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Deutsche Richterin stützt sich auf Koran
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Jasper
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 130

Beitrag(#686961) Verfasst am: 20.03.2007, 17:40    Titel: Deutsche Richterin stützt sich auf Koran Antworten mit Zitat

Zitat:
"Züchtigungsrecht"

Deutsche Richterin stützt sich auf Koran

Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.


http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/aktuell/?em_cnt=1098411


Vollzitat gekürzt - Sokrateer
_________________
http://www.akte-islam.de/3.html
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#687022) Verfasst am: 20.03.2007, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Immer wieder interessant, wenn die Kultur der Muselmanen oder das südländische Temperament als Entschuldigung für prügelnde oder morddrohende Primitivlinge herangezogen wird. Nein
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#687025) Verfasst am: 20.03.2007, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte, es verhielte sich allgemein so, daß sich jeder der Rechtsrdnung jenes Landes zu unterwerfen hat, in dem er sich aufhält?
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#687051) Verfasst am: 20.03.2007, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich dachte, es verhielte sich allgemein so, daß sich jeder der Rechtsrdnung jenes Landes zu unterwerfen hat, in dem er sich aufhält?


Das ist zwar ein ganz unverständliches Urteil (und völlig entsetzlich für die Frau), aber es entbehrt doch nicht einer gewissen Brisanz. Gerade wenn im Parallelthread jemand darüber wahlweise faselt, dass der Islam sowas auf keinen Fall erlaubt (und auch nichts dergleichen im Koran steht) oder es gerade mal nicht zeitgemäß ist. Auch wenn es zynisch klingen mag, da ist für die Diskussion eine spannende Situation entstanden.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#687056) Verfasst am: 20.03.2007, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ich dachte, es verhielte sich allgemein so, daß sich jeder der Rechtsrdnung jenes Landes zu unterwerfen hat, in dem er sich aufhält?


Das ist zwar ein ganz unverständliches Urteil (und völlig entsetzlich für die Frau), aber es entbehrt doch nicht einer gewissen Brisanz. Gerade wenn im Parallelthread jemand darüber wahlweise faselt, dass der Islam sowas auf keinen Fall erlaubt (und auch nichts dergleichen im Koran steht) oder es gerade mal nicht zeitgemäß ist. Auch wenn es zynisch klingen mag, da ist für die Diskussion eine spannende Situation entstanden.

Wer behauptet das? Niels?

Ich überlege ja ein Parodie-Posting über ihn zu machen. Leider fehlt mir das Händchen dafür. Ungefähr sowas wie:

NielsParodie hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Ja

Hier steht nach muslimischen Verständnis ein ganz klares Nein!
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#687062) Verfasst am: 20.03.2007, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Wer behauptet das? Niels?


Lies dir doch mal durch, was er zum Züchtigungsrecht nach Präsentation der Sure geschrieben hat (natürlich nach vorheriger Ermahnung, Sexentzug) als letztes Mittel. Anschließend fix die Revidierung, dass man das ja heute nicht mehr macht/machen darf/bla. Ich suche es dir auch jetzt nicht raus, das kann man auf Dauer nicht ertragen länger als fünf Minuten zu lesen.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#687151) Verfasst am: 20.03.2007, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Aus selbigem FR-Artikel

Zitat:
Massive Morddrohungen allerdings, die das Opfer in Angstzustände versetzen, können gleichfalls darunter fallen. "Man muss prüfen, ob die Drohungen nur großspurig daherkommen.


Find ich merkwürdig, daß eine Morddrohung auf Ernsthaftigkeit geprüft werden muss. Allein die Drohung begründet nach meinem unmaßgeblichen Rechtsgefühl eine unzumutbare Härte.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#687154) Verfasst am: 20.03.2007, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Glück gibt es in D höhere und kompetentere Instanzen.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#687179) Verfasst am: 20.03.2007, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Richterin sollte in ein islamisches Land ausgewiesen werden und mit einem Moslem zwangsverheiratet werden. Mal sehen, ob sie dann immer noch solch einen menschenverachtenden Scheiß daherredet. Sie hat sich gefälligst an die deutschen Gesetze zu halten, da spielt der Koran oder andere Gewalt verherrlichenden, archaischen Schriften keine Rolle.
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Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
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In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687199) Verfasst am: 20.03.2007, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Sie hat sich gefälligst an die deutschen Gesetze zu halten, da spielt der Koran oder andere Gewalt verherrlichenden, archaischen Schriften keine Rolle.


Tut sie doch. Das Urteil ist selbstverständlich aus ethischer und politischer Perspektive abzulehnen, juristisch ist das aber durchaus vertretbar. "Härtefall" ist nämlich gewissermaßen eine auslegungsbedürftige Generalklausel, für die es zwar richterrechtliche Präzedenzfälle gibt, die aber in jedem Fall neu unter Berücksichtigung der beteiligten Personen und der genaueren Umstände neu zu bestimmen sind.

Und wenn man annimmt, die Dame akzeptiere ein eheliches Züchtigungsrecht grundsätzlich, und habe sich unter dieser Prämisse auf die Ehe eingelassen, kann man vertreten, die Züchtigung begürnde keinen Härtefall.

Angesichts des Grundsatzes der einheitlichen Wertmaßstäbe der Rechtsordnung sowie dem Recht auf eine Gewaltfreie Ehe, dass sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitet, halte ich diesen Ansatz verfehlt; kann es aber (wiederum gesagt: juristisch, nicht ethisch betrachtet, das hat sympathischerweise nichts miteinander zu tun) durchaus nachvollziehen, wie man zu einem anderen Ergebnis kommt.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#687203) Verfasst am: 20.03.2007, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte Gewalt in der Ehe wäre mittlerweile eindeutig verboten? Das irritiert mich nun.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687208) Verfasst am: 20.03.2007, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ich dachte Gewalt in der Ehe wäre mittlerweile eindeutig verboten? Das irritiert mich nun.


Ist sie auch. Die eheliche Züchtigung ist schon seit ewigkeiten kein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund mehr. Deswegen ist die gegenteilige familienrechtliche Argumentation auch sehr schwer haltbar. Aber das Urteil wirft durchaus spannende Fragen auf.
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unchrist
Klugscheißer



Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 1039
Wohnort: Hannover

Beitrag(#687209) Verfasst am: 20.03.2007, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Sie hat sich gefälligst an die deutschen Gesetze zu halten, da spielt der Koran oder andere Gewalt verherrlichenden, archaischen Schriften keine Rolle.


Tut sie doch. Das Urteil ist selbstverständlich aus ethischer und politischer Perspektive abzulehnen, juristisch ist das aber durchaus vertretbar. "Härtefall" ist nämlich gewissermaßen eine auslegungsbedürftige Generalklausel, für die es zwar richterrechtliche Präzedenzfälle gibt, die aber in jedem Fall neu unter Berücksichtigung der beteiligten Personen und der genaueren Umstände neu zu bestimmen sind.

Und wenn man annimmt, die Dame akzeptiere ein eheliches Züchtigungsrecht grundsätzlich, und habe sich unter dieser Prämisse auf die Ehe eingelassen, kann man vertreten, die Züchtigung begürnde keinen Härtefall.

Angesichts des Grundsatzes der einheitlichen Wertmaßstäbe der Rechtsordnung sowie dem Recht auf eine Gewaltfreie Ehe, dass sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitet, halte ich diesen Ansatz verfehlt; kann es aber (wiederum gesagt: juristisch, nicht ethisch betrachtet, das hat sympathischerweise nichts miteinander zu tun) durchaus nachvollziehen, wie man zu einem anderen Ergebnis kommt.


Auch juristisch ist dieses Urteil totaler Quatsch! Es gibt Rechte, die nun mal höher sind als irgendwelche Interpretationen.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
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Beitrag(#687212) Verfasst am: 20.03.2007, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Ich dachte Gewalt in der Ehe wäre mittlerweile eindeutig verboten? Das irritiert mich nun.

Der Irritation schließe ich mich an.
Züchtigung mittels Schläge hört sich nach physischer Gewalt an. Wie verdreht muß man sein, um das juristisch so hinzubiegen, daß es keinen Straftatbestand darstellt. skeptisch Habe allerdings den Artikel nicht vollständig gelesen, nur den Auschnitt im Eingangsbeitrag. Aber nochmals: Schläge = Gewalt = Straftat.
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Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687220) Verfasst am: 20.03.2007, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ich dachte Gewalt in der Ehe wäre mittlerweile eindeutig verboten? Das irritiert mich nun.

Der Irritation schließe ich mich an.
Züchtigung mittels Schläge hört sich nach physischer Gewalt an. Wie verdreht muß man sein, um das juristisch so hinzubiegen, daß es keinen Straftatbestand darstellt. skeptisch Habe allerdings den Artikel nicht vollständig gelesen, nur den Auschnitt im Eingangsbeitrag. Aber nochmals: Schläge = Gewalt = Straftat.


Nur auf Antrag. Und hier geht es um eine Scheidung, das ist ein anderes Rechtsgebiet.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#687221) Verfasst am: 20.03.2007, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Also verstehe ich das richtig:

Die Frau könnte ihren Mann wegen Gewalthandlung anklagen und er würde verurteilt werden, aber sie könnte vielleicht die Ehe nicht scheiden, weil die Scheidungsmöglichkeiten im ersten Jahr nur sehr ungenau genannt sind? ("Härtefall")
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#687223) Verfasst am: 20.03.2007, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Aber nochmals: Schläge = Gewalt = Straftat.


Das mag ja sein, und möglicherweise wird der Mann ja deshalb noch verurteilt.

Die juristische Fragestellung lautet, inwieweit diese Straftat eine besondere Härte darstellt.
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Pfaffenschreck
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#687225) Verfasst am: 20.03.2007, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Ich dachte Gewalt in der Ehe wäre mittlerweile eindeutig verboten? Das irritiert mich nun.

Der Irritation schließe ich mich an.
Züchtigung mittels Schläge hört sich nach physischer Gewalt an. Wie verdreht muß man sein, um das juristisch so hinzubiegen, daß es keinen Straftatbestand darstellt. skeptisch Habe allerdings den Artikel nicht vollständig gelesen, nur den Auschnitt im Eingangsbeitrag. Aber nochmals: Schläge = Gewalt = Straftat.


Nur auf Antrag. Und hier geht es um eine Scheidung, das ist ein anderes Rechtsgebiet.


Und ich dachte bei Straftaten hätte der Staat in Person des Staatsanwaltes ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hab wohl zuviel Barbara Salesch geglotzt.
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Pfaffenschreck
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#687229) Verfasst am: 20.03.2007, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Aber nochmals: Schläge = Gewalt = Straftat.


Das mag ja sein, und möglicherweise wird der Mann ja deshalb noch verurteilt.

Die juristische Fragestellung lautet, inwieweit diese Straftat eine besondere Härte darstellt.


Ich finde diese Fragestellung ehrlich gesagt ziemlich dämlich. Wenn eine Frau von ihrem Mann verprügelt wird, ist das dann eine ganz normale oder eine besondere Härte? Die Antwort darauf würde mich nicht interessieren, denn Fakt ist: Es ist für die Frau unzumutbar, denn sie wird mißhandelt. Ob das eine normale, eine besondere oder eine ganz besonders abartige Härte darstellt? Egal, die Frau muß da raus. Alles andere empfinde ich als ungerecht.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687230) Verfasst am: 20.03.2007, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:

Und ich dachte bei Straftaten hätte der Staat in Person des Staatsanwaltes ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hab wohl zuviel Barbara Salesch geglotzt.


Dann wäre das erfordernis des Strafantrages recht sinnlos, oder? Der Staatsanwalt kann ein Verfahren einleiten, wenn er ein öffentliches Interesse glaubhaft machen kann. Der Richter kann allein aus dem Grund abweisen, dass er dieses nicht für gegeben hält. Von einem Strafantrag der Frau stand auch nichts im Artickel. Und da das Antragserfordernis bei Körpververletzungen gerade solche im engen Freundes- und Familienkreis, insbes. eben der Ehe erfassen soll, dürfte hier kaum ein öffentliches Interesse bestehen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#687236) Verfasst am: 20.03.2007, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Aber nochmals: Schläge = Gewalt = Straftat.


Das mag ja sein, und möglicherweise wird der Mann ja deshalb noch verurteilt.

Die juristische Fragestellung lautet, inwieweit diese Straftat eine besondere Härte darstellt.


Ich finde diese Fragestellung ehrlich gesagt ziemlich dämlich.


Ich auch. Aber ich habe es aufgegeben, Juristerei mit gesundem Menschenverstand in Verbindung zu bringen.
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Pfaffenschreck
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#687238) Verfasst am: 20.03.2007, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:

Und ich dachte bei Straftaten hätte der Staat in Person des Staatsanwaltes ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hab wohl zuviel Barbara Salesch geglotzt.


Dann wäre das erfordernis des Strafantrages recht sinnlos, oder? Der Staatsanwalt kann ein Verfahren einleiten, wenn er ein öffentliches Interesse glaubhaft machen kann. Der Richter kann allein aus dem Grund abweisen, dass er dieses nicht für gegeben hält. Von einem Strafantrag der Frau stand auch nichts im Artickel. Und da das Antragserfordernis bei Körpververletzungen gerade solche im engen Freundes- und Familienkreis, insbes. eben der Ehe erfassen soll, dürfte hier kaum ein öffentliches Interesse bestehen.


Mal anders gefragt: Wie würdest du in diesem Fall urteilen?


Und btw aber OT: Was heißt das denn?

Zitat:
Sperrt die Rempartstraße! Brecht Salomon die Gräten, alle Macht den Räten!

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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687251) Verfasst am: 20.03.2007, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:


Mal anders gefragt: Wie würdest du in diesem Fall urteilen?


1.Gewalt gegen Personen, insbesondere in der Ehe gilt als sittenwidrig und schafft eine potentielle Strafbarkeit.

2. Der Staat hat einen aus den Grundrechten gefolgerten Schutzanspruch bzgl. der körperlichen Unversehrtheit seiner Bürger. Gerade die Grundrechte sind bei der Auslegung von generalklauseln (härtefall) heranzuziehen.

Folge: Ich würde einen Härtefall annehmen.

Zitat:
Und btw aber OT: Was heißt das denn?

Zitat:
Sperrt die Rempartstraße! Brecht Salomon die Gräten, alle Macht den Räten!
[/quote]
Das sind sprüche unseres lieben linken U-Asta.

1. Die Rempartstraße ist die Strasse vor der Mensa. Es ist ein allgemeiner Studentischer Wunsch,dass diese für den autoverkehr gesperrt wird.

2. Salomon ist unser inkompetenter OB. Die Räte drücken den Wunsch nach einer Räterepublik aus.

Die Zitate sind selbstverständlich lediglich zur Belustigung gedacht. können aber nur von Insidern wirklich goutiert werden. Euer Problem. zwinkern
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schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#687256) Verfasst am: 20.03.2007, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ehe ist ohnehin nicht gültig, wenn der Koran zugrunde gelegt wird:

http://www.alhamdulillah.net/modules.php?name=Quran&file=index&action=display&surano=24&ayatno=3

Ich lese nirgends, daß sie Muslimin geworden ist.


Aber wenn unser Rechtsstaat durch immer mehr religiöse Einflüsse verwässert werden soll, dann könnte es noch lustig werden. Ich hoffe, die Richterin lebt keusch:

http://www.alhamdulillah.net/modules.php?name=Quran&file=index&action=display&surano=24&ayatno=2


Ob ich mir wirklich mal, in einer Stunde der Muße, den Koran antue?
_________________
Halt den Globus an, ich will aussteigen
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mehrdad
Prediger in der Wüste



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 742

Beitrag(#687258) Verfasst am: 20.03.2007, 23:08    Titel: schartia in deutschland utopisch? Antworten mit Zitat

Thread aus "Weltanschauungen und Religionen" zum gleichen Thema mit diesem verschmolzen - kolja

wann wird die scharia hier auch offiziell eingeführt? erste richter knicken ja schon ein:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472849,00.html

Deutsche Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran

Er schlug sie, er droht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell von ihrem Mann scheiden lassen. Eine Richterin lehnte den Antrag ab. Der Grund: Schließlich sei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen.


unfassbar, oder?

wäre sowas vor paar jahren denkbar gewesen? ich denke nicht.

und was ist heute undenkbar im bezug auf die islamisierung deutschlands?

MFG
_________________
Da der Koran nicht falsch seien kann, muss die Realität falsch sein.

Muslime lernen den Koran auswendig. Nicht-Muslime verstehen den Koran.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#687278) Verfasst am: 20.03.2007, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

solche leute sind der grund dafür, dass islampaniker zulauf gewinnen. und man kann noch nicht mal sagen, dass sie so verkehrt liegen. mir scheint hier christlicher religionsrelativismus am werk zu sein.

ziemlich krass finde ich:
Zitat:
Allerdings müssten sich Familienrichter häufig mit ausländischem Recht befassen und den kulturellen Kontext mitbedenken, wenn beide Ehepartner Ausländer seien, sagt Olb.
Ausrufezeichen

wundern muss man sich in diesem zusammenhang nicht mehr... Mit den Augen rollen

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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#687284) Verfasst am: 20.03.2007, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ist empört über die Erklärung der Richterin: "Es ist unglaublich, dass eine Richterin in Deutschland sich auf den Koran beruft", sagt sie zu SPIEGEL ONLINE.


Da hat sie recht. Aber würde sie vergleichbares auch sagen, wenn sich eine Richterin auf die Bibel beruft?
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Hatuey
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#687291) Verfasst am: 20.03.2007, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Diese Richterin sollte in ein islamisches Land ausgewiesen werden und mit einem Moslem zwangsverheiratet werden. Mal sehen, ob sie dann immer noch solch einen menschenverachtenden Scheiß daherredet. Sie hat sich gefälligst an die deutschen Gesetze zu halten, da spielt der Koran oder andere Gewalt verherrlichenden, archaischen Schriften keine Rolle.

Das denke ich auch. Was die Frau da macht, ist so, als ob ein jüdischer Richter, die Nürnberger Rassengesetze für Rechtens erklären würde.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#687295) Verfasst am: 20.03.2007, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ist empört über die Erklärung der Richterin: "Es ist unglaublich, dass eine Richterin in Deutschland sich auf den Koran beruft", sagt sie zu SPIEGEL ONLINE.


Da hat sie recht. Aber würde sie vergleichbares auch sagen, wenn sich eine Richterin auf die Bibel beruft?


genau das ist der punkt. es wird von christlicher seite relativiert und von anti-islamischer seite pauschalisiert.
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#687322) Verfasst am: 21.03.2007, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Das Urteil ist selbstverständlich aus ethischer und politischer Perspektive abzulehnen,

Fragt sich aus welcher Perspektive Ethik und Politik verstanden wird...
Zitat:

juristisch ist das aber durchaus vertretbar. "Härtefall" ist nämlich gewissermaßen eine auslegungsbedürftige Generalklausel,

... und die juristische Auslegung von "Härte" sieht mein bescheidenes Rechtempfinden als gegeben an, wenn jemand nicht nur verprügelt wird, sondern auch durch Morddrohungen in Angstzustände versetzt wird.

Eigentlich frage ich mich warum der "Härtefallregelung" nicht einfach entsprochen wird. Warum eine Warteschleife ziehen? Würde ansonsten vielleicht die Gesetzgebung verletzt, oder falsche Urteile provoziert werden? Die Motivation kann ich nicht nachvollziehen, auch wenn man sich hier auf die Härtefallregelung beruft.
Die Scheidung hätte sehr schnell vom Tisch sein können, denn es geht dabei vor allem um eine schnelle Scheidung, im Gegensatz zu einer langen Verhandlung um Sorgerechte für die Kinder, möglichen Wiedereinwilligungen in die Ehe, Fragen nach Aussöhnung, etc. Der Mann droht u.a. mit Mord und die Frau will definitiv nicht mehr, was gibts da noch zu verhandeln???

Ich verstehe daher diese Richterentscheidung nicht und muß vermuten das die Richterin befangen, parteiisch ist. Die Anwältin der Frau hat denn auch eine Eingabe wegen Befangenheit eingereicht und das wird nun geprüft: also ob hier "falsches Recht" gesprochen wurde (im Sinne der Härtefallregelung).

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Und wenn man annimmt, die Dame akzeptiere ein eheliches Züchtigungsrecht grundsätzlich, und habe sich unter dieser Prämisse auf die Ehe eingelassen, kann man vertreten, die Züchtigung begürnde keinen Härtefall.

Das ist eine ziemlich kaltschnäuzige Argumentation, nach meinen bescheidenen Maßstäben nicht nur juristisch unkorrekt, vor allem nach ethischen Maßstäben würdelos.
Ich kenne eine Frau die auch mit einem Marrokkaner verheiratet ist. Die Eheschließung bedeutete ihr (nach wie vor) nicht das sie auch körperliche Züchtigungen akzeptieren würde. Sie geht "zu Recht" und nach wie vor davon aus das hierzulande Körperverletzung strafbar ist. (Die Ehe ist übrigens geschieden - ohne Stress).

Keine Frau läßt sich auf eine eheliche Beziehung ein in der sie willentlich und freiwillig davon ausgeht nach herkunftsmäßig traditionellem Maßstab des Mannes geschlagen oder mit dem Tod bedroht werden zu dürfen. Außer vielleicht in traditionell muslimischen Ländern, aber dort steht das Gericht nicht und das ist was hier zählt, (da auch die Frau in Deutschland geboren und aufgewachsen ist.)

Ich finde es wirklich merkwürdig, das man Typen wie Dir diese Thematik nochmal extra verdeutlichen muß.
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