Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Stimmt.
Beiträge zu allen e.V.en und Organen des Öffentlichen Rechts ebenso wie die Kirchensteuer sind bis zu einer gewissen Höhe von der Steuer absetzbar. |
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: |
Sie hielten dagegen, dass die Kirche damit nichts zu tun hat |
Zitat: |
, sondern dass dies eine Sache des Steuerrechts sei, schließlich kann man auch Spenden an z.B. Sportvereine von der Steuer absetzen und Leute, die Sport verachten, müssen dafür bezahlen.
Stimmt das und wenn ja, welche Grundlage haben dann Vereine, die gegen diese Regelung agitieren? |
IBKA-PM vom 2.10.03 hat folgendes geschrieben: |
Ein möglicher Weg wäre es, die in verschiedensten Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes geregelten Tatbestände der Absetzbarkeit von Beiträgen und Spenden für Parteien, Vereine usw. mit der Absetzbarkeit der Kirchensteuer in einen einheitlichen Tatbestand zusammenzuführen. Dies hätte neben einem deutlichen Abbau der sachlich ungerechtfertigten Privilegierung der Kirchen und einem erheblichen, möglichen Einsparungseffekt zusätzlich den Vorteil, eine steuersystematische Vereinfachung darzustellen. |
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben: |
[EDIT] Könnte dieser Thread vielleicht einen kleinen Schubser in Richtung "Politik" erhalten? Danke. |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Stimmt.
Beiträge zu allen e.V.en und Organen des Öffentlichen Rechts ebenso wie die Kirchensteuer sind bis zu einer gewissen Höhe von der Steuer absetzbar. |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Um einen Verein eintragen zu lassen muss man mW ohnehin Gemeinnützigkeit nachweisen können. |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Um einen Verein eintragen zu lassen muss man mW ohnehin Gemeinnützigkeit nachweisen können. |
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