Sich selbst Impfstoff ohne Herstellerhaftung spritzen lassen | ||||||||||||||
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Stimmen insgesamt : 8 |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Mir kommt es auf die Risiko-Nutzen-Abwägung an, .... |
bundesgesundheitsministerium hat folgendes geschrieben: |
Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt? Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html] |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Es kann sich höchstens jemand anders bereiterklären, anstelle des Herstellers das Entschädigungsrisiko bei unbekannten Nebenwirkungen zu übernehmen. Und wenn das zB der Staat, der die Impfung empfiehlt, macht - was juckt es mich? |
Zitat: |
Bei vertuschten Nebenwirkungen und Produktionsfehlern wiederum wird der Staat das nicht machen, und eine evtl. Entschädigung bleibt beim Hersteller. |
narr hat folgendes geschrieben: |
Für alle zugelassenen Impfstoffe übernimmt der Staat die Haftung |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Damit sagst du aber auch das der Hersteller nicht die Haftung übernimmt. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Vor allem ist es eine Nebendiskussion, die mich nicht interessiert. Mich interessiert, s.o., die Risiko-Nutzen-Abwägung. Die ist mE eindeutig. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn du in ein Auto einsteigst deren Hersteller keine Haftung für sein Produkt übernimmt würde dich das auch nicht interessieren? |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn du in ein Auto einsteigst deren Hersteller keine Haftung für sein Produkt übernimmt würde dich das auch nicht interessieren? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Der Vergleich ist so schwachsinnig, dass ich das nicht weiter kommentiere. Ich stelle nur, dass du in dieser Ausweichdiskussion wieder ausweichst. Mein Punkt ist die Risiko-Nutzen-Abwägung. Argumentiere dazu, oder lass es bleiben. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||
Angenommen ich hätte einen neuen Mercedes gekauft. Für eine Risiko-Nutzen-Abwägung müsste ich von so einem speziellen Risiko (vor dem Kauf oder der ersten Fahrt) wissen. Dann aber würde ich eher nicht damit fahren wollen sondern wissen wollen wieso dieser "Premium"-Hersteller von seinem Produkt 'nichts wissen will'. Ansonsten, wenn ich damit schon 100000km gefahren wär dann wär ein Nutzen festgestellt, aber die Frage nach dem Haftungsausschluß blieb (weniger wichtig) im Raum. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Ich sehe fernerhin, dass du mittels dieses Nebenthemas und deiner üblichen Methode schmieriger Suggestivfragen statt Argumenten versuchst, Misstrauen und Desinformation zu säen, statt in den entsprechenden, bestehenden Threads zu überzeugen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||
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sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Angenommen ich hätte einen neuen Mercedes gekauft. |
Kat hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, sagt er m.E. nicht. Ich habe mich mit der Sache noch nicht näher beschäftigt, aber der Staat könnte m.E. ja Rückgriff auf den Hersteller nehmen und sich das Geld zurückholen. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: |
Könnte, wenn die Länder keine Geheimverträge mit Herstellern eingehen würden könnte jemand die Bedingungen nachprüfen wer im Haftungsfall zahlt. Aber bis auf einen Leak (von dem ich nicht weiß ob er ein Fake ist) habe ich davon noch nichts gelesen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Falls es stimmen sollte, dass es, wie du behauptest, solche Geheimverträge gibt, würde ich das aus wirtschaftspolitischer und demokratischer Hinsicht falsch finden. |
Zitat: |
...einer mit Pfizer unterzeichneten Verschwiegenheitsklausel... |
Code: |
https://www.n-tv.de/panorama/Pfizer-verhandelt-in-Lateinamerika-eisenhart-article22384876.html |
Zitat: |
Die Verträge von Pfizer mit den Ländern, an die das Unternehmen die Impfstoffe liefert, waren bislang geheim. |
Code: |
https://www.blick.ch/wirtschaft/das-grosse-geschaeft-mit-dem-corona-impfstoff-die-wahrheit-ueber-pfizers-geheime-knebelvertraege-id16720814.html |
Zitat: |
Solche Haftungsklauseln werden in den Kaufverträgen festgeschrieben – und bleiben geheim. |
Code: |
https://www.20min.ch/story/wer-haftet-fuer-corona-impfschaeden-278970746824 |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Das, worüber er schreibt, ist vllt bloß die übliche Praxis, die zwar fragwürdig erscheint, sich aber nach Recherche und Prüfung möglicherweise als völlig plausibel und "in Ordnung" herausstellt. |
Zitat: |
Natürlich wird er das in jedem Falle unterschlagen, um suggerieren zu können, dass da etwas problematisch ist. |
Zitat: |
Purchaser acknowledges that the Vaccine and materials related to the Vaccine, and their components and constituent are being rapidly developed due to the emergency circumstances of the COVID-19 pandemic and will continue to be studied after provision of the Vaccine to Purchaser under this Agreement. Purchaser further acknowledges that the long-term effects and efficacy of the Vaccine are not currently known and that there may be adverse effects of the Vaccine that are not currently known. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Schöner Schlangensatz, mit vllt und möglicherweise umschlängeln. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||
Angenommen, in so einem Vertrag stünde
Würdest du das dann problematisch nennen, oder suggeriert? |
Zitat: |
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, 1a. gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Nummer 2, des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde, 2. auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde, 3. gesetzlich vorgeschrieben war oder 4. auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Satz 1 Nr. 4 gilt nur für Personen, die zum Zwecke der Wiedereinreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft wurden und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet haben oder nur vorübergehend aus beruflichen Gründen oder zum Zwecke der Ausbildung aufgegeben haben, sowie deren Angehörige, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten die in § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Personen. |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Wenn du eine Person ehelichst, deren Hersteller keine Haftung für ihr Produkt übernehmen, würdest du dann verlangen, dass der Staat die Produkthaftung übernimmt? |
Mario Hahna hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist eine knifflige Frage. Praktisch wäre es ja schon, einen finanziellen Schaden durch Produktmangel vom Staat ersetzt zu bekommen. Wie stellt man aber fest, dass die geehelichte Person einen Mangel hat? Da hänge ich gerade. |
jdf hat folgendes geschrieben: |
@tillich - Vorsicht bei der Diskussion mit 'sehr gut':
Teil seiner Desinformationstechnik ist es, die mögliche Unwissenheit der Diskussionspartner:innen darüber auszunutzen, was übliche Praxis ist und ob diese gut begründet ist. Das, worüber er schreibt, ist vllt bloß die übliche Praxis, die zwar fragwürdig erscheint, sich aber nach Recherche und Prüfung möglicherweise als völlig plausibel und "in Ordnung" herausstellt. Natürlich wird er das in jedem Falle unterschlagen, um suggerieren zu können, dass da etwas problematisch ist. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||
Mal schnell gesucht:[...] |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Es wäre jedoch für die Frage, ob ich mich impfen lassen würde, völlig irrelevant, denn dafür gibt es - wie inzwischen mehrfach betont und von dir mit einer inzwischen erheiternden, weil überhaupt niemanden ablenkenden Konsequenz ignoriert - die wissenschaftlich völlig ausreichend abgesicherte Nutzen-Risiko-Abwägung, die ja durch die gemachten Erfahrungen auch bestätigt wurde. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Ich weiß. Aber ich finde Geheimverträge oder -klauseln durch den Staat mit Betrieben sowieso problematisch, sofern es nicht um Sicherheitsinteressen des Staates einerseits oder legitime Betriebsgeheimnisse andererseits geht. Darunter fallen Haftungsfragen wohl nicht. Deshalb konnte ich dazu auch bei grundsätzlichem Misstrauen gegenüber sehr guts Diskussionstechnik zu dieser Frage sagen, dass ich eine solche Praktik falsch fände. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Das gilt natürlich nicht für die Haftungsfragen selbst. Wenn es offengelegt und begründet wird, kann es völlig legitim und sinnvoll sein, dass der Staat für Maßnahmen, die er für sinnvoll hält und empfiehlt, dann auch die Haftung übernimmt. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Und ja, es ist eine ziemlich offensichtliche Ablenkungs- und Desinformationstaktik von sehr gut, sich penetrant an der Haftungsfrage festzubeißen, statt bei der eigentlich relevanten Frage, ob die Impfung denn sinnvoll ist, zu argumentieren. Da würde er angesichts der positiven Ergebnisse der Zulassungsstudien und der inzwischen gemachten Erfahrungen allerdings auch kein Bein auf den Boden bekommen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Aber ich finde Geheimverträge oder -klauseln durch den Staat mit Betrieben sowieso problematisch, sofern es nicht um Sicherheitsinteressen des Staates einerseits oder legitime Betriebsgeheimnisse andererseits geht. Darunter fallen Haftungsfragen wohl nicht. |
Zitat: |
Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, den @Hersteller (und) deren verbundene Unternehmen (…) von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.” |
Code: |
https://www.oskar-lafontaine.de/links-wirkt/covidioten-machtmissbrauch-und-groessenwahn-geleakte-vertraege-mit-pfizer-biontech/ |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||||
Sehe ich auch so, bei einigen Punkten kann ich den Wunsch einer Firma nach vertraglich vereinbarter Verschwiegenheit verstehen, z.B. Betriebsinternas die selbst ein Mitarbeiter nicht veröffentlichen dürfte, aber es gibt Punkte wo ich Geheimklauseln nicht akzeptieren würde, z.B. wenn es um Wirksamkeit oder mögliche Nebenwirkungen gehen würde. Also wenn dort drin stehen sollte
dann würde ich wissen wollen wieso ein Hersteller so einen Vertrag haben will, dessen Produkt würde dadurch nicht gerade Vertrauen ausströmen. |
sehr gut hat folgendes geschrieben: | ||||
Also wenn dort drin stehen sollte
dann würde ich wissen wollen wieso ein Hersteller so einen Vertrag haben will, dessen Produkt würde dadurch nicht gerade Vertrauen ausströmen. |
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