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Gerichtsurteil: Ausländer müssen deutsche Sätze sprechen können
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gwarpy
Psychonaut



Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 2012
Wohnort: KinA

Beitrag(#921297) Verfasst am: 30.01.2008, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:

Ein Zwang zum Nachweis der erfolgreichen Absolvierung eines Deutschkurses innerhalb eines bestimmten Zeitfensters wäre auch eine Option.


Da stellt sich dann die Frage, ob der Staat diese Kurse zur Verfügung stellt, oder ob man diese selbst bezahlen muß, was ja nicht immer leicht machbar ist.


gwarpy
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Gaius Julius Caesar
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#921299) Verfasst am: 30.01.2008, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Als meine Frau 2005 zu mir zog, gab es dieses Gesetz noch nicht. Es ist ziemlich neu und ist in meinen Augen eines der wirksamsten und wirklich gelungenen Mittel, zwangsversprochenen, oft minderjährigen Frauen (meist) türkischer Männer, welche zwecks Verheiratung nach Deutschland importiert werden um hier dann bis ans Ende aller Tage in der heimischen Zweiraumwohnung zu vegetieren, Schutz zu gewähren.



richtig und ich finde es absolut lächerlich, wie manche hier sich weider aufführen, als ob es um den puren Spass am Einschneiden von Rechten ginge. Es ist vollkommen normal, dass man sich ab einer gewissen Anzahl von eingedeutschten Einwanderern, die eine Parallelgesellschaft entwickeln, sich über Gesetze wie dieses Gedanken machen muss und prompt wird das wieder als ausländerfeindliches Hintertürchen verschriehen.
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gwarpy
Psychonaut



Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 2012
Wohnort: KinA

Beitrag(#921301) Verfasst am: 30.01.2008, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

Man stelle sich mal vor, Spanien würde für die Ansiedelung auf seinem Staatsgebiet grundsätzlich gute Sprachkenntnisse verlangen. Auf Mallorca könnte die deutsche Parallelgesellschaft einpacken Lachen


gwarpy
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#921303) Verfasst am: 30.01.2008, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:
prompt wird das wieder als ausländerfeindliches Hintertürchen verschriehen.



Wo denn? Wer hat mit ausländefeindlichkeit argumentiert? Hier wurde ganz anders argumentiert. Hier geht es nicht um Deutsch vs. Ausländer, hier geht es um privilegiert vs. nicht privilegiert, zumindestns von der Seite her, auf der ich hier stehe.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#921309) Verfasst am: 30.01.2008, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Semnon hat folgendes geschrieben:
prompt wird das wieder als ausländerfeindliches Hintertürchen verschriehen.



Wo denn? Wer hat mit ausländefeindlichkeit argumentiert? Hier wurde ganz anders argumentiert. Hier geht es nicht um Deutsch vs. Ausländer, hier geht es um privilegiert vs. nicht privilegiert, zumindestns von der Seite her, auf der ich hier stehe.


Äh, ja, dich meinte ich damit auch nicht, das war wohl eher ein Reflex auf bb mit seinem Geplapper vom Ariernachweis und auf Rasmus, der gleich meint, der Faschismus wird wieder zum Leben erweckt.

bevorteilt es reichere Ehepaare? Hätte ich jetzt nicht gedacht (link nicht gelesen). Vom zu erwartenden Einkommen o.ä. sollte das mE sowieso unabhängig sein.
Welche Maßnahme würde dir denn hier als gangbar erscheinen? Man darf doch irgendwas machen oder?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#921310) Verfasst am: 30.01.2008, 02:16    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:
Man darf doch irgendwas machen oder?


Ich weiss aber nicht was. Man muss sogar was machen. Aber das, was hier gemacht wird, kann es mE jedenfalls nicht sein.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#921313) Verfasst am: 30.01.2008, 02:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Klägerin hatte sich nach ihrer Hochzeit mit einem Deutschen bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum für Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte zwar das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte dennoch keinen Erfolg, weil die Klägerin die gesetzlichen Mindesterfordernisse der deutschen Sprachkenntnisse nicht erfüllte.


das ist etwas undurchsitig... da sie ja mit einem Deutschen verheiratet wäre, ist nicht zu erwarten, dass der Nachwuchs dann zu ehrenmordenden Paschas hernagezogen wird, die auf dem Arbeitsmarkt mangels Deutschkenntnissen keine Chance haben. Oder ging es denen indirekt darum, den Zuzug weiterer Angehöriger zu verhindern? Ich denke trotzdem, dass das Gesetz primär für den oben genannten Fall gemacht wurde und das ist dann eine Nebenerscheinung.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#921316) Verfasst am: 30.01.2008, 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

ah, da haben wir's ja

Evilbert hat folgendes geschrieben:


Die halte ich ja auch für richtig; für zwingend notwendig sogar.


damit bist du aus bbs Sicht übrigens schon ein latent nationalsozialistischer Leitkulturwüstling Lachen

Zitat:
Mit einer Abschottungspolitik wird das Problem doch einerseits aber nicht nennenswert verkleinert (die , die das befürworten betonen ja selbst immer die hohe Geburtenrate der unintegrierten Immigranten), zum Anderen frage ich mich, ob das überhaupt verantwortbar ist, die Folgen dieser Politik den unschuldigen Opfern aufzudrücken (da tendiere ich zum Nein!).


Es gibt kein Gesetz, das sich nicht auf einige wenige ungerecht auswirkt, bzw einige, die legitimierweise berücksichtigt werden müssen, aussen vor lässt. Wenn man das weiter differenzieren wollte, müsste man die Definition des "deutschen Staatsbürgers" herkunftsabhängig differenzieren, somit bezogen auf Ursprongsnationalitätenm, bzw eigentlich sogar Ethinizitäten diskriminieren.

Zitat:
Außerdem ist es obendrein noch eine abstrakte Frage. Weenn man sowas mit einer reinem Nutzen- Kotzen (no typo!) Analyse beurteilt, dann aber gute Nacht, echt jetzt !


ja, Privilegierung ist nicht akzeptabel.
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Torsten
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#921317) Verfasst am: 30.01.2008, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:
bevorteilt es reichere Ehepaare? Hätte ich jetzt nicht gedacht (link nicht gelesen). Vom zu erwartenden Einkommen o.ä. sollte das mE sowieso unabhängig sein.
Welche Maßnahme würde dir denn hier als gangbar erscheinen? Man darf doch irgendwas machen oder?


"Man darf doch irgendwas machen."

Mit welchem Recht denn? "Vom zu erwartenden Einkommen unabhängig", aber nicht unabhängig davon, dass ein Einkommen erwartet wird. Wohl dem, der sein Auskommen hat.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#921319) Verfasst am: 30.01.2008, 02:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nix für ungut, aber ich muss erst fragen: Bist du so ein Anarchistenfuzzi, der am liebsten gar keinen Staat will?
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Torsten
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#921321) Verfasst am: 30.01.2008, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:
Nix für ungut, aber ich muss erst fragen: Bist du so ein Anarchistenfuzzi, der am liebsten gar keinen Staat will?


Meinst Du ich kaue und denke Nachts um 2 den Politikersermon nach?
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#921322) Verfasst am: 30.01.2008, 02:54    Titel: Antworten mit Zitat

ich werde jedenfalls keine Grubndsatzdebatten mit dir führen.
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Torsten
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Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 3456

Beitrag(#921323) Verfasst am: 30.01.2008, 02:56    Titel: Antworten mit Zitat

Semnon hat folgendes geschrieben:
ich werde jedenfalls keine Grubndsatzdebatten mit dir führen.


Man darf doch da irgendwas machen, oder?

Nee, das Recht habe ich nicht.
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Argáiþ
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Anmeldungsdatum: 27.01.2007
Beiträge: 12486

Beitrag(#921326) Verfasst am: 30.01.2008, 03:06    Titel: Antworten mit Zitat

Torsten hat folgendes geschrieben:
Semnon hat folgendes geschrieben:
ich werde jedenfalls keine Grubndsatzdebatten mit dir führen.


Man darf doch da irgendwas machen, oder?

Nee, das Recht habe ich nicht.


angenommen die BRD wäre kein faschistischer Staat (was sie natürlich dennoch ist) und man düfte zB eine Polizei unterhalten, wie sähe die Sache dE dann aus? Lachen
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#921339) Verfasst am: 30.01.2008, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Hallo Heike,


Heike N. hat folgendes geschrieben:


Ich habe mit Anfang 20 mal überlegt, auszuwandern - unausgegorenerweise wahlweise Kanada oder Schweden oder was auch immer und habe mich über Einwanderungsbestimmungen erkundigt. Voraussetzung dafür waren unter anderem entsprechende Sprachkenntnisse.



Zumindest fuer Kanada stimmt das nicht!


War das schon immer so? Ich habe noch so einen Uralt-Guide rumfliegen irgendwo. Das war irgendwann Mitte der 80er.

Zitat:
Natuerlich ist es sehr sinnvoll die Landessprache zu sprechen, aber letztlich bleibt das den Leuten selbst ueberlassen, die sind es schliesslich auch, die die Nachteile im taeglichen Leben haben, wenn sie sich z.B. auf Aemtern verstaendlich machen wollen.


Ich habe mich bisher ja auch nicht zu diesem Gesetz geäußert, weil ich es nämlich nicht kannte, sondern meine private Meinung abgegeben. Was du schreibst sollte dabei nämlich selbsterklärend sein.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#921341) Verfasst am: 30.01.2008, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Was bringt es, daß mit allen anderen Formen der Einwanderung zu vergleichen? Da hätte ich mit wesentlich strengeren Regeln überhaupt kein Problem.


Weil ein nicht geringer Teil dieser nachziehenden Eheleute Gefahr läuft, es sonst nie zu lernen - und sicher bin ich auch ansonsten dafür, dass sprachliche Grundkenntnisse vorhanden sein sollten. Hier sollte es verstärkt Förderprogramme geben, die der deutsche Staat im Eigeninteresse bezahlt.


Gefahr läuft man immer, solange man lebt. Und auch wenn es nervt: Du müsstest schon belegen, wie groß diese Gefahr sei im Vergleich dazu, wenn die bisherige Praxis fehlte usw.

Auf völlig unbegründete Privatmeinungen a la Eisa.beth : "die Realität hat gezeigt" - lasse ich nämlich einen feuchten Bisonpups.


Wieviele unterdrückte, eingesperrte oder isolierte Frauen, die aus 3. Welt-Regionen nach Deutschland importiert werden, wären den nötig um dir die Sinnhaftigkeit der Regel vor Augen zu führen?
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#921343) Verfasst am: 30.01.2008, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Wieviele unterdrückte, eingesperrte oder isolierte Frauen, die aus 3. Welt-Regionen nach Deutschland importiert werden, wären den nötig um dir die Sinnhaftigkeit der Regel vor Augen zu führen?

Es gibt bereits Gesetze, welche es verbieten, Ehefrauen und andere Personen zu unterdrücken, einzusperren und/ oder isolieren. Man könnte diese Gesetze anwenden, dann braucht man den Deutschsprech-Paragrafen nicht.
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#921344) Verfasst am: 30.01.2008, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Wieviele unterdrückte, eingesperrte oder isolierte Frauen, die aus 3. Welt-Regionen nach Deutschland importiert werden, wären den nötig um dir die Sinnhaftigkeit der Regel vor Augen zu führen?

Es gibt bereits Gesetze, welche es verbieten, Ehefrauen und andere Personen zu unterdrücken, einzusperren und/ oder isolieren. Man könnte diese Gesetze anwenden, dann braucht man den Deutschsprech-Paragrafen nicht.


Hilft eines dieser Gesetzte den Frauen schon bei der Einreise?
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Bottrop

Beitrag(#921345) Verfasst am: 30.01.2008, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Wieviele unterdrückte, eingesperrte oder isolierte Frauen, die aus 3. Welt-Regionen nach Deutschland importiert werden, wären den nötig um dir die Sinnhaftigkeit der Regel vor Augen zu führen?

Es gibt bereits Gesetze, welche es verbieten, Ehefrauen und andere Personen zu unterdrücken, einzusperren und/ oder isolieren. Man könnte diese Gesetze anwenden, dann braucht man den Deutschsprech-Paragrafen nicht.


Hilft eines dieser Gesetzte den Frauen schon bei der Einreise?


Das ist aber ein blödes Argument, Jolesch. Die von Sanne genannten Gesetze greifen logischerweise erst, wenn Bedarf besteht.

Sonst könnte man ja auch wirklich Erfolg damit haben, einen Menschen wegen Körperverletzung (sogar mit Todesfolge in spe) zu verklagen, den man im TV hat rauchen sehen. Mit den Augen rollen
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#921347) Verfasst am: 30.01.2008, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Wieviele unterdrückte, eingesperrte oder isolierte Frauen, die aus 3. Welt-Regionen nach Deutschland importiert werden, wären den nötig um dir die Sinnhaftigkeit der Regel vor Augen zu führen?

Es gibt bereits Gesetze, welche es verbieten, Ehefrauen und andere Personen zu unterdrücken, einzusperren und/ oder isolieren. Man könnte diese Gesetze anwenden, dann braucht man den Deutschsprech-Paragrafen nicht.


Hilft eines dieser Gesetzte den Frauen schon bei der Einreise?


Das ist aber ein blödes Argument, Jolesch. Die von Sanne genannten Gesetze greifen logischerweise erst, wenn Bedarf besteht.

Sonst könnte man ja auch wirklich Erfolg damit haben, einen Menschen wegen Körperverletzung (sogar mit Todesfolge in spe) zu verklagen, den man im TV hat rauchen sehen. Mit den Augen rollen


Aber genau das ist der springende Punkt - sie greifen erst wenn es zu spät ist. Und auch nur dann wenn sie zur Anzeige gebracht werden. (Was ohne Deutschkenntnisse noch unwahrscheinlicher wird)

Ich versteh ja den Gutmenschenreflex "Huch! Eine Regel für Ausländer von Deutschen - das ist sicher ausländerfeindlich!" zwinkern Aber man kann doch erkennen, dass nur so Menschen geholfen werden kann ihre Rechte wahrzunehmen. Und das betrifft ja nicht nur die 15jährige Aischee, die ihren Cousin heiraten muss, sondern z.B. auch die naturgeile Inselschönheit, die sich der Heinz vom Kegelclub in Thailand gekauft hat.
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#921351) Verfasst am: 30.01.2008, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Wieviele unterdrückte, eingesperrte oder isolierte Frauen, die aus 3. Welt-Regionen nach Deutschland importiert werden, wären den nötig um dir die Sinnhaftigkeit der Regel vor Augen zu führen?

Es gibt bereits Gesetze, welche es verbieten, Ehefrauen und andere Personen zu unterdrücken, einzusperren und/ oder isolieren. Man könnte diese Gesetze anwenden, dann braucht man den Deutschsprech-Paragrafen nicht.


Hilft eines dieser Gesetzte den Frauen schon bei der Einreise?


deshalb nicht einreisen lassen was? oh mann, da werden sich die unterdrückten frauen der welt aber bei dir bedanken Mit den Augen rollen
wenn eine frau zum beispiel aus dem iran oder saudi-arabien ihrem mann nach deutschland nachreisen wollte, dann kommt ein held wie jolesch und rettet sie vor der unterdrückung durch ihren mann in deutschland, in dem er ihre einreise nach deutschland verhindert. puh, grad nochmal glück gehabt,
eigentlich ist dieses gesetzt nur ein "ausländer raus", so wie es die rechten politiker grad noch durchkriegen können. schlimm genug, aber dass sie dann auch dieses zynische märchen verbreiten, sie täten dies als schutz für die frauen, dass ist wirklich das letzte.
nachgezogene frauen brauchen eine unabhängige aufenthaltserlaubnis, zugang zu kosenlosen sprachkursen und gute sozialarbeit, so kann nur kein rechter politiker den starken mann markieren, der mit harten gesetzen gegen die ausländer vorgeht.
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#921352) Verfasst am: 30.01.2008, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Wieviele unterdrückte, eingesperrte oder isolierte Frauen, die aus 3. Welt-Regionen nach Deutschland importiert werden, wären den nötig um dir die Sinnhaftigkeit der Regel vor Augen zu führen?

Es gibt bereits Gesetze, welche es verbieten, Ehefrauen und andere Personen zu unterdrücken, einzusperren und/ oder isolieren. Man könnte diese Gesetze anwenden, dann braucht man den Deutschsprech-Paragrafen nicht.


Hilft eines dieser Gesetzte den Frauen schon bei der Einreise?


Das ist aber ein blödes Argument, Jolesch. Die von Sanne genannten Gesetze greifen logischerweise erst, wenn Bedarf besteht.

Sonst könnte man ja auch wirklich Erfolg damit haben, einen Menschen wegen Körperverletzung (sogar mit Todesfolge in spe) zu verklagen, den man im TV hat rauchen sehen. Mit den Augen rollen


Aber genau das ist der springende Punkt - sie greifen erst wenn es zu spät ist. Und auch nur dann wenn sie zur Anzeige gebracht werden. (Was ohne Deutschkenntnisse noch unwahrscheinlicher wird)

Ich versteh ja den Gutmenschenreflex "Huch! Eine Regel für Ausländer von Deutschen - das ist sicher ausländerfeindlich!" zwinkern Aber man kann doch erkennen, dass nur so Menschen geholfen werden kann ihre Rechte wahrzunehmen. Und das betrifft ja nicht nur die 15jährige Aischee, die ihren Cousin heiraten muss, sondern z.B. auch die naturgeile Inselschönheit, die sich der Heinz vom Kegelclub in Thailand gekauft hat.


widerlich dieser zynismus.
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#921357) Verfasst am: 30.01.2008, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Passend zum Thema:

Ein Arbeitskollege hat auf Dienstreise in China eine Frau kennengelernt, nach mehrmaligem Besuch haben sie sich entschieden zusammen zu leben (vorerst nur verlobt). Sie darf nicht nach D einreisen, da ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen. Nun muss Sie einen Sprachkurs belegen, welcher jedoch sehr weit von ihrem Wohnort entfernt liegt, zudem kann sie die Kosten dafür nicht aufbringen, sodass er dafür zahlt. Das Ganze zieht sich jetzt schon ne Weile hin und die Verzweiflung ist meinem Kollegen anzumerken. Das Ganze zerrt an seinen Nerven und ist auch finanziell sehr belastend. Traurig
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astarte
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Beiträge: 46545

Beitrag(#921362) Verfasst am: 30.01.2008, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Vorbehalte gegen das Gesetz. Aber was kann man nun konkret machen? Wenn Frauen ohne Deutschkenntnisse hier leben, sich deswegen nicht aus der gleichsprachigen Familie und Umgebung raustrauen, ihre Rechte nicht kennen, zu Elternabenden, Beratung, irgendwas nicht gehen, weil sie es nicht verstehen? Vor der 'westlichen Dekadenz' Angst haben, weil sie die Vorteile nicht kennen lernen? Wenn sie ihre Kinder nicht auf höhere Schulen schicken, weil sie ihnen nicht helfen können? usw usf
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17543
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#921365) Verfasst am: 30.01.2008, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe die Vorbehalte gegen das Gesetz. Aber was kann man nun konkret machen? Wenn Frauen ohne Deutschkenntnisse hier leben, sich deswegen nicht aus der gleichsprachigen Familie und Umgebung raustrauen, ihre Rechte nicht kennen, zu Elternabenden, Beratung, irgendwas nicht gehen, weil sie es nicht verstehen? Vor der 'westlichen Dekadenz' Angst haben, weil sie die Vorteile nicht kennen lernen? Wenn sie ihre Kinder nicht auf höhere Schulen schicken, weil sie ihnen nicht helfen können? usw usf


Ich bin übrigens auch dafür, dass Einwanderer über Deutschkenntnisse verfügen, jedoch wäre eine alternative Lösung nicht schlecht. Ich denke da an sowas wie eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, nach deren Ablauf die Deutschkenntnisse überprüft werden. Hier in D kann man die Sprache doch viel schneller und besser erlernen und Fälle wie der von mir geschilderte wwerden vermieden.
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ateyim
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Anmeldungsdatum: 21.05.2007
Beiträge: 3656
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Beitrag(#921371) Verfasst am: 30.01.2008, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

gwarpy hat folgendes geschrieben:
Man stelle sich mal vor, Spanien würde für die Ansiedelung auf seinem Staatsgebiet grundsätzlich gute Sprachkenntnisse verlangen. Auf Mallorca könnte die deutsche Parallelgesellschaft einpacken Lachen


gwarpy



und vox könnte mit seinen Auswanderersendungen einpacken, weil bestimmt 90% naiv fröhlich nach Spanien fahren und meinen mit "si" und "no" als gesamtem spanischen Wortschatz könnten sie ein wunderbares Leben führen.
Unvergessen die deutsche Familie, die nach Daenemark ging und entsetzt und völlig verstört war, als sie noch nicht mal einen Aushilfsjob in der Gastronomie bekamen und dies mit einem "Unglaublich. Hier kann keiner Deutsch" kommentierten... Lachen

All diese würden an der Grenze dann schon (samt voxschem Kamerateam) zurückgesendet werden.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#921374) Verfasst am: 30.01.2008, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Hilft eines dieser Gesetzte den Frauen schon bei der Einreise?


Das ist aber ein blödes Argument, Jolesch. Die von Sanne genannten Gesetze greifen logischerweise erst, wenn Bedarf besteht.

Sonst könnte man ja auch wirklich Erfolg damit haben, einen Menschen wegen Körperverletzung (sogar mit Todesfolge in spe) zu verklagen, den man im TV hat rauchen sehen. Mit den Augen rollen


Aber genau das ist der springende Punkt - sie greifen erst wenn es zu spät ist.


Dann zeig mich doch jetzt mal am besten an, bevor ich überhaupt mit dem Gedanken spiele, dir eins auf die Mütze zu hauen. Lachen

Ein Straftatbestand kann erst geahndet werden, wenn ein Straftatbestand besteht. Was stellst du dir vor? Dass der Ehemann vorsorglich schon mal wegen Nötigung oder Vergewaltigung in der Ehe, what ever eins auf den Sack kriegt? Nicht dein Ernst, oder?

Zitat:
Und auch nur dann wenn sie zur Anzeige gebracht werden. (Was ohne Deutschkenntnisse noch unwahrscheinlicher wird)


Auch das ist ein blödes Argument. Wie viele Frauen werden denn wohl vermöbelt, ohne dass die sich wehren, obwohl sie ihre Situation locker bei Polizei und Anwälten schildern könnten?

Zitat:
Ich versteh ja den Gutmenschenreflex "Huch! Eine Regel für Ausländer von Deutschen - das ist sicher ausländerfeindlich!" zwinkern Aber man kann doch erkennen, dass nur so Menschen geholfen werden kann ihre Rechte wahrzunehmen. Und das betrifft ja nicht nur die 15jährige Aischee, die ihren Cousin heiraten muss, sondern z.B. auch die naturgeile Inselschönheit, die sich der Heinz vom Kegelclub in Thailand gekauft hat.


Wenn du mich jetzt damit gemeint hast, erübrigt sich für dich jeglicher Kommentar, da ich diese Diskussion dann beende. Mir reicht es langsam.
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Beitrag(#921383) Verfasst am: 30.01.2008, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

gwarpy hat folgendes geschrieben:
Man stelle sich mal vor, Spanien würde für die Ansiedelung auf seinem Staatsgebiet grundsätzlich gute Sprachkenntnisse verlangen. Auf Mallorca könnte die deutsche Parallelgesellschaft einpacken Lachen


gwarpy


Das waere ja noch schoener, gwarpy!

Die vielen Auslaender auf Mallorca sollen gefaelligst Deutsch lernen! Wer das nicht will, der wird abgeschoben! Das ginge bei mir ruckzuck! Sehr glücklich

Gruss, Bernie
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Hugo de la Smile
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Beitrag(#921386) Verfasst am: 30.01.2008, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

astarte007 hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe die Vorbehalte gegen das Gesetz. Aber was kann man nun konkret machen?


estmal eine unabhängige aufenthaltsgenehmigung für die frau, dann einen - wenn es sein muss auch verpflichtenden - kostenlosen sprachkurs einmal die woche für ein halbes jahr, wo neben des lehrers auch ein sozialarbeiter anwesend ist.
da bietet man dann am gleichen tag irgendwelche freiwilligen veranstaltungen an.
das müsste ausreichen um den betreffenden personen, einen weg aus der eventuellen isolation zu zeigen, mehr würde ich dann schon als unverschämt empfinden. vielleicht sollte es noch eine möglichkeit geben den kurs bei sehr gutem spracherwerb schneller zu beenden, bzw ihn auf wunsch um ein halbes jahr zu verlängern, oder so.
eine schlechtere lösung als den jetzigen zustand kann ich mir jedenfalls kaum vorstellen.
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als ich über den tellerrand blicken wollte, bin ich gegen das brett vor meinem kopf geknallt.
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beachbernie
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Beitrag(#921387) Verfasst am: 30.01.2008, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Semnon hat folgendes geschrieben:
prompt wird das wieder als ausländerfeindliches Hintertürchen verschriehen.



Wo denn? Wer hat mit ausländefeindlichkeit argumentiert? Hier wurde ganz anders argumentiert. Hier geht es nicht um Deutsch vs. Ausländer, hier geht es um privilegiert vs. nicht privilegiert, zumindestns von der Seite her, auf der ich hier stehe.


Manche Leute fuehlen sich halt durch jegliche Kritik an ihren dumpfen Spruechen als Nazis diffamiert. Da kannste nix machen.
Ich nenne das immer "Betteln um die Nazikeule": "Komm! Jetzt schimpf mich schon einen Nazis, damit ich mich als von Gutmenschen verfolgte Unschuld gebaerden kann, mir sind naemlich mal wieder die Argumente ausgegangen..." Sehr glücklich

Gruss, Bernie
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