Sterbehilfe
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Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#121:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 10.02.2004, 00:25
    —
defensor_fidei hat folgendes geschrieben:
es geht doch um die "staatlich reglementierte" Sterbehilfe? Daß ein Arzt dich totspritzt ...


In dem Gesetz steht allerdings nicht drin, das der Staat bestimmen kann, dass du dich totspritzen lassen musst, von daher kann es darum auch nicht gehen.

#122:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 10.02.2004, 00:39
    —
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
http://www.kriminalportal.de/thema/index_48763_48778.cfm

Dort wird der Begriff „indirekte Sterbehilfe“ anders benutzt als üblich.
Berichtet wird über einen Fall von „Beihilfe zur Selbsttötung“.
Was man üblicherweise unter „indirekter Sterbehilfe“ versteht, wird bei hrr-strafrecht.de erklärt:

hrr-strafrecht.de hat folgendes geschrieben:
Die sog. "indirekte Sterbehilfe" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 301, 305) zulässig. Dabei wird unter indirekter Sterbehilfe verstanden, daß die ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation beim tödlich Kranken nicht dadurch unzulässig wird, daß sie als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann. Soweit eine solche Medikation den Tatbestand eines Tötungsdeliktes durch bedingt vorsätzliche Verursachung eines früheren Todes verwirklicht, ist das Handeln des Arztes nach § 34 StGB gerechtfertigt, sofern es nicht - ausnahmsweise - dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten widerspricht.

#123:  Autor: Ralf Rudolfy BeitragVerfasst am: 10.02.2004, 08:28
    —
frajo hat folgendes geschrieben:
wie gesagt, das gilt (nur) für jene situationen, wo der eine mensch sonst nichts hat, was ihm ein quentchen selbstwertgefühl verschafft, als eben die freiwillige begleitung seines lebens durch den anderen menschen.

Hm, und wenn diese Freiweilligkeit nicht mehr gegeben ist, soll der Tod des anderen einfacher zu akzeptieren sein als die Beschädigung des eigenen Selbstbewußtsein? Das ist doch wohl eine ganz schön egozentrische Sichtweise.
Ich bin auch schon ziemlich verarscht worden und mein Selbstwertgefühl war unter der Kellersohle, aber den Tod einer einst geliebten Person in Kauf zu nehmen als Preis für die Unversehrtheit des eigenen Egos, das kann ich nicht nachvollziehen.

#124:  Autor: frajo BeitragVerfasst am: 10.02.2004, 22:33
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Peter Raulfs hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
wie gesagt, das gilt (nur) für jene situationen, wo der eine mensch sonst nichts hat, was ihm ein quentchen selbstwertgefühl verschafft, als eben die freiwillige begleitung seines lebens durch den anderen menschen.

Hm, und wenn diese Freiweilligkeit nicht mehr gegeben ist, soll der Tod des anderen einfacher zu akzeptieren sein als die Beschädigung des eigenen Selbstbewußtsein? Das ist doch wohl eine ganz schön egozentrische Sichtweise.
Ich bin auch schon ziemlich verarscht worden und mein Selbstwertgefühl war unter der Kellersohle, aber den Tod einer einst geliebten Person in Kauf zu nehmen als Preis für die Unversehrtheit des eigenen Egos, das kann ich nicht nachvollziehen.

so habe ich es auch nicht gemeint.
nicht so, daß dem "alleingelassenen" eine wahl zusteht, welche art von verlust er vorzieht, bevor es dazu kommt.
sondern so, daß er - nachdem die art des verlustes ohne seinen willen bestimmt worden ist - feststellt, daß der verlust durch eine "dritte instanz" zwar ebeneinsolcher verlust ist, aber daß er nicht verschlimmert wird durch die kränkung ("du bist es nicht wert, daß ich mit dir lebe") des letzten menschen, der ihm diese kränkung bisher noch nicht zugefügt hat.
das ist natürlich nur meine private putativ-interpretation. ob sie im konkreten fall etwas mit der realität der beteiligten zu tun hat, kann ich nicht wissen.
ebenfalls auf einem anderen blatt steht, daß solche entwicklungen m.e. niemals von nur einer seite zu verantworten sind.

ein anderes beispiel, wodurch es vielleicht verständlicher wird:
wenn jemand einen nahestehenden menschen durch ein verbrechen verliert, kann man es ihm verdenken, wenn er sagt, ein verlust durch krankheit wäre für ihn weniger schwer zu verkraften?

noch ein beispiel:
in den "krieg" genannten schlächtereien gibt es menschen, die sich lieber selbst umbringen als in die hände des "feindes" zu geraten.
ist das unverständlich?

#125:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 11.02.2004, 01:09
    —
frajo hat folgendes geschrieben:
... ebenfalls auf einem anderen blatt steht, daß solche entwicklungen m.e. niemals von nur einer seite zu verantworten sind.

Ich würde folgende Ausdrucksweise vorziehen:
    ... dass die Ursachen solcher Entwicklungen in aller Regel nicht nur auf einer Seite zu suchen sind.
Verantwortung – das klingt so, als hätte man das Scheitern einer Ehe verhindern können,
wenn man sich nicht ein so hohes Maß an Fehlverhalten hätte zuschulden kommen lassen.
Ich denke, es gibt nicht wenige Ehen, die scheitern, obwohl keine der beiden Seiten einen solchen Vorwurf verdient.

#126:  Autor: frajo BeitragVerfasst am: 11.02.2004, 05:15
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Leony hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
... ebenfalls auf einem anderen blatt steht, daß solche entwicklungen m.e. niemals von nur einer seite zu verantworten sind.

Ich würde folgende Ausdrucksweise vorziehen:
    ... dass die Ursachen solcher Entwicklungen in aller Regel nicht nur auf einer Seite zu suchen sind.

daran gefällt mir der begriff "ursachen" nicht.
die sind nämlich nur in ausnahmefällen dingbar zu machen.
(inhaltlich stimme ich dem satz ansonsten zu.)

Zitat:
Verantwortung – das klingt so, als hätte man das Scheitern einer Ehe verhindern können,
wenn man sich nicht ein so hohes Maß an Fehlverhalten hätte zuschulden kommen lassen.

hierbei gefallen mir der begriffe "scheitern" und "fehlverhalten" nicht.
es soll ja auch fälle geben, wo leute sich ohne größeren streit einvernehmlich trennen. wobei zum begriff "trennen" auch wieder einiges zu sagen wäre.
und es gibt konstellationen, wo jedes erdenkliche verhalten des einen menschen in einem gewissen sinn, nämlich aus der emotionalen perspektive des (kranken) anderen menschen, "fehl" am platze ist, wo also der eine gar keine wahl hat als sich "fehlzuverhalten".

Zitat:
Ich denke, es gibt nicht wenige Ehen, die scheitern, obwohl keine der beiden Seiten einen solchen Vorwurf verdient.

mir liegt das binäre denken (scheitern/gelingen, schuld/unschuld, zusammen/getrennt, fehl-/wohlverhalten) im zusammenhang mit beziehungen überhaupt nicht.

die wirklichkeit liegt in der überwiegenden zahl der fälle zwischen den genannten polen.
mir liegt eher das bild zweier hyperbeln, die, aus dem unendlichen kommend, sich eine zeitlang nahe sind, um sich dann wieder im unendlichen zu verlieren.
die kunst besteht dann darin, die parameter so anzupassen, daß die zeit des naheseins möglichst lange währt.

außerdem gibt es für mich den parameter "optimale distanz".
das ist der abstand, in welchem der umgang mit einem bestimmten anderen menschen der angenehmst mögliche ist.
es reicht manchmal schon, 100 meter auseinander zu wohnen, um miteinander klarzukommen.
manchmal.

PS:
eigentlich ging es um den begriff "verantwortung".
damit meinte ich keineswegs eine verantwortung für ein "scheitern". (denn diese sichtweise liegt mir fern.)
sondern die - m.e. unabweisbare - verantwortung eines jeden menschen für sein tägliches verhalten.
ganz konkret - es ging ja um einen sitzengelassenen mann - vermute ich, daß die einseitig von der frau durchgeführte trennung als entwicklungsergebnis der von beiden seiten an den tag gelegten verhaltensweisen anzusehen ist. für diese ihre verhaltensweisen tragen beide verantwortung. für das resultat, die trennung, möglicherweise nicht.

#127:  Autor: LeonyWohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus BeitragVerfasst am: 11.02.2004, 19:56
    —
frajo hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
frajo hat folgendes geschrieben:
... ebenfalls auf einem anderen blatt steht, daß solche entwicklungen m.e. niemals von nur einer seite zu verantworten sind.

Ich würde folgende Ausdrucksweise vorziehen:
    ... dass die Ursachen solcher Entwicklungen in aller Regel nicht nur auf einer Seite zu suchen sind.

daran gefällt mir der begriff "ursachen" nicht.
die sind nämlich nur in ausnahmefällen dingbar zu machen.
(inhaltlich stimme ich dem satz ansonsten zu.)

Das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Ursachen hängt nicht davon ab, ob wir sie benennen können oder nicht.
Nicht selten dürften die Ursachen einer Trennung hauptsächlich in der Abwesenheit von Ursachen für ein Zusammenbleiben liegen.

frajo hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Verantwortung – das klingt so, als hätte man das Scheitern einer Ehe verhindern können,
wenn man sich nicht ein so hohes Maß an Fehlverhalten hätte zuschulden kommen lassen.

hierbei gefallen mir der begriffe "scheitern" und "fehlverhalten" nicht.
es soll ja auch fälle geben, wo leute sich ohne größeren streit einvernehmlich trennen. wobei zum begriff "trennen" auch wieder einiges zu sagen wäre.

Ich gehe davon aus, dass die meisten Paare, die eine Ehe eingehen, das in dem Wunsche tun, ein Leben lang in einer guten Partnerschaft zusammenzubleiben, und in der Absicht, das ihre zu tun, damit es so kommt. Wenn das misslingt, dann würde ich es schon ein „Scheitern“ nennen. Auch dann, wenn man einvernehmlich zu dem Schluss kommt, dass die Partnerschaft nicht mehr so ist, dass es sich lohnen würde, zusammenzubleiben.

frajo hat folgendes geschrieben:
und es gibt konstellationen, wo jedes erdenkliche verhalten des einen menschen in einem gewissen sinn, nämlich aus der emotionalen perspektive des (kranken) anderen menschen, "fehl" am platze ist, wo also der eine gar keine wahl hat als sich "fehlzuverhalten".

In dem Nebensatz mit dem „Fehlverhalten“ habe ich mich anscheinend so ausgedrückt, dass ich missverstanden werden konnte. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass es keineswegs an einem hohen Maß an Fehlverhalten – von einem Partner oder von beiden – liegen muss, wenn eine Ehe scheitert. Ich denke vielmehr, dass es nur bei einem kleineren Teil der Fälle so ist, dass einem Partner – oder beiden – ein hohes Maß an Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Das schrieb ich ja schon:
Leony hat folgendes geschrieben:
Ich denke, es gibt nicht wenige Ehen, die scheitern, obwohl keine der beiden Seiten einen solchen Vorwurf verdient.

#128:  Autor: Lissie BeitragVerfasst am: 21.02.2004, 13:28
    —
caballito hat folgendes geschrieben:
defensor_fidei hat folgendes geschrieben:
es geht doch um die "staatlich reglementierte" Sterbehilfe? Daß ein Arzt dich totspritzt ...


In dem Gesetz steht allerdings nicht drin, das der Staat bestimmen kann, dass du dich totspritzen lassen musst, von daher kann es darum auch nicht gehen.


Daß der Staat bestimmen kan, daß ich mich totspritzen lassen muß gilt zu Recht als Unrecht. Warum erkennt man so selten, daß das fast dasselbe ist, wie wenn der Staat bestimmen darf, daß ich mich NICHT totspritzen lassen darf.

Beides ist Verfügen über fremdes Leben. Kästner läßt einen Selbstmörder in einem Gedicht so treffend sagen: "Wenn jemand das, was ich tat, endlich tut, dann wird aus Lebensrettung Mord".

#129:  Autor: Lissie BeitragVerfasst am: 21.02.2004, 13:46
    —
Leony hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
http://www.kriminalportal.de/thema/index_48763_48778.cfm

Dort wird der Begriff „indirekte Sterbehilfe“ anders benutzt als üblich.
Berichtet wird über einen Fall von „Beihilfe zur Selbsttötung“.
Was man üblicherweise unter „indirekter Sterbehilfe“ versteht, wird bei hrr-strafrecht.de erklärt:

hrr-strafrecht.de hat folgendes geschrieben:
Die sog. "indirekte Sterbehilfe" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 301, 305) zulässig. Dabei wird unter indirekter Sterbehilfe verstanden, daß die ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation beim tödlich Kranken nicht dadurch unzulässig wird, daß sie als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann. Soweit eine solche Medikation den Tatbestand eines Tötungsdeliktes durch bedingt vorsätzliche Verursachung eines früheren Todes verwirklicht, ist das Handeln des Arztes nach § 34 StGB gerechtfertigt, sofern es nicht - ausnahmsweise - dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten widerspricht.



Wie soll ich denn hier das "ausnahmsweise" verstehen?

#130:  Autor: Graf ZahlWohnort: Universum BeitragVerfasst am: 22.02.2004, 06:21
    —
Auf Wunsch wurden die Beiträge über die Haltung der Katholischen Kirche zum therapeutischen Klonen hierhin verschoben.

#131:  Autor: defensor_fidei BeitragVerfasst am: 22.02.2004, 08:37
    —
Ich möchte noch ergänzen, was der KEK (= Katholischer Erwachsenen- Katechismus), Band 2: Leben aus dem Glauben, dazu schreibt (S. 309) - Hervorhebungen von mir:

Zitat:
"Ähnliches gilt auch für Situationen, in denen der Prozeß des Sterbens schon ganz auf das allmähliche Verlöschen der biologischen Funktionen eingeengt ist und dann noch plötzliche Komplikationen (zum Beispiel Lungenentzündung) hinzukommen, die den Sterbeprozeß verkürzen. Hier ist der Arzt in der Regel nicht verpflichtet, die Komplikationen zu bekämpfen, um nach kurzzeitiger Erhaltung des Lebens den Sterbenden erneut in die Not des Sterbens fallen zu lassen.

Häufig stellt sich die Frage, was zu tun erlaubt ist, wenn ein Kranker in der letzten Lebensphase schwere Schmerzen leidet, die nur durch Mittel zu bekämpfen sind, die neben der Schmerzstillung bei längerer Behandlung eine mögliche Verkürzung des Lebens zur Folge haben können. Diese Möglichkeit dürfte bei der heutigen Entwicklung von schmerzstillenden Medikamenten selten sein, ist aber nicht grundsätzlich auszuschließen. Dürfte ein Arzt, der um eine solche mögliche Nebenwirkung weiß, trotzdem solche Mittel verabreichen? Als eine Gruppe von Ärzten diese Frage an Papst Pius XII. richtete, antwortete er: "Wenn andere Mittel fehlen und dadurch den gegebenen Umständen entsprechend die Erfüllung der übrigen religiösen und moralischen Pflicht in keiner Weise verhindert wird, ist es erlaubt" (UG III, 5536). Es handelt sich hier nicht um eine absichtliche Tötung, sondern um ein Inkaufnehmen der Verkürzung des Lebens als Nebenwirkung der Schmerzlinderung."

#132:  Autor: caballitoWohnort: Pet Sematary BeitragVerfasst am: 24.02.2004, 02:24
    —
Lissie hat folgendes geschrieben:
Daß der Staat bestimmen kan, daß ich mich totspritzen lassen muß gilt zu Recht als Unrecht. Warum erkennt man so selten, daß das fast dasselbe ist, wie wenn der Staat bestimmen darf, daß ich mich NICHT totspritzen lassen darf.

Beides ist Verfügen über fremdes Leben.


Und deswegen nicht nur fast, sondern im Grunde exakt dasselbe. Und so selten erkannt wird das deswegen, weil man nicht erkennt, dass es nicht das Leben an sich ist, das geschützt werden kann/soll/darf/muss, sondern der Wille zum Leben. Weil nicht erkannt wird, dass ein Recht aufhört, ein Recht zu zu sein, sondern in Bevormundung umschlägt, wenn man nicht mehr die Wahl hat, "nein" zu sagen.

#133:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 08.04.2004, 10:58
    —
Sterben soll erleichtert werden
Erster Entwurf für ein Sterbehilfe-Gesetz vorgelegt. Er stärkt vor allem die Patientenverfügung. Wenn der Patient dies so wünscht, sollen die Ärzte lebensverlängernde Maßnahmen einstellen dürfen

#134:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 08.04.2004, 11:01
    —
SPD-Politiker schockiert mit Sterbehilfe-Antrag

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Rolf Stöckel hat einen Entwurf für ein Sterbe-Hilfe-Gesetz erarbeitet. Nachdem Medienberichte über eine interparlamentarische Initiative für Aufregung sorgten, gingen die Fraktionen im Bundestag auf Distanz.

#135:  Autor: Lissie BeitragVerfasst am: 08.04.2004, 12:42
    —
Wenn ich mich recht erinnere, dann konterte die Union mit "nicht vereinbar mit der Menschenwürde".

Interessantes Menschen(würde)bild: Wer seinen Willen nicht mehr durchzusetzen in der Lage ist, soll auch kein Recht mehr auf Autonomie haben. *Würg*

Die derzeitige Situation führt dazu, daß ich mich (im Falle einer ernsten Erkrankung) unnötig früh umbringen müßte, nur um den Lebenspflichtaposteln nicht in die Fänge zu geraten. Sehr sinnvoll, wirklich! Böse

#136:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 08.04.2004, 12:52
    —
Lissie hat folgendes geschrieben:
Die derzeitige Situation führt dazu, daß ich mich (im Falle einer ernsten Erkrankung) unnötig früh umbringen müßte, nur um den Lebenspflichtaposteln nicht in die Fänge zu geraten. Sehr sinnvoll, wirklich! Böse


So wie dieser hier:

Zitat:
Für Coiffier stand fest, dass er diesen Schritt gehen muss. Aber er hätte diesen Schritt gerne hinausgezögert, wenn er nicht gezwungen wäre, dazu Deutschland verlassen zu müssen. Die Angst, durch seine Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr reisefähig zu sein, bewog ihn zu dieser Reise ohne Wiederkehr. „Ich will nicht im Siechtum sterben.“- Frank Coiffier reiste dazu in die Schweiz, weil deutsche Rechtssprechung ihm diesen Wunsch versagte.


http://www.kriminalportal.de/thema/index_48763_48778.cfm

#137:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 13.04.2004, 02:59
    —
Patientenverfügung trotz SPD nicht verloren

Zitat:
Wie Selg sprachen sich über Ostern auch Vertreter von Kirchen, Parteien und Ärzteschaft gegen jeden Vorstoß aus, die Tötung auf Verlangen - wie in den Niederlanden oder Belgien - zu legalisieren. Damit wollten sie sich von Rolf Stöckel distanzieren.

Dieser jedoch hatte in seinem Gesetzesantrag gar keine aktive Sterbehilfe gefordert.



Zitat:
Der HVD-Präsident Stöckel verlangt also mehr Raum für die Sterbehilfe als der Abgeordnete Stöckel. Der Oster-Urlauber Stöckel jedoch mochte sich bislang nicht äußern, um das Kommunikationschaos zu glätten. Seinen Gesetzesantrag dürfte er damit politisch versenkt haben.

#138:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 13.04.2004, 11:56
    —
Kommt die Sterbehilfe jetzt auch in Deutschland?

Zitat:
Bei der Union stößt die Initiative auf heftigen Widerstand. Ihr kirchenpolitischer Sprecher, Hermann Kues (Lingen/Emsland), erklärte, hinter dem Vorstoß stehe ein verhängnisvoller Irrtum, der dem christlichen Menschenbild widerspreche.

#139:  Autor: Lissie BeitragVerfasst am: 13.04.2004, 14:00
    —
Da das christliche Menschenbild der Verfassung und jeglicher Demokratie und Selbstbestimmung widerspricht, wüßte ich nicht, was es in politischen Debatten verloren hat.

#140:  Autor: nocquae BeitragVerfasst am: 14.04.2004, 10:48
    —
Lissie hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mich recht erinnere, dann konterte die Union mit "nicht vereinbar mit der Menschenwürde".

Interessantes Menschen(würde)bild: Wer seinen Willen nicht mehr durchzusetzen in der Lage ist, soll auch kein Recht mehr auf Autonomie haben. *Würg*

Die derzeitige Situation führt dazu, daß ich mich (im Falle einer ernsten Erkrankung) unnötig früh umbringen müßte, nur um den Lebenspflichtaposteln nicht in die Fänge zu geraten. Sehr sinnvoll, wirklich! Böse
In der Tat ... Mit den Augen rollen

Kues, MdB hat folgendes geschrieben:
Die Würde des Menschen kann nur bewahrt werden, wenn sie uneingeschränkt und uneinschränkbar bleibt. Mit dem Schritt zur Sterbehilfe wird die Würde des Menschen zur Auslegungssache.

Was der Herr Kues hier fordert, ist nichts anderes, als das Menschenwürde etwas ist, über das nicht der Betroffene selbst entscheidet, sondern etwas, über das andere als er entscheiden, etwas das ihm entweder zugestanden wird oder eben nicht. skeptisch
Meine Gratulation. Damit würde er es überhaupt erst schaffen, totale Willkür im Bereich der Menschenrechte einzuführen.
Etwas, das den Namen Menschenwürde verdient kann es ohne Selbstbestimmung gar nicht geben.

#141:  Autor: Evilbert BeitragVerfasst am: 14.04.2004, 14:02
    —
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Lissie hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mich recht erinnere, dann konterte die Union mit "nicht vereinbar mit der Menschenwürde".

Interessantes Menschen(würde)bild: Wer seinen Willen nicht mehr durchzusetzen in der Lage ist, soll auch kein Recht mehr auf Autonomie haben. *Würg*

Die derzeitige Situation führt dazu, daß ich mich (im Falle einer ernsten Erkrankung) unnötig früh umbringen müßte, nur um den Lebenspflichtaposteln nicht in die Fänge zu geraten. Sehr sinnvoll, wirklich! Böse
In der Tat ... Mit den Augen rollen

Kues, MdB hat folgendes geschrieben:
Die Würde des Menschen kann nur bewahrt werden, wenn sie uneingeschränkt und uneinschränkbar bleibt. Mit dem Schritt zur Sterbehilfe wird die Würde des Menschen zur Auslegungssache.

Was der Herr Kues hier fordert, ist nichts anderes, als das Menschenwürde etwas ist, über das nicht der Betroffene selbst entscheidet, sondern etwas, über das andere als er entscheiden, etwas das ihm entweder zugestanden wird oder eben nicht. skeptisch
Meine Gratulation. Damit würde er es überhaupt erst schaffen, totale Willkür im Bereich der Menschenrechte einzuführen.
Etwas, das den Namen Menschenwürde verdient kann es ohne Selbstbestimmung gar nicht geben.


Wie kann man eigentlich (von) "Kues" heissen und so wenig Nachdenlichkeit beweisen? skeptisch

#142:  Autor: FluseWohnort: Niedersachsen BeitragVerfasst am: 16.04.2004, 09:26
    —

#143:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 18.04.2004, 22:24
    —
Verfestigung der kirchlichen Positionen ... Geschockt

#144:  Autor: notkerbakkerWohnort: Rheinland BeitragVerfasst am: 25.06.2004, 10:51
    —
In diesem Interview äußert sich der CDU-MdB Rachel auf bekannte Art und Weise zum Thema Sterbehilfe

Zitat:
Die Diskussion in der Gesellschaft läuft mehr und mehr unter dem Stichwort der Autonomie. Ein würdiger Tod ist danach einer, über den jeder selbst bestimmen kann.

Dies widerspricht der Unverfügbarkeit der christlich verstandenen Menschenwürde. Sie besteht gerade nicht darin, dass man ihn tötet. Sie ist von Gott gegeben und kann weder von der Gesellschaft noch vom Gesetzgeber oder vom einzelnen Menschen selbst zugeteilt oder entzogen werden. Damit ist klar, dass eine aktive Sterbehilfe, wie sie im Europarat diskutiert wird, gegen den Schutz der Menschenwürde verstößt. Die Erfahrungen aus den Niederlanden, 30 Kilometer entfernt von meinem Wahlkreis Düren, sind alarmierend: Viele Fälle der aktiven Sterbehilfe werden überhaupt nicht gemeldet; Hunderte von Fällen finden ohne den erklärten Willen des Patienten statt. Hier gibt es für mich nur ein Nein.


Der Hinweis mit den schlechten Erfahrungen in den Niederlanden ist auch oben von anderen schon angeführt worden. Auch sonst wird dieses Argument öfters gebracht.

Kennt indes jemand irgendwelche Berichte, die substantiierter negative Erfahrungen aus den Niederlanden berichten? Oder wird immer nur allgemein von schlechten Erfahrungen erzählt und werden diese dann nie belegt?

#145: Zeitreise Autor: Fragensteller BeitragVerfasst am: 28.06.2004, 20:45
    —
Zur Info für Selbstmordwillige:

Zitat
"
Schweizer Freitodhelfer: Wie weisen niemanden ab

Zürich, 04. Juni 2004

Ein Brite durfte sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in der Klinik töten. Nun ermittelt die britische Polizei.

Quelle: www.kath.net / CWNews.com) Innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft durfte sich ein Brite in einer Schweizer Klinik unter Aufsicht selbst töten. Seine Familie ist geschockt – die Polizei hat die Untersuchung aufgenommen. Gordon Hurst (76) litt an der Parkinsonkrankheit und flog am 23. April nach Zürich. Dort starb er in der „Dignitas Klinik“, nachdem er eine tödliche Dosis von Barbituraten eingenommen hatte. Hurst war ehemaliger Beamter des Verteidigungsministeriums und Vater von drei Kindern."
Zitat Ende

Quelle: http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?offset=10&&uid=228

Ich kann die Newletter von http://www.patientenverfuegung.de nur wärmstens empfehlen, wenn man Infos rund um das Thema Patientenverfügung, humanes Sterben etc. sucht.
Hier ist das News-Archiv: http://www.patientenverfuegung.de/pv/archiv.htm

Gruss "Hans-Dampf-in-allen Gassen"


Zuletzt bearbeitet von Fragensteller am 28.06.2004, 21:27, insgesamt 2-mal bearbeitet

#146: Zeitreise Autor: Fragensteller BeitragVerfasst am: 28.06.2004, 20:48
    —
Und hier die Newsletter zu Niederlande:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=239

Gruss "Fragensteller"

#147:  Autor: Fragensteller BeitragVerfasst am: 17.07.2004, 11:26
    —
Zitat
"PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER

-------------------------------------------------------------------

Quelle: TAZ vom 16.7.04

>> Dabei bis zum Schluss
Wer einen Suizidenten in der letzten Stunde begleitet, sei es als Arzt oder Angehöriger, macht sich strafbar. Jetzt fordern Juristen und Politiker, die Begleitung eines Suizids solle legalisiert werden
VON CHRISTIAN RATH
In Deutschland muss eine Selbsttötung einsam sein.

Die Rechtslage in Deutschland ist zwar auf den ersten Blick recht liberal: Die Beihilfe zur Selbsttötung ist keine Straftat, weil auch die Selbsttötung nicht bestraft wird.

Wegen Verstoß gegen Urheberrecht Vollzitat gelöscht; H.J....<<

(Haben uns erlaubt, das Wort Selbstmord durchgängig durch Selbsttötung zu ersetzen und das Wort Selbstmörder durch Suizident - die Setzer des Newsletters)





-----------------------------------------------------------------------------
Diese eMail erhalten Sie als Abonnent/ Abonnentin des PV-Newsletters patientenverfuegung.de ( http://www.patientenverfuegung.de )
Der Service ist kostenlos und basiert vorwiegend auf ehrenamtlichem Engagement.
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Sollten Sie Fragen oder eigene Beiträge haben, schreiben Sie bitte an mail@patientenverfuegung.de

Wenn Sie sich aus der Liste austragen möchten: http://www.patientenverfuegung.de/pv/newsletter.htm

--------------------------------------------------------------------------------
Zitat Ende

#148:  Autor: Fragensteller BeitragVerfasst am: 23.07.2004, 13:53
    —
WHO: Menschen in Europa sterben unnötig qualvoll

http://portale.web.de/Wissenschaft/?msg_id=5167949

#149:  Autor: NordseekrabbeWohnort: Dresden BeitragVerfasst am: 20.10.2004, 21:53
    —
Ein guter Bekannter meiner Mutter (und auch mir) ist derzeit von diesem Themenkomplex leider betroffen Weinen :

Bis vor wenigen Monaten war er noch ein sehr lebenslustiger Mensch. Seit wenigen Monaten hat ihn eine seltsame Krankheit befallen, die wohl tödlich ist, für die die Mediziner aber anscheinend noch nicht einmal einen Namen gefunden haben... jedenfalls baut er körperlich rapide ab, innerhalb von Wochen, haben sich seine Muskeln sehr rasch sozusagen zurückgebildet, das Sprachzentrum im Gehirn ist davon auch sehr, sehr stark betroffen... es fällt ihm schwer zu sprechen, und ebenso schwer ist es, ihm zuhören zu können, da man vieles teilweise wirklich entziffern muss.

Und da das Herz z. B. letztendlich auch ein Muskel ist (Herzmuskel) droht dieser auch zu erschlaffen, so dass er letztendlich wohl daran sterben wird.

Es ist bzw. muss schwer sein, insbesondere für die nächsten Angehörigen, einen Menschen, der bis vor wenigen Wochen so sehr vital und fit war, so derart leiden zu sehen müssen.

Für solche Fälle wie z. B. ihn würde ich mir manchmal wünschen, dass aktive Sterbehilfe kein Tabu mehr wäre und auch hier in Deutschland straffrei zugelassen wäre.

Denn so ein Leben is doch letztendlich kein Leben mehr, sondern nur noch ein Dahinvegetieren. Und das hat ein solcher Mensch auch nicht verdient. Mit den Augen rollen

Traurig Weinen

#150:  Autor: Kookie BeitragVerfasst am: 22.10.2004, 09:17
    —
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:


Es ist bzw. muss schwer sein, insbesondere für die nächsten Angehörigen, einen Menschen, der bis vor wenigen Wochen so sehr vital und fit war, so derart leiden zu sehen müssen.



Denn so ein Leben is doch letztendlich kein Leben mehr, sondern nur noch ein Dahinvegetieren. Und das hat ein solcher Mensch auch nicht verdient. Mit den Augen rollen

Traurig Weinen

ja siehst du - und genau das ist der punkt!
wer entscheidet das - dass solch ein leben nurmehr ein dahinvegetieren ist?
die angehörigen - denen man mit aktiver sterbehilfe - dieses anzuschauen
b.z.w. aushaltenmüssen - erspart?
oder der dahinvegetierende - der mit solch einem gesetz gezwungen wird
es den angehörigen zu ersparen?



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