der Sittlichkeit". Am Kopf kratzen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#382643) Verfasst am: 06.12.2005, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zuerst fand nach dem Brief ein Eltern-Schüler-Lehrer-Abend statt, wo bereits über (andere?) Probleme geredet wurde und den Schüler ins Gewissen geredet wurde von den Eltern.

Am Tag danach ging das Mädchen erst zu den Lehrern und bat um Hilfe und berichtete von den Zeichnungen.

Dann wurde eine Klassenkonferenz anberaumt.

Vor der Klassenkonferenz fand noch eine Elternversammlung statt.

Hier lagen offenbar außer dieser Zeichnungsgeschichte mit dem Mädchen noch weitere die Klasse betreffende Probleme vor.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#382648) Verfasst am: 06.12.2005, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Der von den Lehrern angeführte § 49 handelt vom Ausschluß von der Schule, es wurde also mit Schulverweis gedroht.
OK, das ist schlimm.


Das waere voellig ueberzogen. Man zieht nicht am Anfang aus geringem Anlasz die ultimative Karte. Man kann auch nicht aufgrund von Geringfuegigkeiten einen Schulverweis erteilen. Entweder wird hier von "Rinderwahn" uns etwas verschwiegen, oder die dortige Schulleitung braucht dringend selbst eine Ermahnung!
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#382655) Verfasst am: 06.12.2005, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Der von den Lehrern angeführte § 49 handelt vom Ausschluß von der Schule, es wurde also mit Schulverweis gedroht.
OK, das ist schlimm.


Das waere voellig ueberzogen. Man zieht nicht am Anfang aus geringem Anlasz die ultimative Karte. Man kann auch nicht aufgrund von Geringfuegigkeiten einen Schulverweis erteilen. Entweder wird hier von "Rinderwahn" uns etwas verschwiegen, oder die dortige Schulleitung braucht dringend selbst eine Ermahnung!


In dem Brief wird allgemein auf die Paragraphen 47-49 verwiesen. Das sind alle Paragraphen, die sich mit den verschiedenen Disziplinarmöglichkeiten überhaupt befassen. Wie kommt ihr auf ausschließlich § 49?
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#382656) Verfasst am: 06.12.2005, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Die Zahl der Faelle, wo Schuelerkonflikte zu schulinternen Masznahmen fuehren bzw. gar auszerschulisch der Rechtsweg beschritten wird, nimmt zu. Ob dies nur an der angestiegenen Anzahl bzw. der Massivitaet der Konflikte liegt, oder auch an einer gestiegenen Bereitschaft, die Angelegenheit ganz offiziell behandeln zu lassen, ist umstritten. (Zu meiner Schulzeit gab es auch bereits deftige Schuelerpruegeleien, die seinerzeit aber noch nicht medial thematisiert wurden.)

Wenn ich es mir recht überlege, dann gab es dergleichen auch zu meiner Schulzeit, und da wurde von den Lehrern konsequent weggeschaut.

Sermon hat folgendes geschrieben:
- Schulinterne disziplinaere Masznahmen. Dagegen bleibt den Betroffenen ("Taetern") der verwaltungsrechtliche Streitweg. Bei dem geht es wesentlich um Formalismen. Die Verwaltungsgerichte legen den gesetzlich zugebilligten Ermessensspielraum der Schulen groszzuegig aus.

Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#382658) Verfasst am: 06.12.2005, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Off-Topic: hab gerade erleichtert festgestellt, daß der entsprechende Pararaph im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ohne den Begriff Sittlichkeit auskommt.
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Wohnort: Nordschland

Beitrag(#382661) Verfasst am: 06.12.2005, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
In dem Brief wird allgemein auf die Paragraphen 47-49 verwiesen. Das sind alle Paragraphen, die sich mit den verschiedenen Disziplinarmöglichkeiten überhaupt befassen. Wie kommt ihr auf ausschließlich § 49?


Du hast Recht, §48 ist auch nicht ohne...
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panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#382663) Verfasst am: 06.12.2005, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?


Die gehen von der Ruege, ueber den Tadel - das ist alles noch individuale Lehrerkompetenz -, zur Verwarnung - dazu braucht es schon einen Konferenzbeschlusz -, bis hin zum Schulverweis. Das ist als Steigerungssystem gedacht, im Hinblick auf die Schwere des Deliktes und/oder den Wiederholungsfall bzw. die erneute Auffaelligkeit in anderer Sache. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zum Strafrecht. Ein voellig anderes Delikt ist dort kein Wiederholungsfall. In der Schule hingegen sammelt man quasi nur "Punkte" wie in Flensburg. Im Strafrecht entscheidet das Gericht ueber das Strafmasz, ist aber mit der Ermittlungsinstanz nicht identisch. In der Schule ist das Disziplinargremium Erstrichter anhand der Ermittlungen der Lehrerkollegen.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#382668) Verfasst am: 07.12.2005, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?


Die gehen von der Ruege, ueber den Tadel - das ist alles noch individuale Lehrerkompetenz -, zur Verwarnung - dazu braucht es schon einen Konferenzbeschlusz -, bis hin zum Schulverweis.


Die höchste Stufe - dazu bedarf es wohl der Schulkonferenz oder Lehrerkonferenz - ist der Ausschluss von allen öffentlichen Schulen des Bundeslandes.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#382670) Verfasst am: 07.12.2005, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?


Die gehen von der Ruege, ueber den Tadel - das ist alles noch individuale Lehrerkompetenz -, zur Verwarnung - dazu braucht es schon einen Konferenzbeschlusz -, bis hin zum Schulverweis.


Die höchste Stufe - dazu bedarf es wohl der Schulkonferenz oder Lehrerkonferenz - ist der Ausschluss von allen öffentlichen Schulen des Bundeslandes.



Geschockt Ist das in NRW so? Das übersteigt doch die Kompetenz einer Schule. Dafür braucht man nach meinem Empfinden ein Gerichtsurteil oder mindestens einen Beschluß des Kultusministers.
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Beitrag(#382672) Verfasst am: 07.12.2005, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?


Die gehen von der Ruege, ueber den Tadel - das ist alles noch individuale Lehrerkompetenz -, zur Verwarnung - dazu braucht es schon einen Konferenzbeschlusz -, bis hin zum Schulverweis.


Die höchste Stufe - dazu bedarf es wohl der Schulkonferenz oder Lehrerkonferenz - ist der Ausschluss von allen öffentlichen Schulen des Bundeslandes.



Geschockt Ist das in NRW so? Das übersteigt doch die Kompetenz einer Schule. Dafür braucht man nach meinem Empfinden ein Gerichtsurteil oder mindestens einen Beschluß des Kultusministers.


Habe ich in der letzten Schulpflegschaftssitzung so gehört.
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panta rhei



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Beitrag(#382673) Verfasst am: 07.12.2005, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ein gebrochenes Nasenbein eines Mitschuelers erbrachte hier einem Schueler 2004 eine Verwarnung. Das unerlaubte Einschmuggeln von Alkohol erbrachte ihm dann 2005 den Schulverweis. Die Sanktion auf die im Thread incriminierte sexistische Karikatur muesste m.E. unter diesem Level liegen. Allerdings existiert keine fuer die Schule vorgegebene "Vergleichstabelle" - auch das ist ein Manko. Mir kommt die im Thread kolportierte Reaktion der Schule jedenfalls wenig professionell vor und die pauschale Drohung mit saemtlichem Sanktionsrepertoire ziemlich inadequat.
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Heike J
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Beitrag(#382676) Verfasst am: 07.12.2005, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?


Die gehen von der Ruege, ueber den Tadel - das ist alles noch individuale Lehrerkompetenz -, zur Verwarnung - dazu braucht es schon einen Konferenzbeschlusz -, bis hin zum Schulverweis.


Die höchste Stufe - dazu bedarf es wohl der Schulkonferenz oder Lehrerkonferenz - ist der Ausschluss von allen öffentlichen Schulen des Bundeslandes.



Geschockt Ist das in NRW so? Das übersteigt doch die Kompetenz einer Schule. Dafür braucht man nach meinem Empfinden ein Gerichtsurteil oder mindestens einen Beschluß des Kultusministers.


Habe ich in der letzten Schulpflegschaftssitzung so gehört.


Habe gerade noch mal nachgelesen im Gesetz: Die Schule spricht den Verweis aus. Es bedarf aber der Bestätigung des Ministeriums.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#382678) Verfasst am: 07.12.2005, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?


Die gehen von der Ruege, ueber den Tadel - das ist alles noch individuale Lehrerkompetenz -, zur Verwarnung - dazu braucht es schon einen Konferenzbeschlusz -, bis hin zum Schulverweis.


Die höchste Stufe - dazu bedarf es wohl der Schulkonferenz oder Lehrerkonferenz - ist der Ausschluss von allen öffentlichen Schulen des Bundeslandes.



Geschockt Ist das in NRW so? Das übersteigt doch die Kompetenz einer Schule. Dafür braucht man nach meinem Empfinden ein Gerichtsurteil oder mindestens einen Beschluß des Kultusministers.


Habe ich in der letzten Schulpflegschaftssitzung so gehört.


Du hast wohl richtig gehört Geschockt :

Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen hat folgendes geschrieben:

3) Ordnungsmaßnahmen sind

der schriftliche Verweis,
die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
die Androhung der Entlassung von der Schule,
die Entlassung von der Schule,
die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
http://www.bildungsportal.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53

Die Schulverwiesenen müssen dann nach Schleswig-Holstein auswandern.
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Wygotsky
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Beitrag(#382681) Verfasst am: 07.12.2005, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?


Die gehen von der Ruege, ueber den Tadel - das ist alles noch individuale Lehrerkompetenz -, zur Verwarnung - dazu braucht es schon einen Konferenzbeschlusz -, bis hin zum Schulverweis. Das ist als Steigerungssystem gedacht, im Hinblick auf die Schwere des Deliktes und/oder den Wiederholungsfall bzw. die erneute Auffaelligkeit in anderer Sache. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zum Strafrecht. Ein voellig anderes Delikt ist dort kein Wiederholungsfall. In der Schule hingegen sammelt man quasi nur "Punkte" wie in Flensburg. Im Strafrecht entscheidet das Gericht ueber das Strafmasz, ist aber mit der Ermittlungsinstanz nicht identisch. In der Schule ist das Disziplinargremium Erstrichter anhand der Ermittlungen der Lehrerkollegen.

Das System kenne ich aus meiner eigenen Schulzeit an einem katholischen Jugengymnasium. Ich finde das völlig weltfremd. In der 5. Klasse hat man uns damit noch Angst machen können. Schon ab der 6. haben wir unseren Lehrern im Falle einer Rüge vorgeschlagen, doch gleich noch einen Tadel hinterherzuschieben. Disziplinarische Maßnahmen... das ich nicht lache. Institutionalisierte Hilflosigkeit ist das. Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, dass bis zum Schulverweis gar nichts passieren darf. Kein Wunder, dass die Lehrer lieber wegschauen als sich zur Witzfigur zu machen.
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annox
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Beitrag(#382686) Verfasst am: 07.12.2005, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Die Schulverwiesenen müssen dann nach Schleswig-Holstein auswandern.

Das ist dann wohl die Höchststrafe - mitten in die breit geöffneten Arme der Mafia. zwinkern
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Beitrag(#382721) Verfasst am: 07.12.2005, 02:33    Titel: Re: Wenn Pädagogen durchdrehen Antworten mit Zitat

Rinderwahn hat folgendes geschrieben:
Die Schule ist nicht bereit die Anschuldigung zurückzuziehen, sondern sie behauptet, man können die Wahrheit nicht mehr feststellen.


Vor allen Dingen hat mich der Satz gereizt: Gilt also dort, daß ein Angeklagter solange schuldig ist, bis das Gegenteil zweifelsfrei bewiesen werden kann? Auch, nachdem die "in ihrer Würde Herabgesetzte" selbst nicht nachvollziehen kann, was das soll.
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Shadaik
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Beitrag(#382740) Verfasst am: 07.12.2005, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Was sind denn schulinterne disziplinäre Maßnahmen?


Die gehen von der Ruege, ueber den Tadel - das ist alles noch individuale Lehrerkompetenz -, zur Verwarnung - dazu braucht es schon einen Konferenzbeschlusz -, bis hin zum Schulverweis.


Die höchste Stufe - dazu bedarf es wohl der Schulkonferenz oder Lehrerkonferenz - ist der Ausschluss von allen öffentlichen Schulen des Bundeslandes.

Das ist möglich? Geschockt
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Konstrukt
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Beitrag(#382767) Verfasst am: 07.12.2005, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das alles unglaublich. Für mich ist das, wenn auch Mobbing, trotzdem eher eine Lapalie. Gruppendynamik (und dieser ist Eric wohl offensichtlich erlegen) erlernt man v.a. in der Schule. Fast jeder wird dort irgendwann einmal gemobbt. Meistens lernt der Betroffene sich dagegen zu wehren. Hier sollte der/die LehrerIn unterstützen und helfen. Genau dort liegt dann m.E. auch das Versagen der zuständigen Pädagogen. Wenn hier ein offenes und klärendes Gespräch nicht möglich ist, liegt das ebenfalls an der Inkompetenz der Pädagogen. Dabei bleibe ich. In diesem Fall mit Schulverweis zu drohen halte ich für mit Kanonen auf Spatzen schiessen. DIeses dann auch noch in einem derartigen Stil zu verfassen (das Schreiben der Schule) - na Bravo. Der oder die Schreiberin sollte vielleicht selbst nochmal die Schulbank drücken.
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Rinderwahn
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Beitrag(#382779) Verfasst am: 07.12.2005, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Üblicherweise sollte bei solchen Konflikten erstmal versucht werden, zwischen den Schülern zu vermitteln. Dass sich die Lehrer ganz raushalten, geht nicht an, wenn ein Schüler verzweifelt die Lehrer um Hilfe bittet.

Dass es hier gleich zur Disziplinarkonferenz gekommen ist, scheint auch an früheren Vorfällen zu liegen?

Ja, es liegt auch an einem früheren schwerwiegenden Fall.

Am Vortag des Anklagebriefes war eine Elternversammlung wegen Mobbing und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung: Mehrere Schüler spielten im Schulgang mit einer Federschachtel Fussball, dabei ging ein Zirkel zu Bruch - Schaden: € 6,50,--. Sonst gab es nichts, was auch schwer möglich wäre, zumal das Schuljahr erst begonnen hatte. Purer Aktionismus und mein bekenntnisloser Sohn (einziger in der Klasse) ist automatisch dabei - mit diesem Übel müssen wir schon seit er an dieser Schule ist kämpfen, zumal die Lehrerin tief katholisch ist und diese Religiosität ständig (besonders) in den Deutschunterricht einbaut. Erst letzthin meinte sie, dass nur der Katholengott "gut und böse" definiert, alle anderen Religionen seien lediglich Kopien.

Hier kann ich euch aber noch einen Vorfall erzählen, der sich in dieser Schule auch zugetragen hat. Mir sind Eltern und das betroffene Kind bekannt.

Ein Schüler beschuldigte den Mitschüler "Christoph", ihm Magic-Karten aus der Schultasche gestohlen zu haben. Als Christoph das bestritt, setzte ihm der Bestohlene ein Messer an die Kehle mit den Worten: "Wenn du mir Karten nicht zurückgibst, steche ich dich ab oder schmeiße dich vor den Zug!" Die Mutter meldete diesen bezeugten Vorfall derselben Schulleitung, die jedoch die Sache unter den Tisch kehrte. Erst gestern sprach ich mit der Mutter, die mir unbedingt davon abriet, unsere Sache auf sich beruhen zu lassen. Sie würde nie wieder schweigen. Christoph ist nicht mehr an der Schule und an dem Tag des angeblichen Diebstahls war er laut Klassenbuch gar nicht anwesend.

Erkennt ihr hier den Motivationsunterschied? Das Schreckliche wird vertuscht, die Kleinigkeit aufgebauscht, um beim Ersteren abzulenken und beim Zweiten die moralische Entrüstung hochzuspielen.
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Heike J
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Beitrag(#382807) Verfasst am: 07.12.2005, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Rinderwahn hat folgendes geschrieben:

Am Vortag des Anklagebriefes war eine Elternversammlung wegen Mobbing und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung: Mehrere Schüler spielten im Schulgang mit einer Federschachtel Fussball, dabei ging ein Zirkel zu Bruch - Schaden: € 6,50,--. Sonst gab es nichts, was auch schwer möglich wäre, zumal das Schuljahr erst begonnen hatte.


Mobbing lässt sich kaum in Euro angeben.. und geht auch über einen längeren Zeitraum.

Zitat:
Für mich ist das, wenn auch Mobbing, trotzdem eher eine Lapalie.


Entweder ist es Mobbing oder eine Lapalie. Beides zugleich geht nicht...

Zitat:
Gruppendynamik (und dieser ist Eric wohl offensichtlich erlegen) erlernt man v.a. in der Schule.


Das widerspricht sich: Entweder steht fest, dass er nichts gemacht hat (wie du anfangs sagtest), oder er hat gruppendynamisch mitgemacht. Schulterzucken
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