Abmeldung vom Religionsunterricht - Schleswig-Holstein
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#1: Abmeldung vom Religionsunterricht - Schleswig-Holstein Autor: Valen MacLeodWohnort: Jenseits von Eden BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 14:33
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Weiss jemand, wie die rechtliche Situation ist, wenn ein Elternteil gegen die Teilnahme ab Religionsunterricht ist, der andere dafür?
Wie verbindlich ist es, wenn ein Elternteil das Kind vom Religionsunterricht abmeldet. Kann der andere es wieder anmelden?

#2:  Autor: r'zrWohnort: Vault 13 BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 14:35
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*hüstel* und was meint das kind dazu?

#3:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 14:40
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r'zr hat folgendes geschrieben:
*hüstel* und was meint das kind dazu?


rechtlich nicht relevant.

#4:  Autor: rk72 BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 14:50
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Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.

Die Frage ist also wahrscheinlich so: wird man automatisch zum RU angemeldet, oder müssen das die Eltern explizit tun? Da beide gleiche Rechte haben, kann deine Frau das Kind anmelden, du es abmelden. Dann wird es der Schule zu bunt und sie werden euch auffordern euch zu einigen. Das Kind hat also zuerst kein RU. Oder das Kind wird automatisch angemeldet. Du meldest es ab, deine Frau wieder an, der Schule wird es zu bunt und bitte euch zu einigen. Das Kind hat zuerst RU.

Letztendlich kommt ihr beide nicht drum herum euch zu einigen oder ihr klärt beide das vor Gericht. Dann kommt ihr auch in die Zeitung als das Ehepaar das sich gegenseitig vor Gericht zerrt.

Eigentlich habt ihr beide die gleichen Rechte und könnte das Kind ständig an und abmelden.

#5:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 14:51
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Gehört das Kind einer Religionsgemeinschaft an?

#6:  Autor: Valen MacLeodWohnort: Jenseits von Eden BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 15:19
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Heike J hat folgendes geschrieben:
Gehört das Kind einer Religionsgemeinschaft an?
Es wurde gegen meinen Willen aber mit meiner Duldung getauft und ist katholisch.

Ich dachte damals: so ein bischen Wasser schadet ihm ja nicht und beruhigt das gewissen der Schwiegereltern. Jetzt weiss ich nicht, ob das nicht ein Fehler war.

#7:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 15:26
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Gehört das Kind einer Religionsgemeinschaft an?
Es wurde gegen meinen Willen aber mit meiner Duldung getauft und ist katholisch.

Ich dachte damals: so ein bischen Wasser schadet ihm ja nicht und beruhigt das gewissen der Schwiegereltern. Jetzt weiss ich nicht, ob das nicht ein Fehler war.


Es hat die Folge, dass ausdrücklich abgemeldet werden muss, wenn er nicht am RU teilnehmen soll.
Und da wird es gegen den Willen der Mutter schwierig sein. Und auch schwierig, es vor Gericht durchzusetzen, da das Kind ja der Religionsgemeinschaft nun mal angehört...

Die Schule wird natürlich die Abmeldung mit deiner Unterschrift zunächst akzeptieren. In der Regel wird ja das meiste nur von einem unterschrieben. Aber sobald deine Frau davon erfährt und widerspricht...

#8:  Autor: Valen MacLeodWohnort: Jenseits von Eden BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 15:28
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Also muss ich ihn auch aus der Kirche abmelden?

#9:  Autor: Valen MacLeodWohnort: Jenseits von Eden BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 15:29
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Ich hab mal irgenwo (hier?) gelesen, dass eine Anmeldung (Taufe) gegen den Willen eines Personensorgeberechtigten anfechtbar ist?

Wie gesagt - ich hatte ihr gesagt, dass ich dagegen bin - und es bestenfalls dulden würde.

#10:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 15:34
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Also muss ich ihn auch aus der Kirche abmelden?


Wäre er kein Kirchenmitglied, müsste er erst aktiv zum RU angemeldet werden, was natürlich die Chancen umdreht.

Aber du alleine kannst ihn ja nicht aus der Kirche abmelden. Dann geht tatsächlich nur mit beiden Elternteilen.

#11:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 15:36
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Ich hab mal irgenwo (hier?) gelesen, dass eine Anmeldung (Taufe) gegen den Willen eines Personensorgeberechtigten anfechtbar ist?

Wie gesagt - ich hatte ihr gesagt, dass ich dagegen bin - und es bestenfalls dulden würde.


Du hast es geduldet und nicht förmlich widersprochen. Und das ganze ist einige Jahre her, nehme ich an? Für eine Anfechtung vor Gericht ein bisserl spät.

#12:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 15:39
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Rasmus hat folgendes geschrieben:
r'zr hat folgendes geschrieben:
*hüstel* und was meint das kind dazu?


rechtlich nicht relevant.


Na, das hängt schon vom Alter ab, zudem ist es bei gerichtlichen Familienstreitigkeiten auch nicht irrelevant.

#13:  Autor: Kival BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 15:44
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Achja...

rk72 hat folgendes geschrieben:
Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.


Pillepalle

#14:  Autor: Valen MacLeodWohnort: Jenseits von Eden BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 16:04
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Heike J hat folgendes geschrieben:
Aber du alleine kannst ihn ja nicht aus der Kirche abmelden. Dann geht tatsächlich nur mit beiden Elternteilen.

Mist.

"In for a penny, in for a pound?" Wieso wusste ich nicht, dass man zur Abmeldung beide braucht?

Ausserdem: Gibt es da wirlich Verjährungsfristen? Wo hätte ich förmlich widersprechen müssen? Reicht es nicht, wenn ich ihr gegenüber äussere, dass ich dagegen bin? Ich wäre der Meinung, dann ist der Akt als solcher irrelevant.

Dazu kommt: wie kann man aus einer Mitgliedschaft in einem Verein eine Pflicht zur Teilnahme an einem Unterricht ableiten? Wenn ich im Schachclub bin, muss ich dann auch in den Schachunterricht?

Wenn ich 50% Stimmrecht habe, und sie 50% Stimmrecht hat - braucht es da nicht eigentlich eine Mehrheitsentscheidung?
DAS widerspricht imho dem Grundgedanken der Gleichberechtigung.

#15:  Autor: Valen MacLeodWohnort: Jenseits von Eden BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 16:05
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Kival hat folgendes geschrieben:
Achja...
rk72 hat folgendes geschrieben:
Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.
Pillepalle

Ich hab es ignoriert. Kannst Du auch! Traurig

#16:  Autor: Valen MacLeodWohnort: Jenseits von Eden BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 16:13
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Bitte hier weiter: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1047919#1047919

#17:  Autor: rk72 BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 16:13
    —
Kival hat folgendes geschrieben:
Achja...

rk72 hat folgendes geschrieben:
Hier rächt sich nun unser lascher westliche Umgang mit dem weiblichen Geschlecht. Früher hätte man einfach gesagt: Weib, halt die Klappe, ich bin der Mann, ich hab das Sagen. Aber inzwischen sind die gleichberechtigter Partner, also kann man die nicht umgehen.


Pillepalle


Was stört dich daran? Das du es nicht verstehst, daß ich vergessen habe Ironie-Tags hinzu zu fügen, daß du die Ironie nicht selbst erkannt hast oder einfach nur ein bestimmter Satz?

#18:  Autor: r'zrWohnort: Vault 13 BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 16:15
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wieso pflicht ? abmelden und gut. gibt genug taufkinder die stattdessen ethik wählen.
wennn nicht hält reli auch keinen betroffenen menschen davon ab sich irgendwann eine eigene meinung zum thema zu bilden. und ab spätestens 14 kann sich das kind sowieso frei entscheiden. nervig wirds erst wenn man extern konfi/kommunionsunterricht ableisten muss.
mir stösst nur das ganze gezerre übers kind hinweg irgendwie auf. skeptisch Schulterzucken

#19:  Autor: Rasmus BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 16:17
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
Aber du alleine kannst ihn ja nicht aus der Kirche abmelden. Dann geht tatsächlich nur mit beiden Elternteilen.

Mist.

"In for a penny, in for a pound?" Wieso wusste ich nicht, dass man zur Abmeldung beide braucht?

Ausserdem: Gibt es da wirlich Verjährungsfristen? Wo hätte ich förmlich widersprechen müssen? Reicht es nicht, wenn ich ihr gegenüber äussere, dass ich dagegen bin? Ich wäre der Meinung, dann ist der Akt als solcher irrelevant.


Du hast es geduldet. Das heißt ganz klar, Du hast es erlaubt, völlig unabhängig davon, ob es Dir nun gefallen hat.

Zitat:
Dazu kommt: wie kann man aus einer Mitgliedschaft in einem Verein eine Pflicht zur Teilnahme an einem Unterricht ableiten? Wenn ich im Schachclub bin, muss ich dann auch in den Schachunterricht?


Es ist keine Pflicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Es bedeutet lediglich, daß man automatisch angemeldet wird.

Zitat:
Wenn ich 50% Stimmrecht habe, und sie 50% Stimmrecht hat - braucht es da nicht eigentlich eine Mehrheitsentscheidung?
DAS widerspricht imho dem Grundgedanken der Gleichberechtigung.


Du hast aber schon zugestimmt, indem Du es geduldet hast. Auch das zählt, und man sollte nicht einfach beliebig seine Meinung ändern können - Gleichberechtigung hin oder her, auch Verlässlichkeit ist ein Faktor.

Versteh mich nicht falsch: Ich sehe durchaus das Problem - aber ich denke nicht, daß die Lösung hier so einfach ist wie Du das gerne hättest. Ich glaube auch nicht, daß sie das sein sollte.

#20:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 20.07.2008, 16:17
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Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Wo hätte ich förmlich widersprechen müssen?


Doch zumindest der taufenden Institution gegenüber.
Anschließend dem Staat gegenüber.

Zitat:


Reicht es nicht, wenn ich ihr gegenüber äussere, dass ich dagegen bin?


Um es dann anschließend stillschweigend zu dulden, wie du schriebst?

Zitat:
Dazu kommt: wie kann man aus einer Mitgliedschaft in einem Verein eine Pflicht zur Teilnahme an einem Unterricht ableiten?


Tut ja niemand. Das Kind kann abgemeldet werden. Aber das ist ja eben dein Problem...


Zitat:
Wenn ich 50% Stimmrecht habe, und sie 50% Stimmrecht hat - braucht es da nicht eigentlich eine Mehrheitsentscheidung?


Ja, eben, für die Abmeldung vom RU braucht es eine Mehrheitsentscheidung.

#21: Und das Kind? Autor: alex6 BeitragVerfasst am: 22.07.2008, 18:33
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Rasmus hat folgendes geschrieben:
r'zr hat folgendes geschrieben:
*hüstel* und was meint das kind dazu?


rechtlich nicht relevant.


Mag es auch juristisch irrelevant sein, sind wir(?) doch neugierig. Also, (wie) denkt das Kind?

#22:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 22.07.2008, 18:59
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Tschuldigung, aber hier gehts weiter:

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Bitte hier weiter: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1047919#1047919



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