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selbständigkeit in der wohlverhaltensperiode

 
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#628863) Verfasst am: 29.12.2006, 18:46    Titel: selbständigkeit in der wohlverhaltensperiode Antworten mit Zitat

Hallo,

Kann man sich in der Wohlverhaltensperiode sich wieder selbständig machen,oder wird das Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung ablehnen,da es ja dann die unzuverlässigkeit vermutet,die ein schuldner ja nicht widerlegen kann?
Klar, der Insolvenzverwalter hat natürlich nichts dagegen,doch das Gewerbeamt richtet sich ja nicht nach den insolvenzgesetzen sondern nach der gewerbeverordnung.

habt ihr erfahrungen dazu?

zarathrusta
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#628866) Verfasst am: 29.12.2006, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss noch dazu hinzufügen,das für dieses Gewerbe keine Erlaubnis nach §34c benötigt wird,auch Kredite der Bank werden nicht benötigt,da dies in der Dienstleistungsbranche ist,das Gewerbe.

Es ist also kein Gewerbe,das man ohne einen Bankkredit nicht ausführen kann,also Wareneinkauf,etc,etc,

Meine Frage ist sehr gut zu verstehen

zarathrusta
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#628870) Verfasst am: 29.12.2006, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gerwerbeamt stellt Gewerbescheine aus, mehr nicht. Bonitätsprüfung machen die nicht. Einzig ein Führungszeugnis (und je nach Branche auch mal ein Gesundheitszeugnis) reicht für die Gewerbeanmeldung aus.

Du könntest deinen Insolvenzverwalter mal fragen. Zu dem sollte man ohnehin einen regelmäßigen Kontakt pflegen. Verbieten kann er es dir nicht. Er kann aber sonstige Schwierigkeiten machen, besonders wenn man sich selbstständig machen will. Im Zweifelsfalle muss nämlich der Insolvenzverwalter für etwaige Forderungen des FAs haften. Deshalb kann der Insolvenzverwalter auch Auflagen bezgl deienr Buchhaltung machen und zB jederzeit die Buchhaltung einsehen.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#628872) Verfasst am: 29.12.2006, 18:54    Titel: Re: selbständigkeit in der wohlverhaltensperiode Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:
habt ihr erfahrungen dazu?

Nö, aber bei der Gewerbeanmeldung habe ich noch nie erlebt, daß die nach was anderes als Adresse, Firmensitz, Zahl der Angestellten, Haupt- o. Nebenberuf, Start und jetzt bitte 20€ fragen. Bei gewissen Dingen (Gastronomie, Heilpraktiker) muß man noch ein paar Nachweise bringen, daß man kochen oder massieren kann, ohne jemanden dabei umzubringen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#628901) Verfasst am: 29.12.2006, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:
Es ist also kein Gewerbe,das man ohne einen Bankkredit nicht ausführen kann,also Wareneinkauf,etc,etc,

Meine Frage ist sehr gut zu verstehen


Finde ich nicht. zynisches Grinsen

Bitte unterschätze nicht den Geldbedarf, auch wenn Du keine Waren einkaufen musst! Insbesondere dann nicht, wenn das Geschäft Dich ernähren soll!

PC, Telefon und Fax bezahlen sich nicht von alleine, Miwete und Essen auch nicht. Werbung will finanziert werden und eventuell soll's noch eine Werbseite sein. Der Steuerberater verschlingt Geld.

Man kann da ganz hervorragend jede Menge Kohle mit versenken, bevor man zu der Erkenntnis gelangt: Außer Spesen nichts gewesen. Wenn man sich die Spesen leisten kann, ist es die Sacher sicherlich wert! Aber so?

[/b]
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#628926) Verfasst am: 29.12.2006, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen antworten...

Mir ist bisher auch nur bei Gewerben die einen §34c Gewerbeerlaubnis benötigen,bekannt,das das Gewerbeamt Führungszeugnisse und weitere Unterlagen verlangt,bezüglich der zuverlässigkeit.
Im Internet kursieren da Gerüchte...die zuverlässigkeit wird geprüft etc,etc, auch Artikel einiger Rechtsanwälte im Internet,da steht dann was davon wegen Prüfung der zuverlässigkeit und so weiter...

Bisher hat kein Gewerbeamt Auskunft aus Schuldnerverzeichnissen oder Bonitätsauskunft eingeholt,wäre was ganz neues.

zaratrhusta
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#628954) Verfasst am: 29.12.2006, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was hast du nur angestellt?
Erst die Sache mit der DNA-Probe und nun das...






Beim Tranchieren von Omis Leichnahm helfen wir dir aber nicht zynisches Grinsen
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#629088) Verfasst am: 29.12.2006, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Beim Tranchieren von Omis Leichnahm helfen wir dir aber nicht zynisches Grinsen

Wer bist du, und was hast du mit Nergal gemacht? Geschockt
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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