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nicht katholisch = vogelfrei !?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#481588) Verfasst am: 23.05.2006, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Aber was hat es eigentlich mit der "Segnung der Kommunionsgeschenke" auf sich?

Ja komisch, obwohl ich auch diesem Ritual (Erstkommunion) unterzogen wurde, sowas gabs da, soweit mir erinnerlich ist, aber nicht.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#481590) Verfasst am: 23.05.2006, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schulgottesdienst ist auch an oeffentlichen Schulen eine Schulveranstaltung. Dafuer faellt regulaerer Unterricht aus. Dieses Privileg der Kirchen steht in entsprechenden kultusministeriellen Verordnungen der Bundeslaender. Daraus wird dann gelegentlich eine schulische Ersatzverpflichtung fuer nicht am Gottesdienst leilnehmende Schueler abgeleitet. Dies ist rechtlich nicht zulaessig. Schulgottesdienste muessen grundsaetzlich an den Anfang oder an das Ende des Schultages gelegt werden. Eine ersatzweise Anwesenheitspflicht betroffener Schueler im Schulgebaeude waehrend der Zeit des Schulgottesdienstes ist unzulaessig - erst recht die Stellung von zusaetzlichen Aufgaben.

Mal ganz abgesehen davon, wie man grundsaetzlich zum kirchlichen Schulgottesdienstprivileg steht, stellt sich doch ganz pragmatisch die Frage, wie konfessionslose Eltern oder Schuler damit bzw. mit der Zumutung einer Ersatzverpflichtung umgehen. Immerhin will man ja einen womoeglichen Konflikt im Interesse der Schueler nicht unnoetig eskalieren.

Dies bedeutet, sich zu fragen, was denn das eigene Ziel ist? Erst dann kann man erwaegen, ob und wie dies denn wohl ueberhaupt bzw. am Besten zu erreichen sei und ob man zu den absehbaren Konsequenzen auch bereit ist?

Wer an info@ibka.org eine Mail mit einer entsprechenden Anfrage sendet, erhaelt die Broschuere "Konfessionslos in der Schule. Ein Ratgeber für Eltern, Lehrer und Schüler".

Wer eine Festnetznummer und Zeitfenster mitteilt, kann einen Beratungsrueckruf bekommen.
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481604) Verfasst am: 23.05.2006, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:

Aber was hat es eigentlich mit der "Segnung der Kommunionsgeschenke" auf sich?


Die kommen ja zum zweiten Mal in die Kirche, um deren Kommuniongeschenk (Spende) für die Kirche abzugeben, was unter den Gästen zuvor eingesammelt wurde. Und dies wird dann gesegnet...
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481609) Verfasst am: 23.05.2006, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Der Schulgottesdienst ist auch an oeffentlichen Schulen eine Schulveranstaltung.


Hier handelt es sich aber nicht um einen Schulgottesdienst, sondern um einen Gottesdienst im Zusammenhang mit der Kommunion. In manchen Gemeinden ist das noch am Abend der Kommunion. In anderen Gemeinden am folgenden Tag, da eh schulfrei für die Kommunionskinder.
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nothing
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Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 1153

Beitrag(#481617) Verfasst am: 23.05.2006, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
nothing hat folgendes geschrieben:
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Für die Kiddies eine Entschuldigung schreiben und sie daheim lassen, das wäre mir subversiv genug..


ich würde einfach daheim feiern, fertig. das ist nicht subversiv, sondern einfach konsequent und völlig legal. ne notlüge muss man sich dafür auch nicht einfallen lassen.


sou? würdest du?

du siehst - für die 3.grundschulklasse feiln ziemlich alt aus - find ich


grmbl. ich habe mich ungenau ausgedrückt in der irrigen vorstellung es wäre verständlich genug.
selbstverständlich würde ich mit meiner familie feiern. zufrieden? wenn nicht auch egal.[/i]


hmm? zufrieden?

also wenn ich mir das ma so bildlich vorstelle:
mein Mann staubt die kiddis um 07:50 aus dem bett:
..."ding dong - aufstehen" wir feiern jetz ein fest
ich hab mir extra bis 12:15 freigenommen für euch
damit ihr keinen schaden davonträgt - dass anderen kinder erstkommunion- nachwehen feiern"

ich glaub - die hätten einen schaden fürs leben davongetragen

Sehr glücklich
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#481621) Verfasst am: 23.05.2006, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Der Schulgottesdienst ist auch an oeffentlichen Schulen eine Schulveranstaltung.


Hier handelt es sich aber nicht um einen Schulgottesdienst, sondern um einen Gottesdienst im Zusammenhang mit der Kommunion. In manchen Gemeinden ist das noch am Abend der Kommunion. In anderen Gemeinden am folgenden Tag, da eh schulfrei für die Kommunionskinder.


In dem Falle handelt es sich um eine kirchliche Veranstaltung. Solche Veranstaltungen duerfen nur entweder innerhalb des Religionsunterrichtes oder voellig auszerhalb des Schulunterrichtes stattfinden. Dafuer kann auch nur individuell der einzelne Schueler freigestellt werden. Ein genereller Unterrichtsausfall ist nicht zulaessig.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481623) Verfasst am: 23.05.2006, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Der Schulgottesdienst ist auch an oeffentlichen Schulen eine Schulveranstaltung.


Hier handelt es sich aber nicht um einen Schulgottesdienst, sondern um einen Gottesdienst im Zusammenhang mit der Kommunion. In manchen Gemeinden ist das noch am Abend der Kommunion. In anderen Gemeinden am folgenden Tag, da eh schulfrei für die Kommunionskinder.


In dem Falle handelt es sich um eine kirchliche Veranstaltung. Solche Veranstaltungen duerfen nur entweder innerhalb des Religionsunterrichtes oder voellig auszerhalb des Schulunterrichtes stattfinden. Dafuer kann auch nur individuell der einzelne Schueler freigestellt werden. Ein genereller Unterrichtsausfall ist nicht zulaessig.


In NRW haben generell Kommunionskinder am Tag nach der Kommunion schulfrei. Nicht nur, wenn dann Gottesdienst ist.

Ebenso Konfirmanden am Tag nach der Konfirmation.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#481625) Verfasst am: 23.05.2006, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Der Schulgottesdienst ist auch an oeffentlichen Schulen eine Schulveranstaltung.


Hier handelt es sich aber nicht um einen Schulgottesdienst, sondern um einen Gottesdienst im Zusammenhang mit der Kommunion. In manchen Gemeinden ist das noch am Abend der Kommunion. In anderen Gemeinden am folgenden Tag, da eh schulfrei für die Kommunionskinder.


In dem Falle handelt es sich um eine kirchliche Veranstaltung. Solche Veranstaltungen duerfen nur entweder innerhalb des Religionsunterrichtes oder voellig auszerhalb des Schulunterrichtes stattfinden. Dafuer kann auch nur individuell der einzelne Schueler freigestellt werden. Ein genereller Unterrichtsausfall ist nicht zulaessig.


In NRW haben generell Kommunionskinder am Tag nach der Kommunion schulfrei. Nicht nur, wenn dann Gottesdienst ist.

Ebenso Konfirmanden am Tag nach der Konfirmation.


Da jedoch Schulpflicht besteht, haben die anderen dann eben nicht schulfrei. Die haben dann aber Anspruch auf den regulaeren Unterricht und nicht etwa duerfen sie in andere Klasssen gesteckt werden.
Laeszt die Schule jedoch den regulaeren Unterricht ausfallen, haben halt alle davon Betroffenen frei - egal ob sie zu einer Kirchenzeremonie gehen oder nicht.
_________________
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Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 1153

Beitrag(#481631) Verfasst am: 23.05.2006, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

ach hör doch endlich auf mit deinem quatsch:
Natürlich dürfen sie !

bei den daheimgebliebenen schülern - die nicht ins landschulheim fahren dasselbe
bei x- anderen veranstaltungen - schulausflügen e.c. dasselbe
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481634) Verfasst am: 23.05.2006, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:

Da jedoch Schulpflicht besteht, haben die anderen dann eben nicht schulfrei. Die haben dann aber Anspruch auf den regulaeren Unterricht und nicht etwa duerfen sie in andere Klasssen gesteckt werden.


Das hat aber auch organisatorische Gründe. Wenn eine Klasse auf Klassenfahrt ist, wird auch nicht für die wenigen Nichtfahrer normaler Unterricht gemacht, sondern sie besuchen in der Zeit den Untericht einer anderen Klasse.

Bei uns, wo sich die Weltanschauungen die Klassen gleichmäßiger teilen, findet natürlich Unterricht statt, weil genug Schüler da sind.

Zitat:
Laeszt die Schule jedoch den regulaeren Unterricht ausfallen, haben halt alle davon Betroffenen frei - egal ob sie zu einer Kirchenzeremonie gehen oder nicht.


Schüler, die nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen, haben auch nicht frei, wenn aus organisatorischen Gründen für die wenigen Leute kein Klassenunterricht mehr stattfindet.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22303

Beitrag(#481635) Verfasst am: 23.05.2006, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir als Bewohner des Ruhrgebietes solche Engstirnigkeiten allerdings sowieso überhaupt nicht vorstellen.

Das geht mir als Mitbewohner des Ruhrgebiets ähnlich. Das sind ja richtige Horrorgeschichten ...

Sermon hat folgendes geschrieben:
Da jedoch Schulpflicht besteht, haben die anderen dann eben nicht schulfrei. Die haben dann aber Anspruch auf den regulaeren Unterricht und nicht etwa duerfen sie in andere Klasssen gesteckt werden.

Naja, aber wenn das in einer Gegend ist, wo dann 80% der Schüler fehlen, fällt der reguläre Unterricht ja schlicht flach. Aber, wie gesagt, statt der bescheuerten Klassenaufteilung sollte man was anderes machen: Netten Ausflug, kleinen Thementag, im schlimmsten Fall Hausaufgabenhilfe. Aber nicht die Leute stumpf in andere Klassen schicken ... dann können sie in der Tat auch zu Hause bleiben.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#481640) Verfasst am: 23.05.2006, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

nothing hat folgendes geschrieben:
ach hör doch endlich auf mit deinem quatsch:
Natürlich dürfen sie !

bei den daheimgebliebenen schülern - die nicht ins landschulheim fahren dasselbe
bei x- anderen veranstaltungen - schulausflügen e.c. dasselbe


Wer darf was?
Der Schullandheimaufenthalt ist eine Schulveranstaltung. Wer daran nicht teilnimmt, ist vermutlich gesundheitlich verhindert. Auch der Schulgottesdienst ist eine Schulveranstaltung. Fuer beides faellt regulaerer Unterricht aus. Es gibt aber keine Pflicht zur Teilnahme an religioesen Kulthandlungen.

Die Freistellung von der Schule zugunsten der Ermoeglichung der Teilnahme an einer kirchlichen Veranstaltung ist eine etwas andere Baustelle. Wenn das Land Bayern den bayrischen Schulkindern wegen des Papstbesuches frei gibt, dann ist es voellig egal, ob die Schueler zum Papst pilgern oder nicht. Naemliches musz fuer Kommunionsfeiern gelten.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#481642) Verfasst am: 23.05.2006, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

nothing hat folgendes geschrieben:
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
nothing hat folgendes geschrieben:
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Für die Kiddies eine Entschuldigung schreiben und sie daheim lassen, das wäre mir subversiv genug..


ich würde einfach daheim feiern, fertig. das ist nicht subversiv, sondern einfach konsequent und völlig legal. ne notlüge muss man sich dafür auch nicht einfallen lassen.


sou? würdest du?

du siehst - für die 3.grundschulklasse feiln ziemlich alt aus - find ich


grmbl. ich habe mich ungenau ausgedrückt in der irrigen vorstellung es wäre verständlich genug.
selbstverständlich würde ich mit meiner familie feiern. zufrieden? wenn nicht auch egal.[/i]


hmm? zufrieden?

also wenn ich mir das ma so bildlich vorstelle:
mein Mann staubt die kiddis um 07:50 aus dem bett:
..."ding dong - aufstehen" wir feiern jetz ein fest
ich hab mir extra bis 12:15 freigenommen für euch
damit ihr keinen schaden davonträgt - dass anderen kinder erstkommunion- nachwehen feiern"

ich glaub - die hätten einen schaden fürs leben davongetragen

Sehr glücklich


Gröhl... nicht übel sprach der düvel. naja so würde es nicht gerade laufen, aber es würde sicher auch dir einiges einfallen um nen schönen tag zu haben!
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Xamanoth
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Beitrag(#481643) Verfasst am: 23.05.2006, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:

Die Freistellung von der Schule zugunsten der Ermoeglichung der Teilnahme an einer kirchlichen Veranstaltung ist eine etwas andere Baustelle. Wenn das Land Bayern den bayrischen Schulkindern wegen des Papstbesuches frei gibt, dann ist es voellig egal, ob die Schueler zum Papst pilgern oder nicht. Naemliches musz fuer Kommunionsfeiern gelten.

Nei ist es nicht. Die Katholischen Kinder folgen schlicht ihrem Recht auf freie und ungestörte Religionsausübung, was kurzfristig die Schuclpflicht verdrängt. ein gleichwertiges Recht der ander- oder nichtkonfessionellen gibt es hier nicht.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#481644) Verfasst am: 23.05.2006, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schüler, die nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen, haben auch nicht frei, wenn aus organisatorischen Gründen für die wenigen Leute kein Klassenunterricht mehr stattfindet.


1. Wer nimmt denn nicht an der Klassenfahrt teil? Kranke! Und die treiben sich ja wohl kaum ersatzweise in der Schule herum.

2. Klassenfahrt und religioese Kulthandlungen sind qualitativ im Sinne der Grundrechte nicht identisch. Die Teilnahme an religioesen Kulthandlungen kann jeder ohne Angabe von Gruenden verweigern.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481646) Verfasst am: 23.05.2006, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
nothing hat folgendes geschrieben:
ach hör doch endlich auf mit deinem quatsch:
Natürlich dürfen sie !

bei den daheimgebliebenen schülern - die nicht ins landschulheim fahren dasselbe
bei x- anderen veranstaltungen - schulausflügen e.c. dasselbe


Wer darf was?
Der Schullandheimaufenthalt ist eine Schulveranstaltung. Wer daran nicht teilnimmt, ist vermutlich gesundheitlich verhindert. Auch der Schulgottesdienst ist eine Schulveranstaltung. Fuer beides faellt regulaerer Unterricht aus. Es gibt aber keine Pflicht zur Teilnahme an religioesen Kulthandlungen.



Es gibt auch keine Pflicht zur Teilnahme an einer Schulfahrt. Es bleiben immer welche da, nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern weil sie keine Lust haben, kein Geld haben, oder aus sonstigen Gründen.

Zitat:
Die Freistellung von der Schule zugunsten der Ermoeglichung der Teilnahme an einer kirchlichen Veranstaltung ist eine etwas andere Baustelle. Wenn das Land Bayern den bayrischen Schulkindern wegen des Papstbesuches frei gibt, dann ist es voellig egal, ob die Schueler zum Papst pilgern oder nicht. Naemliches musz fuer Kommunionsfeiern gelten.


Die Schüler bekommen nicht für die Kommunionsfeier frei - die ist feiertags -, sondern am Folgetag. So wie Schüler auch nach anderen großen besonderen Familienfeiern Sonderurlaub erhalten können.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481647) Verfasst am: 23.05.2006, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Schüler, die nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen, haben auch nicht frei, wenn aus organisatorischen Gründen für die wenigen Leute kein Klassenunterricht mehr stattfindet.


1. Wer nimmt denn nicht an der Klassenfahrt teil? Kranke! Und die treiben sich ja wohl kaum ersatzweise in der Schule herum.


Das stimmt nicht. Siehe meine Antwort oben.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#481650) Verfasst am: 23.05.2006, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:

Die Freistellung von der Schule zugunsten der Ermoeglichung der Teilnahme an einer kirchlichen Veranstaltung ist eine etwas andere Baustelle. Wenn das Land Bayern den bayrischen Schulkindern wegen des Papstbesuches frei gibt, dann ist es voellig egal, ob die Schueler zum Papst pilgern oder nicht. Naemliches musz fuer Kommunionsfeiern gelten.

Nei ist es nicht. Die Katholischen Kinder folgen schlicht ihrem Recht auf freie und ungestörte Religionsausübung, was kurzfristig die Schuclpflicht verdrängt. ein gleichwertiges Recht der ander- oder nichtkonfessionellen gibt es hier nicht.


Du willst mir erzaehlen, dasz nur diejenigen bayerischen Schulkinder zum Papstbesuch freibekommen, die katholische Kirchenmitglieder sind? Und was passiert mit den anderen?
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#481651) Verfasst am: 23.05.2006, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:

Die Freistellung von der Schule zugunsten der Ermoeglichung der Teilnahme an einer kirchlichen Veranstaltung ist eine etwas andere Baustelle. Wenn das Land Bayern den bayrischen Schulkindern wegen des Papstbesuches frei gibt, dann ist es voellig egal, ob die Schueler zum Papst pilgern oder nicht. Naemliches musz fuer Kommunionsfeiern gelten.

Nei ist es nicht. Die Katholischen Kinder folgen schlicht ihrem Recht auf freie und ungestörte Religionsausübung, was kurzfristig die Schuclpflicht verdrängt. ein gleichwertiges Recht der ander- oder nichtkonfessionellen gibt es hier nicht.


Du willst mir erzaehlen, dasz nur diejenigen bayerischen Schulkinder zum Papstbesuch freibekommen, die katholische Kirchenmitglieder sind? Und was passiert mit den anderen?

Nein, dsder Papstbesuch ist auch nicht zwingend durch die Religionfreiheit geschützt, das ist eher eine nette Geste der Schule.
Ich meinte die Kommunionsfeier.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481657) Verfasst am: 23.05.2006, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schüler bekommen nicht für die Kommunionsfeier frei. Die ist nicht an einem Schultag.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481664) Verfasst am: 23.05.2006, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Um noch mal klar zu machen, von welchen Dimensionen hier geredet wird:

Am Tag nach der Kommunion haben die Kommunionskinder frei.

Von der Klasse kommen also an dem Tag 3 bis 4 Kinder zur Schule.

Und ihr erwartet nun allen Ernstes, dass für diese 3 bis 4 Kinder regulärer Unterricht abgehalten wird?

Das ist doch organisatorischer Wahnsinn an Schulen, an denen die Lehrer eh immer Überstunden abzufeiern haben, weil sie durch Vertretungsunterricht etliches aufgebaut haben.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#481668) Verfasst am: 23.05.2006, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:

Du willst mir erzaehlen, dasz nur diejenigen bayerischen Schulkinder zum Papstbesuch freibekommen, die katholische Kirchenmitglieder sind? Und was passiert mit den anderen?


Wenn ein Schüler geltend macht, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung für ihn eine besondere Bedeutung hat, kann er - bzw. die Eltern - eine Beurlaubung beantragen. Ebenso gilt das für persönliche Anlässe, wie eben Kommunion, Familienfeiern oder Familientragödien. Das kann natürlich auch für eine ganze Gruppe von Schüler gelten.

Das heißt aber nicht, dass alle anderen Schüler, für die diese Veranstaltung keine Bedeutung hat oder der persönliche Anlass nicht zutrifft, ebenso frei an diesem Tag freibekommen müssen.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#481690) Verfasst am: 23.05.2006, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

doppel
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Zuletzt bearbeitet von L.E.N. am 23.05.2006, 20:37, insgesamt einmal bearbeitet
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#481692) Verfasst am: 23.05.2006, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:

Du willst mir erzaehlen, dasz nur diejenigen bayerischen Schulkinder zum Papstbesuch freibekommen, die katholische Kirchenmitglieder sind? Und was passiert mit den anderen?


Wenn ein Schüler geltend macht, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung für ihn eine besondere Bedeutung hat, kann er - bzw. die Eltern - eine Beurlaubung beantragen. Ebenso gilt das für persönliche Anlässe, wie eben Kommunion, Familienfeiern oder Familientragödien. Das kann natürlich auch für eine ganze Gruppe von Schüler gelten.

Das heißt aber nicht, dass alle anderen Schüler, für die diese Veranstaltung keine Bedeutung hat oder der persönliche Anlass nicht zutrifft, ebenso frei an diesem Tag freibekommen müssen.


genau aus diesem grunde schrieb ich

'Ich' hat folgendes geschrieben:
ich würde einfach daheim feiern, fertig. das ist nicht subversiv, sondern einfach konsequent und völlig legal. ne notlüge muss man sich dafür auch nicht einfallen lassen.

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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#481703) Verfasst am: 23.05.2006, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Am Tag nach der Kommunion haben die Kommunionskinder frei.


Welche Exzesse sind denn mit einer Kommunionsfeier verbunden, dasz jedes Kommunionskind am Folgetag wegen potentieller Schuluntauglichkeit prophylaktisch schulfrei haben muss?
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#481708) Verfasst am: 23.05.2006, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Am Tag nach der Kommunion haben die Kommunionskinder frei.


Welche Exzesse sind denn mit einer Kommunionsfeier verbunden, dasz jedes Kommunionskind am Folgetag wegen potentieller Schuluntauglichkeit prophylaktisch schulfrei haben muss?


Welche Exzesse sind mit einer Jubiläumsfeier im Familienkreis verbunden, die gleiches ermöglicht?

Es wird gefeiert, es wird spät. Die Schüler bekommen am nächsten Tag frei.
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Sanne
gives peas a chance.



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Beiträge: 12088
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Beitrag(#481710) Verfasst am: 23.05.2006, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Auf www.konfiweb.de wird gefragt: Kriegt man nach der Konfirmation eigentlich schulfrei?

Aus der antwort:
Zitat:
In manchen Bundesländern steht die Konfirmation im Schulgesetz (oder in entsprechenden Verordnungen) ausdrücklich als Grund für eine Beurlaubung drin. So heißt es z.B. in Niedersachsen:

“Auf Antrag sind Schülerinnen und Schüler am Tag nach der Konfirmation bzw. am Tag nach der Erstkommunion vom Unterricht zu befreien.“

In anderen Bundesländern muss für eine Beurlaubung ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Welcher Grund wichtig genug ist, entscheidet bis zu einer Fehlzeit von drei Tagen meistens der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin.


Zitat:
hol dir von deiner Kirchengemeinde eine Bescheinigung über den Konfirmationstermin. Damit können deine Eltern dann in der Schule eine entschuldigte Beurlaubung beantragen. Ein Frei-Tag wird meistens genehmigt - schließlich muss man sich ja von den ganzen Feierlichkeiten erholen ...


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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#481711) Verfasst am: 23.05.2006, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und ihr erwartet nun allen Ernstes, dass für diese 3 bis 4 Kinder regulärer Unterricht abgehalten wird?


Wenn der regulaere Unterricht nicht aus schulischen Gruenden ausfaellt, sondern wegen eines Privilegs fuer das vorherige Privatvergnuegen der katholischen Mehrheit, und darob Nichtkatholiken ziemlich sinnlos in der Schule in anderen Klassen rumhocken, dann ist es wohl sinnvoller, die Betroffenen werden spontan krank und werden zum Folgetag von einer Spontanheilung ergriffen. Mal so gesagt!
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Heike J
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Beitrag(#481719) Verfasst am: 23.05.2006, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und ihr erwartet nun allen Ernstes, dass für diese 3 bis 4 Kinder regulärer Unterricht abgehalten wird?


Wenn der regulaere Unterricht nicht aus schulischen Gruenden ausfaellt, sondern wegen eines Privilegs fuer das vorherige Privatvergnuegen der katholischen Mehrheit, und darob Nichtkatholiken ziemlich sinnlos in der Schule in anderen Klassen rumhocken, dann ist es wohl sinnvoller, die Betroffenen werden spontan krank und werden zum Folgetag von einer Spontanheilung ergriffen. Mal so gesagt!


Es handelt sich nicht um Priviliegien von Mehrheiten. Das Privileg einer Beurlaubung bei besonderen Anlässen hat jeder für seinen eigenen privaten Grund.

Soll diese Möglichkeit abgeschafft werden, damit nicht an bestimmten Tagen eine größere Mehrheit gleichzeitig freihat?

Oder soll die Beurlaubung etwa nur gewährt werden, wenn bitte nicht mehr als die Hälfte der Schüler gleichzeitig fehlt, damit weiter geregelter Unterricht möglich ist?

Und soll die Beurlaubung von Klassenfahrten verboten werden, damit hier auch nicht Schüler sinnlos in anderen Klassen rumhocken?
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#481727) Verfasst am: 23.05.2006, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und soll die Beurlaubung von Klassenfahrten verboten werden, damit hier auch nicht Schüler sinnlos in anderen Klassen rumhocken?


Fuer die Beurlaubung von Klassenfahrten sehe ich allerdings keinen plausiblen Grund jenseits einer Krankheit. Bei Geldmangel muesste es einen Solidarfonds geben.
Und warum Kommunionskinder am Folgetag nicht die Schule besuchen koennen sollen, entbirgt sich mir immer noch nicht. Bei den deutlich aelteren Konfirmanden mag das schon etwas verstaendlicher sein.

Mir geht es aber gar nicht primaer um die Plausibilitaet von Befreiungsgruenden, sondern um die Sinnhaftigkeit von eintaegiger Unterrichtsteilnahme der Nichtbefreiten in anderen Klassen.

Auszerdem gibt es eine eindeutige staatliche Ungleichbehandlung, wenn die Teilnahme an einer Jugendfeier - im Gegensatz zur Konfirmation - nicht als Befreiungsgrund anerkannt wird.
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