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http://www.meinbranchenbuch.de/ ???

 
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Sinuhe
Evolutionärer Humanist



Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 848

Beitrag(#518283) Verfasst am: 08.07.2006, 19:07    Titel: http://www.meinbranchenbuch.de/ ??? Antworten mit Zitat

Was wisst ihr darüber?
Meine Mutter hat mal ausversehen einen Vertrag von denen unterschrieben. Dabei hat sie das kleingedruckte nicht gelesen, weswegen sie jetzt ca. 1000€ zahlen muss. Sie dachte, sie würde etwas von der Post unterschreiben... - das Layout war ähnlich gestaltet.

Ist dieser Verlag ein Betrüger oder in was ist da meine Mutter geraten?
Sie will jetzt logischerweise nicht bezahlen.
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#518284) Verfasst am: 08.07.2006, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wofür zahlt sie denn 1000€?! Geschockt
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Sinuhe
Evolutionärer Humanist



Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 848

Beitrag(#518286) Verfasst am: 08.07.2006, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.meinbranchenbuch.de/cgi-bin/entry.cgi/prod/handle/docs/do/gtc/id/31149

Die AGB von denen sieht vor, dass sich der Vertrag auf 2 Jahre ausläuft. Wisst ihr ob man den nicht irgendwie so kündigen kann?? Oder hat es sich mit der Unterschrift erledigt?
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#518287) Verfasst am: 08.07.2006, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.rae-michael.de/news/zivilrecht/meinbranchenbuchde-pressemitteilung-251/
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#518290) Verfasst am: 08.07.2006, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

gegenJustizUnrecht hat folgendes geschrieben:
Sie können einen Anwalt beauftragen, der sich mit dieser Art von Betrug bereits auskennt. Eine außergerichtliche Vertretung sollte weniger als 100 Euro kosten. Dafür schreibt der Anwalt eine Anfechtungserklärung, eine vorsorgliche Kündigung und wimmelt die sonstigen Kontaktversuche der Betrüger ab. Hier geht es zur Anwaltsliste

Sie können sich auch selber wehren. Stecken Sie nicht einfach den Kopf in den Sand, dann haben Sie schon verloren - Sie müssen reagieren. Wenn Sie das selber machen wollen, dann müssen Sie sich auch wirklich mit ihrer Rechtslage beschäftigen. Dafür gibt es Infos auf dieser Seite.

[...]

1. Das erste, was Sie unbedingt tun sollten ist eine Anfechtungserklärung schreiben und per Einschreiben / Rückschein abschicken. Hier Infos mit verschiedenen Mustern einer Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung
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Sinuhe
Evolutionärer Humanist



Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 848

Beitrag(#518293) Verfasst am: 08.07.2006, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

THX!
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