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Frage Mietrecht

 
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#552842) Verfasst am: 27.08.2006, 13:18    Titel: Frage Mietrecht Antworten mit Zitat

Mal wieder 'ne Rechtsfrage:
Die im Mietvertrag genannte Wohnfläche ist
a) eine zugesicherte Eigenschaft
oder
b) Bestandteil derObjektbeschreibung


Hintergrund: habe festsgestellt, dass meine Wohnung 10% kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben.

Da ich mich grad ohnehin mit dem Vermieter fetze, wär ein klein bisschen Munition ganz gut
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#552846) Verfasst am: 27.08.2006, 13:31    Titel: Re: Frage Mietrecht Antworten mit Zitat

Wenn es im Mietvertrag steht, ist es eine zugesicherte Eigenschaft. Allerdings gibt es in der Rechtsprechung einen gewissen Freiraum, ab wann hier eine wirkliche Verletzung des Mietvertrages mit entsprechenden Nachzahlungs- und Mietminderungsansprüchen usw. vorliegt.

Ein Link auf die Schnelle: http://www.berlin888.de/_/beitrag_jsp/key=beitrag_526727.html
_________________
2008 – Jahr der Mathematik
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#552848) Verfasst am: 27.08.2006, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hast du Dachschrägen o. ä.?
Kennst du die WoFIV
_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Stefan
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#552858) Verfasst am: 27.08.2006, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Balkon zählt nur zu 50%. Hast du das berücksichtigt?
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erebus
wandelndes Paradoxon



Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 998
Wohnort: ius talionis

Beitrag(#552898) Verfasst am: 27.08.2006, 14:45    Titel: eine andere Frage Antworten mit Zitat

Ich habe mit meiner (ersten, also jetzigen) Wohnung die schlechtestmögliche Wahl getroffen;
was muss ich beachten, wenn ich den Dauerauftrag entziehe und die Mietzahlung reduzieren will?

Welche der folgenden Mängel muss der Vermieter beheben:
- keine Wärmedämmung
(seit Herbst letzen Jahres wurde eine versprochen, doch trotz häufiger Nachfrage ist nichts geschehen)
- undichte Fenster
- laute Nachbarn (habe gelesen, dass dies auch zu einer Mietkürzung führen kann)
- ein nicht geerdeter Stromanschluss im Waschkeller
- ein Fenster im Keller, welches sich nicht schließen lässt

bereits behoben:
- defekte Klingel (allerdings erst eine Woche nach Wohnungsübergabe)
- fehlender Wasseranschluss im Waschkeller (dauerte länger als die Klingel -> 2 - 4 Wochen)


Können Mietkürzungen auch rückwirkend vorgenommen werden?


Und ja, ich bin blöd noch immer hier zu wohnen, doch derzeit kann ich keinen Umzug organisieren, habe keinen Nerv jetzt auf Wohnungssuche zu gehen (allein schon, da meine Ausbildung im Januar beendet sein wird) und ja, ich bin blöd und faul.


Ich danke für alle konstruktiven Beiträge.
(Was ist wegen des Mietspiegels - was wäre, wenn die Wohnung wegen der nicht vorhandenen Ausstattung über selbigen liegen würde (muss mir erst noch den hiesigen Mietspiegel besorgen))


Es grüßt
Erebus
_________________
Es reicht bereits den physikalischen Gesetzen und den biologischen Regeln zu unterliegen.
Wir brauchen keine gesellschaftlichen Zwänge, die uns letztendlich zerbrechen.
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Miach
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#553006) Verfasst am: 27.08.2006, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.mieterschutzbund.de/

leider muss man bei dem Mieterschutzbund Mitglied sein, wegen den geltenden Rechtsberatungsgesetzen um Rechtsauskünfte erlangen zu können (die Gesetze sind gerade in der Diskussion, vielleicht gibt es dort bald Erleichterungen, das Brechen des Monopols).
Es lohnt sich meiner Meinung nach aber dennoch, man hat im Falle von Rechtsstreitigkeiten "Schützenhilfe" von erfahrenen Leuten, wird im Fall der Fälle an gute Anwälte vermittelt, etc. pp..
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Tanja
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.12.2003
Beiträge: 71
Wohnort: Kiel

Beitrag(#553745) Verfasst am: 28.08.2006, 16:56    Titel: Re: Frage Mietrecht Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Mal wieder 'ne Rechtsfrage:
Die im Mietvertrag genannte Wohnfläche ist
a) eine zugesicherte Eigenschaft
oder
b) Bestandteil derObjektbeschreibung


Hintergrund: habe festsgestellt, dass meine Wohnung 10% kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben.

Da ich mich grad ohnehin mit dem Vermieter fetze, wär ein klein bisschen Munition ganz gut



Folgendes habe ich grade auf www.guter-rat.de gefunden:

Erst wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag vereinbarten abweicht, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen und eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete aus der Vergangenheit zu fordern. BGH, Az. VIII ZR 133/03.


Ich würde aber nochmal genau nachrechnen: Wenn es tatsächlich mehr als 10 % sind, hast Du gute Karten, bei genau 10 % sieht es da wohl eher schlecht aus.
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Tanja
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.12.2003
Beiträge: 71
Wohnort: Kiel

Beitrag(#553763) Verfasst am: 28.08.2006, 17:11    Titel: Re: eine andere Frage Antworten mit Zitat

erebus hat folgendes geschrieben:
Ich habe mit meiner (ersten, also jetzigen) Wohnung die schlechtestmögliche Wahl getroffen;
was muss ich beachten, wenn ich den Dauerauftrag entziehe und die Mietzahlung reduzieren will?

Welche der folgenden Mängel muss der Vermieter beheben:
- keine Wärmedämmung
(seit Herbst letzen Jahres wurde eine versprochen, doch trotz häufiger Nachfrage ist nichts geschehen)
- undichte Fenster
- laute Nachbarn (habe gelesen, dass dies auch zu einer Mietkürzung führen kann)
- ein nicht geerdeter Stromanschluss im Waschkeller
- ein Fenster im Keller, welches sich nicht schließen lässt

...

Können Mietkürzungen auch rückwirkend vorgenommen werden?

...

Es grüßt
Erebus



Gefunden bei www.guter-rat.de:

Der Mieter verliert nicht automatisch sein Recht auf Mietkürzung, wenn sechs Monate nach Auftreten des Schadens vergangen sind - auch dann nicht, wenn er in dieser Zeit anstandslos seine Miete weiter gezahlt oder den Vermieter erst später über den Mangel informiert hat. BGH, Az. VIII ZR 274/02.

Letztens gelesen, habe aber grad keine Quellenangabe:

Der Vermieter muß sowohl für eine gute Wärmedämmung als auch für dichte Fenster sorgen, sonst kann die Miete gemindert werden. Bei der Wärmedämmung solltest Du Dich genau informieren, denn da gibt es Unterschiede bzgl. Altbau/Neubau.

Es gibt genaue Prozentsätze, an die man sich bei der Mietminderung halten sollte. Die findest Du sicher irgendwo im Netz.

Bei der Minderung kannst Du übrigens die Warmmiete (Netto+NK+Heizkosten) als Berechnungsgrundlage nehmen.
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erebus
wandelndes Paradoxon



Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 998
Wohnort: ius talionis

Beitrag(#554561) Verfasst am: 29.08.2006, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal,
ich werde mich die Tage mal dransetzen.
Hoffentlich kann ich bald über die Situation von heute lachen...


Es grüßt
Erebus
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Imperator Palpatine
deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.09.2003
Beiträge: 359

Beitrag(#555001) Verfasst am: 30.08.2006, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Mietminderungen sollte Folgendes beachtet werden.
1. Dem Vermieter schriftlich die Mängel mitteilen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen (zwei bis drei Wochen).
2. In diesem Schreiben schon Kürzung der Miete bei Nichtbehebung ankündigen.

Man sollte sich aber vorher erkundigen, welche Mängel zu welcher Minderung berechtigen. Ein bisschen Farbe, welche vom Heizkörper abblättert, berechtigt sicher nicht zur Mietminderung. Ein Totalausfall der Heizung im Winter kann aber schon mal zur Einbehaltung der kompletten Monatsmiete berechtigen.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#555006) Verfasst am: 30.08.2006, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Alternative wäre, die tatsächliche Wohnungsgröße festzustellen (inkl. der bereits genannten Einschränkungen wie Schrägen, Balkon, etc..), und einen Quadratmeterpreis anhand der Kaltmiete zu berechnen. Mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels überprüfen, ob der Quadratmeterpreis immer noch gerechtfertigt ist. Möglicherweise lässt sich Mietwucher feststellen. Dann wären die Argumente gegen den Vermieter noch überzeugender.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwucher
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#940499) Verfasst am: 23.02.2008, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab da mal eine Frage:

Bei mir in der Küche sind schon beim Einzug hellbraune Flecken (vermutlich durch Wasserschäden) festgestellt worden. Dann wurde vom Vermieter ein Maler bestellt, der diese Flecken übermalt hat. Jetzt, nachdem über mir ein junger Mann eingezogen ist, sind diese Flecken erneut aufgetaucht.

Ich habe diesen Vorfall bereits mehrfach dem Vermieter bzw. Hausverwalter kund getan, sowohl schriftlich als auch telefonisch, leider kam bisher keine Reaktion, außer das man es dem Chef weiterleiten wollte.

Heute hat mir mein Nachbar, der direkt unter mir wohnt, erzählt, daß in seiner Decke im Flur und im Bad ebenfalls, allerdings viel kleinere solcher Flecken aufgetaucht sind. Er will mir nächste Woche den "Schaden" zeigen.

Gibt es hier User, die sich mit dieser Thematik vllt ein wenig auskennen und mir evtl. auch ein bißchen weiterhelfen können... z. B. mit der Frage - ich habe ja eine Hausratversicherung - ob diese in der Regel einen solchen Schaden bzw. die "Reperatur" desgleichen dafür aufkommen kann.

Vielen Dank im Voraus!
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Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#940531) Verfasst am: 23.02.2008, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Ich hab da mal eine Frage:

Bei mir in der Küche sind schon beim Einzug hellbraune Flecken (vermutlich durch Wasserschäden) festgestellt worden. Dann wurde vom Vermieter ein Maler bestellt, der diese Flecken übermalt hat. Jetzt, nachdem über mir ein junger Mann eingezogen ist, sind diese Flecken erneut aufgetaucht.

Ich habe diesen Vorfall bereits mehrfach dem Vermieter bzw. Hausverwalter kund getan, sowohl schriftlich als auch telefonisch, leider kam bisher keine Reaktion, außer das man es dem Chef weiterleiten wollte.

Heute hat mir mein Nachbar, der direkt unter mir wohnt, erzählt, daß in seiner Decke im Flur und im Bad ebenfalls, allerdings viel kleinere solcher Flecken aufgetaucht sind. Er will mir nächste Woche den "Schaden" zeigen.

Gibt es hier User, die sich mit dieser Thematik vllt ein wenig auskennen und mir evtl. auch ein bißchen weiterhelfen können... z. B. mit der Frage - ich habe ja eine Hausratversicherung - ob diese in der Regel einen solchen Schaden bzw. die "Reperatur" desgleichen dafür aufkommen kann.

Vielen Dank im Voraus!

NSK,
sage dem vermieter, dass diese, von ihm gerade entfernten flecken, wieder aufgetaucht sind. bitte ihn, sie anzusehen. macht er das nicht, mache MIT zeugen fotos davon. VERWAHRE sie gut, und lasse dir möglichst von den zeugen gleich unterschreiben, dass sie gesehen haben, was du fotografiert hast.
klingt doof, aber, wenn du mal fünf jahre in der wohnung gewohnt hast, wirst du schwer nachweisen können, dass das von anfang an so war.
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#940533) Verfasst am: 23.02.2008, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Ich hab da mal eine Frage:

Bei mir in der Küche sind schon beim Einzug hellbraune Flecken (vermutlich durch Wasserschäden) festgestellt worden. Dann wurde vom Vermieter ein Maler bestellt, der diese Flecken übermalt hat. Jetzt, nachdem über mir ein junger Mann eingezogen ist, sind diese Flecken erneut aufgetaucht.

Ich habe diesen Vorfall bereits mehrfach dem Vermieter bzw. Hausverwalter kund getan, sowohl schriftlich als auch telefonisch, leider kam bisher keine Reaktion, außer das man es dem Chef weiterleiten wollte.

Heute hat mir mein Nachbar, der direkt unter mir wohnt, erzählt, daß in seiner Decke im Flur und im Bad ebenfalls, allerdings viel kleinere solcher Flecken aufgetaucht sind. Er will mir nächste Woche den "Schaden" zeigen.

Gibt es hier User, die sich mit dieser Thematik vllt ein wenig auskennen und mir evtl. auch ein bißchen weiterhelfen können... z. B. mit der Frage - ich habe ja eine Hausratversicherung - ob diese in der Regel einen solchen Schaden bzw. die "Reperatur" desgleichen dafür aufkommen kann.

Vielen Dank im Voraus!

NSK,
sage dem vermieter, dass diese, von ihm gerade entfernten flecken, wieder aufgetaucht sind. bitte ihn, sie anzusehen. macht er das nicht, mache MIT zeugen fotos davon. VERWAHRE sie gut, und lasse dir möglichst von den zeugen gleich unterschreiben, dass sie gesehen haben, was du fotografiert hast.
klingt doof, aber, wenn du mal fünf jahre in der wohnung gewohnt hast, wirst du schwer nachweisen können, dass das von anfang an so war.


Misterfritz, das habe ich ja bereits getan.
Fotos davon habe ich (was meine Wohnung betrifft) bereits gemacht und Leute, die sich das schon betrachtet haben, habe ich ebenfalls (meine Betreuerin und eben mein Nachbar unter mir).
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#940551) Verfasst am: 24.02.2008, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt so, als würden da, wo die Flecken entstehen, undichte Wasserrohre laufen.
Das zu reparieren wäre dann Sache des Vermieters.
Oder ist es Schimmel? Am Kopf kratzen
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#940553) Verfasst am: 24.02.2008, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Klingt so, als würden da, wo die Flecken entstehen, undichte Wasserrohre laufen.
Das zu reparieren wäre dann Sache des Vermieters.
Oder ist es Schimmel? Am Kopf kratzen

undichte leitungen, jepp. schimmel NOCH nicht...
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
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Beitrag(#940588) Verfasst am: 24.02.2008, 02:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
mit der Frage - ich habe ja eine Hausratversicherung - ob diese in der Regel einen solchen Schaden bzw. die "Reperatur" desgleichen dafür aufkommen kann.

Vielen Dank im Voraus!

Sofern du der Verursacher des Schadens bei deinem Nachbarn bist, bist du auch in der Haftung. Die Frage ist eben wo die Ursache liegt. Und undichte Leitungen sind idR tatsächlich Sache des Vermieters. Deine Pflicht ist es aber Schäden unverzüglich anzuzeigen. Versäumst du dies, wirst du aber nur für die Folgeschäden des Versäumnisses mE haften müssen.
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#941985) Verfasst am: 25.02.2008, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Heute steckte an unserer Haustür eine Mitteilung des örtlichen Wasserversorgers. Darauf wird angekündigt, daß am Donnerstag (28.) in der Zeit von 06.00 - 19.00 Uhr dringende Arbeiten am Wasserrohrnetz vorgenommen werden würden (und logischerweise mit dem Hinweis, in diesem Zeitraum kein Wasser zu gebrauchen bzw. dies vorher bereitzustellen).

Vllt lags ja daran... Mit den Augen rollen
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#941989) Verfasst am: 25.02.2008, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heute steckte an unserer Haustür eine Mitteilung des örtlichen Wasserversorgers. Darauf wird angekündigt, daß am Donnerstag (28.) in der Zeit von 06.00 - 19.00 Uhr dringende Arbeiten am Wasserrohrnetz vorgenommen werden würden (und logischerweise mit dem Hinweis, in diesem Zeitraum kein Wasser zu gebrauchen bzw. dies vorher bereitzustellen).

Vllt lags ja daran... Mit den Augen rollen

Würde ich jetzt mal ganz mutig ausschließen wollen....
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