Abriss der Kirchengebäude! Und Verwendung für gute Zwecke!
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Freigeisterhaus -> Heidenspaß statt Höllenqual

#1: Abriss der Kirchengebäude! Und Verwendung für gute Zwecke! Autor: Athaumasier BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 19:29
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Also wenn die Kirche ja immer nur Gutes tut, dann sollte sie doch die teuren Kirchen-Häuser abreißen und aus den Steinen neue Häuser für Obdachlose bauen. Das wäre doch mal eine Maßnahme. Denn wozu braucht Ihr diese Gebäude? Macht doch Eure Messen wieder wie damals Open-Air und auf einem Berg. Dann könnte Euch Euer Gott bestimmt besser hören. In diesem Alter ist der bestimmt nicht mehr so gut auf den Ohren! Und wenn kein Dach drüber ist, dann kann er Euch auch besser sehen, wenn er angeblich wirklich im Himmel wohnt!

Zuletzt bearbeitet von Athaumasier am 17.08.2005, 20:14, insgesamt einmal bearbeitet

#2:  Autor: AgainWohnort: Definiere Wohnort BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 19:45
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Hehe, wie wäre es einfach mit dem Spenden der Kirchensteuer? ^^'
Darüberhinaus brauchst du nicht zur Community sprechen, da es überwiegend Atheisten sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Atheismus
Falls du nicht weiß was das ist Lachen

Du hast dich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt oder?

#3: Re: Abriss der Kirchengebäude! Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 19:54
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Athaumasier hat folgendes geschrieben:
Also wenn die Kirche ja immer nur Gutes tut, dann sollte sie doch die teuren Kirchen-Häuser abreißen und aus den Steinen neue Häuser für Obdachlose bauen.


Das ist ein oekonomisch sehr unpraktikabler Vorschlag.
Sowohl der Abriss kostet Geld, als auch ein Neubau aus Abriszsteinen nicht gerade preiswert ist. Zudem wirkt eine solche Forderung so, als wolle man die Ausuebung der Religionsfreiheit illegitim einschraenken, oder gar damit kokettieren, mit Gewalt Eigentum der Kirche zu zerstoeren. Das ist nur Wasser auf die Muehlen der Rhetorik von Kirchenlobbyisten.

Wenn die Kirche etwas den Armen zuwenden wollte, koennte sie ja ihr Vermoegen angreifen. Das hat die Kirche jedoch noch nie getan. Sie versucht im Gegenteil, ihre alltaeglichen Ausgaben sich moeglichst von anderen subventionieren zu lassen.

Insofern Auszenstehende auf kirchliche Entscheidungen keinen Einflusz haben, ist es mueszig, sich an der Einstellung der Kirche rhetorisch mit Kraftmeierei abzuarbeiten. Viel sinnvoller ist es, in der Gesellschaft die Politik des Staates dafuer zu kritisieren, dasz die den Kirchen Privilegien verschafft hat, neu verschafft - und bislang daran nichts zu aendern gedenkt. Die grundrechtliche Kritik an staatskirchenrechtlichen Privilegien hat mit der weltanschaulichen Frage, ob man das, was Kirche tut, nun gut findet oder nicht, nichts zu tun.

#4:  Autor: Athaumasier BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 20:41
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Again hat folgendes geschrieben:
Hehe, wie wäre es einfach mit dem Spenden der Kirchensteuer? ^^'
Darüberhinaus brauchst du nicht zur Community sprechen, da es überwiegend Atheisten sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Atheismus
Falls du nicht weiß was das ist Lachen

Du hast dich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt oder?


Doch ich beschäftige mich schon lange mit diesem Thema. Außerdem habe ich gestern über 6 Stunden in diesem Forum gelesen und muss noch weiter lesen. Aber unter den Beiträgen, die ich gelesen waren auch religiöse dabei.

Mit der Kirchensteuer ist das auch so eine Sache, die mich ärgert. Bei einem Arbeitslosen werden Kirchensteuern mit ins Brutto gerechnet, auch wenn derjenige keiner Religion angehört. Die Agentur für Arbeit sagt zwar, dass kein Geld abgezogen oder einbehalten wird, aber wenn es ins Brutto mit eingerechnet wird, fehlt es doch dann schon an irgendeiner Stelle. Sie begründen es damit, dass es zu aufwendig wäre, zwischen Atheisten und Religiösen zu unterscheiden. Also bekommen beide den gleichen Grundsatz berechnet. Und das ist in meinen Augen eine Schweinerei hoch zehn. Sollen sie den Betrag doch ganz aus der Berechnung halten und die Religiösen sind dann selbst verantwortlich, ihre Abgaben an ihren Glauben zu leisten.

Ein anderer Punkt war, dass ich damals versehentlich einen Monat nach Steuerklasse 6 bezahlt wurde. Da wurden mir auch Kirchensteuern abgezogen. Als ich das dann in der Einkommenssteuererklärung geltend machen wollte, sagte man mir, ich müsste beweisen, dass ich aus der Kirche ausgetreten bin. Ja gehts noch? Ich war ihr doch nie beigetreten!!!

Ich habe hier im Forum gelesen, dass Deutschland das einzigste Land ist, das die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer einzieht, damit die Kirche Geld für die Verwaltung spart. Ich finde das auch eine Frechheit, denn was geht es den Steuerzahler an, wie die Kirche an ihr Geld kommt? Ein Politiker wird abgesägt, wenn er sich öffentliche Mittel zum Eigennutz macht, was ich ja auch richtig finde. Aber von der Kirche wird das geduldet.

#5:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 20:47
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Athaumasier hat folgendes geschrieben:
Bei einem Arbeitslosen werden Kirchensteuern mit ins Brutto gerechnet, auch wenn derjenige keiner Religion angehört.


Nicht mehr.

Zitat:
Sollen sie den Betrag doch ganz aus der Berechnung halten und die Religiösen sind dann selbst verantwortlich, ihre Abgaben an ihren Glauben zu leisten.


Es war keine Abgabe an den Glauben, sondern eine rechnerische Größe.

#6:  Autor: Athaumasier BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 21:37
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Zitat:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Athaumasier hat folgendes geschrieben:
Bei einem Arbeitslosen werden Kirchensteuern mit ins Brutto gerechnet, auch wenn derjenige keiner Religion angehört.


Nicht mehr.

Also mir wurde es bisher immer mit reingerechnet - es waren ca. 6 EUR/Monat - Nur beim ALGII/Hartz IV ist es nicht mehr mit drin.

Zitat:
Sollen sie den Betrag doch ganz aus der Berechnung halten und die Religiösen sind dann selbst verantwortlich, ihre Abgaben an ihren Glauben zu leisten.


Es war keine Abgabe an den Glauben, sondern eine rechnerische Größe.


Für was sind denn dann Kirchensteuern da, wenn es "nur" eine rechnerische Größe ist? Sorry - ich komm mit den Formatierungen nicht ganz klar
[quote]

#7:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 21:46
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Athaumasier hat folgendes geschrieben:
Für was sind denn dann Kirchensteuern da, wenn es "nur" eine rechnerische Größe ist? Sorry - ich komm mit den Formatierungen nicht ganz klar


Du sprachst von dem Abzug beim Arbeitslosengeld. Und das ging nicht an die Kirchen. Es wurde lediglich weniger ausgezahlt, weil die Kirchensteuer zu den "üblichen" Einkommens-Abzügen (wie die Steuern und Sozialversicherungen) zählte, die bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt wurden.

Ist aber mittlerweile abgeschafft worden, weil in absehbarer Zeit nicht mehr eine überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer einer Kirche angehören.


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 17.08.2005, 21:46, insgesamt einmal bearbeitet

#8:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 21:46
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Athaumasier hat folgendes geschrieben:
Für was sind denn dann Kirchensteuern da, wenn es "nur" eine rechnerische Größe ist?


Der bundesdeutsche Staat hat einen fiktiven Kirchensteuerabzug bei ALG und ALH - voellig unabhaengig davon, ob der betreffende Leistungsempfaenger Kirchenmitglied war oder nicht - dazu verwendet, seine Sozialausgaben real zu senken, ohne die Leistungssaetze offiziell zu kuerzen. Die Kirchen haben vom Abgezogenen jedoch nie etwas erhalten.

#9:  Autor: bigtom123 BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 22:01
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Mh man könnte Kirchen ja auch als Bibliotheken nutzen! Ausrufezeichen

#10:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 17.08.2005, 22:30
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bigtom123 hat folgendes geschrieben:
Mh man könnte Kirchen ja auch als Bibliotheken nutzen! Ausrufezeichen


Es gibt fuer die meisten Kirchengebaeude - ohne kostspielige Umbauten - oft gar keine sinnvolle saekulare Nutzung, da Kirchengebaeude schon allein von den dann notwendigen Heizungskosten extrem teuer wuerden. Nicht ohne Grund hat Carsten Frerk, bei seiner Berechnung des Kirchenvermoegens in D, die Kirchengebaeude der Einfachheit halber pauschal als "unverkaeuflich" eingestuft und gar nicht in die Aufsummierung einbezogen:
http://www.carstenfrerk.de/finanzen.htm

Gerade Bibliotheken brauchen - neben wohltemperiertem Raumklima ohne grosze Temperatur-, Luftfeuchtigkeitschwankungen usw. - auch ausreichend natuerliches Licht, aber ohne direkte Sonnenstrahlung. Kirchengebaeude bieten sich dafuer - ohne kostspielige Umbauten - wohl eher nicht an.

#11:  Autor: AgainWohnort: Definiere Wohnort BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 00:38
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Um zum guten Geld zurückzukehren, mein Bruder ist vor einigen Tage aus der Kirche ausgetreten, das hat ihm 25€ gekostet, hehe.
Ich warte lieber, bis ich in einem nicht CDU-Land bin da krieg ich das (soweit ich weiß) kostenlos.
>Ja, auf Papier bin ich immernoch r.-k. ^^
Ausgetreten, 'Steuerfrei', aber einen letzten Tribut wollen sie noch haben Überrascht

#12:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 00:49
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Again hat folgendes geschrieben:
Um zum guten Geld zurückzukehren, mein Bruder ist vor einigen Tage aus der Kirche ausgetreten, das hat ihm 25€ gekostet, hehe.
Ich warte lieber, bis ich in einem nicht CDU-Land bin da krieg ich das (soweit ich weiß) kostenlos.
>Ja, auf Papier bin ich immernoch r.-k. ^^
Ausgetreten, 'Steuerfrei', aber einen letzten Tribut wollen sie noch haben Überrascht


Die Kirchenaustrittsgebuehr in D hat wenig mit der politischen Farbe der Landesregierung zu tun.

In der Bundesrepublik Deutschland muss der Austritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden. Einzige Ausnahme ist das Bundesland Bremen.

In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist das Standesamt zuständig. Ueberall dort wird eine Verwaltungsgebuehr erhoben.

In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen erfolgt der Austritt beim Amtsgericht. Dort wird keine Verwaltungsgebuehr erhoben. Im Pleiteland Berlin wird darueber nachgedacht, den Kirchenaustritt zu den Standsaemtern zu verlagern und somit Gebuehren erheben zu koennen.

In Bremen erfolgt der Austritt bei der Kirche oder einer von den Kirchen zu bestimmenden Kirchenstelle. Er kann aber auch beim Standesamt erklärt werden. Die Erklärung wird dort beglaubigt und muss (per Einschreiben) an die zuständige Kirchenstelle gesandt werden.

Die betreffenden Behörden haben häufig eigene Stellen für die Bearbeitung von Kirchenaustritten eingerichtet. Man kann sich beim Pförtner oder telefonisch nach der zuständigen Stelle erkundigen.

Wie der Staat mit Kirchenaustrittsgebuehrenverweigerern umgeht:
http://www.ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html

#13:  Autor: AgainWohnort: Definiere Wohnort BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 00:59
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Soso, ich dachte das sei von der Politischen Präsenz der Parteien abhängig.
Mal sehen wann ich das nächste mal an Bremen vorbeikomme Überrascht ( muss man dort Wohnhaft sein um es dort erledigen zu können oder ist das egal? )

Deutschland und Geld ^^
Es gibt noch so viele 'Löcher'~

#14:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 01:08
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Again hat folgendes geschrieben:
Soso, ich dachte das sei von der Politischen Präsenz der Parteien abhängig.
Mal sehen wann ich das nächste mal an Bremen vorbeikomme Überrascht ( muss man dort Wohnhaft sein um es dort erledigen zu können oder ist das egal? )


Selbstverstaendlich gilt fuer jeden Buerger bezueglich der Zustaendigkeit von Behoerden das Wohnortprinzip. Besonders schoen ist das zu beobachten, wenn jemand aus Muenchen jemanden aus Kiel an einem Muenchner Gericht verklagt. Daher versuchen ja Firmen in Vertraegen einen ihnen nahe liegenden Gerichtstand auch fuer den Vertragspartner verbindlich festzuschreiben. Zudem mag das noch einen gewissen Heimvorteil bedeuten. Und ob jemand die Puste hat, bis zur hoeheren Instanz, die woanders liegt und keinen Heimvorteil mehr bietet, zu klagen, ist ja nicht ausgemacht.

#15:  Autor: AgainWohnort: Definiere Wohnort BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 01:13
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Mmh.. dann werd ich das wohl machen müssen, wenn ich die 25€ etwas besser entberen kann Sehr glücklich
Schade, hatte mir alles schon so toll ausgemahlt X3, hehe.
Grr Abzockerei Mit den Augen rollen

#16:  Autor: chiringWohnort: Westfalen BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 03:11
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Sermon hat folgendes geschrieben:
bigtom123 hat folgendes geschrieben:
Mh man könnte Kirchen ja auch als Bibliotheken nutzen! Ausrufezeichen


Es gibt fuer die meisten Kirchengebaeude - ohne kostspielige Umbauten - oft gar keine sinnvolle saekulare Nutzung, da Kirchengebaeude schon allein von den dann notwendigen Heizungskosten extrem teuer wuerden.


Na da bin ich aber ganz anderer meinung. Auch weil ich mich etwas mit Altbaurenovierung- und restaurierung auszukennen meine. Wenn man die hohen Decken beibehalten will, ok, dann wirds teuer. aber man kann i.d.R. sehr viel damit anfangen wenn man etwas Phantasie einbringen kann.

Abgesehen davon: die Gebäude und der Grund darunter sind i.d.R. historisch gesehen, über Jahrhunderte hinweg gestohlenes Bauernland. Das Eigentumsrecht kann man der Kiche durchaus bestreiten, denke ich. (Vor allem wenn bei den ältesten Gebäuden kein echter, legaler Erwerbsnachweis vorliegt..!)

Das steht daher MEn. heute dem Staat zur allgemeinen Nutzung zu, wenn es nicht mehr benötigt wird oder bewirtschaftet werden kann. Also: leeres Kirchengebäude -> ab an den Staat der nach Gutdünken und Wert frei veräußern kann. Leere Kirchen + leere Staatskassen => allgemein sinnvolle Nutzung.

Mal so ein Gedanke, der sich über die Legitimität an die Legalität heranpirscht. Sehr glücklich

Allerdings als neuer Heide, der die alten Heiden vor der Bekehrung (geschichtlich gesehen) kennt, würde ich mir wünschen das man bei den ältesten Gebäuden erstmal eine denkmalshistorische Tafel anbringt: "Dieses Gebäude wurde auf einem vormals heidnischen Kultplatz errichtet, der dem Gott xxx geweiht war". (Trifft übrigens auch auch auf den Kölner Dom zu). Geschockt

Grüße, christian

#17: Re: Abriss der Kirchengebäude! Autor: gwarpyWohnort: KinA BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 05:01
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Sermon hat folgendes geschrieben:

Das ist ein oekonomisch sehr unpraktikabler Vorschlag.
Sowohl der Abriss kostet Geld, als auch ein Neubau aus Abriszsteinen nicht gerade preiswert ist.


Es gibt einige wenige Betriebe, die genau so ein Baumaterial aufkaufen, und äußerst gewinnbringend weiterverkaufen.
Ich wäre, wenn ich das notwendige Kleingeld hätte, auch ein Interessent, der sich zumindest einen Teil seines Hauses mit solchen Materialien bauen würde.


gwarpy

#18:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 08:26
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Sermon hat folgendes geschrieben:
In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist das Standesamt zuständig. Ueberall dort wird eine Verwaltungsgebuehr erhoben.

In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen erfolgt der Austritt beim Amtsgericht. Dort wird keine Verwaltungsgebuehr erhoben. Im Pleiteland Berlin wird darueber nachgedacht, den Kirchenaustritt zu den Standsaemtern zu verlagern und somit Gebuehren erheben zu koennen.


Diese zweiteilung Amtsgericht = kostenlos und Standesamt = Gebühr ist falsch.

Hessen = Amtsgericht = 25 Euro.

#19:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 10:55
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist das Standesamt zuständig. Ueberall dort wird eine Verwaltungsgebuehr erhoben.

In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen erfolgt der Austritt beim Amtsgericht. Dort wird keine Verwaltungsgebuehr erhoben. Im Pleiteland Berlin wird darueber nachgedacht, den Kirchenaustritt zu den Standsaemtern zu verlagern und somit Gebuehren erheben zu koennen.


Diese zweiteilung Amtsgericht = kostenlos und Standesamt = Gebühr ist falsch.

Hessen = Amtsgericht = 25 Euro.


Interessant. Das ist mir neu - und offenbar nicht nur mir: denn in Sparvorschlaegen an den Berliner Senat taucht ja die moegliche Verlagerung des Kirchenaustrittes vom Amtsgericht zum Standsamt als neue Einnahmequelle auf. Den Verlagerungsweg braeuchte man ja nicht zu gehen, wenn man den Kirchenaustritt auch bereits beim Amtsgericht gebuehrenpflichtig machen koennte.
Ist Hessen die einzige Abweichung vom von mir bislang vermuteten Schema?
Die Gebuehren beim Standesamt flieszen ja in die jeweilige Kommune, die auch deren Hoehe festsetzt und einige Kommunen schrauben ja auch dementsprechend den geforderten Betrag huebsch dreist in die Hoehe. Ich habe da schon die Zahl 70.- € vernommen.
Wer erhaelt aber die Kirchenaustrittsgebuehren bei hessischen Amtsgerichten - das Land? Weiszt Du etwas darueber, wie man in Hessen ueberhaupt legitimierte, dasz das Amtsgericht fuer die Bescheinigung des Kirchenaustrittes eine Gebuehr verlangen kann?

#20:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 18.08.2005, 11:20
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Sermon hat folgendes geschrieben:
Ist Hessen die einzige Abweichung vom von mir bislang vermuteten Schema?


Laut Kirchenaustritt.de ja. Und eben Bremen, wo man bei Kirche und Standesamt austreten kann, und es auch beim Standesamt kostenlos ist.

Zitat:
Wer erhaelt aber die Kirchenaustrittsgebuehren bei hessischen Amtsgerichten - das Land? Weiszt Du etwas darueber, wie man in Hessen ueberhaupt legitimierte, dasz das Amtsgericht fuer die Bescheinigung des Kirchenaustrittes eine Gebuehr verlangen kann?



Nein, ich habe nur die bloße Info der Kosten von kirchenaustritt.de.

#21:  Autor: chiringWohnort: Westfalen BeitragVerfasst am: 24.08.2005, 02:49
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wie sieht das heute eigentlich mit dem Kircheintritt aus?

Immer noch mit der christl. Taufe als lebenslange Verpflichtung Kirchsteuern zu zahlen?

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#22:  Autor: katholischWohnort: Marktl BeitragVerfasst am: 29.08.2005, 17:48
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Ich bin nicht für den Abriss von diesen Gebäuden, die stehen doch sicher viele unter Denkmalschutz, sind Kulturzeugnisse und von unvorstellbaren Wert, auch für din Tourismus. So Umwidmungen gibs eh schon viele, aber sicher nicht abreissen...



Freigeisterhaus -> Heidenspaß statt Höllenqual


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