Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau
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#1: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 19:03
    —
In der Vergangenheit bekamen Ehefrauen häufig sehr milde Urteile, wenn sie ihren Ehemann ermordeten und sich dafür vor Gericht mit kaum überprüfbaren Missbrauchsvorwürfen oder "psychischer Gewalt" rechtfertigten. Siehe z.B.: Christin bekommt 210 Tage für Mord an Priester-Ehemann

Frauenmörder kamen selten so milde weg. Doch nun scheint sich auch hier schön langsam Gleichberechtigung einzustellen. Leider scheint es in die falsche Richtung zu gehen: Landgericht Bamberg verhängt fünf Jahre Haft wegen Mordes an launischer Ehefrau

Zitat:

Milde Strafe für gedemütigten Täter - Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein Bankkaufmann vom
Landgericht Bamberg am Dienstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht berücksichtigte mit der «Strafe im unteren Bereich des möglichen Rahmens» vor allem die jahrelangen Beleidigungen, denen sich der Angeklagte durch sein Opfer ausgesetzt
sah.

#2:  Autor: HeizölrückstoßabdämpfungWohnort: Stralsund BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 19:17
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Vielleicht wahr Scheidung aufgrund seines Glaubens nicht drin und er wusste sich nicht anders zu helfen...

#3:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 19:30
    —
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Vielleicht wahr Scheidung aufgrund seines Glaubens nicht drin und er wusste sich nicht anders zu helfen...


Der Artikel machte nicht den Eindruck, als wäre das großartig geplant oder überlegt gewesen.

#4:  Autor: satscheWohnort: Südhessen BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 19:43
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Mit Wasserwaage und Nylonseil ist immer Eineindeutiges geplant.

#5:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 19:45
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satsche hat folgendes geschrieben:
Mit Wasserwaage und Nylonseil ist immer Eineindeutiges geplant.


Sowas liegt bei mir auch in der Landschaft rum; spätestens ein Griff in die nächstbeste Schublade und ich bin schwer bewaffnet...

#6: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: morituraWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 20:42
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Sokrateer hat folgendes geschrieben:
In der Vergangenheit bekamen Ehefrauen häufig sehr milde Urteile, wenn sie ihren Ehemann ermordeten und sich dafür vor Gericht mit kaum überprüfbaren Missbrauchsvorwürfen oder "psychischer Gewalt" rechtfertigten. Siehe z.B.: Christin bekommt 210 Tage für Mord an Priester-Ehemann

Frauenmörder kamen selten so milde weg. Doch nun scheint sich auch hier schön langsam Gleichberechtigung einzustellen. Leider scheint es in die falsche Richtung zu gehen: Landgericht Bamberg verhängt fünf Jahre Haft wegen Mordes an launischer Ehefrau

Zitat:

Milde Strafe für gedemütigten Täter - Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein Bankkaufmann vom
Landgericht Bamberg am Dienstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht berücksichtigte mit der «Strafe im unteren Bereich des möglichen Rahmens» vor allem die jahrelangen Beleidigungen, denen sich der Angeklagte durch sein Opfer ausgesetzt
sah.


Du vergleichst hier amerikanische und deutsche Urteile.
Das Rechtssystem ist etwas unterschiedlich.

In dem Artikel über den Mann steht, das sie unter der untersten Grenze für Mord geblieben sind, obwohl nach der Definition im Gesetz der Mann einen Mord begangen hat.

Es wird ausdrücklich seine psychische Belastung als Minderungsgrund angegeben.
D.h. hätte die Tat nicht die Definitionsmerkmale eines Mordes gehabt, wäre das ganze als Totschlag verhandelt worden, und damit vermutlich noch geringer bestraft.

#7: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 21:04
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moritura hat folgendes geschrieben:
Du vergleichst hier amerikanische und deutsche Urteile.
Das Rechtssystem ist etwas unterschiedlich.

Das Ergebnis ist das gleiche. Völlig unnötige Tötungen, die auch nicht im entferntesten als Notwehrexzess betrachtet werden können, werden milde bestraft, weil der Täter/die Täterin sich als Opfer so genannter psychischer Gewalt darstellt. "Psychische Gewalt" wird aufgewertet und als Ergebnis wird körperliche Gewalt abgewertet. Morden wird somit billiger.

#8: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: Reza BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 23:11
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Sokrateer hat folgendes geschrieben:
In der Vergangenheit bekamen Ehefrauen häufig sehr milde Urteile, wenn sie ihren Ehemann ermordeten und sich dafür vor Gericht mit kaum überprüfbaren Missbrauchsvorwürfen oder "psychischer Gewalt" rechtfertigten.


Da irrst du gewaltig.

Es gibt Untersuchungen aus der Zeit bevor die Frauenbewegung ins allgemeine Bewusstsein gerückt ist, da war es genau umgekehrt.

Manner erhielten milde kurze Strafen, weil praktisch immer Affekt angenommen wurde, "Schlappschwanz" reichte schon um diesen Affekt auszulösen, weil Männer ihre Frauen ja häufig erschlagen, zu Tode prügeln, jedenfalls mit körperlicher Gewalt umbringen.

Wenn Frauen aber mal tatsächlich einen Ehemann umbrachten (das ist zahlenmäßig ja nicht vergleichbar, auch heute nicht), dann halt wenn er geschlafen hat, mit Gift.....

Das galt immer als geplanter Mord und als heimtückisch, auch wenn jahrelange körperliche Misshandlungen der Frau und auch der Kinder, vorausgegangen waren, also lebenslang.
Das wurde erst allmählich auch als Milderungsgrund akzeptiert.

Peggy Parnass hat darüber geschrieben, soweit ich mich erinnere.

Psychische Gewalt dürfte damals insgesamt nicht berücksichtigt worden sein.

Im Namen der Männerrechtsbewegung, die zwar von geprügelten Männern reden kann, aber nur wenige vorweisen, geschweige denn, dass sie von Frauen totgeprügelte Männer vorweisen könnte, hat sich nun offensichtlich die psychische Gewalt, die auch von Frauen ausgeht, "hochgedient".

So kann man ihn wieder verstehen, den armen Kerl, das muss er sich ja wirklich nicht gefallen lassen.

Trennung, kann man nicht erwarten, von erwachsenen Menschen?

#9: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 23:23
    —
Reza hat folgendes geschrieben:

Es gibt Untersuchungen aus der Zeit bevor die Frauenbewegung ins allgemeine Bewusstsein gerückt ist, da war es genau umgekehrt.

Bitte um Beleg.

#10: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: Reza BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 23:50
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Wolf hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Es gibt Untersuchungen aus der Zeit bevor die Frauenbewegung ins allgemeine Bewusstsein gerückt ist, da war es genau umgekehrt.

Bitte um Beleg.


Ich schrieb bereits, Peggy Parnass, früher Gerichtsreporterin, den Titel des Buches weiß ich nicht mehr, von der Zeit her könnte es "Prozesse" gewesen sein, aber dazu finde ich keine Inhaltsangabe im Netz.

Alte Gerichtsakten!

#11: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 11.12.2007, 23:52
    —
Reza hat folgendes geschrieben:

Alte Gerichtsakten!
Mit den Augen rollen

#12: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: Reza BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:09
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Alte Gerichtsakten!
Mit den Augen rollen


Was nicht im Netz auf ein paar Klicks zu finden ist, gilt nicht mehr als Beleg?

Bibliothek - Bücher? Ich würde es schon finden, wenn ich es dringend bräuchte, aber du verzeihst, ich geh nicht in die ausführliche Recherche, wegen eines Forumsbeitrages.

Peggy Parnass sagt dir aber was, oder auch nicht?

#13: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:17
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Alte Gerichtsakten!
Mit den Augen rollen

Derartige Forschung ist durchaus legitim, solange die Gerichtsakten repräsentativ ausgewählt und objektiv interpretiert und ausgewertet werden.

Reza hat folgendes geschrieben:
Trennung, kann man nicht erwarten, von erwachsenen Menschen?

So ist es. Das gilt übrigens auch für die heimtückische Giftmörderin.

#14: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:20
    —
Reza hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Alte Gerichtsakten!
Mit den Augen rollen


Was nicht im Netz auf ein paar Klicks zu finden ist, gilt nicht mehr als Beleg?

Eine journalistische/wissenschaflliche Arbeit zählt als Beleg.
Arbeit die noch getan werden muss (Gerichtsakten durchwühlen) zählt nicht.
(Das in Gerichtsakten die Urteile stehen darauf wäre ich gar nicht erst gekommen)

#15: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: Reza BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:31
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Reza hat folgendes geschrieben:

Alte Gerichtsakten!
Mit den Augen rollen

Derartige Forschung ist durchaus legitim, solange die Gerichtsakten repräsentativ ausgewählt und objektiv interpretiert und ausgewertet werden.

Reza hat folgendes geschrieben:
Trennung, kann man nicht erwarten, von erwachsenen Menschen?

So ist es. Das gilt übrigens auch für die heimtückische Giftmörderin.


Allerdings nicht unbedingt zu der damaligen Zeit.
Die gesamte Gesetzeslage damals, im Ehe- und sonstigen Recht setzte ich selbstverständlich als bekannt voraus.

Böswilliges Verlassen - schuldig geschiedene Ehe - selbstverständlich kein Unterhalt - Kinder prügeln war ein legitimes Erziehungsmittel - der Ehemann sozusagen weisungsbefugt gegenüber der Ehefrau - kein Beruf - keine Ausbildung.................

Aber ihr Schätzken wisst das ja allles, nicht wahr?

Ach, wann genau wurde das Gesetz nun endgültig geändert? Kann mir da einer weiterhelfen?

#16: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:44
    —
Reza hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Reza hat folgendes geschrieben:
Trennung, kann man nicht erwarten, von erwachsenen Menschen?

So ist es. Das gilt übrigens auch für die heimtückische Giftmörderin.


Allerdings nicht unbedingt zu der damaligen Zeit.
Die gesamte Gesetzeslage damals, im Ehe- und sonstigen Recht setzte ich selbstverständlich als bekannt voraus.

Böswilliges Verlassen - schuldig geschiedene Ehe - selbstverständlich kein Unterhalt - Kinder prügeln war ein legitimes Erziehungsmittel - der Ehemann sozusagen weisungsbefugt gegenüber der Ehefrau - kein Beruf - keine Ausbildung.................

Aber ihr Schätzken wisst das ja allles, nicht wahr?

Sicher. Auch Mütter durften ihre Kinder verprügeln und machten davon Gebrauch. Das gehört also nicht in diese Auflistung und schuldige Scheidungen halte ich für überaus legitim.

All das ist immer noch keine Rechtfertigung für heimtückischen Giftmord. Wo uns diese Anerkennungen von gewissen Mordmotiven hinführen, sieht man am von mir verlinkten Fall.

#17:  Autor: Xamanoth BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:52
    —
mord führt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Deren Tragfähigkeit und verfassungsmäßigkeit wird bezweifelt - selbst wenn lebenslänglich faktisch nicht lebens lang bedeutet.

Deswegen ist mord als relevantestes Delikt mit lebenslanger Freiheitsstrafe restriktiv zu interprätieren, ein Ausnahmedelikt zu bleiben. Und dies wird erreicht, indem man nicht nur das abstrakte bejahen eines Mordmerkmals, sondern eine darüber hinausgehende, besondere sittliche Verwerflichkeit fordert. Die bei emotionalen Zwangslagen nicht immer bestehen muss.

ich begreife nicht, wieso dies hier solche Entrüstung hervorruft.

#18:  Autor: Mario HahnaWohnort: München BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:54
    —
Hier wurde aber offenbar Mord bejaht und nicht auf Totschlag ausgewichen.

#19:  Autor: SokrateerWohnort: Wien BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:56
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Xamanoth hat folgendes geschrieben:
mord führt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Nicht in Österreich.

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Und dies wird erreicht, indem man nicht nur das abstrakte bejahen eines Mordmerkmals, sondern eine darüber hinausgehende, besondere sittliche Verwerflichkeit fordert. Die bei emotionalen Zwangslagen nicht immer bestehen muss.

ich begreife nicht, wieso dies hier solche Entrüstung hervorruft.

Ich sehe hier eben eine sittliche Verwerflichkeit.

#20:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:59
    —
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Hier wurde aber offenbar Mord bejaht und nicht auf Totschlag ausgewichen.


Nö, in der eingangs zitierten Quelle steht doch:

Zitat:
Deshalb schloss sich die Kammer nicht der rechtlichen Einordnung der Tat als Totschlag in einem minderschweren Fall an, wie es Verteidiger Thomas Drehsen getan hatte. «Für Belinda war nach der Beschimpfung der Streit beendet.



Dass die Überschrift gleinamigen Artikels lautet:

Zitat:
Landgericht Bamberg verhängt fünf Jahre Haft wegen Mordes an launischer Ehefrau


Ist doch den beknackten Reportern geschuldet. Da können Deine Kollegen doch nix für für die Falschmeldung.

#21: Re: Zweifelhafte Gleichberechtigung: Fünf Jahre für Mord an launischer Ehefrau Autor: Reza BeitragVerfasst am: 12.12.2007, 00:59
    —
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Sicher. Auch Mütter durften ihre Kinder verprügeln und machten davon Gebrauch. Das gehört also nicht in diese Auflistung und schuldige Scheidungen halte ich für überaus legitim.


Insbesondere wenn der Grund für das "böswillige" Verlassen jahrelange Prügel sind, der Frau, tja, da muss man die Schuld schon bei der Frau sehen.
Doch nicht ganz über die Gesetzeslage informiert, oder tatsächlich auch dann schuldig?


Zitat:
All das ist immer noch keine Rechtfertigung für heimtückischen Giftmord.


Ja, sehr hell dürften die wenigen Frauen, die das getan haben, nicht gewesen sein.
Eine Notwehr hätte man schon draus konstruieren können, ne schwere Bratpfanne kann es ja auch tun, noch besoffener als üblich machen, und drauf hoffen, dass die Motorik nicht mehr hinhaut, das hätte doch klappen können, und an die Verletzungen vorher waren die Frauen ja sowieso gewöhnt.

Muss wohl die Sozialisation davor gestanden sein, dass die einfach nicht auf körperliche Gewalt gekommen sind, die Sozialisation hin zum sehr Kleinen.



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