Indien: Kein Grundrecht auf Bekehrung
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#1: Indien: Kein Grundrecht auf Bekehrung Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 05.09.2003, 09:19
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Die RP meldete gestern mit Bezug auf eine Mitteilung der Nachrichtenagentur kna (weiß jemand, welche das ist), dass eine Klage gegen die Verschärfung der indischen Religionsgesetze vom Obersten Bundesgericht in Indien abgelehnt wurde.

Angeprangert wurde die Bestimmung, nach der man Religionswechsel bei den Behörden vorstellig werden und ein Unbedenklichkeitsgutachten der Polizei vorzeigen muss.

Begründung des Gerichts: Es gäbe kein Grundrecht auf religiöse Bekehrung.

#2: Re: Indien: Kein Grundrecht auf Bekehrung Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 05.09.2003, 09:21
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riptor hat folgendes geschrieben:
Die RP meldete gestern mit Bezug auf eine Mitteilung der Nachrichtenagentur kna (weiß jemand, welche das ist), .


Katholische Nachrichten Agentur

www.kna.de

#3: Re: Indien: Kein Grundrecht auf Bekehrung Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 05.09.2003, 09:23
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
riptor hat folgendes geschrieben:
Die RP meldete gestern mit Bezug auf eine Mitteilung der Nachrichtenagentur kna (weiß jemand, welche das ist), .


Katholische Nachrichten Agentur

www.kna.de


Selbstvorstellung der KNA:

Das Unternehmen beschäftigt gemeinsam mit KNA-Bild, an der die KNA mit 75 Prozent beteiligt ist, ca. 90 fest angestellte Mitarbeiter an verschiedenen deutschen und europäischen Standorten sowie ca. 350 Korrespondenten weltweit. Sitz der zentralen Verwaltung, der Geschäftsführung und der Chefredaktion ist Bonn.


Die drei Gesellschaftergruppen setzen sich zusammen aus:

a) den deutschen Diözesen (50 Prozent)
b) den Mitgliedsverlagen des (KMV) Katholischen Medienverbandes (25 Prozent) und
c) der UNITAS GmbH, einer Gruppe katholischer Verleger von Tageszeitungen (25 Prozent).

#4:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 05.09.2003, 09:26
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Noch etwas Intereressantes zur KNA:

kna.de hat folgendes geschrieben:
Seit der Gründung der KNA deckt der Verband der Diözesen Deutschlands die jährlich entstehenden Verluste, da die Agentur auf Grund ihrer Struktur und Aufgabenstellung allein nicht in der Lage ist, kostendeckend zu arbeiten. Die Verlustübernahme bewegt sich gegenüber den erzielten Eigenerlösen jeweils bei 40 bis 45 Prozent.

#5: Re: Indien: Kein Grundrecht auf Bekehrung Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 05.09.2003, 09:28
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
riptor hat folgendes geschrieben:
Die RP meldete gestern mit Bezug auf eine Mitteilung der Nachrichtenagentur kna (weiß jemand, welche das ist), .


Katholische Nachrichten Agentur

www.kna.de

Dacht ich's mir doch.
Danke.

#6: Re: Indien: Kein Grundrecht auf Bekehrung Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 05.09.2003, 11:28
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riptor hat folgendes geschrieben:
Begründung des Gerichts: Es gäbe kein Grundrecht auf religiöse Bekehrung.

Merkwürdige Auffassung. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO beginnt Artikel 18 mit den Worten:
Zitat:
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln

Und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte heißt es in Artikel 18 Absatz 2:
Zitat:
Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.

Gruß, Leony



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