Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit
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Kultur und Gesellschaft
#1:
Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit
Autor:
Spock
,
Wohnort: Herbipolis
Verfasst am: 10.09.2003, 11:53
http://www.nzzamsonntag.ch/2003/09/09/wi/page-newzzDKDNAH96-12.html
#2:
Autor:
Heike J
,
Verfasst am: 10.09.2003, 12:08
Siehe hier:
http://www.freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=24355#24355
#3:
Autor:
ric
,
Verfasst am: 10.09.2003, 12:09
Gilt das eigentlich auch für Informatiker?
#4:
Autor:
Heike J
,
Verfasst am: 10.09.2003, 12:18
ric hat folgendes geschrieben:
Gilt das eigentlich auch für Informatiker?
Wenn du in deiner Firma die Bereitschaft machst und nicht zu Hause und während der Zeit regelmäßig gerufen wirst ....
#5:
Autor:
ric
,
Verfasst am: 10.09.2003, 12:22
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
Gilt das eigentlich auch für Informatiker?
Wenn du in deiner Firma die Bereitschaft machst und nicht zu Hause und während der Zeit regelmäßig gerufen wirst ....
Nö, aber ich muß ständig ein Handy dabei haben...
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