r'zr hat folgendes geschrieben: |
*hüstel* und was meint das kind dazu? |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Gehört das Kind einer Religionsgemeinschaft an? |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||
Ich dachte damals: so ein bischen Wasser schadet ihm ja nicht und beruhigt das gewissen der Schwiegereltern. Jetzt weiss ich nicht, ob das nicht ein Fehler war. |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: |
Also muss ich ihn auch aus der Kirche abmelden? |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: |
Ich hab mal irgenwo (hier?) gelesen, dass eine Anmeldung (Taufe) gegen den Willen eines Personensorgeberechtigten anfechtbar ist?
Wie gesagt - ich hatte ihr gesagt, dass ich dagegen bin - und es bestenfalls dulden würde. |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||
rechtlich nicht relevant. |
rk72 hat folgendes geschrieben: |
Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.
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Heike J hat folgendes geschrieben: |
Aber du alleine kannst ihn ja nicht aus der Kirche abmelden. Dann geht tatsächlich nur mit beiden Elternteilen. |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Achja...
![]() |
Kival hat folgendes geschrieben: | ||
Achja...
![]() |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||
Mist. "In for a penny, in for a pound?" Wieso wusste ich nicht, dass man zur Abmeldung beide braucht? Ausserdem: Gibt es da wirlich Verjährungsfristen? Wo hätte ich förmlich widersprechen müssen? Reicht es nicht, wenn ich ihr gegenüber äussere, dass ich dagegen bin? Ich wäre der Meinung, dann ist der Akt als solcher irrelevant. |
Zitat: |
Dazu kommt: wie kann man aus einer Mitgliedschaft in einem Verein eine Pflicht zur Teilnahme an einem Unterricht ableiten? Wenn ich im Schachclub bin, muss ich dann auch in den Schachunterricht? |
Zitat: |
Wenn ich 50% Stimmrecht habe, und sie 50% Stimmrecht hat - braucht es da nicht eigentlich eine Mehrheitsentscheidung?
DAS widerspricht imho dem Grundgedanken der Gleichberechtigung. |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: |
Wo hätte ich förmlich widersprechen müssen? |
Zitat: |
Reicht es nicht, wenn ich ihr gegenüber äussere, dass ich dagegen bin? |
Zitat: |
Dazu kommt: wie kann man aus einer Mitgliedschaft in einem Verein eine Pflicht zur Teilnahme an einem Unterricht ableiten? |
Zitat: |
Wenn ich 50% Stimmrecht habe, und sie 50% Stimmrecht hat - braucht es da nicht eigentlich eine Mehrheitsentscheidung? |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||
rechtlich nicht relevant. |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: |
Bitte hier weiter: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1047919#1047919 |
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