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Die geplante Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes hat viel Zündstoff. Derzeit können Telefongespräche, Internetanschlüsse oder Kraftfahrzeuge im Rahmen einer Verfolgung von Straftaten überwacht werden. Die Gesetzesänderung würde es der Polizei ermöglichen, künftig auch »präventiv« zur »Abwehr von Gefahren« handeln zu können. Abgehört und überwacht werden dürften dann auch Pfarrer und Anwälte, Ärzte und Journalisten, Steuerberater oder Seelsorger. Bislang schützte diese Berufsgruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht eine Ausnahmeregelung. |
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