Reza hat folgendes geschrieben: | ||
Aber selbstverständlich ist dein konstruierter "Fall" strafbar in D, da hier Abtreibung ja ohnehin immer rechtswidrig ist. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Das GIBT ES! So schmerz- und nebenwirkungsfrei, wie zugelassene Medikamente eben sind. In einem relativ frühen Schwangerschaftsstadium Mensturationsbeschwerden vergleichbar. Das wird in Deutschland kaum angewandt, zu einfach (lässt nicht das erwünschte Unrechtsbewusstsein aufkommen?) und /oder zu billig? |
Sanne hat folgendes geschrieben: | ||||
Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren ist hoffentlich überall strafbar. |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: |
Was mich eher an dieser Sache stört, ist die Tatsache, daß eine Benachteiligung von Frauen als Unterdrückung gewertet wird, die es auf alle Fälle zu bekämpfen gilt, während Nachteile für Männer deutlich weniger thematisiert werden. Wenn sie das Kind nicht will, trägt sie es nicht aus, der Mann hat zwar Pech gehabt, aber okay. |
Zitat: |
Wieso kann dann aber ein Mann,
der gar nicht Vater werden will, gezwungen werden, für den Unterhalt desselben aufzukommen (und unter bestimmten Umständen sogar Umgang mit ihm zu pflegen)? |
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben: | ||
Hieß damals "die Pille danach" und wurde 1985 meiner damaligen Freundin ohne Komplikation vom Arzt auf Anfrage verschrieben. Funzt bis 48 Stunden nach vermuteter Dummheit und ist so kompliziert wie ein Aspirin. |
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben: | ||
Hieß damals "die Pille danach" und wurde 1985 meiner damaligen Freundin ohne Komplikation vom Arzt auf Anfrage verschrieben. Funzt bis 48 Stunden nach vermuteter Dummheit und ist so kompliziert wie ein Aspirin. |
Zitat: |
Medikamentöser Abbruch
Mifepriston, die früher auch als RU-486 bezeichnete und heute unter dem Handelsnamen Mifegyne erhältliche so genannte „Abtreibungspille“, blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron) und führt zur Öffnung des Muttermunds. Etwa zwei Tage später nimmt die Frau ein Prostaglandin (Misoprostol, Handelsname Cytotec) ein, das dazu führt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und die Gebärmutterschleimhaut mitsamt dem Fruchtsack und dem Embryo ausstößt. Der Vorgang ist vergleichbar mit einem Spontanabort oder einer stärkeren Regelblutung. Die Einnahme der Medikamente erfolgt unter ärztlicher Aufsicht. Nach ein bis zwei Wochen ist eine Nachuntersuchung erforderlich[6]. Diese Methode wurde bis vor kurzem in den meisten europäischen Ländern und den USA bis zur siebten Schwangerschaftswoche p.m. eingesetzt. Seit Juni 2007 ist sie in der Europäischen Union bis zur 9. Woche zugelassen, Deutschland hat dies im Juli 2008 in nationales Recht umgesetzt. [7] In Deutschland werden etwa 10 % der Abbrüche (2007)[8], in der Schweiz 56 % (2007)[9] und in Schweden 61 %[10] mit dieser Methode durchgeführt. Der geringere Anteil in Deutschland ist unter anderem zurückzuführen auf die zeitliche Verzögerung durch Beratungspflicht und Bedenkzeit. Ob es einen Zusammenhang mit geringeren Verdienstmöglichkeiten der deutschen Ärzte bei medikamentösem Abbruch gibt, ist unklar. Bei etwa 5 % der Behandlungen ist der medikamentöse Abbruch nicht erfolgreich oder es bleibt soviel Restmaterial in der Gebärmutter zurück, dass noch eine chirurgische Behandlung notwendig ist, die meist in Form einer Vakuumaspiration erfolgt. |
Sanne hat folgendes geschrieben: |
Die Pille danach ist was anderes.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Medikament.C3.B6ser_Abbruch |
fwohlgemuth hat folgendes geschrieben: |
Ich bin gewiss kein Moralapostel - aber man sollte sich halt überlegen mit wem und wie man was treibt. |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | ||
Ein beliebtes Argument der Abtreibungsgegner. ![]() |
Reza hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nicht wirklich! Und dass Unterhalt bezahlen, das gleiche wie Kontakt haben ist, das wusste ich noch nicht. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Die Unterhaltspflicht wurde mit diesem Urteil nicht aufgehoben. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Aber selbstverständlich ist dein konstruierter "Fall" strafbar in D, da hier Abtreibung ja ohnehin immer rechtswidrig ist.
Das Strafmaß findet sich im Gesetz. |
Reza hat folgendes geschrieben: | ||
Zum Umgang kann er eben NICHT verpflichtet werden. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Und immerhin ein Drittel aller Väter schaffen es, sich der Zahlung eines Kindesunterhaltes vollkommen zu entziehen, was keineswegs heißt, dass sie über kein entsprechendes Einkommen verfügen. |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: |
......
Es ging nicht darum, ob es überhaupt strafbar ist, sondern ob es wie eine Körperverletzung oder schlimmer bewertet wird. Und letztlich ging es auch eher um die Frage, anhand welcher Kriterien eine Unterscheidung zwischen "Zellhaufen" und "Mensch" sinnvoll ist. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
fwohlgemuth hat folgendes geschrieben: | ||||
![]() |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Es geht doch nichts über ein Frauenbild, das eine Frau gleich neben einem Regenwurm ansiedelt in punkto Rationalität und Emotionalität übrigens auch. Es ist selbstverständlich ganz und gar alltäglich, dass eine Frau sich im 8. Monat plötzlich überlegt, dass sie das Baby mal doch eben nicht will - nachdem sie es vorher ja wohl wollte, denn sonst hätte sie es wohl früher abgetrieben. Was du über Verhütung weißt, das will man auch besser nicht wissen. |
Zitat: |
Wo auf der Welt gibt es denn kein Gesetz zur Abtreibung? Ich weiß von einem Land. Und wo gibt es keinerlei Fristen? 3 Länder Dafür gibt es in 64 Ländern, für 21% der Weltbevölkerung immer noch ein Totalverbot, in einigen Fällen sogar dann, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist! Irgendeine Realität auf diesem Planeten scheint dich ja nicht zu interessieren, Hauptsache sinnlos rumschwafeln. |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: |
Ich schrieb "unter bestimmten Umständen". Liest Du eigentlich die Beiträge, auf die Du antwortest? |
voltaire hat folgendes geschrieben: |
Ich bezog mich hier auf allein auf Deutschland, und soweit ich weiss ist die derzeitige Regelung / Gesetz mehr als schwammig formuliert, |
voltaire hat folgendes geschrieben: |
sonst würde es ja auch nicht so in der Gesellschaft diskutiert |
Reza hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja! Benenne doch die "bestimmten Umstände", welche es sein sollen war nicht zu lesen bei dir. |
faz hat folgendes geschrieben: |
Das Verfassungsgericht hat nicht die durch das 1998 in Kraft getretene Gesetz geschaffene Umgangspflicht für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die Durchsetzung dieser Pflicht durch Verhängung von Zwangsgeld, und dies wiederum nur für den Regelfall - im Einzelfall soll die Zwangsmaßnahme zulässig sein können, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass die erzwungene Begegnung dem Kindeswohl dient. |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: |
Aber zumindest ist die Tendenz sichtbar, Männer nicht gegen ihren Willen zu
einer Vaterschaft zu zwingen. Und das hast Du doch auch befürwortet, oder nicht? Oder meintest Du mit Deiner Aussage nur Frauen? |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | ||
(Hervorhebung von mir.) |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | ||
Übrigens bin ich noch an einer Antwort auf
interessiert. |
Reza hat folgendes geschrieben: |
Ich befürworte die vollkommene Abschaffung von Ehe und eheähnlichen Lebensformen heutiger Ausprägung, Gesetzeslage und -folgen für Männer und Frauen.
Demzufolge auch ein völlig anderes Verständnis – sozial und juristisch - von Vaterschaft und Mutterschaft, und selbstverständlich die vollkommene Freiheit für alle, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, unabhängig von ökonomischen Zwängen. |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | ||
Dann verstehe ich nicht, wieso Du Dich so über das Urteil aufregst ... ![]() Es ist doch voll in Deinem Sinne. |
esme hat folgendes geschrieben: | ||
Ist eine Samenzelle nicht menschlich? Warum ist da keine Möglichkeit zur Entstehung einer Person da? |
esme hat folgendes geschrieben: |
Bist du auch dafür, dass man dich zum Nierenspenden zwingen darf, wenn es für den Empfänger lebenswichtig ist? Darf dich deine Frau zum Nierenspenden zwingen, wenn es um euer Kind geht? Oder darf man nur Frauen zum Lebenretten zwingen?
(...) |
Assarhaddon hat folgendes geschrieben: | ||
Einen instinktiven Überlebenswillen hatte aber auch mein Schnitzel von heute Mittag. |
GL11 hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dann will ich mal in die Rolle eines Christen schlüpfen und mitargumentieren: Was oder wer gibt Dir das Recht, über Gottes Werke zu richten? |
Karlchen hat folgendes geschrieben: | ||||
Sicher nicht. ![]() |
Karlchen hat folgendes geschrieben: | ||||
Sicher nicht. ![]() |
Wraith hat folgendes geschrieben: |
Ohne Gehirn kein Wille. |
Karlchen hat folgendes geschrieben: | ||||
Eine Samenzelle allein beinhaltet genauso wenig die Möglichkeit zur Entstehung einer Person mit angenommenen Lebenswillen wie eine Eizelle allein. Dazu ist eine erfolgreiche Befruchtung notwendig. |
Karlchen hat folgendes geschrieben: |
E
.... Eine normale Schwangerschaft beeinträchtigt eine Frau nicht bleibend in ihrer Gesundheit. Ausserdem trägt die Frau, genauso wie der Erzeuger die volle Verantwortung für das Entstehen des Kindes (das ist bei Vergewaltigung nicht gegeben, weshalb ich das als möglichen Abtreibungsgrund gelten lassen würde). |
Karlchen hat folgendes geschrieben: |
Alles andere ist für mich Kindsmord. |
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