Wygotsky hat folgendes geschrieben: |
Auch habe ich nie weniger Schnüffelei und Einmischungsversuche in mein Privatleben erlebt als bei der Kirche. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||
Genau das ist ja der eigentliche Skandal: Was um Himmels Willen hat die Kirche das Privatleben ihrer Beschäftigten, ausserhalb der Arbeitszeit, zu interessieren?? |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||||
Wygotsky sagt doch im Gegenteil, dass sich nicht bzw. sehr wenig eingemischt wurde. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Don't ask, don't tell ist bei deutschen Kirchen wie in der US-Armee der Grundsatz. |
Wygotsky hat folgendes geschrieben: | ||
Das war in etwa der Eindruck, den ich von meinen kirchlichen Arbeitgebern hatte. |
Zitat: |
Nur für die Bewerbung lassen sich viele Menschen taufen. Denn im sozialen Bereich haben Nicht-Christen geringere Chancen auf eine Anstellung. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Don't ask, don't tell ist bei deutschen Kirchen wie in der US-Armee der Grundsatz. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||
Genau das ist ja der eigentliche Skandal: Was um Himmels Willen hat die Kirche das Privatleben ihrer Beschäftigten, ausserhalb der Arbeitszeit, zu interessieren?? |
Svea hat folgendes geschrieben: | ||||
Ist halt ein Tendenzbetrieb, die dürfen sowas. Soweit ich weiß dürfen katholische Einrichtungen auch Leuten kündigen, die sich offen zu Ihrer Homosexualität bekennen. |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ist die NPD dann auch ein Tendenzbetrieb und darf Mitarbeiter kündigen, die sich Haare wachsen lassen? Das ist doch alles umwürdige Augenwischerei, die mangelnde Toleranz und Achtung der Menschenrechte verschleiern soll! |
Svea hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Gut finde ich das auch nicht. Partein gehören ja auch zu den Tendenzbetrieben, wie da die Kündigungsmöglichkeiten sind weiß ich nicht. Diese Betriebe dürfen noch nicht mal einen Betriebsrat haben. |
Svea hat folgendes geschrieben: | ||||
Ist halt ein Tendenzbetrieb, die dürfen sowas. Soweit ich weiß dürfen katholische Einrichtungen auch Leuten kündigen, die sich offen zu Ihrer Homosexualität bekennen. |
Zitat: |
Eigentlich, so möchte man meinen, ist man als Arbeitnehmer bei der Kirche gut aufgehoben. Doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus: So kämpfte der evangelische Pfarrer Andreas Neuschäfer jahrelang um eine Versetzung. Wie sich das ablehnende Verhalten des Arbeitgebers in der Angelegenheit mit dem christlich-religiösen Grundgedanken vereinbaren lässt, bleibt offen. |
Zitat: |
Zum 1. Juli 2011 haben sich die Evangelische Krankenhausgemeinschaft Herne / Castrop-Rauxel gGmbH und die Diakonie Ruhr gGmbH zum Evangelischen Verbund Ruhr (EVR) zusammen geschlossen. Der neue ev. Sozialkonzern verfügt nach eigenen Angaben über ein jährliches Umsatzvolumen von insgesamt 223 Mio. Euro und zählt 4.700 Beschäftigte, also mehr als Opel-Bochum. Eine ernsthafte Mitbestimmung der Beschäftigten, eine Beteiligung von MitarbeiterInnen oder der Gewerkschaft in den Aufsichtsgremien oder gar ein Streikrecht existiert in diesem Konzern bisher nicht. |
Zitat: |
neue[r] ev. Sozialkonzern |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Knallharte Samariter |
Loke hat folgendes geschrieben: | ||
Beim letzten Teil wird mir schlecht, so ein Quark. Streikrecht als "Kulturverlust". |
Zitat: |
Ein Ende des Dritten Weges wäre für ihn "ein Kulturverlust" - "wir brauchen künftig im Gegenteil mehr Bereiche, wo Konflikte im Diskurs gelöst werden und nicht in der Konfrontation". |
Zitat: |
...Hier hat sich das Gericht auf die von der katholischen Kirche festgelegte “Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse” berufen, die alle Mitarbeiter dazu verpflichtet, der Kirche gegenüber loyal sein. Ein Kirchenaustritt wird in diesem Papier als schwerwiegender Loyalitätsverstoß und Kündigungsgrund gewertet. Und dies geschieht sogar im Sinne des 2006 inkraftgetretenen Antidiskriminierungsgesetzes (AGG), dass gemäß §9 den Religionsgemeinschaften erlaubt, “von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können”. Kirchliche Einrichtungen können somit den Kirchenaustritt einer ihrer Mitarbeiter mit Kündigung ahnden, da sie schon vom Gesetz her ihre Beschäftigen anders behandeln dürfen als nicht-kirchliche Einrichtungen.
Nebulöse Auskünfte Doch ist es wirklich im Sinne der Kirche, ihre Mitarbeiter derart auf ihre Glaubensansicht festzunageln? Eine Bitte um Stellungnahme beim Katholischen Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) in Bezug auf die angestellten Ärzte blieb ohne Antwort. Lediglich Stefanie Joeres, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands (DEKV) äußerte sich in Hinblick auf diese Thematik. “Die Kirchenzugehörigkeit, unabhängig von der christlichen Konfession, ist immer von Vorteil bei der Bewerbung an einem evangelischen Haus. Es werden inzwischen aber auch zahlreiche Ärzte aus dem Ausland eingestellt, die nicht einer christlichen Konfession angehören. Der Fachkräftemangel im ärztlichen Dienst hat wohl die Notwendigkeit etwas aufgeweicht”, so Joeres. Für konfessionslose Chefärzte sei eine Anstellung jedoch schwieriger, da ihnen eine Führungsaufgabe nachkomme. “Die Kirchenzugehörigkeit ist zumindest ein äußeres Indiz dafür, dass Chefärzte im christlichen Glauben und Verständnis befähigt sind zu führen”, bekräftigt Joeres. Auf die Frage, wie ein evangelisch getragenes Krankenhaus mit dem Kirchenaustritt eines Arztes umgehen würde, folgt jedoch keine eindeutige Antwort: “Der Arbeitgeber, das Leitbild und die Tradition geht doch nicht an Ihnen, als Mitarbeitende einfach vorbei. Ich müsste die Frage an die Einrichtung stellen: Was habt ihr als evangelisches Krankenhaus getan, die ihr Wirkstätte der Kirche und des christlichen Glaubens seid, dass ein Mitarbeitender die Kirche verlassen möchte. Ich kann mit Bestimmtheit sagen, dass ein Austritt bei den Mitarbeitenden nicht der Regelfall ist. Dass sich Lebensbezüge ändern, beispielsweise Trennung von Lebenspartnern, sexuelle Orientierung oder schwierige Lebensabschnitte, ist der Regelfall, mit dem sich der Arbeitgeber in seiner Pflicht und Respekt gegenüber persönlichen Entscheidungen gefordert fühlen muss.” |
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