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2020: Nahezu jede tonliche Äußerung, darunter Motorgeräusche,
Trittschall, Türschließgeräusche und gesprochenes Wort, sind unter urheberrechtlichen Schutz gefallen. Eine Tür zumachen darf quasi nur noch, wer nachweisen kann, daß der dabei erzeugte Schall nicht dem von Porsche patentierten ähnelt. Die einzigen lizenzfreien Worte sind \"der\", \"die\", \"das\", \"und\" und \"hallo\". Die Gespräche von Menschen, die sich das \"Deutsche Sprache Abo\" nicht leisten können, sind daher fast unverständlich geworden. Überhaupt ist es sehr still geworden, da fast jede Schallerzeugung das Risiko einer Abmahnung durch den Münchner Justizkonzern G. und Söhne mit sich birgt. |
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