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Milde Strafe für gedemütigten Täter - Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein Bankkaufmann vom Landgericht Bamberg am Dienstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht berücksichtigte mit der «Strafe im unteren Bereich des möglichen Rahmens» vor allem die jahrelangen Beleidigungen, denen sich der Angeklagte durch sein Opfer ausgesetzt sah. |
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: |
Vielleicht wahr Scheidung aufgrund seines Glaubens nicht drin und er wusste sich nicht anders zu helfen... |
satsche hat folgendes geschrieben: |
Mit Wasserwaage und Nylonseil ist immer Eineindeutiges geplant. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||
In der Vergangenheit bekamen Ehefrauen häufig sehr milde Urteile, wenn sie ihren Ehemann ermordeten und sich dafür vor Gericht mit kaum überprüfbaren Missbrauchsvorwürfen oder "psychischer Gewalt" rechtfertigten. Siehe z.B.: Christin bekommt 210 Tage für Mord an Priester-Ehemann
Frauenmörder kamen selten so milde weg. Doch nun scheint sich auch hier schön langsam Gleichberechtigung einzustellen. Leider scheint es in die falsche Richtung zu gehen: Landgericht Bamberg verhängt fünf Jahre Haft wegen Mordes an launischer Ehefrau
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moritura hat folgendes geschrieben: |
Du vergleichst hier amerikanische und deutsche Urteile.
Das Rechtssystem ist etwas unterschiedlich. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
In der Vergangenheit bekamen Ehefrauen häufig sehr milde Urteile, wenn sie ihren Ehemann ermordeten und sich dafür vor Gericht mit kaum überprüfbaren Missbrauchsvorwürfen oder "psychischer Gewalt" rechtfertigten. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Es gibt Untersuchungen aus der Zeit bevor die Frauenbewegung ins allgemeine Bewusstsein gerückt ist, da war es genau umgekehrt. |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Bitte um Beleg. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Alte Gerichtsakten! |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
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Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
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Reza hat folgendes geschrieben: |
Trennung, kann man nicht erwarten, von erwachsenen Menschen? |
Reza hat folgendes geschrieben: | ||||
Was nicht im Netz auf ein paar Klicks zu finden ist, gilt nicht mehr als Beleg? |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||||||
Derartige Forschung ist durchaus legitim, solange die Gerichtsakten repräsentativ ausgewählt und objektiv interpretiert und ausgewertet werden.
So ist es. Das gilt übrigens auch für die heimtückische Giftmörderin. |
Reza hat folgendes geschrieben: | ||||
Allerdings nicht unbedingt zu der damaligen Zeit. Die gesamte Gesetzeslage damals, im Ehe- und sonstigen Recht setzte ich selbstverständlich als bekannt voraus. Böswilliges Verlassen - schuldig geschiedene Ehe - selbstverständlich kein Unterhalt - Kinder prügeln war ein legitimes Erziehungsmittel - der Ehemann sozusagen weisungsbefugt gegenüber der Ehefrau - kein Beruf - keine Ausbildung................. Aber ihr Schätzken wisst das ja allles, nicht wahr? |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
mord führt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Und dies wird erreicht, indem man nicht nur das abstrakte bejahen eines Mordmerkmals, sondern eine darüber hinausgehende, besondere sittliche Verwerflichkeit fordert. Die bei emotionalen Zwangslagen nicht immer bestehen muss.
ich begreife nicht, wieso dies hier solche Entrüstung hervorruft. |
Mario Hahna hat folgendes geschrieben: |
Hier wurde aber offenbar Mord bejaht und nicht auf Totschlag ausgewichen. |
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Deshalb schloss sich die Kammer nicht der rechtlichen Einordnung der Tat als Totschlag in einem minderschweren Fall an, wie es Verteidiger Thomas Drehsen getan hatte. «Für Belinda war nach der Beschimpfung der Streit beendet. |
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Landgericht Bamberg verhängt fünf Jahre Haft wegen Mordes an launischer Ehefrau |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Sicher. Auch Mütter durften ihre Kinder verprügeln und machten davon Gebrauch. Das gehört also nicht in diese Auflistung und schuldige Scheidungen halte ich für überaus legitim. |
Zitat: |
All das ist immer noch keine Rechtfertigung für heimtückischen Giftmord. |
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