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CSU: Ausgangssperre für Kinder nach 20 Uhr
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Autor Nachricht
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#71106) Verfasst am: 05.01.2004, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
Wie kann ein Kind gegen eine Ohrfeige seitens der Eltern rechtlich oder gesellschaftlich vorgehen?


Es kann seine Eltern rechtlich anzeigen aufgrund des Verstoßes gegen den entsprechenden Artikel des BGB. Gesellschaftlich kann es sich an das Jugendamt oder an den Kinderschutzbund wenden.
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Alzi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken

Beitrag(#71114) Verfasst am: 05.01.2004, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Alzi hat folgendes geschrieben:
Kinder werden in unserer Gesellschaft rechtlich wie Leibeigene gehalten. Sie können nicht ihren Aufenthaltsort bestimmen, die Eltern können sie ungestraft schlagen und ins Haus einsperren.
.


Und wieder mal stelle ich fest, daß ich offenbar in einer anderen Gesellschaft lebe als Alzi Mit den Augen rollen
...auch wenn ich Alzi in den anderen Punkten weitgehend zustimme.


Ich habe Alzi bezüglich des Schlagens und der Freiheitsberaubung vor kurzem schon mal auf die Gesetzesänderung hingewiesen. Offenbar hat er dies nicht zur Kenntnis genommen.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=63122#63122



Ich habe das durchaus zur Kenntnis genommen, Heike J.
Mir ist das Gesetz im BGB bekannt.
Das bürgerliche Gestzbuch ist quasi Privatrecht. Edit: d.h. Zivilrecht
Diese Gesetze müssen vom Kläger auf dem Wege der Privatklage (!) durchgesetzt und verfolgt werden.
Der Staat greift nicht ein, im Gegensatz zu den Offizialdelikten des StGB.

Hätte man obigen Paragraphen, ins Strafgesetzbuch aufgenommen, dann würde ich Euch zustimmen, aber wie soll ein Kind den Weg der Privatklage vor Gericht einschlagen?

Es darf ja nicht einmal selbst Klage führen - merkt Ihr etwas?
§ 1631 Absatz 2 ist Makulatur und Augenwischerei, so lange er nur im BGB und nicht im StGB steht!




Auch ich habe bereits im September letzten Jahres zu diesem Thema einen Beitrag geschrieben - ist wohl schon zu lange her ... skeptisch

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=33699#33699

Interessant auch die Antwort von Martin und Coco ff:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=33706#33706

Vielleicht wird jetzt auch klar, daß man §1631 absichtlich als Papiertiger konzipiert hat, denn Papier ist geduldig und so ein Gesetz ist schön zum Herzeigen: "Schau her - § 1631 BGB - wir leben in Deutschland nicht mehr im Zeitalter der systematischen Entrechtung und der Sklavenhaltung ganzer Bevölkerungsteile!"
_________________
Wer heilt hat recht!


Zuletzt bearbeitet von Alzi am 05.01.2004, 22:24, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#71120) Verfasst am: 05.01.2004, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
Hätte man obigen Paragraphen, ins Strafgesetzbuch aufgenommen, dann würde ich Euch zustimmen, aber wie soll ein Kind den Weg der Privatklage vor Gericht einschlagen?

Es darf ja nicht einmal selbst Klage führen - merkt Ihr etwas?


Das Kind kann sich jederzeit vom Jugendamt vertreten lassen.
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Alzi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken

Beitrag(#71151) Verfasst am: 05.01.2004, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Alzi hat folgendes geschrieben:
Hätte man obigen Paragraphen, ins Strafgesetzbuch aufgenommen, dann würde ich Euch zustimmen, aber wie soll ein Kind den Weg der Privatklage vor Gericht einschlagen?

Es darf ja nicht einmal selbst Klage führen - merkt Ihr etwas?


Das Kind kann sich jederzeit vom Jugendamt vertreten lassen.


Klar, weil ein Kleinkind auch weiß, was das Jugendamt ist und welche Rechte ihm auf dem Papier eingeräumt werden sollen. Geschockt
Wer lebt hier in einer Traumwelt?
Der § 1631 Abs. 2 BGB ist nichts weiter, als ein schön anzusehender Papiertiger, oder hat schon jemand von einem Fall gehört, in dem ein Kind das Jugendamt eingeschaltet hat, um sich gegen seine Eltern vor Gericht gegen einen entwürdigenden Schlag ins Gesicht vertreten zu lassen?

Sollte dennoch einmal der Fall eintreten, daß etwa ein 5-jähriger zum Jugendamt marschiert und um Hilfe bittet - was glaubt Ihr wohl wird geschehen?

In einem Nachbarort wurde ein 3-jähriger Junge von seiner eigenen Mutter zu Tode geprügelt.
Das Jugendamt wurde Monate vorher von mehreren Personen unabhängig voneinander auf die unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht.
Nichts ist geschehen, bis das Kind tot war.
Danach waren einige Seiten aus den Akten des Jugendamtes verschwunden. Die Verantwortlichen im Jugendamt wurden wegen ihrer Untätigkeit nie zur Rechenschaft gezogen. Allein die Entfernung einiger Seiten aus den Akten wurde gerügt.


Kinder und Kleinkinder müssen nach einem einzigen Paragraphen aus dem Zivilrecht klagen, wollen sie ihre Eltern davon abzuhalten, ihnen Schläge ins Gesicht zu verabreichen!
Das ist ein Unding, wenn man bedenkt, daß sogar das Tierschutzgesetz 20 Paragraphen und jede Menge Absätze enthält und als PDF-Dokument etwa 30 Seiten lang ist.
Das Tierschutzgesetz ist Teil des Strafrechtes und Verstöße werden vom Staatsanwalt verfolgt.

Dagegen werden die Rechte unsere Kinder von einem einzigen Paragraphen des Zivilrechtes (!) angesprochen, und in der Praxis stellt diese Atrappe keinen Schutz gegen elterliche Gewalt und Demütigungen dar. Diese Verstöße gegen Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes müssen auf dem Weg der Privatklage, ohne die Hilfe des Staatsanwaltes von Kindern und Kleinkindern verfolgt und abgestellt werden.

Auch das von mir angesprochene Recht auf Selbstbestimmung bleibt Kindern versagt.
_________________
Wer heilt hat recht!
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
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Beitrag(#71321) Verfasst am: 06.01.2004, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi, ich lebe nicht in einer Traumwelt, kannst mich aber trotzdem mal besuchen und meine selbstbestimmten Kinder kennenlernen.
Die rechtlichen Informationen nehme ich interessiert zur Kenntnis.
Hier in meinem Umfeld halte ich Kinderschutzbund und Jugendämter für recht kompetent, wenn auch nicht für perfekt.
Im Falle des 3jährigen in deinem Nachbarort: hätte ein engagierter Mitmensch eingreifen können und mit Hilfe vom Kinderschutzbund Klage führen können? Bei Jugendämtern regiert manchmal der Filz bzw bei jeder Institution kann man Pech haben, auf inkompetente Menschen zu stoßen. Gibt es für den Fall dann nicht andere Instanzen, an die man sich wenden kann?
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Burkard Schulte-Vogelheim
Gast






Beitrag(#71680) Verfasst am: 07.01.2004, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Alzi, ich lebe nicht in einer Traumwelt, kannst mich aber trotzdem mal besuchen und meine selbstbestimmten Kinder kennenlernen.
Die rechtlichen Informationen nehme ich interessiert zur Kenntnis.
Hier in meinem Umfeld halte ich Kinderschutzbund und Jugendämter für recht kompetent, wenn auch nicht für perfekt.
Im Falle des 3jährigen in deinem Nachbarort: hätte ein engagierter Mitmensch eingreifen können und mit Hilfe vom Kinderschutzbund Klage führen können? Bei Jugendämtern regiert manchmal der Filz bzw bei jeder Institution kann man Pech haben, auf inkompetente Menschen zu stoßen. Gibt es für den Fall dann nicht andere Instanzen, an die man sich wenden kann?


Da liegt das eigentliche Problem: Wo kein Kläger, da kein Richter. Gleichzeitig stellt sich natürlich auch die Frage, wo beginnt die Denunziation? Zivilcourage ist angesagt, gerade in D., wo sie nur ansatzweise vorhanden ist.
Was tut der Lehrer, der feststellt, daß Kinder der deutschen Sprache nicht mächtig sind? Ein Fall von Vernachlässigung? Was liegt an, kommen Kinder ohne Frühstück in die Schule? Denunziation, wird es den Jugendbehörden gemeldet?
Der Vorschlag der Union ist nichts anderes als ein hilfloser Versuch, dem Phänomen von Verwarlosung zu begegnen, ohne an die Ursachen zu gehen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#71689) Verfasst am: 07.01.2004, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
Der § 1631 Abs. 2 BGB ist nichts weiter, als ein schön anzusehender Papiertiger, oder hat schon jemand von einem Fall gehört, in dem ein Kind das Jugendamt eingeschaltet hat, um sich gegen seine Eltern vor Gericht gegen einen entwürdigenden Schlag ins Gesicht vertreten zu lassen?


Nein, aber von einer Anzeige wegen einer Ohrfeige schon. Von jemandem, der den Schlag beobachtet hat.
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ric
Gast






Beitrag(#71700) Verfasst am: 07.01.2004, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
...Der § 1631 Abs. 2 BGB ist nichts weiter, als ein schön anzusehender Papiertiger, oder hat schon jemand von einem Fall gehört, in dem ein Kind das Jugendamt eingeschaltet hat, um sich gegen seine Eltern vor Gericht gegen einen entwürdigenden Schlag ins Gesicht vertreten zu lassen?...
Ich kenne zwei Fälle, in welchen die Eltern aufgrund von Zeugenbeobachtungen angezeigt wurden.
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