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Schulgesetzänderung
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#75148) Verfasst am: 14.01.2004, 13:49    Titel: Schulgesetzänderung Antworten mit Zitat

... in Sachsen von CDU geplant.

Zitat:
Die CDU-Landtagsfraktion will die Wertevermittlung an Sachsens Schulen auf der Basis christlicher Traditionen festschreiben. Der morgigen Landtagssitzung liegt ein Änderungsantrag zur Schulgesetz-Novelle vor, der den Erziehungs- und Bildungsauftrag „insbesondere anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis“ definiert. PDS, SPD und der juristische Dienst des Landtages haben verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der am Freitag im Schulausschuss beschlossen wurde, stelle einen extremen Eingriff in die Schulen, eine unzulässige Einengung und eine einseitige Orientierung dar, sagte PDS-Bildungspolitiker André Hahn. Die Zusammenführung von Staat, Kirche und Schule könne vor der Verfassung keinen Bestand haben, so Porsch. Die Fraktion erwäge nun eine Klage.


Lausitzer Rundschau


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 29.01.2004, 14:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#75151) Verfasst am: 14.01.2004, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gesetz soll noch diese Woche verabschiedet werden.
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Nav
Gast






Beitrag(#75163) Verfasst am: 14.01.2004, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Q.e.d. Teufel
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Alzi
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
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Wohnort: Oberfranken

Beitrag(#75299) Verfasst am: 14.01.2004, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Anknüpfend an die christliche Folter-, Brenn- und Kreuzzugtradition. Geschockt
(Letzte Hexe brannte vor ca. 220 Jahren)
Anknüpfend an die christliche Bigotterie*, Intoleranz und Lustfeindlichkeit.

Warum nicht: anknüpfend an die Tradition des deutschen Nationalsozialismus?



*kommt von den scheinheiligen Pfaffen: "bey Gott, bey Gott ..."
_________________
Wer heilt hat recht!
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
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Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#77887) Verfasst am: 19.01.2004, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Geschichte lehrt uns, wo immer Staat und Ideologie (als Synonym zu "Religion" zu verstehen) sich verquickten, das Leben in seiner Qualität zurückging. Vielleicht deswegen, weil dadurch alles Menschenrechtliche, was da eventuell gestanden hat, aufgrund der zunächst mal nur auf dem Papier stehenden Aussage mit der "Existenz Gottes" und "des Menschen Verantwortung vor ihm", ebenfalls zu etwas Farcehaftem wurde. Während durch die von den (in diesem Falle) Konservativen vorgebrachte angebliche "Verbindlichkeit" dieser Aussage auch die Grausamkeit gegen Abweichung legitimiert war.

Wenn z.B. eine Verfassung als oberstes Erziehungsziel die "Ehrfurcht vor Gott" angibt, dann heißt das auch, daß Menschen, die eben dazu nicht erzogen werden wollen, mit gewisser Gewalt dahin gebracht werden dürfen.
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#79038) Verfasst am: 21.01.2004, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Schulen in Sachsen müssen künftig in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis anknüpfen. So heißt es in einer Schulgesetznovelle, die am 15. Januar im Dresdner Landtag auf Antrag der CDU gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde. SPD und PDS meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an; die SED-Fortsetzungspartei will deshalb vor Gericht ziehen.

http://www.kath.net/detail.php?id=6851
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
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Beitrag(#79052) Verfasst am: 21.01.2004, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Gesetzestext wird die Schule verpflichtet, den Schülern "anknüpfend an die christliche Tradition



Gummiparagraph: Welche der zahlreichen christlichen Traditionen? Und was heißt anknüpfen? Anknüpfen ist jedenfalls was anderes als fortsetzen Cool


Zitat:
im europäischen Kulturkreis Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung"

die von mir hervorgehobenen "Werte" sind äußerst unchristlich, zumindest in den meisten "christlichen Traditionen"....
Insgesamt sind die Werte an sich sind ja gar nicht so verkehrt, solange man nicht auf kirchliche Auslegung dieser Werte besteht - und das gibt der Gesetzestext ja nicht her.
Ich frag mich, was die Kirchen oder die CDU sich überhaupt von dieser Gesetzesänderung versprechen?
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#79053) Verfasst am: 21.01.2004, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Ich frag mich, was die Kirchen oder die CDU sich überhaupt von dieser Gesetzesänderung versprechen?


Die Kirchen versprechen sich eine Stärkung ihrer Position in der Gesellschaft. Auch wenn es um die Abschöpfung von Fördergeldern geht. Wenn in der Schule an christlichen Werte angeknüpft werden soll, muss jemand da sein - und finanziert werden! -, der sich um diese Werte kümmert...
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#80891) Verfasst am: 25.01.2004, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

In Sachsen wurde gerade der christliche Bildungsauftrag im Schulgesetz verankert. Die schon immer mit Vehemenz geführte Diskussion um die Neutralität der Schulen erhält dadurch neue Wallungen.

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/16578/1.html
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#80907) Verfasst am: 25.01.2004, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
In Sachsen wurde gerade der christliche Bildungsauftrag im Schulgesetz verankert. Die schon immer mit Vehemenz geführte Diskussion um die Neutralität der Schulen erhält dadurch neue Wallungen.

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/16578/1.html


Mal wieder ein Beispiel dafür dass die Kirche in Deutschland fast ausgestorben sit und versucht isch an jedem Strohhalm festzuhalten. In den neuen Bundesländern ist für die ja eh alles verloren.
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Zebra
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Beitrag(#81992) Verfasst am: 27.01.2004, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
In den neuen Bundesländern ist für die ja eh alles verloren.


Hat man ja am Konkordat mit Brandenburg sehen können... Mit den Augen rollen
Aber in unser Schulgesetz haben sie tatsächlich noch nicht reinpfuschen können... wenigstens etwas.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#82018) Verfasst am: 27.01.2004, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
In den neuen Bundesländern ist für die ja eh alles verloren.


Hat man ja am Konkordat mit Brandenburg sehen können... Mit den Augen rollen
Aber in unser Schulgesetz haben sie tatsächlich noch nicht reinpfuschen können... wenigstens etwas.


Und was ist mit dem Religionsunterricht, für den das Schulgesetz geändert wurde?
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Zebra
Gast






Beitrag(#82288) Verfasst am: 27.01.2004, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und was ist mit dem Religionsunterricht, für den das Schulgesetz geändert wurde?


Wohl kaum. Es wird sich auch nichts ändern, denn was die KK sich da hat zivilrechtlich zusichern lassen, steht ihr gegenwärtig sowieso zu.

§9 (2) BrgSchulG hat folgendes geschrieben:
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben das Recht, Schülerinnen und Schüler in den Räumen der Schule nach ihrem Bekenntnis zu unterrichten (Religionsunterricht). [...]


§ 9 (3) BrgSchulG hat folgendes geschrieben:
[...]Der Religionsunterricht soll in die regelmäßige Unterrichtszeit integriert werden. [...]
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#82291) Verfasst am: 27.01.2004, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
In den neuen Bundesländern ist für die ja eh alles verloren.


Hat man ja am Konkordat mit Brandenburg sehen können... Mit den Augen rollen
Aber in unser Schulgesetz haben sie tatsächlich noch nicht reinpfuschen können... wenigstens etwas.


Ja aber wenn die Jugend nicht mehr an Gott glaubt, dann ist der Osten für die Kirchen ja verloren.
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#82316) Verfasst am: 27.01.2004, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und was ist mit dem Religionsunterricht, für den das Schulgesetz geändert wurde?


Wohl kaum. Es wird sich auch nichts ändern, denn was die KK sich da hat zivilrechtlich zusichern lassen, steht ihr gegenwärtig sowieso zu.

§9 (2) BrgSchulG hat folgendes geschrieben:
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben das Recht, Schülerinnen und Schüler in den Räumen der Schule nach ihrem Bekenntnis zu unterrichten (Religionsunterricht). [...]


§ 9 (3) BrgSchulG hat folgendes geschrieben:
[...]Der Religionsunterricht soll in die regelmäßige Unterrichtszeit integriert werden. [...]


Das sind ja die Bestimmungen des brandenburgischen Schulgesetzes aus 2002.

Aufgrund der LER-Klage wurde ja gerade das Schulgesetz von 1996 geändert.
Diese Veränderung wurde im Vergleich vor dem BVerfG so vorgesehen.

Vergleich hat folgendes geschrieben:
§ 2
(1) Die Landesregierung wird in den Landtag Brandenburg den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes einbringen, der folgenden Inhalt haben wird:

1. Der Religionsunterricht wird in der Regel in Lerngruppen mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 12 Schülerinnen und Schülern durchgeführt.

2. Der Religionsunterricht soll in die regelmäßige Unterrichtszeit integriert werden. Durch die zeitliche Gestaltung soll nicht ausgeschlossen werden, dass Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht in dem Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde besuchen, zusätzlich am Religionsunterricht teilnehmen können.

3. Lehrkräften des Landes Brandenburg, die neben dem staatlichen Unterricht im Auftrag von Kirchen oder Religionsgemeinschaften Religionsunterricht erteilen, wird die Erteilung dieses Unterrichts mit bis zu acht Unterrichtsstunden je Woche auf die Pflichtstundenzahl angerechnet, sofern die Mindestgruppengröße von 12 Schülerinnen und Schülern erreicht wird; bei einer Teilzeitbeschäftigung erfolgt
die Anrechnung in entsprechend gekürztem Umfang. Den genannten Lehrkräften wird die Teilnahme an Veranstaltungen ihrer Kirche oder Religionsgemeinschaft zur religionspädagogischen Fort- und Weiterbildung unter den für Fort- und Weiterbildung üblichen Bedingungen ermöglicht.

4. Personen, die im Auftrag von Kirchen oder Religionsgemeinschaften Religionsunterricht erteilen, können auch dann an den Beratungen der schulischen Mitwirkungsgremien teilnehmen, wenn sie nicht in einem Dienstverhältnis zum Land Brandenburg stehen.

5. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht werden von denjenigen, die diesen Unterricht erteilen, entsprechend den Grundsätzen der Leistungsbewertung nach § 57 des Brandenburgischen Schulgesetzes bewertet, sofern die Kirchen oder Religionsgemeinschaften dies wollen. Die Note wird auf Antrag der Eltern der Schülerin und des Schülers in das staatliche Zeugnis (§ 58 des Brandenburgischen Schulgesetzes) aufgenommen; bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, tritt der eigene Antrag an die Stelle des Antrags der Eltern. Durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes kann auch bestimmt werden, welche Bedeutung die Religionsnote für die Versetzung der Schülerin oder des Schülers und für den Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen hat.

6. Den Kirchen und Religionsgemeinschaften, deren Beauftragte Religionsunterricht erteilen, werden zu den dadurch entstehenden Kosten nach Maßgabe des Haushalts staatliche Zuschüsse gewährt.

7. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern gegenüber der Schule erklären, dass ihr Kind wertorientierten Unterricht zu den Gegenstandsbereichen des Faches Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde allein in Form des Religionsunterrichts erhalten soll, und den Besuch eines solchen Unterrichts nachweisen, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in dem Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde befreit. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, tritt die eigene Erklärung an die Stelle der Erklärung der Eltern.

(2) Der Gesetzentwurf wird in den Landtag Brandenburg so rechtzeitig eingebracht, dass das Änderungsgesetz zum Beginn des Schuljahres 2002/2003 in Kraft treten kann.

_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Zebra
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Beitrag(#82325) Verfasst am: 27.01.2004, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Das sind ja die Bestimmungen des brandenburgischen Schulgesetzes aus 2002.

Aufgrund der LER-Klage wurde ja gerade das Schulgesetz von 1996 geändert.
Diese Veränderung wurde im Vergleich vor dem BVerfG so vorgesehen.


Ich komm irgendwie nicht ganz mit Am Kopf kratzen Deprimiert
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#82341) Verfasst am: 27.01.2004, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Das sind ja die Bestimmungen des brandenburgischen Schulgesetzes aus 2002.

Aufgrund der LER-Klage wurde ja gerade das Schulgesetz von 1996 geändert.
Diese Veränderung wurde im Vergleich vor dem BVerfG so vorgesehen.


Ich komm irgendwie nicht ganz mit Am Kopf kratzen Deprimiert


Das alte Schulgesetz hatte dem RU noch keine besondere Stellung eingeräumt. Nach den Klagen gegen LER vor dem BVerfG wurde aber vom Gericht ein Kompromiss vorgeschlagen. Eben das die Schüler am RU teilnehmen können, dieser im Stundenplan integriert wird und sich von LER dafür abgemeldet werden kann.

Diesen Kompromiss hat die brandenburgische Regierung 2002 durch eine Schulgesetzänderung umgesetzt.
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
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Beitrag(#82343) Verfasst am: 27.01.2004, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zebra hat folgendes geschrieben:

Ich komm irgendwie nicht ganz mit Am Kopf kratzen Deprimiert


Heike widersprach dieser, deiner Äußerung:

zebra hat folgendes geschrieben:
Aber in unser Schulgesetz haben sie tatsächlich noch nicht reinpfuschen können... wenigstens etwas.


folgendermaßen:

HeikeJackler hat folgendes geschrieben:
Und was ist mit dem Religionsunterricht, für den das Schulgesetz geändert wurde?


Daraufhin zitiertest du das brandenburgische Schulgesetz von 2002.

Aber dies ist ja eine Fassung, die bereits das "Hineinpfuschen" der Kirchen enthält. Das Gesetz wurde ja auf Grund einer Verfassungsklage gegen das brandenburgische Schulgesetz von 1996 geändert.
Und eben gerade die Passagen, die du anführtest, waren auch von der Änderung betroffen (siehe Text des verfassungsgerichtlichen Vergleiches).

Mit dem neuen brandenburgischen Konkordat hat das zunächst mal nichts zu tun.
Das Konkordat hebt - insoweit es nur landesgesetzliche Regelungen wörtlich oder sinngemäß wiederholt - diese Regelungen zusätzlich auf eine andere Ebene: nach herrschender juristischer Meinung auf die des Völkerrechts.
Während ein einfaches brandenburgisches Schulgesetz mit Parlamentsmehrheit verändert werden kann, besteht insoweit nun das Risiko des Völkerrechtsbruches, wenn zB eine neue brandenburgische Parlamentsmehrheit die Bestimmungen des alten brandenburgischen Schulgesetzes wiederherstellt.

Doppelabsicherung als Kirchenstrategie.
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Zebra
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Beitrag(#82473) Verfasst am: 27.01.2004, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
[Mit dem neuen brandenburgischen Konkordat hat das zunächst mal nichts zu tun.


Ja, darum ging's mir eigentlich auch: Dass nicht die Gesetze die Bildung betreffend sich dem Konkordat anzupassen haben.

Ich dachte, Heikes Aussage bezog sich auf das Konkordat und nicht auf den Rechtsstreit um LER.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#82606) Verfasst am: 28.01.2004, 04:11    Titel: Antworten mit Zitat

"Die Werte der Aufklärung fußen auf dem Christentum", sagt Harald Bretschneider

Zitat:
Wert und Sinn brauchen eine tiefere Begründung.

_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#82624) Verfasst am: 28.01.2004, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Aufklärung fußen auf dem Christentum", sagt Harald Bretschneider


Stimmt. Um es niederzutrampeln. Mr. Green
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#89428) Verfasst am: 11.02.2004, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Von Mord und Totschlag ist die Rede, von Kreuzzügen, gewaltsamer Mission, Inquisition und Hexenverbrennung. Aber auch von einer Zeit, der die grundlegenden Werte abhanden gekommen sind, von Kindern und Jugendlichen, denen auch die Schule wieder mehr Orientierung bieten müsse. Bereits drei Mal erschien in der "Sächsischen Zeitung", der wichtigsten Tageszeitung in Dresden und Ostsachsen, eine ganze Seite mit Leserbriefen zum Thema "Wie christlich darf die Schule sein?" Das bewegt die Menschen. Anlass ist das neue Schulgesetz, das am 15. Januar vom Sächsischen Landtag beschlossen wurde.

http://kathweb.de/tdh/artikel/1746.htm
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#351148) Verfasst am: 29.09.2005, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dienstag präsentierte sich der neue Ministerpräsident von NRW als Schulretter. Die CDU/FDP-Regierung wolle auch einzügige Grundschulen mit wenigen Schülern (unter 192) retten. 700 Grundschulen stünden deshalb nämlich vor dem Aus. Dafür wollten sie auch das Schulgesetz ändern.

Meine Tochter war an einer Schule, die teilweise nur einzügig war. Mehr als 160 Schüler hattten die nie. Im Laufe Jahre wesentlich weniger. Am Kopf kratzen

Die Lösung: Die neue NRW-Regierung aus CDU und FDP kennt das Schulgesetz nicht. Dort heißt es seit Jahren: "Grundschulen müssen mindestens eine Klasse pro Jahrgang haben." Also einzügig. Mindestschülerzahl ist 72.
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
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Beitrag(#351503) Verfasst am: 30.09.2005, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Dienstag präsentierte sich der neue Ministerpräsident von NRW als Schulretter. Die CDU/FDP-Regierung wolle auch einzügige Grundschulen mit wenigen Schülern (unter 192) retten. 700 Grundschulen stünden deshalb nämlich vor dem Aus. Dafür wollten sie auch das Schulgesetz ändern.

Meine Tochter war an einer Schule, die teilweise nur einzügig war. Mehr als 160 Schüler hattten die nie. Im Laufe Jahre wesentlich weniger. Am Kopf kratzen

Die Lösung: Die neue NRW-Regierung aus CDU und FDP kennt das Schulgesetz nicht. Dort heißt es seit Jahren: "Grundschulen müssen mindestens eine Klasse pro Jahrgang haben." Also einzügig. Mindestschülerzahl ist 72.


Erstens mal eine Rechtenschelte: Das zeugt davon, wie intelligent und kompetent die Leute von der CDU und der FDP sind. (Immerhin hatte Rüttgers vor ein paar Tagen sinnfällig eine "Bilanz der ersten 100 Tage" gezogen. Als ich das getan habe, bin ich darauf gekommen, daß der Mann seit seiner Wahl zum Ministerpräsidenten in der Versenkung verschwunden und in tiefes Schweigen versunken war, während die wenigen Äußerungen, zu denen seine Subalternen sich bis dato herabgelassen haben, von Kompetenz nur so strotzten.)

Zweitens gibt es auch andere Geschehnisse: da wurde zum Beispiel vor Jahren von einer Schule in Essen berichtet, die geschlossen wurde, weil es einen Schüler zu wenig gab, und die einzige andere Schule im Stadtteil war eine katholische Schule, die als Eintrittsvoraussetzung von den Eltern verlangte, ihre Kinder müßten gemäß der katholischen Lehre erzogen werden...
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#351781) Verfasst am: 30.09.2005, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
"Die Werte der Aufklärung fußen auf dem Christentum", sagt Harald Bretschneider

Zitat:
Wert und Sinn brauchen eine tiefere Begründung.


Zitat:
Diese Werte sind universell. In Europa fußen sie jedoch auf dem Christentum. Auch der Humanismus und die Aufklärung wurzeln in christlicher Tradition.



Wirklich?
Das wusste ich gar nicht! Am Kopf kratzen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#407980) Verfasst am: 25.01.2006, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde mal wieder eine Schulgesetzänderung in NRW beschlossen. Schließlich kam die letzte noch von einer anderen Regierung...

Erstmals werden auch die Werte - die bisher nur in der Landesverfassung verankert sind - auch mit ins Schulgesetz genommen: "Ehrfurcht vor Gott..." zu wecken, ist Ziel der Erziehung.

Weiter hinten im Satz ist dann auch von Menschenwürde, Freiheit und Demokratie die Rede. Betrifft halt nicht die Religionsfreiheit und die Achtung des GG...
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#426250) Verfasst am: 07.03.2006, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Heute beurteilt eine Bochumer Juristin in der WAZ das neue Schulgesetz in NRW.

Auch sie sieht die Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel kritisch.

Grund: Die Muslime könnten sich ausgegrenzt fühlen. Deprimiert
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#426316) Verfasst am: 07.03.2006, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heute beurteilt eine Bochumer Juristin in der WAZ das neue Schulgesetz in NRW.

Auch sie sieht die Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel kritisch.

Grund: Die Muslime könnten sich ausgegrenzt fühlen. Deprimiert


Ach ja, die haben ja keinen Gott... skeptisch
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#426322) Verfasst am: 07.03.2006, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heute beurteilt eine Bochumer Juristin in der WAZ das neue Schulgesetz in NRW.

Auch sie sieht die Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel kritisch.

Grund: Die Muslime könnten sich ausgegrenzt fühlen. Deprimiert


Ach ja, die haben ja keinen Gott... skeptisch


Diese Phänomen, dem die Juristin da erlag, hat sogar einen Namen und steht im ICD-10 drinnen (ich habe mich mal mit einem Soziologen darüber unterhalten).
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#426336) Verfasst am: 07.03.2006, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heute beurteilt eine Bochumer Juristin in der WAZ das neue Schulgesetz in NRW.

Auch sie sieht die Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel kritisch.

Grund: Die Muslime könnten sich ausgegrenzt fühlen. Deprimiert



Argh
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