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StGB und WPflG
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#514018) Verfasst am: 03.07.2006, 04:27    Titel: StGB und WPflG Antworten mit Zitat

Vielleicht hat ja auch einer von euch bemerkenswerte Stellen im StGB gefunden, die er nicht versteht oder kritisiert.

Zitat:
§90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wie ist der Paragraph mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren?

Zitat:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wieso gelten für den Bundespräsidenten nicht ebenfalls die Paragraphen 185 (Beleidigung) und 186 (Üble Nachrede) etc.?

***

Zitat:
§188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

Wer zählt alles zu den Personen des politischen Lebens?

***
Zitat:
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst

(1) Vom Wehrdienst sind befreit

1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,

2. Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,

3. hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,

[...]
Auch hier die Frage, wie der §11 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Warum werden Geistliche bevorzugt?
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#514093) Verfasst am: 03.07.2006, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Präsidenten ist mir auch schonmal aufgefallen.

Es gibt doch beispielsweise unzählige Satiresendungen und teilweise auch Verarschungen über Politiker.

Wieso ist der Präsi so etwas besonderes.

Gilt das auch für ehemalige? Darf ich dann nicht die Verstrickungen einiger mit den Nazis benennen?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#514457) Verfasst am: 03.07.2006, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Strafbestimmung hieß in der Kaiserzeit "Majestätsbeleidigung". Das sagt wohl alles. Aber im Ernst: Der Bundespräsident ist nicht einfach nur Person XY, sondern er repräsentiert den Staat, also uns alle. Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#514491) Verfasst am: 03.07.2006, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Diese Strafbestimmung hieß in der Kaiserzeit "Majestätsbeleidigung". Das sagt wohl alles. Aber im Ernst: Der Bundespräsident ist nicht einfach nur Person XY, sondern er repräsentiert den Staat, also uns alle. Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung.


na und? Schulterzucken

in F ist Chirac (als Président de la République) der erste Mann im Staat und repräsentiert sozusagen das Land etc pp

deswegen ist der noch lange nicht gegen jede Kritik/Karikatur gefeit Pillepalle , im Gegenteil Mr. Green
_________________
"He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#514495) Verfasst am: 03.07.2006, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung.
Das sehe ich anders. Wenn ich den Bundespräsidenten persönlich "verunglimpfe", was hat das dann noch mit beleidigender Staatskritik zu tun? Ich denke: Keine Sonderrechte für den Bundespräsidenten.
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#514504) Verfasst am: 03.07.2006, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Diese Strafbestimmung hieß in der Kaiserzeit "Majestätsbeleidigung". Das sagt wohl alles. Aber im Ernst: Der Bundespräsident ist nicht einfach nur Person XY, sondern er repräsentiert den Staat, also uns alle. Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung.


na und? Schulterzucken

in F ist Chirac (als Président de la République) der erste Mann im Staat und repräsentiert sozusagen das Land etc pp

deswegen ist der noch lange nicht gegen jede Kritik/Karikatur gefeit Pillepalle , im Gegenteil Mr. Green
In F hat der Präsident allerdings Macht, in D nicht.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#514930) Verfasst am: 04.07.2006, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung.
Das sehe ich anders. Wenn ich den Bundespräsidenten persönlich "verunglimpfe", was hat das dann noch mit beleidigender Staatskritik zu tun? Ich denke: Keine Sonderrechte für den Bundespräsidenten.


Wenn du den Bundespräsidenten persönlich verunglimoft, greift mE der Paragraph nicht, denn der zielt auf das Amt, nicht die Person.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#515336) Verfasst am: 04.07.2006, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wo steht das? Wenn ich den Bundespräsidenten persönlich öffentlich verunglimpfe, greift der Paragraph sehr wohl. Ich versteh nicht, wieso du das anders interpretierst. Erklär mal Smilie
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#515382) Verfasst am: 04.07.2006, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bei wiki hab ich gerade gelesen, dass es auch verboten sei, die Nationalhymne zu verunglimpfen
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#515386) Verfasst am: 04.07.2006, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Bei wiki hab ich gerade gelesen, dass es auch verboten sei, die Nationalhymne zu verunglimpfen
Och, da gibt es noch mehr -> §§ 90a, 90b StGB.
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#515406) Verfasst am: 04.07.2006, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte es ändern...
"Fuck the system" wie der böse Chaos-Anarcho jetzt sagen würde Lachen
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Undine
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Anmeldungsdatum: 27.06.2006
Beiträge: 4
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Beitrag(#516211) Verfasst am: 06.07.2006, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, tja... kann ja nicht jeder machen was er will, wa?

Aber ernsthaft: "verunglimpfen" hach - tolles Wort - aber ich bin mir nicht sicher, inwiefern "kritisieren" (und damit meine ich sachliche und angemessene Kritik) unter "verunglimpfen" subsumierbar ist.

Muss ich wohl glatt mal ein Kommentar zu Rate ziehen, falls ich mal wieder die Biblio beehre...

(Juhu, mein erster Beitrag, endlich konnte ich mich überwinden... Und dann auch noch zu meinem "Lieblingsthema")
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#516214) Verfasst am: 06.07.2006, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Willkommen im Forum zwinkern

Zitat:
Aber ernsthaft: "verunglimpfen" hach - tolles Wort - aber ich bin mir nicht sicher, inwiefern "kritisieren" (und damit meine ich sachliche und angemessene Kritik) unter "verunglimpfen" subsumierbar ist.
Ich sprach nicht von sachlicher Kritik, der Gesetzestext sicherlich auch nicht, ich meine schon eine Verunglimpfung. Aber auch in diesem Fall halte ich es für unangemessen dem Bundespräsidenten mehr Rechte zu erteilen als einem "Normalbürger". Für Beleidigungen gegen den Bundespräsidenten sollten ebenfalls die Paragraphen greifen, die auch sonst bei der Beleidigung/Üblen Nachrede/etc. greifen.
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Undine
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.06.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

Beitrag(#516232) Verfasst am: 06.07.2006, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Aber im Ernst: Der Bundespräsident ist nicht einfach nur Person XY, sondern er repräsentiert den Staat, also uns alle. Seine Verächtlichmachung entspricht einem Angriff auf die Flagge oder auf das Bundestagsgebäude, weniger der landläufigen Beleidigung.


Aus diesem Grunde halte ich es ebenfalls für vertretbar, daß die Strafzumessungsregel bei § 90 StGb ein kleines bisschen schärfer angesetzt ist, als die des § 185 StGb.
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#516239) Verfasst am: 06.07.2006, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ändere das Grundgesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - nur der Bundespräsident hat mehr Rechte.

Zudem: Was hat die Beleidigung der Person mit dem Staat zu tun und würdest du mal begründen, warum ich eine Person nicht beleidigen darf, die etwas repräsentiert? Ich repräsentiere auch alle Schülerinnen und Schüler in NRW und wirst du nun härter bestraft als als normal, wenn du mich beleidigst? Nö. Ich verstehe die Argumentation nicht. Wenn ich den Bundespräsidenten als Arschloch bezeichne, wo spielt dann da seine Funktion als Bundespräsident eine Rolle?
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Undine
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Anmeldungsdatum: 27.06.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

Beitrag(#516935) Verfasst am: 07.07.2006, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächstersteinmal finde ich jede Art von Beleidigung, die außerhalb sachlicher Kritik liegt dumm und verachtenswert!

Das mit Art. 3 GG ist soweit ich das im 2.Semster verstanden habe so eine Sache:
Hört sich zwar erstmal toll, aber gemeint ist das ein bisschen anderes. So bedarf es nur dann einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung bei "wesentlich Gleichem". Jaja, alles sehr abstraktes Begriffsrumgekaue, ich weiß(leide). Dazu bedarf es also eines Bezugspunktes (tertium comparationis), der der gemeinsame Oberbegriff ist, unter den die rechtlich verschieden behandelten Personen, Personengruppen oder Situationen fallen.

Ich will ja nicht anmaßend klingen, aber für mich ist es schon ein gewisser Unterschied, ob jemand "Staatsmaskottchen" oder "Schülerverteter in NRW" ist.

Ich versteh ja worauf du hinaus willst und ich muss auch sagen, dass es in der deutsche Gesetzgebung (in anderen natürlich auch - um hier niemanden zu benachteiligen) die irrwitzigsten Vorkommnisse gibt und gab, aber da ich momentan unter keinen Anflug von Anarchie leide, muss ich den "ersten Mann im Staate" ein wenig in Schutz nehmen zwinkern.
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#516966) Verfasst am: 07.07.2006, 04:01    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist es mal wieder nicht das, was alle denken.

Zitat:
Das mit Art. 3 GG ist soweit ich das im 2.Semster verstanden habe so eine Sache:
Hört sich zwar erstmal toll, aber gemeint ist das ein bisschen anderes. So bedarf es nur dann einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung bei "wesentlich Gleichem". Jaja, alles sehr abstraktes Begriffsrumgekaue, ich weiß(leide). Dazu bedarf es also eines Bezugspunktes (tertium comparationis), der der gemeinsame Oberbegriff ist, unter den die rechtlich verschieden behandelten Personen, Personengruppen oder Situationen fallen.
Wo steht das geschrieben?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#516974) Verfasst am: 07.07.2006, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Wo steht das geschrieben?

Nicht im Gesetz. Das Gesetz wird aber so interprätiert.

Außerdem ist eine Ungleichbehandlung für die es sachlche Gründe gibt, auch zulässig.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#516998) Verfasst am: 07.07.2006, 09:51    Titel: Re: StGB und WPflG Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Zitat:
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
[für diverse Sorten Pfaffen]
Auch hier die Frage, wie der §11 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Warum werden Geistliche bevorzugt?

<ironiemodus>Na dafür stellen sie doch die Militärseelsorger, aus purer Nächstenliebe. Da gleicht sich das wieder aus.</ironiemodus>
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#517253) Verfasst am: 07.07.2006, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kennt jemand den Text "Mit Gott und Vaterland" von Wiglaf Droste, welcher auf dem Album WEstfalen Alien zu finden ist?


Dort spricht er über den neuen Bundespräsidenten Köhler, u.a. könne dieser genauso fließend Milchbrei sprechen wie der alte und ihm werde praktische Intelligenz nachgesagt, er habe aber kopfmäßig nichts zu bieten.

Greift bei solchen Aussagen dieser Paragraph nicht?
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#517648) Verfasst am: 07.07.2006, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Außerdem ist eine Ungleichbehandlung für die es sachlche Gründe gibt, auch zulässig.
Wo steht das?

Zitat:
Nicht im Gesetz. Das Gesetz wird aber so interprätiert.
Wie kann man "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anders interpretieren als "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?

"Das Auto ist rot". Interpretation: Das Auto ist blau [?] Mit den Augen rollen
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#517650) Verfasst am: 07.07.2006, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Außerdem ist eine Ungleichbehandlung für die es sachlche Gründe gibt, auch zulässig.
Wo steht das?

Zitat:
Nicht im Gesetz. Das Gesetz wird aber so interprätiert.
Wie kann man "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anders interpretieren als "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?

"Das Auto ist rot". Interpretation: Das Auto ist blau [?] Mit den Augen rollen

Nein. Art. 3 verhindert nur Ungleichbehandlungen, für die es keinen sachlichen Grund gibt.
Gibt es diesen, ist eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt.

Kann ich auch nix für.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#517652) Verfasst am: 07.07.2006, 22:31    Titel: Re: StGB und WPflG Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Vielleicht hat ja auch einer von euch bemerkenswerte Stellen im StGB gefunden, die er nicht versteht oder kritisiert.

Zitat:
§90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wie ist der Paragraph mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren?

Zitat:
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wieso gelten für den Bundespräsidenten nicht ebenfalls die Paragraphen 185 (Beleidigung) und 186 (Üble Nachrede) etc.?

***

Zitat:
§188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

Wer zählt alles zu den Personen des politischen Lebens?

***
Zitat:
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst

(1) Vom Wehrdienst sind befreit

1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,

2. Geistliche römisch-katholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,

3. hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,

[...]
Auch hier die Frage, wie der §11 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Warum werden Geistliche bevorzugt?


Alles erklärbar. Aber ist mir jetzt zu mühevoll. Lies einfach mal einen Kommentar zum StGB, da bei den entsprechenden §§.
Art.3 GG ist hier nicht verletzt.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#517655) Verfasst am: 07.07.2006, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
interprätiert.


Weinen
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#517657) Verfasst am: 07.07.2006, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Undine hat folgendes geschrieben:
Das mit Art. 3 GG ist soweit ich das im 2.Semster verstanden habe so eine Sache


Jura? Mutig Sehr glücklich
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#517661) Verfasst am: 07.07.2006, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Wie kann man "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anders interpretieren als "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?
Na, dann setz Dich nur mal einen Tag lang in die Bibliothek und lies die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (von Juristen auch BVerfGE genannt). Dann könntest Du Dich wundern.

Die gibts doch auch im Netz.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#517664) Verfasst am: 07.07.2006, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#517666) Verfasst am: 07.07.2006, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Wie kann man "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anders interpretieren als "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?
Na, dann setz Dich nur mal einen Tag lang in die Bibliothek und lies die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (von Juristen auch BVerfGE genannt). Dann könntest Du Dich wundern.

Die gibts doch auch im Netz.
Ja, OK. Nachdem ich sah, dass hierzu schon reichlich geantwortet wurde, wollte ich meinen Beitrag noch zurückziehen. War aber nicht schnell genug, wie ich jetzt sehe. Verlegen
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#517667) Verfasst am: 07.07.2006, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nein. Art. 3 verhindert nur Ungleichbehandlungen, für die es keinen sachlichen Grund gibt.
Wo steht das?

Zitat:
Na, dann setz Dich nur mal einen Tag lang in die Bibliothek und lies die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (von Juristen auch BVerfGE genannt). Dann könntest Du Dich wundern.
Könnt ich machen. Dass das BVerfGE so urteilte, ist ja aber dennoch keine Argumentation.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#517671) Verfasst am: 07.07.2006, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nein. Art. 3 verhindert nur Ungleichbehandlungen, für die es keinen sachlichen Grund gibt.
Wo steht das?


Nicht im Gesetz. Die Grundrechte müssen aber ausgelegt und (für Thao mit Mühe geschrieben:) interpretiert werden.
Sie sind nicht ganz aus sich selbst verständlich.

Grundrechte unterliegen einem Wandel durch literatur und Rechtsprechung.
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