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"Wir haben uns mit dem Büro des Erzbischofs von Krakau in Verbindung gesetzt, um Näheres über die Paragraphen des Kanonischen Rechts bezüglich des Beichtgeheimnisses zu erfahren", erklärte Mirsolawa Klinowska-Zajdak, eine Sprecherin der Krakauer Staatsanwaltschaft. "Wir müssen genau erfahren, in welchen Fällen sich ein Priester darauf berufen darf, an das Beichtgeheimnis gebunden zu sein." |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Ich kenne einen Pfaffen, der hat Valpolicella flaschenweise herumliegen. ![]() |
Critic hat folgendes geschrieben: | ||
Noch das Geringste, und immerhin besser, als anzufangen, kleine Kinder zu befummeln. ![]() ![]() |
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