Bonobo66 hat folgendes geschrieben: |
Gesunder Neid ist der Antrieb für Erfolg! |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Aha, und wann ist ein Neid "gesund"? |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn ich sage, dass will ich auch unschädlich erreichen! |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Du meinst möglicherweise "beneiden". Es gibt einen Unterschied zwischenh "jemanden beneiden" und "jemandem etwas neiden".
Ich habe allerdings meine persönlichen Erfolge erreicht, ohne dass ich jemanden beneidet oder jemandem etwas geneidet hätte. Maßgeblich für mich ist mein Bedürfnis nach Wohlergehen und nicht der Status Quo anderer Leute. |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: |
Dir Liebe Heike ist es ganz wichtig nicht den Status Quo anderer Leute zu beherzigen,... |
Zitat: |
Oder kommt für dich etwas nicht in Frage, weil du den Status quo eines anderen ignorieren musst? |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Im Deutschen Grundgesetz steht, dass "Eigentum verpflichtet". |
annox hat folgendes geschrieben: | ||
Tscha, das steht da wohl drin, aber was bedeutet es in der Praxis? Was bedeutet es fuer das Privateigentum an PM? Ich sag nur die 'verpflichtenden', pathetischen Worte: "Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen"...hohle Phrasen. |
Zitat: |
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. |
Zitat: |
Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert. |
Zitat: |
Es besteht keine Staatskirche. |
Zitat: |
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. |
Zitat: |
Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Maßgeblich für mich ist mein Bedürfnis nach Wohlergehen und nicht der Status Quo anderer Leute. |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: | ||
Mein Bedürfnis kann ich am Status quo anderer Leute erkennen - was ist daran schlecht? |
annox hat folgendes geschrieben: | ||
Tscha, das steht da wohl drin, aber was bedeutet es in der Praxis? Was bedeutet es fuer das Privateigentum an PM? Ich sag nur die 'verpflichtenden', pathetischen Worte: "Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen"...hohle Phrasen. |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: | ||
Mein Bedürfnis kann ich am Status quo anderer Leute erkennen - was ist daran schlecht? |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: | ||
Mein Bedürfnis kann ich am Status quo anderer Leute erkennen - was ist daran schlecht? |
annox hat folgendes geschrieben: |
Dein Konsumhunger ist somit nicht stillbar, unabhaengig von Deinem tatsaechlichen Bedarf. |
Thao hat folgendes geschrieben: | ||||
In der Praxis bedeutet es, dass der deutsche Staat dich unter bestimmten Voraussetzungen enteignen kann, z.B. Hohle Phrasen enthält unsere Verfassung viel weniger als landläufig gemeint wird. Nur ist das Verständnis dieser "Phrasen" eben nicht so einfach, ohne jegliche juristische Vorkenntnisse. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Doch, wenn alle Leute Hunger haben, dann fühlt er sich wohl subjektiv satt. Darum ja auch die Forderung dem phösen Asylantenpack den Geldhahn abzudrehen. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich verrate dir mal was, lieber Bonobo: ein Bedürfnis zu haben bedeutet nicht unbedingt, jemanden zu beneiden. Ein "Aha"-Erlebnis "Das ist ja mal eine gute Idee, so eine Fußbodenheizung" heißt keinesfalls "boah, mein Nachbar hat das, und das will ich jetzt auch." Ich möchte so ein Ding u.U. haben, damit meine Füße im Bad nicht frieren. Aus keinem anderen Grund.
. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Mein Haus habe ich aus zwei Gründen finanziert:
a) langfristig gesehen, um als Rentnerin mal nicht auf dem Sozialamt sitzen zu müssen (das hatte ich als alleinerziehende Mutter schon zur Genüge) und b) weil es für eine Familie mit Kind und Viechern wesentlich angenehmer und entspannter war, in eigenen und nicht gemieteten Wänden zu wohnen. Gestaltung des individuellen Lebensraums. |
annox hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dennoch ist es Auslegungssache. Was sind Enteignungsgruende; wessen Ermessen zaehlt mehr usw. |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: |
- es müssen ja schon alle denken ich bin ein Monster! |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: |
ad1) Das ist in Ösiland ganz anders. So lange du etwas Verwertbares hast, gibt es kein Sozialamt! |
Thao hat folgendes geschrieben: | ||
Gut erkannt. |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: | ||
Dann irrst jetzt du! Ich rede von einer Fußleistenheizung! Mein Bedürfnis messe ich an einer Sache die ein Nachbar hat, ich aber nicht kannte! Erst jetzt konnte ich mein Problem lösen! |
Zitat: |
Ich sage AHA, das will ich auch haben! Was ist daran schlecht? |
Zitat: |
Wie kannst du mir das was Wertloses in mein Denken einbauen? |
Zitat: | ||
ad1) Das ist in Ösiland ganz anders. So lange du etwas Verwertbares hast, gibt es kein Sozialamt! |
Zitat: |
ad2) Das war auch mein Wunsch, der mir leider durch importierte "Freunde" zerstört wurde! Jetzt bin ich mittendrunter wieder das Elternhaus auf Vordermann zu bringen! Stell dir vor, ich kaufe alles in Deutschland! |
Zitat: |
Warum versuchst du bei mir immer eine Zuzlerei in Richtung Verwerflichkeit? |
Zitat: |
Ich sollte zum Forumstreffen kommen - es müssen ja schon alle denken ich bin ein Monster! |
Zitat: |
WEnn du dich natürlich auf den das Wort NEID manifestierst, dann hast du natürlich vollkommen Recht! GEwonnen! |
Thao hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Uhm, Gesetze haben es so an sich, dass sie ausgelegt werden müssen. Daher ist mir dein Einwand nicht recht klar. Könntest du das etwas ausführen? Eine Enteignung läuft völlig rechtstaatlich ab. Sie ist in einigen Gesetzen konkretisiert, z.B. im BauGB, im übrigen stellt bereits Art.14 III GG die Voraussetzungen auf, sog. Junktimklausel. Wessen Ermessen zählt mehr, die Fragestellung ist falsch. Ermessen wird immer nur von einer Seite ausgeübt. Willst du auf die Ermessensfehlerlehre hinaus? |
Bonobo66 hat folgendes geschrieben: |
@Heike
Die Fußleistenheizung ist eine Heizleiste, die in der Ecke Boden/Wand moniert wird und somit die Wand wohlig aufwärmt und durch niedrige Vorlauftemperatur Heizkosten spart und die Staubumluft vermindert (Stauballergie). Für den nachträglichen Einbau sehr empfehlenswert. Grundsätzlich ist es ein dünner, langer Heizkörper rundum im Raum – eine gute Alternative zur Wand/Fußbodenheizungskombination, es entsteht eine angenehme Strahlungswärme vergleichbar mit einem Kachelofen. |
Zitat: |
Mein Problem sind die neuen Fenster, die sehr gut isolieren und somit die Nordwand zum Kondensator macht, die Wand wird leicht feucht wenn man nicht sehr oft lüftet. Das Wasser in der warmen, gesättigten Luft kann sich in Wandnähe nicht mehr halten und lagert ab. |
Zitat: |
Ja, ich lese zeitweise nur dürber,... |
Zitat: |
... bin wohl der Einzige, der böse Themen fast alleine verteidigen muss. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ein Märtyrerkandidat. |
annox hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube durchaus, dass Enteignungen rechtsstaatlich ablaufen. Ich sehe nur nicht ein, dass man Bauern enteignen kann, weil sie sich weigern Autobahnen ueber ihr Land bauen zu lassen, aber Firmen, die volkswirtschaftsfeindlich arbeiten, nicht. |
Thao hat folgendes geschrieben: | ||
Aha, du stimmst also nicht mit den Anforderungen, die das Gesetz an eine Enteignung stellt überein. Das ist in Ordnung, Gesetze beruhen auf politischen Entscheidungen, auch unser Grundgesetz. Aber dadurch wird der Satz "Eigentum verpflichtet" nicht zur hohlen Phrase. |
Zitat: |
Dieser Satz hat übrigens noch weitreichendere Auswirkungen als die Möglichkeit zu Enteignen. So spielt die Sozialpflichtigkei des Eigentums auch bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung anderweitiger staatlicher Eingriffe in das Eigentum eine Rolle. |
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