Was darf die Polizei?
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#1: Was darf die Polizei? Autor: VT_340Wohnort: Essen BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 20:48
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Nach diesem Video:

http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

Frage ich mich was ein Polizeibeamter darf und was nicht.
Darf ein Polizist nicht (mehr oder weniger willkürlich) Platzverweise erteilen? Ein Platzverweis gegen den Kameramann aussprechen hätte ja in dem Fall gereicht. Ein nicht-Nachkommen dieser Anweisung hätte dann Ingewahrsamnahme zu Folge. Penner und Punks kann ein Polizist ja auch einfach nach Lust und Laune verscheuchen.

Zweites Beispiel: Polizei fragt mich auf der Straße nach meinen Personalien, einfach so, nimmt mich darafhin mehr oder weniger unbegründet mit, sperrt mich ein und lässt mich gewisse Zeit später wieder gehen. (Grund egal, z.B weil ich aussah wie in gesuchter Tätet oder so).

Ist das in Ordnung?

#2: Re: Was darf die Polizei? Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:00
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VT_340 hat folgendes geschrieben:
Darf ein Polizist nicht (mehr oder weniger willkürlich) Platzverweise erteilen? Ein Platzverweis gegen den Kameramann aussprechen hätte ja in dem Fall gereicht. Ein nicht-Nachkommen dieser Anweisung hätte dann Ingewahrsamnahme zu Folge. Penner und Punks kann ein Polizist ja auch einfach nach Lust und Laune verscheuchen.

Ein Platzverweis würde erfordern, dass der Kameraman die öffentliche Ordnung und/oder Sicherheit gefährdete. Bei einem herumpöbelnden Betrunkenen könnte man sowas vielleicht gerade noch annehmen, bei einem Journalisten ganz sicherlich nicht.

Zitat:
Zweites Beispiel: Polizei fragt mich auf der Straße nach meinen Personalien, einfach so, nimmt mich darafhin mehr oder weniger unbegründet mit, sperrt mich ein und lässt mich gewisse Zeit später wieder gehen. (Grund egal, z.B weil ich aussah wie in gesuchter Tätet oder so).

Eine „Plicht zum Mitführen des Personalausweises“ gibt es trotz immer wieder zu hörender gegenteiliger Behauptung nicht!
Will ein Polizist dennoch die Personalien feststellen, dann kommt eine Ingewahrsamnahme zum Zweck der Feststellung der Personalien zwar in frage, allerdings darf er das „nicht einfach so“ machen.
Dafür muss schon irgendein Grund vorliegen jenseits von „weil ich das will“.

#3: Re: Was darf die Polizei? Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:02
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VT_340 hat folgendes geschrieben:

Zweites Beispiel: Polizei fragt mich auf der Straße nach meinen Personalien, einfach so, nimmt mich darafhin mehr oder weniger unbegründet mit, sperrt mich ein und lässt mich gewisse Zeit später wieder gehen. (Grund egal, z.B weil ich aussah wie in gesuchter Tätet oder so).

Ist das in Ordnung?


Erstmal: wie stand es denn um Deine Personalien?
Nach den Personalien fragen darf er "einfach so", wenn Du "auffällig" wirst. Harhar, also immer.

Und Du bist ja verpflichtet dazu, stets welche mitzuführen; Dich ausweisen zu können. Wenn nicht, darf die Polizei Deine Personalien feststellen, und dazu gehört natürlich ggf. eine Mitnahme.

#4: Re: Was darf die Polizei? Autor: WraithWohnort: Regensburg BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:04
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Noseman hat folgendes geschrieben:


Und Du bist ja verpflichtet dazu, stets welche mitzuführen; Dich ausweisen zu können.


Ne, eben nicht, es ist aber sinnvoll wegen:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Wenn nicht, darf die Polizei Deine Personalien feststellen, und dazu gehört natürlich ggf. eine Mitnahme.

#5: Re: Was darf die Polizei? Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:06
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Noseman hat folgendes geschrieben:
Und Du bist ja verpflichtet dazu, stets welche mitzuführen; Dich ausweisen zu können.

Nein.

Zitat:
Wenn nicht, darf die Polizei Deine Personalien feststellen, und dazu gehört natürlich ggf. eine Mitnahme.

Ja. Das heißt aber trotzdem nicht, dass es eine Pflicht gäbe, sich jederzeit ausweisen zu können.
Es ist höchstens angebracht, einen Perso bei sich zu haben, wenn man gerade keine Zeit einen Dorfsheriff hat, die einen auf John Wayne machen will.
Eine Pflicht gibt es trotzdem nicht.

#6: Re: Was darf die Polizei? Autor: MisterfritzWohnort: badisch sibirien BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:09
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Und Du bist ja verpflichtet dazu, stets welche mitzuführen

nein,
wie noc schon sagte, mitführen musst du den nicht. du bist nur verpflichtet ab 18 einen zu haben, und wenn er bei dir zuhause unter der matratze liegt.

#7: Re: Was darf die Polizei? Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:12
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Misterfritz hat folgendes geschrieben:
du bist nur verpflichtet ab 18 einen zu haben, und wenn er bei dir zuhause unter der matratze liegt.

exakt. (wobei ich mir beim Alter nicht sicher bin)

#8:  Autor: VT_340Wohnort: Essen BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:13
    —
Passiert ist mir das noch nicht, aber Raum für Konstruktionen findet sich immer zwinkern
Habe letztens gelesen dass ein Täter zufällig gefasst wurde weil er Beamte nach seinem Hotel gefragt hatte und "auffällig" erschien. Typisch. War bestimmt Ausländer,Neger,Schwuler.. oder sowas.


Zuletzt bearbeitet von VT_340 am 19.06.2009, 21:14, insgesamt einmal bearbeitet

#9:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:14
    —
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

#10:  Autor: LingLing BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:16
    —
VT_340 hat folgendes geschrieben:
Passiert ist mir das noch nicht, aber Raum für Konstruktionen findet sich immer zwinkern
Habe letztens gelesen dass ein Täter gefasst wurde weil er Beamte nach seinem Hotel gefragt hatte und "aufällig" erschien. Typisch. War bestimmt Ausländer,Neger,Schwuler.. oder sowas.


Ein Bekannter von mir, damals lebte ich in der Heidelberger Ecke, trug einen Nasenring mit so ner Kette zum Ohr. Kannst dir nicht vorstellen wie oft der schon wegen dieser Auffälligkeit kontrolliert wurde. skeptisch

#11:  Autor: WraithWohnort: Regensburg BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:17
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.

#12:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:17
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

Sowas behaupten Polizisten immer wieder gerne. Da wir aber glücklicherweise in einem Rechtsstaat leben, klafft eine beträchtliche Lücke zwischen „Pflicht“ und „was die Polizei gerne hätte“.

#13:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:21
    —
LingLing hat folgendes geschrieben:

Ein Bekannter von mir, damals lebte ich in der Heidelberger Ecke, trug einen Nasenring


Wraith hat folgendes geschrieben:
Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.


Jaja, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen ...grummel...

Lachen

#14:  Autor: LingLing BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:22
    —
Wraith hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen

#15:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:23
    —
LingLing hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen


Minderjährige unter x (16?) Jahren, denke ich.

#16: Re: Was darf die Polizei? Autor: MisterfritzWohnort: badisch sibirien BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:26
    —
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
du bist nur verpflichtet ab 18 einen zu haben, und wenn er bei dir zuhause unter der matratze liegt.

exakt. (wobei ich mir beim Alter nicht sicher bin)

ok, mit dem alter kann ich mich irren.

#17:  Autor: LingLing BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:26
    —
Noseman hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen


Minderjährige unter x (16?) Jahren, denke ich.


Ach so, stimmt, der Gedanke kam mir nicht, weil ich als Kind einen Ausweis hatte, weiß aber nicht mehr in welchem Alter. Oder wars der Reisepass? Man wird alt. skeptisch

#18:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:31
    —
LingLing hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen

das bundespersonalausweisgesetz ist von 1985 oder so und erwähnt noch die berliner "behelfspersonalausweise". ich denke der satz bezieht sich auf irgendsowas.

#19:  Autor: LingLing BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:35
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen

das bundespersonalausweisgesetz ist von 1985 oder so und erwähnt noch die berliner "behelfspersonalausweise". ich denke der satz bezieht sich auf irgendsowas.


Ne, dat hab ich aus dem Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise von 1995.

#20:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:37
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NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen

das bundespersonalausweisgesetz ist von 1985 oder so und erwähnt noch die berliner "behelfspersonalausweise". ich denke der satz bezieht sich auf irgendsowas.


Nee, wohl doch eher auf Kinder. Die müssen keinen haben.

Zitat:
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.


Quelle :Gesetz über Personalausweise (Bundejustizministerium

Daneben gibt es noch den Kinderreisepass, der ebenfalls auf Antrag ausgestellt werden kann.


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 19.06.2009, 21:38, insgesamt einmal bearbeitet

#21:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:38
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LingLing hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen

das bundespersonalausweisgesetz ist von 1985 oder so und erwähnt noch die berliner "behelfspersonalausweise". ich denke der satz bezieht sich auf irgendsowas.


Ne, dat hab ich aus dem Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise von 1995.

Hessen ist ja nicht so bekannt für die Kompatibilität seiner Gesetze zu Bundesgesetzen. Cool

#22:  Autor: MisterfritzWohnort: badisch sibirien BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 21:58
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Noseman hat folgendes geschrieben:
LingLing hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Eine Berichtigung hätte mir gereicht, um es zu kapieren Lachen

Als ich kontrolliert wurde, hat mich ein Bulle hingewiesen, dass es eine "Ausweispflicht" gäbe.
Dass die darin besteht, einen zu besitzen statt mitzuführen hat er unterschlagen.

In den meisten Bundesländern gibt es sogar explizit Gesetze die klarstellen, dass das Mitführen nicht verpflichtend ist. Kannst ja mal nach Personalausweisgesetz+Bundesland suchen und das dem Beamten bei Gelegenheit unter die Nase reiben.



Bei mir steht:

(3) Deutsche, die der Ausweispflicht nicht unterliegen, können auf Antrag einen Ausweis erhalten.

Da frage ich mich, welche Deutsche dieser Pflicht nicht unterliegen? Am Kopf kratzen


Minderjährige unter x (16?) Jahren, denke ich.

ich brauchte einen richtigen personalausweis als kind, so mit 6 oder 7 jahren, weil ich mit meiner mutter in die ddr gereist bin. leider ist das teil im laufe meiner unzähligen umzüge verschütt gegangen. sonst hätte ich das mal so als beispiel einscannen können zwinkern

#23:  Autor: Spartacus Leto BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 23:33
    —
Was der Bulle darf? Demonstranten ermorden! Er kann sich sicher sein: kein Richter wird ihn verurteilen.

#24:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 23:38
    —
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Was der Bulle darf? Demonstranten ermorden!
Zumindest wenn er für die Stasi arbeitet.

#25:  Autor: MisterfritzWohnort: badisch sibirien BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 23:45
    —
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Was der Bulle darf? Demonstranten ermorden! Er kann sich sicher sein: kein Richter wird ihn verurteilen.
wie kommst du darauf?
wenn es keine explizite bedrohung gibt, dürfen auch polizisten nicht einfach töten. aber, was rede ich, du wirst sicherlich gleich mit irgend etwas kommen.
und - ähem, was durften denn die vopos an der deutsch-deutschen grenze? die haben ja auch nicht nur auf fasane geschossen und aus versehen menschen getroffen.

#26:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 23:57
    —
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Was der Bulle darf? Demonstranten ermorden! Er kann sich sicher sein: kein Richter wird ihn verurteilen.
wie kommst du darauf?
wenn es keine explizite bedrohung gibt, dürfen auch polizisten nicht einfach töten. aber, was rede ich, du wirst sicherlich gleich mit irgend etwas kommen.
und - ähem, was durften denn die vopos an der deutsch-deutschen grenze? die haben ja auch nicht nur auf fasane geschossen und aus versehen menschen getroffen.


Ihr redet aneinander vorbei. Du redest von der Theorie und Spartakus redet von der Praxis... zwinkern

#27:  Autor: WraithWohnort: Regensburg BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 23:57
    —
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Was der Bulle darf? Demonstranten ermorden! Er kann sich sicher sein: kein Richter wird ihn verurteilen.
wie kommst du darauf?
wenn es keine explizite bedrohung gibt, dürfen auch polizisten nicht einfach töten. aber, was rede ich, du wirst sicherlich gleich mit irgend etwas kommen.
und - ähem, was durften denn die vopos an der deutsch-deutschen grenze? die haben ja auch nicht nur auf fasane geschossen und aus versehen menschen getroffen.


aber das waren auch antikommunisten.

#28:  Autor: Spartacus Leto BeitragVerfasst am: 19.06.2009, 23:57
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Was der Bulle darf? Demonstranten ermorden!
Zumindest wenn er für die Stasi arbeitet.


Das ist übrigens interessant, jetzt wo bekannt geworden ist, dass Kurras für die Stasi gearbeitet hat wird er sich natürlich wegen Spionage verantworten müssen. Der Mord an Ohnesorg ist dem Staat hingegen egal und dürfte heute höchstens ein Vorwand sein.

#29:  Autor: Spartacus Leto BeitragVerfasst am: 20.06.2009, 00:17
    —
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Spartacus Leto hat folgendes geschrieben:
Was der Bulle darf? Demonstranten ermorden! Er kann sich sicher sein: kein Richter wird ihn verurteilen.
wie kommst du darauf?
wenn es keine explizite bedrohung gibt, dürfen auch polizisten nicht einfach töten. aber, was rede ich, du wirst sicherlich gleich mit irgend etwas kommen.

Benno Ohnesorg ist dir ein Begriff?
Philipp Müller wäre auch noch jemand der durch seine Ermordung durch die Polizei postum bekannt wurde.

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
und - ähem, was durften denn die vopos an der deutsch-deutschen grenze? die haben ja auch nicht nur auf fasane geschossen und aus versehen menschen getroffen.

Immer wieder lustig, jemanden die Verbrechen der Stalinisten vorzuwerfen, den die Stalinisten auch ermordet hätten.


Und dreh mir jetzt nicht einen Strick daraus, dass ich ein Objekt der DDR-Propaganda als Beispiel brachte. Nicht jedes Polizeimordopfer bekommt einen Wikipediaartikel

#30:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 20.06.2009, 00:35
    —
Ist der Mord an Benno Ohnesorg eigentlich weniger schlimm, weil auch andere Leute von anderen Polizisten ermordet wurden?



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