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Selbst ist die Braut: Immer mehr Menschen heiraten sich selbst, besonders viele Frauen. Sie lösen sich so selbständig vom Stigma der Alleingelassenen. |
Bravopunk hat folgendes geschrieben: |
Das sieht mir ganz nach so einer typischen "female empowerment"-Geschichte aus.
Und wie sehr oft bei diesen Dingern ist es auch hier reine Show und völlig sinnlos. Aber so sind sie halt die "starken" Frauen. Ob sie wirklich etwas durch ihre Taten erreichen ist nicht wichtig. Das alle es gesehen haben und sie selber sich einbilden können alle anderen würden glauben sie hätten was erreicht, das zählt. |
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Die Scharade hat einen ernsten Hintergrund, ist die Heirat doch für viele traditionelle Japaner noch immer unumgänglicher Ritus, dem junge und vor allem nicht mehr ganz so junge Frauen nachzugehen haben. Ist die Ehe dann einmal geschlossen, hört für viele Japanerinnen gleichsam ihr altes Leben auf: Küche und Kinder sind die neu zu erschließenden Lebensräume der frisch verheirateten japanischen Durchschnittsfrau – Karriere ade. Dem entgehen viele Frauen durch die Inszenierung der eigenen Heirat. So sind sie nicht weiter der sozialen Erniedrigung des Unverheirateten-Daseins ausgesetzt, können aber zugleich weiter ihrer Karriere nachgehen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/vom-trend-sich-selbst-zu-heiraten-15059288.html
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Unterdessen werden nun auch Rufe zur Öffnung eingetragener Lebenspartnerschaften für heterosexuelle Paare laut. Damit könne neben Homosexuellen auch unverheirateten Hetero-Paaren, die die Ehe ablehnen, eine bessere Absicherung ermöglicht werden, schreibt die CDU-Politikerin und Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Barbara John, im Berliner "Tagesspiegel".
Unverheiratete Hetero-Paare zahlten für ihre Ehelosigkeit einen sehr hohen Preis, "denn für die wilde Ehe gibt es keinerlei staatliche Absicherung", schreibt John. So gelte der Partner unter anderem im Erb- und Unterhaltsrecht "vor dem Gesetz nur als Fremder, so wie es für Homo-Paare vor der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft war". Am Straßburger Menschengerichtshof werde derzeit die Klage eines österreichischen Paares verhandelt, das eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstrebe, schreibt John: "Auf das Ergebnis muss Deutschland nicht warten. Es könnte Hetero-Paaren jetzt eine Tür öffnen für staatlichen Schutz unterhalb der Ehe." |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Eingetragene Lebenspartnerschaften auch für Heten-Paare?
https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/07/afd-verfassungsklage-ehe-fuer-alle.html
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Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
Eingetragene Lebenspartnerschaften auch für Heten-Paare?
https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/07/afd-verfassungsklage-ehe-fuer-alle.html
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Ob ihre Familien beim Essen an einen Tisch passten? Unfassbar: Zwei Ex-Bischöfe einer mormonischen Glaubensgemeinschaft in Kanada sind wegen verbotener Mehrehen verurteilt worden – sie sollen insgesamt 29 Ehen geführt und 146 Kinder gezeugt haben! |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.heute.at/welt/news/story/Ex-Bischof-hat-24-Ehefrauen-und-146-Kinder--58247741
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Endlich hat sich ein kanadisches Gericht dazu durchringen koennen, dass sowas nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt sein darf! |
Quéribus hat folgendes geschrieben: | ||
Eigentlich hätte die eingetragene Lebenspartnerschaft von vornherein sowohl für Homo- als auch für Hetero-Paare konzipiert werden müssen. Wäre nur logisch gewesen. In F gibt es den PACS (Pacte civil de solidarité) für beide. |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||||
Hmmm, mal doof gefragt: Wieso heiraten die nicht? |
luc hat folgendes geschrieben: | ||||||
Weil ein PACS nicht so verbindlich ist. Man kann ihn einseitig lösen. Man braucht nicht die Anwaltskosten für eine Scheidung zu bezahlen. Der PACS ist eine gute Alternative für Menschen, die sich nicht zu sehr binden wollen, hat aber rechtliche Vorteile, insofern wäre es gut, wenn so was auch in Deutschland möglich wäre. Die deutsche eingetragene Partnerschaft ist genau so verbindlich wie die Ehe aber ohne Adoptionsrecht. Die ganze Problematik ist dank den Ewiggestrigen in Deutschland verschärft worden, weil man den blöden Unterschied zwischen Homos und Heteros macht. Diskriminierung als Philosophie. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Was ich ja bewundernswert finde, ist, mit so vielen Schwiegermüttern fertig zu werden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
[...]
Wer wen heiratet bestimmt uebrigens ausnahmslos der Sektenchef. ... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
... dass sowas nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt sein darf! |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||
Sektengebaren fällt doch nicht unter Religionsfreiheit, oder sind die als Religion anerkannt? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
Für die Geltung der Religionsfreiheit braucht es zum Glück keine Anerkennung durch irgendwas. Was wäre denn das für eine "Freiheit", die ja insbesondere vor einem übergriffigen Staat schützen soll, die erst nach staatlicher Anerkennung gilt? Der Punkt ist hier natürlich einfach, ob gegen andere Rechte verstoßen wird, die natürlich die Religionsfreiheit begrenzen. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
....
Das Problem mit der Polygamie in Bountyful war immer, dass sich nur schwer nachweisen liess, dass dortige Ehen auch solche sind. Nur zu oft redeten sich die Polygamisten damit heraus, dass ihre Frauen nur "Besucher" waeren bzw. ihre minderjaehrigen Braeute "Adoptivkinder". Ohne Kooperation der betreffenden Frauen bzw. Maedchen ist die Beweisfuehrung recht schwer. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Für die Geltung der Religionsfreiheit braucht es zum Glück keine Anerkennung durch irgendwas. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
So? In welchem Sinne hat denn eine nicht anerkannte Freiheit "Geltung"? Und wenn die Menschenrechte auch ohne staatlichen Schutz "gelten", warum brauchen sie dann diesen Schutz? Hannah Arendt hat sehr richtig festgestellt, dass die "Menschenrechte" gerade insofern, als sie gerade von derjenigen Art von Institutionen geschützt werden müssen, vor der sie schützen sollen, eine aporetische Konstruktion darstellen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Nicht wirklich. Wenn es bei x Ehen mit einem Vater mit 146 Kindern z.T. von Kindern nicht möglich ist, Schutzbehauptungen durch Vaterschaftsfeststellungen an absurdum zu führen, stimmt entweder mit dem Recht oder mit den Staatsanwälten etwas nicht. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Vaterschaftsfeststellungen gegen den Willen aller Betroffenen sind in Kanada tatsaechlich nur schwer moeglich und damit sehen sich die Behoerden in Bountyful oft konfrontiert. Auch die Kinder und Jugendlichen sind so sehr indoktriniert, dass die sich mit Haenden und Fuessen dagegen wehren und vor der Anwendung von Zwangsmitteln in solchen Faellen scheuen die Gerichte meist zurueck, zumal die Anwaelte der Sekte nur darauf warten solche Zwangsmassnahmen medial auszuschlachten. .... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
.... Da werden zum einen loyale Gemeindemitglieder mit oft minderjaehrigen "Ehefrauen" belohnt und zum anderen werden Frauen, die aufmucken, dadurch unter Kontrolle gebracht, dass man ihre Toechter mit besonders loyalen Leuten verheiratet. Danach ueberlegen sie es sich zweimal, was sie machen. Sie muessen immer damit rechnen, dass es die eigene Tochter ausbaden muss, wenn sie den Sektenchef veraergern..... |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
So? In welchem Sinne hat denn eine nicht anerkannte Freiheit "Geltung"? Und wenn die Menschenrechte auch ohne staatlichen Schutz "gelten", warum brauchen sie dann diesen Schutz? Hannah Arendt hat sehr richtig festgestellt, dass die "Menschenrechte" gerade insofern, als sie gerade von derjenigen Art von Institutionen geschützt werden müssen, vor der sie schützen sollen, eine aporetische Konstruktion darstellen. Anstatt diese recht grundsätzliche Problematik hinter Naturrechts-Rhetorik zu verbergen, sollte man sich m.E. besser mal darüber Gedanken machen, wie man mit ihr umgeht. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
...
Wie auch immer, hat diese Diskussion aber nichts mit meiner Aussage zu tun, die auf etwas bestimmtes geantwortet hat, was du leider gesnippt hast. Da ging es nämlich nicht um die Anerkennung der Religionsfreiheit durch den Staat - die ist im diskutierten Fall unstrittig. Es ging darum, ob eine bestimmte Gruppe als "Religion" anerkannt sei oder nur als "Sekte" betrachtet werde. Und eine derartige Betrachtung, dass etwas zuvor als Religion anerkannt werden müsse, um Religionsfreiheit beanspruchen können, würde die Religionsfreiheit sofort aushebeln. Nur darauf habe ich mich bezogen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Ganz abgesehen davon, dass es grundsätzlich unsinnig ist, zwischen Religionen und Sekten unterscheiden zu wollen, wäre es auf der anderen Seite kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, wenn der Staat eine Privilegierung bestimmter religiöser Gemeinschaften an von ihn selbst zu definierende Bedingungen knüpft. Unter Privilegierung verstehe ich Maßnahmen wie die Befreiung von Steuern bis hin zur bevorzugten Beteiligung an der demokratischen Willensbildung. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Nicht wirklich. Wenn es bei x Ehen mit einem Vater mit 146 Kindern z.T. von Kindern nicht möglich ist, Schutzbehauptungen durch Vaterschaftsfeststellungen an absurdum zu führen, stimmt entweder mit dem Recht oder mit den Staatsanwälten etwas nicht. |
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