schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
"An die große Glocke hängen" heißt ja im Allgemeinen, dass man viel Wind um gar nix macht. Na herzlichen Glückwunsch zu deiner staatsbürgerlichen Haltung. .... |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
Sowohl Amts- als auch Langericht bescheinigten dem Betroffenen, Opfer und nicht Täter gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft jedoch verweigert sich den Fakten und geriert sich als Büttel der Polizei. Das ist der Skandal. |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
Komisch, dass ihr das Elementare nicht erfasst, [...] |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist ja völlig richtig. Aber dazu:
Wie wäre es, im Sinne allgemeiner Nettiquette usw. einfach etwas zu schreiben wie: "Ich finde allerdings bemerkenswerter, dass ... ", statt die anderen schräg anzumachen? Und nicht nur, weil's netter ist: Vielleicht haben es die anderen ja erfasst und bloß nichts dazu geschrieben, weil sie solche Vorgänge nicht so besonders überraschen. Dass die Geschichte mit dem Prüfer auch bemerkenswert ist, machst du ja selbst klar. |
Zitat: |
Der Mann habe ein zwölfjähriges Mädchen geschubst und sich den eintreffenden Beamten gegenüber "absolut unkooperativ" gezeigt, sagte ein Sprecher: "Er hat um sich geschlagen und gespuckt." Die Polizisten hätten ihn mit Kabelbinder gefesselt und in den Dienstwagen gesetzt. Auf die Anschuldigung des Mannes, er habe eine Maske aufsetzen müssen, sagte der Sprecher: "Wir haben gar keine Masken." Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. |
Zitat: |
[...] Sie waren gerufen worden, weil der Angeklagte zwei Frauen im vollbesetzten Restaurant helfen wollte, in die Herrentoilette zu gehen, was einem anderen Besucher nicht gepasst hatte und zu einem Handgemenge führte. Unbestritten vor Gericht war, dass dem Mann mit einem Kabelbinder die Hände und auch die Füße gefesselt worden waren. Im Auto hatte der Angeklagte die Polizisten angeschrien, beschimpft, bedroht und bespuckt, woraufhin ihm eine Maske übergezogen worden war. [...] Zwei weitere Zeugen sagten aus, dass der Angeklagte sich beim Heraustragen nicht gewehrt habe, sondern vielmehr bewusstlos gewesen sei. Ein anderer Zeuge, der stellvertretende CSD-Demonstrationsleiter, sprach dagegen vor Gericht von einem "völlig angemessenem Verhalten" der Beamten. [...] |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Es aber nicht mal zu merken, dass der Vorwurf "Staatsrundfunk" vielleicht nicht ganz so supergut passt, wenn es um angeblich zu starke Kritik an Staatsanwaltschaft und Polizei geht ... das geht schon fast ins Komödiantische. |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: | ||
Natürlich gibt sich der Staatsfunk auch mal "kritisch" bezüglich staatlicher Institutionen - Kritik und Selbstkritik gab's selbst in der Sowjetunion und im maostischen China. Und man sieht z.B. an deiner Antwort, wie er bei plumberen Gemüter dadurch Glaubwürdigkeit, die er nicht verdient, schinden kann Auch sieht man an dem Fall sehr schön, wie die "Selbstkritik" genutzt werden kann, um dem Zuschauer die gewünschte Haltung einzudonnern. Der arme Homosexuelle als Opfer "willkürlicher" Polizeigewalt, die heldenhafte Polizistin als Opfer ihrer männlichen Vorgesetzen - die Rollen sind klar verteilt, und zwar genauso wie man es von SJWer eben erwartet. Selbst ein schwuler Szeneblog zeichnet ein differenzierteres Bild. |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: |
....
Interessant ist, dass der stellvertretende CSD-Demonstrationsleiter eine positivere Sicht auf das Verhalten der Beamten beim McDonalds hatte als die durchgefallene Polizistin. Von dem hätte ich erwartet, dass er die Litanei des Opfers der Homophobie runterbetet - es war schließlich Christopher Street Day, es würde sooo schön passen.... |
Zitat: |
Nils Schmidt, Sprecher des Kölner Lesben- und Schwulentags, zeigt sich über die Anschuldigungen verwundert. "Wir arbeiten sehr eng mit dem Sicherheitspersonal und der Polizei zusammen", sagt er. "Es gibt eine hohe Wertschätzung und Vertrauen zwischen uns." Als Teil des Koordinierungsteams habe man schon bei den Planungen kooperiert. "Im Rathaus saßen wir nebeneinander", sagt Schmidt. Ähnliche Vorfälle aus der Vergangenheit seien ihm nicht bekannt. "Man kann der Kölner Polizei viel vorwerfen, aber beim CSD ist sie ein zuverlässiger Partner", sagt der Sprecher. |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: | ||||
Der kleine Unschuldsengel hat sich vor der Verhaftung anscheinend kräftig daneben benommen. Es gab x-Zeugen, die x-verschiedene Aussagen machten - es ist gar nicht so eindeutig, wie der Staatsfunk es darstellt.
https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/koeln-csd-teilnehmer-wirft-polizei-misshandlung-vor_aid-18828407
https://www.queer.de/detail.php?article_id=31167
Es ist nicht leicht, professionell zu bleiben, wenn man tagaus, tagein aus von allen möglichen Spinnern angeschrien, angespuckt und beschimpft wird. Interessant ist, dass der stellvertretende CSD-Demonstrationsleiter eine positivere Sicht auf das Verhalten der Beamten beim McDonalds hatte als die durchgefallene Polizistin. Von dem hätte ich erwartet, dass er die Litanei des Opfers der Homophobie runterbetet - es war schließlich Christopher Street Day, es würde sooo schön passen. Vielleicht wollte sich die Polizistin auch nur dafür rächen, dass sie durchgefallen ist. Wie sollen wir aus der Ferne das beurteilen können? Abwarten. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Lila Einhorn ist halt postfaktisch. Keine wirkliche Überraschung. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Es geht hier nicht mehr um ein "differenziertes" Bild der Presse, es sei denn, Du traust der Presse eine differenziertere Beurteilung der Zeugenaussagen zu als zwei gerichtlichen Instanzen. |
Zitat: |
Das ist der Text: |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich erinnere mich noch recht gut an mein Vorstellungsgespraech fuer meinen derzeitigen Job als Gefaengniswaerter. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
So 'ne gewisse "dicke Haut" gehoert also bei mir sozusagen zu den Qualifikationsmerkmalen. Bei richtigen Bullen duerfte das noch viel mehr der Fall sein, weil die noch engeren Kontakt zu Leuten haben, von denen sich normale Menschen eigentlich lieber fernhalten. Was ich bisher schon mitbekommen habe, was unseren Bullen so widerfahren ist, z.B. hatte einer unserem Revierchef in den Arm gebissen, ein anderer unserer Adriana ins Auge gespuckt plus unzaehlige Beschimpfungen und Drohungen, gehoert nun mal zum Alltag in diesem Job und wer deshalb gleich ausrastet, der kommt nicht damit durch zu sagen "Der hat aber zuerst...", sondern es wird erwartet, dass der Dienst trotzdem nach Vorschrift weiter geht, professionelles Verhalten eben. |
Zitat: |
Als unsere Adriana dort eintraf spuckte er ihr zuerst mal voellig unprovoziert ins Gesicht, wobei sie eine Mischung aus Blut und Speichel ins Auge bekam. Dazu rief er (zum Glück höchstwahrscheinlich wahrheitswidrig) er haette Aids. Als er dann noch ansetzte um Adriana in den Unterarm zu beissen bekam er erst mal eine auf die Lampe und daraufhin legte ihm Adriana auf nicht allzu schonende Art und Weise Handschellen an. Als die beiden im Revier eintrafen, wurde erst der Papierkram erledigt und Stevie in die Zelle geschubst anstatt höflich gebeten doch bitte einzutreten wie das sonst hier üblich ist. Dabei fiel er um, was seine beiden gebrochenen Finger wieder schmerzen liess. Ins Krankenhaus zur Behandlung seiner Finger wurde er erst am naechsten Morgen gebracht, nachdem er soweit wieder klar war, dass man davon ausgehen konnte, dass er sich halbwegs benimmt und er keine Gefahr mehr fuer das dortige Personal darstellt. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||
Naja, die Adriana langt schon mal etwas härter hin. https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2125236&highlight=adriana#2125236
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
.... Ein Recht auf Anwendung angemessener Gewalt um sich selbst zu schuetzen und seine Aufgaben zu erfuellen hat ein Polizist darueberhinaus natuerlich auch....
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||
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Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Gehört das in die Zelle schubsen auch zum Selbstschutz? |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: |
b) Man kann einen anderen Blick auf das Geschehene einnehmen, jenseits juristischer Urteile. Was durch den Prozess bekannt wurde, reicht doch aus, um die Perspektive der Polizisten, die im WDR-Bericht als Bösewicht vorkommen, verständlich zu machen: Der Angeklagte ist ein Borderliner, stand zum Zeitpunkt unter Drogen, war an der Toilette in eine Rangelei verwickelt, hat die lokale McDonalds-Chefin dann als "Scheißausländerin" beschimpft und sich geweigert, das Lokal zu verlassen. In einer Großstadt wie Köln hat die Polizei ständig mit solchen Menschen zu tun. Wer glaubt, die Polizei könnte die mit den beschränkten Mitteln, die sie haben, mit psychologischem Feingefühl und 100% aller Richtlinien einhaltend in Schacht halten, ist in meinen Augen ein weltfremder Spinner. |
Zitat: |
Die Frau ist inzwischen als Kommissarin rehabilitiert - sie hatte vor dem Kölner Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Beurteilung ihres damaligen Vorgesetzten geklagt.
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Könntest du das durch Zitate aus deinen bisher nicht verlinkten zusätzlichen Quellen näher belegen? |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: |
....In einer Großstadt wie Köln hat die Polizei ständig mit solchen Menschen zu tun. Wer glaubt, die Polizei könnte die mit den beschränkten Mitteln, die sie haben, mit psychologischem Feingefühl und 100% aller Richtlinien einhaltend in Schacht halten, ist in meinen Augen ein weltfremder Spinner. .... |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: | ||
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/prozess-nach-polizei-einsatz-in-k%C3%B6ln-festgenommener-will-%E2%80%9Etodesangst%E2%80%9C-gehabt-haben/ar-BBVkS7l |
Zitat: |
Obwohl der Mann in dem Moment keine Gegenwehr geleistet habe, habe ihn ein Kommissar geschlagen und getreten, räumte die Staatsanwältin ein. |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: | ||
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/prozess-nach-polizei-einsatz-in-k%C3%B6ln-festgenommener-will-%E2%80%9Etodesangst%E2%80%9C-gehabt-haben/ar-BBVkS7l |
Zitat: |
272 Zusammenfassend: Das Anfassen an Schulter/Arm mit der damit verbundenen Aufforderung, das Restaurant zu verlassen, war rechtswidrig. [...]
275 Der "Blendschlag" ist tatbestandlich Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB.[...] 279 Der "Blendschlag" war nicht gerechtfertigt.[...] 283 Aus Sicht der Kammer war es (nach Ausführung des Schlags, Aufschlag des Kopfes des Angeklagten gegen die Wand, sich anschließender mehrminütiger Bewusstlosigkeit) geboten, ärztliche Hilfe zu rufen. Dies wurde unterlassen.[...] 287 Die Fesselung des Angeklagten war rechtswidrig.[...] 296 Es war rechtswidrig, den Angeklagten in Gewahrsam zu nehmen.[...] 299 Die gemäß StPO erfolgte Feststellung der Identität des Angeklagten war rechtswidrig,[...] 303 Der festgestellte Tritt des Zeugen W mit dem beschuhten Fuß, als der Angeklagte neben dem Polizeifahrzeug lag, stellt sich der Kammer als Tat im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB dar, ggf. als gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, ausgeübt im Amt, § 340 StGB.[...] 305 Der genannte Schlag des Zeugen W mit der Faust, als der Angeklagte neben dem Polizeifahrzeug lag, stellt sich der Kammer als Tat im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB dar, ausgeübt im Amt, § 340 StGB. [...] 330 Die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe unter diesen Umständen (durch einen Ermittlungsbeamten während der Stunden des Bereitschaftsdienstes der StA und des zuständigen Amtsgerichts, ohne Niederlegung einer Abwägung, wie vom OLG Köln gefordert, mit pauschaler "Begründung" von Gefahr im Verzug) ist rechtswidrig, führt zur Unverwertbarkeit der Ergebnisse der Blutprobe und begründet eine tatbestandliche und rechtswidrige Körperverletzung seitens des anordnenden Beamten. [...] 337 Die Fortdauer des Gewahrsams stellt sich aus Sicht der Kammer als Freiheitsberaubung (im Amt) dar. [...] 340 Auch die Fortdauer des Gewahrsams war rechtswidrig. [...] 347 Die Situation der Entlassung des Angeklagten aus dem PGD (er wurde in Unterhose und T-Shirt aus dem Bereich des PGD entlassen, gleichsam "vor die Tür gesetzt") stellt sich der Kammer - unabhängig davon, dass Begründung und Fortdauer des Gewahrsams bereits rechtswidrig waren - als unwürdig und verletzend dar. |
Zitat: |
365 Aus Sicht der Kammer wurden zur Entlastung des Angeklagten dienende Umstände nicht hinreichend ermittelt. [...]
367 Es gab aus Sicht der Kammer allein auf der Grundlage des Akteninhalts vor Anklageerhebung genügend Anlass, weitere Ermittlungen vorzunehmen bzw. zumindest das Geschehen nach Aktenlage zu würdigen: [...] |
Zitat: |
Der Angeklagte ist umfassend freigesprochen.
Vom Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) ist er freigesprochen aus tatsächlichen Gründen, da bereits kein tatsächliches Verhalten festgestellt ist, das den Vorwurf einer Widerstandshandlung begründen könnte. Rechtlich konnte der Angeklagte nicht strafbar widerständig handeln, da die Polizisten rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 StGB vorgingen. Vom Vorwurf der Beleidigung (§ 185 StGB) ist er aus rechtlichen Gründen freigesprochen, da er nicht rechtswidrig handelte und deshalb nicht zu bestrafen ist. Vom Vorwurf der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) ist der Angeklagte bereits aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da er keine falsche Verdächtigung äußerte. Rechtlich verdächtigte der Angeklagte nicht falsch, insbesondere nicht vorsätzlich und nicht mit der erforderlichen Absicht. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
[...]
[...] sehe ich in dieser Angabe der Staatsanwältin übrigens einen Hinweis, dass sie keine eigenen Aktien in dieser Angelegenheit hat, die handelt hier auf eine Weisung. |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: |
Der kleine Unschuldsengel hat sich vor der Verhaftung anscheinend kräftig daneben benommen. Es gab x-Zeugen, die x-verschiedene Aussagen machten - es ist gar nicht so eindeutig, wie der Staatsfunk es darstellt.
https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/koeln-csd-teilnehmer-wirft-polizei-misshandlung-vor_aid-18828407 |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
rp-online ist Bestandteil des von dir kritisierten Staatsfunks. Deine Erklärung lautet...? |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Es gibt da einen absolut realistischen Ansatz in unserem Rechtswesen, der Verhältnismäßigkeit heißt. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Du hast zwar völlig Recht, aber wenn ich Lila Einhorn richtig verstehe, wendet er sich mit seiner Aussage gerade gegen das Kriterium der Verhältnismäßigkeit. Also halt genau wie man es von einem Frank-Miller-Vorstadtfaschisten wie ihm erwartet. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
rp-online gehört zur Rheinischen Post. Das ist eine Zeitung. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||||
Schön, dass du dich zu Sprachrohr von Lila Einhorn machst. Ich fürchte jedoch, dass du die Intention meiner Frage nicht verstanden hast. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
[...]Das ich wahrhaftig nicht auf seiner Seite stehe, wüsstest du auch, wenn du den Thread gelesen hättest. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Aber in der Tat verstehe ich den Sinn deiner Frage nicht.(...) |
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