Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#1: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 17:19
    —
Meine Tochter (volljährig) wollte sich heute vom Religionsunterricht (der ab diesem neuen Halbjahr neu erteilt werden solle) abmelden.
Das ist ihr nicht gelungen, mit der Begründung, es handelt sich um einen konfessionslosen Unterricht ("evangelisch, katholisch und Ethik")
Der Religionslehrer ist ein Pastor der Freien evangelischen Gemeinde, der laut Aussage anderer Schüler auch im Unterricht verkündet, daß Homosexualität eine Krankheit ist, daß Mädchen sich nicht schminken sollen...

Wird sicher spaßig, der Unterricht. Aber wie ist das juristisch? Laut schleswigholsteinischen Schulgesetz ist grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, sich vom Religionsunterricht abzumelden - aber wenn der als Ethik deklariert ist???

Auf dem Stundenplan steht allerdings nur "Religion".

#2: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 17:52
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:

Das ist ihr nicht gelungen, mit der Begründung, es handelt sich um einen konfessionslosen Unterricht ("evangelisch, katholisch und Ethik")


So einen Unterricht gibt es nach Schulgesetz gar nicht.
Du kannst dich an die Schulaufsicht oder Schulministerium wenden und mal nachfragen, was die da eigentlich treiben.

#3:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 17:56
    —
Link zu entsprechenden rechtlichen Grundlagen:
http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Schulrecht/Data/Q_U/religion.html
(Achtung, hoch professionell gestaltet!)

Also mMn: konfessionsübergreifenden Religionsunterricht gibt es laut Schulgesetz eigentlich nicht. Hört sich zwar an, als ob das möglich wäre, das zu veranstalten, wenn alle Beteiligten ihre Zustimmung geben, aber eigentlich gibt's konfessionellen RU, von dem man sich natürlich auch abmelden kann - dann gibt's Philosophie.

#4:  Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 17:56
    —
Ökumenischen Unterricht (also evangelisch + katholisch) gibt es laut schleswig-holsteinischem Schulgesetz durchaus. Auf jeden Fall ein christlicher Unterricht - also meiner Ansicht nach für Juden, Muslime, Buddhisten, Atheisten... nicht geeignet.

#5:  Autor: I.R BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 17:59
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Ökumenischen Unterricht (also evangelisch + katholisch) gibt es laut schleswig-holsteinischem Schulgesetz durchaus. Auf jeden Fall ein christlicher Unterricht - also meiner Ansicht nach für Juden, Muslime, Buddhisten, Atheisten... nicht geeignet.

Meiner Ansicht nach für Kinder unter 14 Jahren generell nicht geeignet.

#6:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:00
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Ökumenischen Unterricht (also evangelisch + katholisch) gibt es laut schleswig-holsteinischem Schulgesetz durchaus. Auf jeden Fall ein christlicher Unterricht - also meiner Ansicht nach für Juden, Muslime, Buddhisten, Atheisten... nicht geeignet.

Nach meinen Links nur dann, wenn die kirchlichen Stellen zustimmen. Und auch von diesem RU kann man sich selbstverständlich abmelden.


Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 31.01.2011, 18:10, insgesamt einmal bearbeitet

#7:  Autor: gollrichWohnort: Mannheim BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:01
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vlt. nochmal klar machen das du keiner Religion angehörst und dies für deine Kinder auch forderst....

Bei uns gab es auch schon nen paar mal Ärger wegen Schulgottesdienst.... aber der ist doch ökumenisch Argh

#8: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: Effô TisettiWohnort: 75 BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:06
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:

Der Religionslehrer ist ein Pastor der Freien evangelischen Gemeinde, der laut Aussage anderer Schüler auch im Unterricht verkündet, daß Homosexualität eine Krankheit ist, daß Mädchen sich nicht schminken sollen...


Ist das denn durch schlewig-holsteinisches Recht und Gesetz gedeckt? Gibt es nicht ein Antidiskriminierungsgesetz? Und wer ist eigentlich für die Berufung solcher Sektenheinis zu Religionslehrer verantwortlich?

#9:  Autor: tridi BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:06
    —
welche schulform und welche klasse? mit diesen angeben koennte man vielleicht herausfinden, ob ethik ueberhaupt vorgesehen ist.

ansonsten wuerde ich vorschlagen, die abmeldung vom religionsunterricht per einschreiben und rueckschein vorzunehmen und sie explizit auch auf die mit "religion" bezeichneten unterrichtsstunden zu beziehen (unter nennung von wochentag und stunde). fuer den fall, dass es sich trotz bezeichnung als "religion" nicht um religionsunterricht handele, sollte sie um ausdrueckliche schriftliche bestaetigung bitten, dass der unterricht keinerlei christlichen religionsunterricht umfasse, den christlichen gott und die bibel nicht behandle und weder bei deiner tochter noch bei einem klassenkameraden als "religion" auf dem zeugnis ausgewiesen werden solle.

#10: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: Dr. Evil BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:07
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Meine Tochter (volljährig) wollte sich heute vom Religionsunterricht (der ab diesem neuen Halbjahr neu erteilt werden solle) abmelden.
Das ist ihr nicht gelungen...

Wie kann das nicht "gelingen"?

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich mich vom Religionsunterricht ab.
Dananch einfach nicht mehr hingehen und gut.

Vom Verfahrensablauf wäre dann die Schule dran, Forderungen zu stellen und in letzter Konsequenz den Rechtsweg zu beschreiten. Deine Tochter will doch gar nichts von denen.

#11:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:12
    —
I.R hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Ökumenischen Unterricht (also evangelisch + katholisch) gibt es laut schleswig-holsteinischem Schulgesetz durchaus. Auf jeden Fall ein christlicher Unterricht - also meiner Ansicht nach für Juden, Muslime, Buddhisten, Atheisten... nicht geeignet.

Meiner Ansicht nach für Kinder unter 14 Jahren generell nicht geeignet.


Doch; ab so ca. 10-12 ist das die beste Antiwerbung wo gibt. Ich finde, der IBKA sollte Tillichs Gehalt zahlen. noseman

SCNR

#12:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:13
    —
Habs mal an die AG-Schule vom IBKA weitergeleitet.
Rainer hat da am meisten Kompetenz.

#13: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:16
    —
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Meine Tochter (volljährig) wollte sich heute vom Religionsunterricht (der ab diesem neuen Halbjahr neu erteilt werden solle) abmelden.
Das ist ihr nicht gelungen...

Wie kann das nicht "gelingen"?

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich mich vom Religionsunterricht ab.
Dananch einfach nicht mehr hingehen und gut.

Vom Verfahrensablauf wäre dann die Schule dran, Forderungen zu stellen und in letzter Konsequenz den Rechtsweg zu beschreiten. Deine Tochter will doch gar nichts von denen.


Sehr glücklich

Tochter will keine 6 riskieren, sagt sie...

edit: sinnentstellender Tippfehler (Scheißkrümel unter der Tastatur)


Zuletzt bearbeitet von Sanne am 31.01.2011, 18:23, insgesamt einmal bearbeitet

#14:  Autor: tridi BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:19
    —
von

http://www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/contentblob/662450/publicationFile/KooperationEvangReli.pdf

finde ich den letzten absatz interessant: danach braucht man das einvernehmen von lehrern und eltern, wenn es eine kooperation von religion und philosophie geben soll. man sollte in dem einschreiben mit der abmeldung vom religionsunterricht also auch drauf hinweisen, dass ein solches einvernehmen nicht besteht, da ihr dagegen seid. der runderlass vom 7.5.97 sollte dabei namentlich erwaehnt werden und auch extra nochmal drauf hingewiesen werden, dass das einvernehmen eine ***grundvoraussetzung*** fuer die kooperation ist.

#15:  Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:21
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Ökumenischen Unterricht (also evangelisch + katholisch) gibt es laut schleswig-holsteinischem Schulgesetz durchaus. Auf jeden Fall ein christlicher Unterricht - also meiner Ansicht nach für Juden, Muslime, Buddhisten, Atheisten... nicht geeignet.

Nach meinen Links nur dann, wenn die kirchlichen Stellen zustimmen. .


Würde mich echt wundern, wenn die Katholiken dem Unterricht durch einen Freikirchenpastor zustimmen... aber in der Not frißt der Teufel Fliegen, die finden wohl keinen besseren.
Zitat:
Und auch von diesem RU kann man sich selbstverständlich abmelden

Als zukünftiger Religionslehrer wirst du das wohl wissen.

#16:  Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:24
    —
Habe eine Mail an die Schulaufsicht des Kreises Ostholstein geschrieben mit der Bitte um Aufklärung.

#17:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:25
    —
tridi hat folgendes geschrieben:
von

http://www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/contentblob/662450/publicationFile/KooperationEvangReli.pdf

finde ich den letzten absatz interessant: danach braucht man das einvernehmen von lehrern und eltern, wenn es eine kooperation von religion und philosophie geben soll. man sollte in dem einschreiben mit der abmeldung vom religionsunterricht also auch drauf hinweisen, dass ein solches einvernehmen nicht besteht, da ihr dagegen seid. der runderlass vom 7.5.97 sollte dabei namentlich erwaehnt werden und auch extra nochmal drauf hingewiesen werden, dass das einvernehmen eine ***grundvoraussetzung*** fuer die kooperation ist.

Dabei geht es allerdings um Kooperationen weit unterhalb eines komplett gemeinsamen Unterrichts, nämlich zB um gemeinsame Unterrichtsreihen oder Exkursionen. (Wobei dafür dann wiederum wahrscheinlich nicht die Zustimmung jedes einzelnen Elternteils nötig wäre.)

#18: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: tridi BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:25
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:

Tochter will eine 6 riskieren, sagt sie...

wenn das die versetzung kostet, waer das doof. daher wuerd ich dem schulleiter lieber fruehzeitig trouble machen, bis der einlenkt. wenn man dem klar macht, dass man sich in seinen grundrechten verletzt fuehlt und nicht willens ist, das auf sich beruhen zu lassen, vermute ich aber, dass der irgendwann klein beigibt.

#19:  Autor: tridi BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:27
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Habe eine Mail an die Schulaufsicht des Kreises Ostholstein geschrieben mit der Bitte um Aufklärung.

darauf hat der schulleiter gewiss ueberhaupt keinen bock. Smilie

hoffen wir, dass er sich ueberlegt, wie er dem stress aus dem wege gehen kann.

#20:  Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:29
    —
tridi hat folgendes geschrieben:
von

http://www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/contentblob/662450/publicationFile/KooperationEvangReli.pdf

finde ich den letzten absatz interessant: danach braucht man das einvernehmen von lehrern und eltern, wenn es eine kooperation von religion und philosophie geben soll. man sollte in dem einschreiben mit der abmeldung vom religionsunterricht also auch drauf hinweisen, dass ein solches einvernehmen nicht besteht, da ihr dagegen seid. der runderlass vom 7.5.97 sollte dabei namentlich erwaehnt werden und auch extra nochmal drauf hingewiesen werden, dass das einvernehmen eine ***grundvoraussetzung*** fuer die kooperation ist.


Hehe, danke!
Das ist echt gut.

Wir erklären uns hiermit als nicht einverstanden.

#21:  Autor: tridi BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:30
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
von

http://www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/contentblob/662450/publicationFile/KooperationEvangReli.pdf

finde ich den letzten absatz interessant: danach braucht man das einvernehmen von lehrern und eltern, wenn es eine kooperation von religion und philosophie geben soll. man sollte in dem einschreiben mit der abmeldung vom religionsunterricht also auch drauf hinweisen, dass ein solches einvernehmen nicht besteht, da ihr dagegen seid. der runderlass vom 7.5.97 sollte dabei namentlich erwaehnt werden und auch extra nochmal drauf hingewiesen werden, dass das einvernehmen eine ***grundvoraussetzung*** fuer die kooperation ist.

Dabei geht es allerdings um Kooperationen weit unterhalb eines komplett gemeinsamen Unterrichts, nämlich zB um gemeinsame Unterrichtsreihen oder Exkursionen. (Wobei dafür dann wiederum wahrscheinlich nicht die Zustimmung jedes einzelnen Elternteils nötig wäre.)

"einvernehmen" ist meines erachtens etwas anderes als ein einverstaendnis nur der mehrheit der eltern.

und wenn schon so kleinere kooperationen nur mit einvernehmen gehen, dann ja wohl ein komplett gemeinsamer unterricht erst recht.

#22:  Autor: SanneWohnort: Nordschland BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:36
    —
Vielleicht hat ja irgendein Elternbeirat mal beschlossen daß das gemacht wird, bzw irgendeine schulkonferenz (unter Beteiligung von Eltern, Schülern und Lehrern)
Trotzdem sollte meine Tochter das Recht haben, sich abzumelden. Sind auch einige andere aus der Klasse, die sich gerne abmelden würden.

#23:  Autor: BravopunkWohnort: Woanders BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:42
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Vielleicht hat ja irgendein Elternbeirat mal beschlossen daß das gemacht wird, bzw irgendeine schulkonferenz (unter Beteiligung von Eltern, Schülern und Lehrern)
Trotzdem sollte meine Tochter das Recht haben, sich abzumelden. Sind auch einige andere aus der Klasse, die sich gerne abmelden würden.


Idee Dann ist ja alles klar: Sie darf sich wegen "Lawinengefahr" nicht abmelden.

Glaub kaum, dass das legal ist.

#24:  Autor: Rainer PonitkaWohnort: 51491 Overath BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:53
    —
Hier was, direkt vom Schulministerium Schleswig Holstein:
Pressemitteilung des Bildungsministers vom 09.07.2010

und was vom Bildungsserver, heisst: "Schulrecht von A bis Z"

#25: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: Dr. Evil BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 18:54
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Tochter will keine 6 riskieren, sagt sie...

Eine 6 in Religion kann man mit Stolz tragen! zynisches Grinsen

#26:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 19:06
    —
Bravopunk hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Vielleicht hat ja irgendein Elternbeirat mal beschlossen daß das gemacht wird, bzw irgendeine schulkonferenz (unter Beteiligung von Eltern, Schülern und Lehrern)
Trotzdem sollte meine Tochter das Recht haben, sich abzumelden. Sind auch einige andere aus der Klasse, die sich gerne abmelden würden.


Idee Dann ist ja alles klar: Sie darf sich wegen "Lawinengefahr" nicht abmelden.

Glaub kaum, dass das legal ist.

Dass die Schule so einen Unterricht beschließt, dürfte legal sein - aber dann muss die Schule eben auch stets für diesen Sonderweg werben und die Beteiligten davon überzeugen, dass er auch für sie OK ist. Den Unterricht dann von einem freikirchlichen Pastor mit recht speziellen Ansichten machen zu lassen, ist da wenig zielführend. Ein Abmelden zu verhindern dürfte nicht legal sein.

Ich kenne auch eine Schule in NRW, wo ein "Religionsunterricht für alle" gemacht wird. Dieser findet dann aber - in einer hinreichend großen Jahrgangsstufe - zusätzlich statt, d.h. es gibt eine entsprechende Gruppe neben dem konfessionellen RU und dem Ethikunterricht, und er ist auch tatsächlich so ausgelegt, dass unterschiedliche Perspektiven gleichberechtigt vorkommen.

#27:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 19:11
    —
tridi hat folgendes geschrieben:
"einvernehmen" ist meines erachtens etwas anderes als ein einverstaendnis nur der mehrheit der eltern.

Naja, also ob eine gemeinsame Exkursion oder eine gemeinsame Unterrichtsreihe, wenn es im Prinzip zwei unterschiedliche Fächer bleiben, wirklich das Einverständnis aller Eltern benötigt, möchte ich bezweifeln, aber in der tat meine ich das ...
tridi hat folgendes geschrieben:
und wenn schon so kleinere kooperationen nur mit einvernehmen gehen, dann ja wohl ein komplett gemeinsamer unterricht erst recht.

... ja auch: An einen komplett gemeinsamen Unterricht sind sicher deutlich höhere Anforderungen zu stellen.

#28: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 19:13
    —
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Tochter will keine 6 riskieren, sagt sie...

Eine 6 in Religion kann man mit Stolz tragen! zynisches Grinsen

Und damit sitzen bleiben. Herzlichen Glückwunsch.

#29: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: BravopunkWohnort: Woanders BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 19:22
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Tochter will keine 6 riskieren, sagt sie...

Eine 6 in Religion kann man mit Stolz tragen! zynisches Grinsen

Und damit sitzen bleiben. Herzlichen Glückwunsch.


Das kann das beste sein, was einem passieren kann. Schulterzucken Sitzenbleiben wird immer so verteufelt. Dabei ist es eigentlich nicht sooo schlimm.

Und aus meiner eigenen Erfahrung: Da fragt später keine Sau mehr nach. Smilie

Und lieber aus gutem Grund sitzenbleiben als aus schlechtem versetzt werden. Lachen

#30: Re: Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich Autor: tridi BeitragVerfasst am: 31.01.2011, 19:29
    —
Bravopunk hat folgendes geschrieben:

Das kann das beste sein, was einem passieren kann. Schulterzucken Sitzenbleiben wird immer so verteufelt. Dabei ist es eigentlich nicht sooo schlimm.

Und aus meiner eigenen Erfahrung: Da fragt später keine Sau mehr nach. Smilie

aeh, moment mal: kann das sein, dass zumindest mehrfaches sitzenbleiben und/oder dadurch irgendwann verursachter schulabbruch irgendwann zu verflixt schlechten chancen auf dem ausbildungsmarkt fuehren? was sagt denn dazu deine erfahrung?

einmaliges sitzenbleiben mag keine katastrophe sein, aber wenn es wegen religion 6 waere, waere ja nun ueberhaupt nichts gewonnen. im naechsten jahr muesste sie dann zum religionsunterricht hin oder wuerde dann die schule verlassen muessen, wenn sie erneut nicht versetzt wird.



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