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Abschaffung des Jugendstrafrechts
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Sollte das Jugendstrafrecht abgeschafft werden?
Ja.
2%
 2%  [ 1 ]
Nein.
50%
 50%  [ 21 ]
Nicht grundsätzlich, aber in Einzelfällen sollte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich sein.
42%
 42%  [ 18 ]
Das gesamte Strafrecht sollte abgeschafft werden.
4%
 4%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 42

Autor Nachricht
Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#466580) Verfasst am: 05.05.2006, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

goldberg hat folgendes geschrieben:
So beifallheischend und stammwählermobilisierend Kuschs Forderung auch ist: Dass das Jungendstrafrecht zumindest extrem verschärft werden müsse, stand schon im letzten CDU-Wahlprogramm. Beides ist nur Ausdruck einer politischen Grundhaltung in diesem Land: Probleme nicht bei ihrer Wurzel anzupacken, sondern hübsch an den Symptomen rumzudoktern.

Da stand vor allem, das die Strafmündigkeit gesenkt werden soll.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#466582) Verfasst am: 05.05.2006, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus hat folgendes geschrieben:
Übrigens ist auch die Fragestellung bei der Umfrage falsch. Konkret "Nicht grundsätzlich, aber in Einzelfällen sollte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich sein." Das gilt bereits heute. Genau deshalb werden Gutachten erhoben, die die persönliche Reife des Angeklagten einschätzen.

IANAL Schulterzucken
Wovon hängt das denn ab, ob es angewandt wird?
(Von 18 bis 21 wird, soweit ich weiß, generell beides in Betracht gezogen...)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#466701) Verfasst am: 05.05.2006, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
spaghettus hat folgendes geschrieben:
Übrigens ist auch die Fragestellung bei der Umfrage falsch. Konkret "Nicht grundsätzlich, aber in Einzelfällen sollte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich sein." Das gilt bereits heute. Genau deshalb werden Gutachten erhoben, die die persönliche Reife des Angeklagten einschätzen.

IANAL Schulterzucken
Wovon hängt das denn ab, ob es angewandt wird?
(Von 18 bis 21 wird, soweit ich weiß, generell beides in Betracht gezogen...)


S.O.
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goldberg
Sonnendecker



Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 63

Beitrag(#467444) Verfasst am: 06.05.2006, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
goldberg hat folgendes geschrieben:
So beifallheischend und stammwählermobilisierend Kuschs Forderung auch ist: Dass das Jungendstrafrecht zumindest extrem verschärft werden müsse, stand schon im letzten CDU-Wahlprogramm. Beides ist nur Ausdruck einer politischen Grundhaltung in diesem Land: Probleme nicht bei ihrer Wurzel anzupacken, sondern hübsch an den Symptomen rumzudoktern.

Da stand vor allem, das die Strafmündigkeit gesenkt werden soll.


Schlimmer:
Zitat:
Wir gehen konsequent gegen die hohe Kinder- und Jugendkriminalität vor. Wir werden dafür sorgen, dass das allgemeine Strafrecht in der Regel bei Heranwachsenden angewendet wird. Wir werden das Höchstmaß der Jugendstrafe auf 15 Jahre erhöhen, die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden ausweiten und im Jugendstrafrecht die nachträgliche Sicherungsverwahrung einführen. (Absatz 5.2)


Das ist keine bloße Senkung der Strafmündigkeit, das grenzt in letzter Konsequenz an Aufhebung der bisherigen Regelung. Aber bitte: Wenn wir schon nicht gleiche Rechte für alle herstellen können, dann doch wenigstens gleiche Strafen...
_________________
Alles, was ist, dauert drei Sekunden.
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#468390) Verfasst am: 08.05.2006, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Zweitens: Auh ein Verbrechen kann eine "Jugendverfehlung" sein. Es geht hier nicht um die schwere der Tat, sondern um die Reife des Täters.
Drittens: Das Argument, eine Tat solle nicht nach Jugendstrafrecht bestraft werden, weil sie einem anderen Menschen schweren Schaden zugefügt habe, ist Rache pur. Was soll der Quatsch?

Ok, das geht an mich, und das würde nur wieder eine ewige Diskussion über Ursprung und Sinn des Rechts sowie zum Begriff der "Reife" ergeben, die zu keinem Ergebnis führt.
Zu 2.: Wie will man die Reife feststellen? Das ist letztendlich wieder subjektiv, denn man kann es nicht anhand von Fakten skalieren.
Zu 3. Ich bin der Meinung, daß schwerste Taten nicht unter Jugendverfehlung fallen sollten (kann jeder einmal die Verfehlung begehen, ein anderes Leben zu zerstören, und muß nicht mit hoher Strafe rechnen, weil es ja nur eine Jugendverfehlung war?) - und ich bin der Meinung, daß man mit 18 Jahren durchaus in der Lage ist, abzuschätzen (i.d.S. "reif"), daß ein Mord eine Tat ist, die man nicht ohne Weiteres begehen kann; und ich bin der Meinung, daß in diesem Alter, wenn das anders ist, auch keine Änderung dieses "Reifezustands" eintreten wird, daher also eher auf einen Geisteszustand geprüft werden müßte, der anderes als Gefängnisstrafe bedeutet. Ich würde das nicht mit Rache bezeichnen, sondern als gerechte Strafe für die begangene Tat, die auch zum Schutze anderer Menschen dienen soll.
_________________
"Unwissenden scheint, wer Weises sagt, nicht klug zu sein." (Euripides)
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#468606) Verfasst am: 08.05.2006, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:

Zu 2.: Wie will man die Reife feststellen? Das ist letztendlich wieder subjektiv, denn man kann es nicht anhand von Fakten skalieren.


Das gilt allerdings für alle anderen Kriterien genauso. Deswegen ginte s Richter und werden Urteile nicht von Computern generiert.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Zu 3. Ich bin der Meinung, daß schwerste Taten nicht unter Jugendverfehlung fallen sollten (kann jeder einmal die Verfehlung begehen, ein anderes Leben zu zerstören, und muß nicht mit hoher Strafe rechnen, weil es ja nur eine Jugendverfehlung war?)


Schon demagogisch polemisiert. Gut gemacht.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
ich bin der Meinung, daß man mit 18 Jahren durchaus in der Lage ist, abzuschätzen (i.d.S. "reif"), daß ein Mord eine Tat ist, die man nicht ohne Weiteres begehen kann;


Erstens ist auch eine Jugendstrafe "weiteres", es geht nicht, wie von dir hier insinuert, darum, jemanden ungeschoren davonkommen zu lassen, sondern ihm nicht das ganze Leben unwiederbringlich zu versauen. (Und wenn du jetzt mit dem unsäglcihen "Was ist mit dem Leben des Opfers" kommst: Wird das vielleicht wieder lebendig, wenn man den Täter nur hinreichend hart bestraft?)

Zweitens reden wir heir vom Jugendstrafrecht, und das ist nicht mit 18, sondern mit 14, und es gibt Bestrebungen, das zu senken. In Kombination heißt das dann Lebenslänglich für Zwölfjährige. Na Prost Mahlzeit!

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Ich würde das nicht mit Rache bezeichnen, sondern als gerechte Strafe für die begangene Tat, die auch zum Schutze anderer Menschen dienen soll.


"Gerechte Strafe für die begangene Tat" = Rache. Schutz anderer in dem Zusammenahng = abstemplen des Täters für alle Zeit.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
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Beitrag(#468643) Verfasst am: 08.05.2006, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

"Gerechte Strafe für die begangene Tat" = Rache
.
Gerechte Strafe für begangene tat = Strafe die ein ausgewogenes Maß zwischen Abschreckung und Rehabilitation wahrt.

Zitat:
Schutz anderer in dem Zusammenahng = abstemplen des Täters für alle Zeit.
Schutz anderer vor dem Täter.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#468748) Verfasst am: 08.05.2006, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zitat:

"Gerechte Strafe für die begangene Tat" = Rache
.
Gerechte Strafe für begangene tat = Strafe die ein ausgewogenes Maß zwischen Abschreckung und Rehabilitation wahrt.


Was du meinst, ist das angemessene Starfmaß für diese Art Taten. Das ist nicht, was der unbekannte gemeint hat.

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Schutz anderer in dem Zusammenahng = abstemplen des Täters für alle Zeit.
Schutz anderer vor dem Täter.
[/quote]

Ohne Rücksicht dararuf, ob er überhauot permanent gefährlich ist. Deswegen Abstempelung.
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Die Gedanken sind frei.

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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#468753) Verfasst am: 08.05.2006, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Ohne Rücksicht dararuf, ob er überhauot permanent gefährlich ist. Deswegen Abstempelung.

Permanent gefährlich sind die wenigsten. Wenn man einen Dieb kaum bestraft dann wird er bald wieder stehlen, das meine ich.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#468792) Verfasst am: 08.05.2006, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Ohne Rücksicht dararuf, ob er überhauot permanent gefährlich ist. Deswegen Abstempelung.

Permanent gefährlich sind die wenigsten. Wenn man einen Dieb kaum bestraft dann wird er bald wieder stehlen, das meine ich.

Schon klar. Aber ein "Dieb" steckt auch in jedem von uns (Trotzdem ist nicht jeder, der mal klaut, deswegen in diesem Sinne Dieb). Wer aber ist in diesem Sinne wirklich ein Mörder? Und darum geht es hier ja.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#469531) Verfasst am: 09.05.2006, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:

Zu 2.: Wie will man die Reife feststellen? Das ist letztendlich wieder subjektiv, denn man kann es nicht anhand von Fakten skalieren.

Das gilt allerdings für alle anderen Kriterien genauso. Deswegen ginte s Richter und werden Urteile nicht von Computern generiert.

Wie gesagt, will ich mich nicht auf eine Grundsatzdiskussion über den Begriff "Reife" einlassen, darum werde ich dazu weiter nichts sagen.
caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Zu 3. Ich bin der Meinung, daß schwerste Taten nicht unter Jugendverfehlung fallen sollten (kann jeder einmal die Verfehlung begehen, ein anderes Leben zu zerstören, und muß nicht mit hoher Strafe rechnen, weil es ja nur eine Jugendverfehlung war?)

Schön demagogisch polemisiert. Gut gemacht.

Danke.
caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
ich bin der Meinung, daß man mit 18 Jahren durchaus in der Lage ist, abzuschätzen (i.d.S. "reif"), daß ein Mord eine Tat ist, die man nicht ohne Weiteres begehen kann;

Erstens ist auch eine Jugendstrafe "weiteres", es geht nicht, wie von dir hier insinuert, darum, jemanden ungeschoren davonkommen zu lassen, sondern ihm nicht das ganze Leben unwiederbringlich zu versauen. (Und wenn du jetzt mit dem unsäglcihen "Was ist mit dem Leben des Opfers" kommst: Wird das vielleicht wieder lebendig, wenn man den Täter nur hinreichend hart bestraft?)
Zweitens reden wir heir vom Jugendstrafrecht, und das ist nicht mit 18, sondern mit 14, und es gibt Bestrebungen, das zu senken. In Kombination heißt das dann Lebenslänglich für Zwölfjährige. Na Prost Mahlzeit!

Weder habe ich eine Senkung des Alters für das Jugendstrafrecht gefordert, noch eine Anwendung des Strafrechts auf Jugendliche. Wenn Du etwas gegen Polemik hast, solltest Du sie selbst nicht so anwenden. Ich habe mich lediglich dafür ausgesprochen, Heranwachsende bei Schwerverbrechen nach dem Strafrecht zu bestrafen, nicht nach dem Jugendstrafrecht; daß das ein Unterschied ist, dürfte Dir sicher einleuchten.
caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Ich würde das nicht mit Rache bezeichnen, sondern als gerechte Strafe für die begangene Tat, die auch zum Schutze anderer Menschen dienen soll.

"Gerechte Strafe für die begangene Tat" = Rache. Schutz anderer in dem Zusammenahng = abstemplen des Täters für alle Zeit.

Nein, die Strafe, die das Strafgesetzbuch für Erwachsene vorsieht.
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"Unwissenden scheint, wer Weises sagt, nicht klug zu sein." (Euripides)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#469533) Verfasst am: 09.05.2006, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Ich bin der Meinung, daß schwerste Taten nicht unter Jugendverfehlung fallen sollten (kann jeder einmal die Verfehlung begehen, ein anderes Leben zu zerstören, und muß nicht mit hoher Strafe rechnen, weil es ja nur eine Jugendverfehlung war?)

Wieso soll die Schwere der Tat etwas über die Reife des täters aussagen? Du argumentierst durchaus mit einem rachebasierten Strafverständnis. (Der Mörder hat es nicht besser verdient, wer eine alte Frau oder einen Türken erschlagen kann, kann auch den normalen Erwachsenenknast überstehen).
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#469740) Verfasst am: 09.05.2006, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:

Zu 2.: Wie will man die Reife feststellen? Das ist letztendlich wieder subjektiv, denn man kann es nicht anhand von Fakten skalieren.

Das gilt allerdings für alle anderen Kriterien genauso. Deswegen ginte s Richter und werden Urteile nicht von Computern generiert.

Wie gesagt, will ich mich nicht auf eine Grundsatzdiskussion über den Begriff "Reife" einlassen, darum werde ich dazu weiter nichts sagen.


Tja ... Schulterzucken

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Zu 3. Ich bin der Meinung, daß schwerste Taten nicht unter Jugendverfehlung fallen sollten (kann jeder einmal die Verfehlung begehen, ein anderes Leben zu zerstören, und muß nicht mit hoher Strafe rechnen, weil es ja nur eine Jugendverfehlung war?)

Schön demagogisch polemisiert. Gut gemacht.

Danke.


Gern geschehen.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Weder habe ich eine Senkung des Alters für das Jugendstrafrecht gefordert, noch eine Anwendung des Strafrechts auf Jugendliche. Wenn Du etwas gegen Polemik hast, solltest Du sie selbst nicht so anwenden. Ich habe mich lediglich dafür ausgesprochen, Heranwachsende bei Schwerverbrechen nach dem Strafrecht zu bestrafen, nicht nach dem Jugendstrafrecht; daß das ein Unterschied ist, dürfte Dir sicher einleuchten.


Erstens ist eben die Senkung der Strafmündigkeit und die Anwendung des Strafrechts auf Jugendliche Theam dieses Threads, zweitens hast du zur Begründung Argumente angewendet, die eben auch auf Jugendliche zutreffen. Wenn eien Mord keine Jugebdverfehl7ung sein kann, dann kann er das auch nicht bei einem vierzehnjährigen. Udn wenn du jetzt nachschiebst, dass du vierzehnjährige aber nicht gemeint hast, dann hast du entweder selber nicht verstanden, was du vorher gesagt hast, oder es war nicht ehrlich gemeint.

Dein Arguemnt war "Dadurch wurde jemand so schwer verletzt, da kann amn kein Jugenstarfrecht anwenden" Udn jetzt bitte erkläre mir, wuieso m,an bei einem vierzehnjährigen dann trotzdem Jugendstrafrecht anwenden kann.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
]
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Ich würde das nicht mit Rache bezeichnen, sondern als gerechte Strafe für die begangene Tat, die auch zum Schutze anderer Menschen dienen soll.

"Gerechte Strafe für die begangene Tat" = Rache. Schutz anderer in dem Zusammenahng = abstemplen des Täters für alle Zeit.

Nein, die Strafe, die das Strafgesetzbuch für Erwachsene vorsieht.


Was nichts daran ändert, dass du hier die Strafe mit der Tat korrelierst. Das ist Talion, egal wie sehr du dich windest.
_________________
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#470541) Verfasst am: 09.05.2006, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Weder habe ich eine Senkung des Alters für das Jugendstrafrecht gefordert, noch eine Anwendung des Strafrechts auf Jugendliche. Wenn Du etwas gegen Polemik hast, solltest Du sie selbst nicht so anwenden. Ich habe mich lediglich dafür ausgesprochen, Heranwachsende bei Schwerverbrechen nach dem Strafrecht zu bestrafen, nicht nach dem Jugendstrafrecht; daß das ein Unterschied ist, dürfte Dir sicher einleuchten.

Erstens ist eben die Senkung der Strafmündigkeit und die Anwendung des Strafrechts auf Jugendliche Theam dieses Threads, zweitens hast du zur Begründung Argumente angewendet, die eben auch auf Jugendliche zutreffen. Wenn eien Mord keine Jugebdverfehl7ung sein kann, dann kann er das auch nicht bei einem vierzehnjährigen. Udn wenn du jetzt nachschiebst, dass du vierzehnjährige aber nicht gemeint hast, dann hast du entweder selber nicht verstanden, was du vorher gesagt hast, oder es war nicht ehrlich gemeint.

OK, dann habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Mir ging es nur um die Anwendung des Jugendstrafrechts bei "Heranwachsenden", die mE nicht mehr zeitgemäß ist. Und ich bin der Meinung, daß zwischen 18 und 21 bzgl. Mord kein Unterschied in der Reife mehr besteht.
Du wirst als Jurist sicherlich wissen, welche Merkmale für "Mord" erfüllt sein müssen; mE würde angesichts dessen, was nötig ist, um diese Merkmale zu erfüllen, mangelnde Reife in diesem (!) Alter entweder bedeuten, daß es Totschlag ist, oder daß der Täter allgemein nicht zurechnungsfähig ist, geisteskrank. Insofern würde ich das nicht als "Jugendsünde" betrachten.
Dann ist es natürlich so, daß entsprechende Verbrechen auch von Jugendlichen begangen werden, und auch da frage ich mich, wie Mordmerkmale in Zusammenhang mit "Jugendsünden" gebracht werden können, aber das habe ich nicht thematisiert und es ist auch nicht meine Intention, für eine Abschaffung des Jugendstrafrechts an sich zu plädieren. Einzig würde ich bei schweren Verbrechen prüfen, ob eine geistige Störung vorliegt.
caballito hat folgendes geschrieben:
Dein Arguemnt war "Dadurch wurde jemand so schwer verletzt, da kann amn kein Jugenstarfrecht anwenden" Udn jetzt bitte erkläre mir, wuieso m,an bei einem vierzehnjährigen dann trotzdem Jugendstrafrecht anwenden kann.

Mein Argument war: Im Alter über 18 Jahren halte ich die geistige Reife in den weitaus meisten Fällen für gegeben, daß man die Bedeutung eines Mordes erkennt, weshalb man kein Jugendstrafrecht anwenden sollte. Bei einem Vierzehnjährigen ist das nicht gegeben.
caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
]
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Ich würde das nicht mit Rache bezeichnen, sondern als gerechte Strafe für die begangene Tat, die auch zum Schutze anderer Menschen dienen soll.

"Gerechte Strafe für die begangene Tat" = Rache. Schutz anderer in dem Zusammenahng = abstemplen des Täters für alle Zeit.

Nein, die Strafe, die das Strafgesetzbuch für Erwachsene vorsieht.

Was nichts daran ändert, dass du hier die Strafe mit der Tat korrelierst. Das ist Talion, egal wie sehr du dich windest.

Sehr unüblich, das Strafmaß an der Schwere der Tat festzumachen, durchaus.

Es ist oft sehr schwierig, mit Euch Juristen zu diskutieren, weil ihr in Eurer Begriffswelt so festgefahren seid; und die bestehenden Gesetze als unveränderlich annehmt. Wenn die Gesetze so wären, wie ich es für richtig halte, würdet Ihr sie genauso vehement verteidigen gegen jeden Zweifel daran.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#470550) Verfasst am: 09.05.2006, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Und ich bin der Meinung, daß zwischen 18 und 21 bzgl. Mord kein Unterschied in der Reife mehr besteht.
Du wirst als Jurist sicherlich wissen, welche Merkmale für "Mord" erfüllt sein müssen; mE würde angesichts dessen, was nötig ist, um diese Merkmale zu erfüllen, mangelnde Reife in diesem (!) Alter entweder bedeuten, daß es Totschlag ist, oder daß der Täter allgemein nicht zurechnungsfähig ist, geisteskrank. Insofern würde ich das nicht als "Jugendsünde" betrachten.

Mordmerkmale: Grausamkeit, Heimtücke, Befriedigung Geschlechtstrieb, Habgier... Wo ist da geistige Reife erforderlich? Bis auf den Geschlechtstrieb kann das auch ein zwölfjähriger erfüllen.


Zitat:
Mein Argument war: Im Alter über 18 Jahren halte ich die geistige Reife in den weitaus meisten Fällen für gegeben, daß man die Bedeutung eines Mordes erkennt, weshalb man kein Jugendstrafrecht anwenden sollte.

Das denke ich nicht. Die Persönlichkeitsbildung ist bei 18-Jährigen bei weitem nicht abgeschlossen.



Zitat:
Es ist oft sehr schwierig, mit Euch Juristen zu diskutieren, weil ihr in Eurer Begriffswelt so festgefahren seid; und die bestehenden Gesetze als unveränderlich annehmt.

Nur wo diese Gesetze sinnvoll sind.
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Daisy
Lieber Dritter als PETZE



Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 1751
Wohnort: zuhause

Beitrag(#470685) Verfasst am: 10.05.2006, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Jugendstrafrecht ... ein interessantes Thema. Wenn ich von mir aus gehen würde, käme eine Abschaffung nicht in Frage. Ein Jugendlicher braucht seine Zeit, bis er schlauer wird und eventuell seine Flausen los wird. Wenn aber natürlich einer ganz krass drauf ist und auch noch superschlau alle Rechte zitiert, würde ich vermutlich dazu neigen, ihn bei Wasser und Brot mal ne Woche ohne

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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#470813) Verfasst am: 10.05.2006, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Mir ging es nur um die Anwendung des Jugendstrafrechts bei "Heranwachsenden", die mE nicht mehr zeitgemäß ist.


Warum nicht?

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Und ich bin der Meinung, daß zwischen 18 und 21 bzgl. Mord kein Unterschied in der Reife mehr besteht.


Nochmal: Inwiefern zeigt sich "Reife" in der Tat? Wieos ist jemand, der einen Mord begeht, zwangsläufig "reif"?

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Du wirst als Jurist sicherlich wissen, welche Merkmale für "Mord" erfüllt sein müssen;


Wie kommst du drauf, dass ich Jurist bin? Aber auch als Nicht-Jurist weiß ich das.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
mE würde angesichts dessen, was nötig ist, um diese Merkmale zu erfüllen, mangelnde Reife in diesem (!) Alter entweder bedeuten, daß es Totschlag ist, oder daß der Täter allgemein nicht zurechnungsfähig ist, geisteskrank.


Unreife schleißt Grausamkeit aus? Unreife schließt Habgier aus? Sehr seltsam ...

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Dann ist es natürlich so, daß entsprechende Verbrechen auch von Jugendlichen begangen werden, und auch da frage ich mich, wie Mordmerkmale in Zusammenhang mit "Jugendsünden" gebracht werden können, aber das habe ich nicht thematisiert und es ist auch nicht meine Intention, für eine Abschaffung des Jugendstrafrechts an sich zu plädieren.


Wobei "Jugendverfehlung" hier wohl was anderes bedeutet, als was landläufig unter "Jugendsünde" verstanden wird. Andernfalls müsstest du wohl konsequenterweise für die Abschaffung des Jugendstrafrechts plädieren. Von einer solchen Warte aus ist es schlicht inkonsequent, es nicht zu tun.

Von daher frage ich mich schon, warum du es nicht tust. Ich kann mit eigentlich nur vorstellen, dass du irgendwie doch innerlich davor zurückschreckst (dann gäbe es noch andere Gründe für dich und du hättest deine eigene Position nicht hinreichend durchdacht) oder dass du dich nur nicht traust, die Position gegen die Meute zu vertreten ... Letzteres wäre Heuchelei.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Mein Argument war: Im Alter über 18 Jahren halte ich die geistige Reife in den weitaus meisten Fällen für gegeben,


Tut mit leid, aber schon allein weil du ausdrücklich verweigert hast, eine Diskussion über "Reife" zu führe, kann man dein Argument unmöglich so interpretieren. Oder wie willst du, ohne über Reife zu sprechen, mit Reife argumentieren?

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
daß man die Bedeutung eines Mordes erkennt, weshalb man kein Jugendstrafrecht anwenden sollte.


Es geht aber nicht allein darum, dass man die Bedeutung des Mordes erkennt, sondern auch, dass man die Konsequenzen versteht.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was nichts daran ändert, dass du hier die Strafe mit der Tat korrelierst. Das ist Talion, egal wie sehr du dich windest.

Sehr unüblich, das Strafmaß an der Schwere der Tat festzumachen, durchaus.


Ob es üblich ist, ist irrelevant, es geht hier darum, ob es richtig ist. Und wenn es nicht um Rache geht, ist das vielleicht ein Kriterium, aber keineswegs das allein entscheidende. Und gerde das Jugendstrafrecht zieht eben andere Kriterien in Betracht. Und eben diese anderen Kriterien willst du aufgrund der Schwere der Tat ausschließen. Damit machst du die Schwere zum Alleinkriterium - und damit argumentierst du racheorientiert.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Es ist oft sehr schwierig, mit Euch Juristen zu diskutieren, weil ihr in Eurer Begriffswelt so festgefahren seid; und die bestehenden Gesetze als unveränderlich annehmt.


Ich bin weder Jurist und schon gar nicht Rechtspositivist. Dass ich hier damit argumentiere, dass ein gesetz so sei, wirst du mit Sicherheit nicht erleben. Von daher halte ich diese Auslassung für hochgradig daneben. Umsomehr, als sie in einem Posting steht, ind em du dich aud das "Übliche" berufst.

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Wenn die Gesetze so wären, wie ich es für richtig halte, würdet Ihr sie genauso vehement verteidigen gegen jeden Zweifel daran.


Wohl kaum. Dann wären sie nämlich nicht so, wie ich sie für richtig halte.
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GiordanoBruno
...



Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#470929) Verfasst am: 10.05.2006, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Das denke ich nicht. Die Persönlichkeitsbildung ist bei 18-Jährigen bei weitem nicht abgeschlossen.


Die Frage ist doch die. Wo muss der Staat die Defizite der Familien nivelieren?
Die Gesellschaft braucht ein gerüttelt Mass an Ordnung. D.h. Straftaten können nicht geduldet werden.
Wenn nun Familien nicht mehr imstande sind ihren Erziehungsaufgaben nachzukommen und die Sprösslinge zu Sozialisieren dann muss der Staat eingreifen.
Und dann beginnt die Grenze eben bei 10 oder 8 Jahren.

gb
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#471110) Verfasst am: 10.05.2006, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Und dann beginnt die Grenze eben bei 10 oder 8 Jahren.


Was meinst Du damit? Dass 8jährige lebenslänglich kriegen?

Das wäre Quatsch.

Oder dass der Staat eingreift, wenn die Eltern versagen?

Das sollte er schon vor der Geburt, falls nötig.
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GiordanoBruno
...



Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#471142) Verfasst am: 10.05.2006, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Und dann beginnt die Grenze eben bei 10 oder 8 Jahren.


Was meinst Du damit? Dass 8jährige lebenslänglich kriegen?

Das wäre Quatsch.

Oder dass der Staat eingreift, wenn die Eltern versagen?

Das sollte er schon vor der Geburt, falls nötig.


Lebenslänglich?
Nein.
Strafen muss nicht heissen Gefängnis. Da gibt es 1000 Möglichkeiten.
Eine Bekannte von mir in den USA hat den Richter vorgeschlagen ihren Kleinen im Örtlichen Altersheim 6 Monate bei der Körperpflege von Bettlägrigen einzusetzen. (Windelnwechseln inklusive)
Das ist für einen 12 Jährigen ein Ewigkeit und wahrscheinlich die Hölle auf Erden. Smilie

gb
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#471150) Verfasst am: 10.05.2006, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Und dann beginnt die Grenze eben bei 10 oder 8 Jahren.


Was meinst Du damit? Dass 8jährige lebenslänglich kriegen?

Das wäre Quatsch.

Oder dass der Staat eingreift, wenn die Eltern versagen?

Das sollte er schon vor der Geburt, falls nötig.


Lebenslänglich?
Nein.
Strafen muss nicht heissen Gefängnis. Da gibt es 1000 Möglichkeiten.
Eine Bekannte von mir in den USA hat den Richter vorgeschlagen ihren Kleinen im Örtlichen Altersheim 6 Monate bei der Körperpflege von Bettlägrigen einzusetzen. (Windelnwechseln inklusive)
Das ist für einen 12 Jährigen ein Ewigkeit und wahrscheinlich die Hölle auf Erden. Smilie

gb


Und Du hältst das für konstruktiv?
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GiordanoBruno
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#471316) Verfasst am: 10.05.2006, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Und dann beginnt die Grenze eben bei 10 oder 8 Jahren.


Was meinst Du damit? Dass 8jährige lebenslänglich kriegen?

Das wäre Quatsch.

Oder dass der Staat eingreift, wenn die Eltern versagen?

Das sollte er schon vor der Geburt, falls nötig.


Lebenslänglich?
Nein.
Strafen muss nicht heissen Gefängnis. Da gibt es 1000 Möglichkeiten.
Eine Bekannte von mir in den USA hat den Richter vorgeschlagen ihren Kleinen im Örtlichen Altersheim 6 Monate bei der Körperpflege von Bettlägrigen einzusetzen. (Windelnwechseln inklusive)
Das ist für einen 12 Jährigen ein Ewigkeit und wahrscheinlich die Hölle auf Erden. Smilie

gb


Und Du hältst das für konstruktiv?


Er hat mit Drogen gedealt. Nachher hat er das nicht mehr.
Ich denke es hat seinen Zweck erfüllt---

gb
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#471322) Verfasst am: 10.05.2006, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:

Er hat mit Drogen gedealt. Nachher hat er das nicht mehr.
Ich denke es hat seinen Zweck erfüllt---

gb

Wie alt ist er denn heute?
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GiordanoBruno
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#471645) Verfasst am: 10.05.2006, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:

Er hat mit Drogen gedealt. Nachher hat er das nicht mehr.
Ich denke es hat seinen Zweck erfüllt---

gb

Wie alt ist er denn heute?


24, er studiert Film und Medien. Warum?

gb
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GiordanoBruno
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#471647) Verfasst am: 10.05.2006, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:

Er hat mit Drogen gedealt. Nachher hat er das nicht mehr.
Ich denke es hat seinen Zweck erfüllt---

gb

Wie alt ist er denn heute?


24, er studiert Film und Medien. Warum?

gb


Ach ja, und er ist Republikaner Traurig.

gb
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Daisy
Lieber Dritter als PETZE



Anmeldungsdatum: 13.01.2006
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Wohnort: zuhause

Beitrag(#471654) Verfasst am: 10.05.2006, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Ach ja, und er ist Republikaner Traurig.

gb


Ohnmacht
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#471655) Verfasst am: 10.05.2006, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:

Er hat mit Drogen gedealt. Nachher hat er das nicht mehr.
Ich denke es hat seinen Zweck erfüllt---

gb

Wie alt ist er denn heute?


24, er studiert Film und Medien. Warum?

gb


Ich weiß ja immer noch nicht, von wann bis wannn die Dealerkarriere ging. Aber ich wäre schon skeptisch, was das fettzitierte angeht , wenn es sich um einen 24jährigen Filmstudenten handelt.
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GiordanoBruno
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#471665) Verfasst am: 10.05.2006, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:


Ich weiß ja immer noch nicht, von wann bis wannn die Dealerkarriere ging. Aber ich wäre schon skeptisch, was das fettzitierte angeht , wenn es sich um einen 24jährigen Filmstudenten handelt.


Du meinst er wird wieder rückfällig? Kann man nicht ausschliessen. Aber als African American mit 9 das erste mal beim Dealen erwischt zu werden heist in NY eigentlich mit spätestens 24 im Leichenschauhaus aufzutauchen oder im Knast.
Im Unterschied dazu astrein die Schule fertig zu machen ist eindeutig ein Gewinn.

gb
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Wohnort: Nordschland

Beitrag(#471677) Verfasst am: 10.05.2006, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:

Strafen muss nicht heissen Gefängnis. Da gibt es 1000 Möglichkeiten.
Eine Bekannte von mir in den USA hat den Richter vorgeschlagen ihren Kleinen im Örtlichen Altersheim 6 Monate bei der Körperpflege von Bettlägrigen einzusetzen. (Windelnwechseln inklusive)
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Wenn du mal pflegebedürftig bist, möchtest du von verurteilten Straftätern gepflegt werden? Geschockt

Heutzutage benötigt man in Deutschland sogar ein polizeiliches Führungszeugnis, um in der Altenpflege arbeiten zu dürfen.
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GiordanoBruno
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#471788) Verfasst am: 11.05.2006, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:


Wenn du mal pflegebedürftig bist, möchtest du von verurteilten Straftätern gepflegt werden? Geschockt

Heutzutage benötigt man in Deutschland sogar ein polizeiliches Führungszeugnis, um in der Altenpflege arbeiten zu dürfen.


Ich bin mir sicher, dass sie den 12 Jährigen nicht alleine ans lebende Objekt liessen.
Gut andererseits wir reden von den USA, dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten Verwundert . (Just Joking)
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