Gewissen und Asyl
Wähle Beiträge von
# bis # FAQ
[/[Drucken]\]

Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#1: Gewissen und Asyl Autor: zelig BeitragVerfasst am: 02.05.2021, 10:10
    —
Zitat:
Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.

Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
[...]
Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
[...]
Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.


https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t


Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung.

#2: Re: Gewissen und Asyl Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 02.05.2021, 10:16
    —
zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.

Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
[...]
Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
[...]
Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.


https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t


Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung.


Ob man sich als "Privatmensch" auf das Urteil berufen kann?

#3: Re: Gewissen und Asyl Autor: zelig BeitragVerfasst am: 02.05.2021, 10:27
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.

Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
[...]
Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
[...]
Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.


https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t


Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung.


Ob man sich als "Privatmensch" auf das Urteil berufen kann?


Vermutlich ist das nicht so einfach. Es heißt ja, daß "sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens." Zudem muss man berücksichtigen, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig. Aber es könnte die Wirkung haben, daß sich die Abschiebe-Behörden nicht mehr auf rein formale Regelungen berufen können. Sag ich mal so als Laie.

#4:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 02.05.2021, 16:28
    —
OT und kindisch, aber: Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern?

#5:  Autor: koljaWohnort: NRW BeitragVerfasst am: 02.05.2021, 16:42
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern?

Ja.

#6:  Autor: kerengWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 02.05.2021, 18:03
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
OT und kindisch, aber: Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern?

Weihbischof Ansgar Puff und Weihbischof Dominikus Schwaderlapp finde ich lustiger.

#7:  Autor: WilsonWohnort: Swift Tuttle BeitragVerfasst am: 07.12.2021, 19:02
    —
https://twitter.com/ismail_kupeli/status/1382946256201351168

hier die bewältigungsstrategie eines rückführers
nebst kommentaren



Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft


output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde

Seite 1 von 1

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group