Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Das Verfassungsgericht konnte nicht anders entscheiden. Es läge an der Regierung, die Verfassung in diesem Punkt zu ändern, mit einer großen Koalition wäre das möglich. Das wird sie aber leider nicht tun. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: |
"Man" braucht nicht gespannt zu sein, Bruni darf ...
Das ist ganz einfach: die DBK wird die derzeit geltende "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (die können Sie ergoogeln) in den entsprechenden Punkten ändern, und gut ist. Wer bei kirchlichen Einrichtungen anheuert, unterschreibt - wie bisher - mit dem Arbeitsvertrag, dass er diese Grundordnung anerkennt. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Natürlich darf man gespannt sein. Oder siehst Du in der Glaskugel eine Einigung? |
Zitat: |
Es ist jetzt schon so, dass nicht jeder Arbeitgeber von seinem Recht Gebrauch macht. Du denkst doch nicht im Ernst, dass jemand der kein Interesse an Änderungen hat so ohne Weiteres zustimmt. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||||
Nochmal: DU "darfst", was "man" darf und tut, entscheidest Du nicht. "Man" muss auch nicht Deine Glaskugel bemühen.
Ja und? Da erzählst Du mir nichts neues. Die DBK braucht im übrigen für Änderungen an der Grundordnung keine Einstimmigkeit und auch keine Zweidrittelmehrheit. Aber ich sehe schon: Du hast wieder mal keine Ahnung, wovon Du redest, was die Grundordnung ist, wer darüber abstimmt und was da drin festgehalten wird, nicht wahr? |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
Das Verfassungsgericht konnte nicht anders entscheiden |
Schlumpf hat folgendes geschrieben: |
mit einer großen Koalition wäre das möglich. . |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Ich frage mich, welchem Glaubensbekenntnis die Richter des 2. Senats angehören. Ich gehe davon aus, dass sie mehrheitlich eingetragene Christen sind. Wieso dürfen die überhaupt in quasi eigener Sache entscheiden? Hat mal jemand nachgeprüft, welche Mitgliedschaften und Funktionen diie Richter des zweiten Senats in Kirchengremien haben oder hatten? |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Ich frage mich, welchem Glaubensbekenntnis die Richter des 2. Senats angehören. Ich gehe davon aus, dass sie mehrheitlich eingetragene Christen sind. Wieso dürfen die überhaupt in quasi eigener Sache entscheiden? Hat mal jemand nachgeprüft, welche Mitgliedschaften und Funktionen diie Richter des zweiten Senats in Kirchengremien haben oder hatten? |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Ich finde es nicht richtig, dass Kirchenangehörige über die Rechtmäßigkeit des Rechtes entscheiden dürfen, dem sie nach den Grundsätzien ihres Glaubens folgen müssen, und das sie durch ihren Gott und ihre Kirche beauftragt sind zu unterstützen.
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Rabert hat folgendes geschrieben: |
Ich finde es nicht richtig, dass Kirchenangehörige über die Rechtmäßigkeit des Rechtes entscheiden dürfen, dem sie nach den Grundsätzien ihres Glaubens folgen müssen, und das sie durch ihren Gott und ihre Kirche beauftragt sind zu unterstützen.
Nun nehmen nicht alle eingetragenen Christen die von der Kirche aufgetragenen Pflichten und Regeln gleichermaßen ernst. Manchen erlauben sich sogar Widerstand. Daher meine Frage, inwieweit diese Richter durch Mitarbeit in Kirchengremien die Regeln ihrer Kirche in besonderem Maße unterstützen und fördern (oder dies früher getan haben). |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Text |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Du denkst doch nicht im Ernst, dass jemand der kein Interesse an Änderungen hat so ohne Weiteres zustimmt. |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Entweder hast du den zweiten Absatz von mir nicht gelesen oder nicht verstanden. Oder Befangenheit ist für dich kein Argument einen Richter abzulehnen. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
Nur reichten Religiösität, Kirchenmitgliedschaft oder Aktivität nicht aus, um Befangenheit zu begründen. |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Entweder hast du den zweiten Absatz von mir nicht gelesen oder nicht verstanden. Oder Befangenheit ist für dich kein Argument einen Richter abzulehnen. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Es ist ganz einfach so, dass dieses Urteil im Hinblick darauf, dass Arbeitsplätze in Krankenhäusern, Caritas, ect....eine Dienstlleistung für die ALLGEMEINHEIT sind. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Oder zweifelt jemand daran, dass gut ausgebildetes Personal , besonders im akademischen Bereich fehlt? |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Der Satz ist nur mit großer Mühe (und auch nur bedingt) zu verstehen, aber möglicherweise hältst Du es ja für entbehrlich, Dich einer halbwegs korrekten deutschen Grammatik zu bedienen. Ausserdem wette ich darauf, dass in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes die Dienstleistungen, die soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft für die Allgemeinheit erbringen, nicht erwähnt werden. Der Tendenzschutz ist anders begründet. |
Bruni hat folgendes geschrieben: |
Ansonsten, wirst Du es ja nun zulassen, dass man dieser Entscheidung mit einer gewissen Skepsis begegnet. Obwohl man Dich in diesem Punkt überhaupt nicht fragen muss. |
Rabert hat folgendes geschrieben: |
Ein Gericht, das sich ausschließlich oder mehrheitlich aus Richtern zusammensetzt, die sich zum christlichen Glauben und der Kirche bekennen, kann nicht unvoreingenommen über Handlungen eben dieser Organisation urteilen, insbesondere dann nicht, wenn Ermessensspielräume möglich sind. |
Margrethe hat folgendes geschrieben: | ||
Warum gebraust Du eigentlich das Wörtchen "man" so inflationär und sagst nicht einfach "ich", wenn Du von Dir selbst redest. Selbstverständlich überlasse ich Dich gerne Deiner Skepsis (und deinem wieder mal als einigermaßen lückenhaft zutage getretenen Wissen, diesmal über Begründungen, die sich aus dem Grundgesetz ergeben). |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
Unsinn. |
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