L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: |
ich (und viele andere Anwohner und Bürger) war gestern bei der NPD-Kundgebung bei ca. 100 npd sympathisanten in Hamburg-Eimsbüttel dabei, um diese zu ver/behindern. sie wurde natürlich von Polizisten geschützt (was an sich ja verständlich und üblich ist) doch die hohe anzahl der polizeikräfte und vor allem die anwesenheit und gebrauch von 6 wasserwerfern halte ich für extrem unangemessen und vor allem absurd teuer!
es wurden zwar ein paar eier in richtung der nazis geworfen, allerdings ist die behauptung unwahr, es seien steine geflogen, wie ich heute im radio hören musste. für den einsatz der wasserwerfer gab es also keinen grund, ausser der puren anwesenheit der lauten, aber durchweg friedlichen gegendemonstranten! an die juristen unter uns: ist es möglich, aufgrund der hohen kosten und der erregung der öffentlichkeit, bzw. der gefährdung der sicherheit diese kundgebungen zu verhindern oder zu verlagern, ohne das auf die wm oder bestimmte tage/orte zurückgegriffen werden muss? die npd ist ja immerhin und leider eine legale politische partei, deren auftreten aber sehr häufig und verständlicherweise zu missstimmung der bevölkerung führt. muss man es sich bieten lassen, das 100 minderbemittelte einen ganzen stadtteil lahmlegen? |
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: |
ich weiss, dass ich mich mit der frage auf gefährliches terrain bewege.
ich fordere ausdrücklich NICHT die meinungsfreiheit zu beschränken. die meinungsfreiheit möchte ich auf jeden fall aufrecht erhalten. wenn zu erwarten ist, das sich im anwohner-umfeld massiv protest regen wird, weil es bei vorhergehenden veranstaltungen der partei/organisation bereits zu solchen gekommen ist, muss es doch möglich sein, den umfang des polizeischutzes auf ein höchstmaß zu beschränken, zumal der ort der veranstaltung im spd-grün-dominierten eimsbüttel offensichtlich als provokation zu verstehen ist. ich versuche mal zu beschreiben wie es unter anderen vorzeichen aussähe: nehmen wir einen islamisch dominierten stadtteil, in dem eine gruppe christlicher(?) jugendliche gegen die islamisierung der brd demonstriert. zum einen: wäre dort ein so extrem hohes polizeiaufgebot notwendig? zum anderen: müssten diese angst haben angegriffen zu werden? vielleicht fällt euch ein besseres beispiel ein... |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Aus diesem Grund bin ich auch gegen Gegendemonstrationen und erst recht echte Störungen bei solchen Veranstaltungen. |
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: | ||
ich würde mich schämen, diesen nazis die strasse für ihre beleidigungen zu überlassen. |
SoWhy hat folgendes geschrieben: |
Ja, muss man. Solange es eine legale Partei ist, stehen ihr alle Grundrechte (nach Art. 19 III GG) zu, die auf sie anwendbar sind. Auch die des Demonstrationsrechts. Verbote von Demos bringen auch kaum was, weil der Rechtsstaat eine legale Partei nicht anders behandeln kann als alle anderen. Deshalb muss die Legalität aufgehoben werden, alle anderen Mittel sind nicht zu rechtfertigen. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||
Gegendemonstrationen sind ja okay. Die Ausschreitungen sind das Problem. So lange demonstrierende NPD-ler gefährdet sind, müssen sie auch geschützt werden. Das gleiche gilt bei deinen oben erwähnten Christen. |
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: |
ich weiss, dass ich mich mit der frage auf gefährliches terrain bewege.
ich fordere ausdrücklich NICHT die meinungsfreiheit zu beschränken. die meinungsfreiheit möchte ich auf jeden fall aufrecht erhalten. wenn zu erwarten ist, das sich im anwohner-umfeld massiv protest regen wird, weil es bei vorhergehenden veranstaltungen der partei/organisation bereits zu solchen gekommen ist, muss es doch möglich sein, den umfang des polizeischutzes auf ein höchstmaß zu beschränken, zumal der ort der veranstaltung im spd-grün-dominierten eimsbüttel offensichtlich als provokation zu verstehen ist. ich versuche mal zu beschreiben wie es unter anderen vorzeichen aussähe: nehmen wir einen islamisch dominierten stadtteil, in dem eine gruppe christlicher(?) jugendliche gegen die islamisierung der brd demonstriert. zum einen: wäre dort ein so extrem hohes polizeiaufgebot notwendig? zum anderen: müssten diese angst haben angegriffen zu werden? vielleicht fällt euch ein besseres beispiel ein... |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||
Das Bestehen des Demonstrationsrechts ist eine Sache -- seine Durchsetzung mit polizeilichen Mitteln jedoch eine ganz andere. Will sagen: der Staat ist nicht befugt, die Demo der NPD zu unterbinden, er sollte aber auch nicht verpflichtet sein, sie mit Gewalt durchzusetzen. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||
Das Bestehen des Demonstrationsrechts ist eine Sache -- seine Durchsetzung mit polizeilichen Mitteln jedoch eine ganz andere. Will sagen: der Staat ist nicht befugt, die Demo der NPD zu unterbinden, er sollte aber auch nicht verpflichtet sein, sie mit Gewalt durchzusetzen. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | ||
Das Bestehen des Demonstrationsrechts ist eine Sache -- seine Durchsetzung mit polizeilichen Mitteln jedoch eine ganz andere. Will sagen: der Staat ist nicht befugt, die Demo der NPD zu unterbinden, er sollte aber auch nicht verpflichtet sein, sie mit Gewalt durchzusetzen. |
Info-Blog zur NPD hat folgendes geschrieben: |
Hamburg: Neonazis wollen “linke” Stadtteile knacken
Allgemein, Hamburg [...] Neue Strategie der NPD in Hamburg Seit Anja Zysk neue Landesvorsitzende der Partei in Hamburg ist, arbeitet die NPD eng mit führenden Neonazis aus Hamburg und dem Umland zusammen. Unter anderem ist Zysk mehrmals mit Neonazi-Kadern auf Aktionen aufgetreten, beispielsweise mit Christian Worch und Alexander Hohensee in Göttingen. [...] Die NPD versucht verstärkt in Hamburg “linke” Stadtteile zu knacken, wie eben St. Pauli oder Eimsbüttel. In Harburg haben die Neonazis bereits Fuß fassen können, dort kommt es regelmäßig zu Aktionen. [...] |
SoWhy hat folgendes geschrieben: | ||||
Doch, sollte er. Die Grundrechte sind zugleich Abwehrrechte gegen den Staat als auch Verpflichtung. Aus Art. 1 III GG ergibt sich, dass alle staatliche Gewalt den Grundrechten verpflichtet sind und damit muss der Staat jede verfassungskonforme Grundrechtsausübung wenn es nötig ist, auch schützen und/oder dafür sorgen, dass sie durchgeführt werden kann. Das mag zwar Scheisse sein bei Nazis, aber es ist ein essentieller Teil des Grundrechtsschutz. Wenn ich als Staat Grundrechtsträgern außerhalb des GG die Ausübung eben jener nicht ermögliche, verlasse ich die Grundordnung des GG. |
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben: |
an die juristen unter uns: ist es möglich, aufgrund der hohen kosten und der erregung der öffentlichkeit, bzw. der gefährdung der sicherheit diese kundgebungen zu verhindern oder zu verlagern, ohne das auf die wm oder bestimmte tage/orte zurückgegriffen werden muss? |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||||
Gegendemonstrationen sind ja okay. Die Ausschreitungen sind das Problem. So lange demonstrierende NPD-ler gefährdet sind, müssen sie auch geschützt werden. Das gleiche gilt bei deinen oben erwähnten Christen. Nur in echten Extremfällen (z.B. Nazidemonstration an Holocaustgdenkstätten) sind Erlaubnis und Schutz zu versagen. |
Thao hat folgendes geschrieben: |
Nazidemos wurden auch schon erfolgreich in anderen Fällen verboten und das ist gut so. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Aber meinst du nicht, dass es noch schlimmer ist, wenn die Behörde die Demo erste verbietet, und das Verbot dann gerichtlich aufgehoben wird? Es gibt doch schon Präzendenzfälle des BverwG. Ps: Haben solche Entscheidungen eigentlcih ein Copyright, also darf man größere Auszüge davon einfach posten? |
Thao hat folgendes geschrieben: |
Welche Präzendenzfälle meinst du? Gib mal die Aktenzeichen. Das ist eine Einzelfallentscheidung, einen Präzedenzfall kann es genau genommen nicht geben. Man muss sich bei der Begründung nur geschickt anstellen. |
Thao hat folgendes geschrieben: |
Klar gibt es Leitentscheidungen. Aber die entscheiden doch nicht jeden Einzelfall.
Oft sagt das Gericht, das und das reicht als Begründung nicht, hier hätte das und das vorliegen müssen. Also geschickt sein, einschlägige Entscheidungen studieren und dann eine saubere Begründung liefern. Der Trick liegt dann einfach darin, die schwammige Tatsachengrundlage zu vertuschen |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Da wirfst du eine interessante Frage auf: Soll der Jurist, insbesondere der Richter, sich um eine wirklich objektive Sicht der Dinge bemühen, udn streng nach Recht und Gerechtigkeit entscheiden, oder sollen politische Interessen und Ziele (in dem Fall den Wunsch, dass Nazis nicht demonstrieren) in das Urteil einfließen? Letztlich verlangst du hier doch, was du letztens am BverfG kritisiert hast. |
Thao hat folgendes geschrieben: |
Klar gibt es Leitentscheidungen. Aber die entscheiden doch nicht jeden Einzelfall.
Oft sagt das Gericht, das und das reicht als Begründung nicht, hier hätte das und das vorliegen müssen. Also geschickt sein, einschlägige Entscheidungen studieren und dann eine saubere Begründung liefern. Der Trick liegt dann einfach darin, die schwammige Tatsachengrundlage zu vertuschen |
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