defensor_fidei hat folgendes geschrieben: |
es geht doch um die "staatlich reglementierte" Sterbehilfe? Daß ein Arzt dich totspritzt ... |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
http://www.kriminalportal.de/thema/index_48763_48778.cfm |
hrr-strafrecht.de hat folgendes geschrieben: |
Die sog. "indirekte Sterbehilfe" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 42, 301, 305) zulässig. Dabei wird unter indirekter Sterbehilfe verstanden, daß die ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation beim tödlich Kranken nicht dadurch unzulässig wird, daß sie als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen kann. Soweit eine solche Medikation den Tatbestand eines Tötungsdeliktes durch bedingt vorsätzliche Verursachung eines früheren Todes verwirklicht, ist das Handeln des Arztes nach § 34 StGB gerechtfertigt, sofern es nicht - ausnahmsweise - dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten widerspricht. |
frajo hat folgendes geschrieben: |
wie gesagt, das gilt (nur) für jene situationen, wo der eine mensch sonst nichts hat, was ihm ein quentchen selbstwertgefühl verschafft, als eben die freiwillige begleitung seines lebens durch den anderen menschen. |
Peter Raulfs hat folgendes geschrieben: | ||
Hm, und wenn diese Freiweilligkeit nicht mehr gegeben ist, soll der Tod des anderen einfacher zu akzeptieren sein als die Beschädigung des eigenen Selbstbewußtsein? Das ist doch wohl eine ganz schön egozentrische Sichtweise. Ich bin auch schon ziemlich verarscht worden und mein Selbstwertgefühl war unter der Kellersohle, aber den Tod einer einst geliebten Person in Kauf zu nehmen als Preis für die Unversehrtheit des eigenen Egos, das kann ich nicht nachvollziehen. |
frajo hat folgendes geschrieben: |
... ebenfalls auf einem anderen blatt steht, daß solche entwicklungen m.e. niemals von nur einer seite zu verantworten sind. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||
Ich würde folgende Ausdrucksweise vorziehen:
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Zitat: |
Verantwortung – das klingt so, als hätte man das Scheitern einer Ehe verhindern können,
wenn man sich nicht ein so hohes Maß an Fehlverhalten hätte zuschulden kommen lassen. |
Zitat: |
Ich denke, es gibt nicht wenige Ehen, die scheitern, obwohl keine der beiden Seiten einen solchen Vorwurf verdient. |
frajo hat folgendes geschrieben: | ||||
daran gefällt mir der begriff "ursachen" nicht. die sind nämlich nur in ausnahmefällen dingbar zu machen. (inhaltlich stimme ich dem satz ansonsten zu.) |
frajo hat folgendes geschrieben: | ||
hierbei gefallen mir der begriffe "scheitern" und "fehlverhalten" nicht. es soll ja auch fälle geben, wo leute sich ohne größeren streit einvernehmlich trennen. wobei zum begriff "trennen" auch wieder einiges zu sagen wäre. |
frajo hat folgendes geschrieben: |
und es gibt konstellationen, wo jedes erdenkliche verhalten des einen menschen in einem gewissen sinn, nämlich aus der emotionalen perspektive des (kranken) anderen menschen, "fehl" am platze ist, wo also der eine gar keine wahl hat als sich "fehlzuverhalten". |
Leony hat folgendes geschrieben: |
Ich denke, es gibt nicht wenige Ehen, die scheitern, obwohl keine der beiden Seiten einen solchen Vorwurf verdient. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
In dem Gesetz steht allerdings nicht drin, das der Staat bestimmen kann, dass du dich totspritzen lassen musst, von daher kann es darum auch nicht gehen. |
Leony hat folgendes geschrieben: | ||||
Dort wird der Begriff „indirekte Sterbehilfe“ anders benutzt als üblich. Berichtet wird über einen Fall von „Beihilfe zur Selbsttötung“. Was man üblicherweise unter „indirekter Sterbehilfe“ versteht, wird bei hrr-strafrecht.de erklärt:
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Zitat: |
"Ähnliches gilt auch für Situationen, in denen der Prozeß des Sterbens schon ganz auf das allmähliche Verlöschen der biologischen Funktionen eingeengt ist und dann noch plötzliche Komplikationen (zum Beispiel Lungenentzündung) hinzukommen, die den Sterbeprozeß verkürzen. Hier ist der Arzt in der Regel nicht verpflichtet, die Komplikationen zu bekämpfen, um nach kurzzeitiger Erhaltung des Lebens den Sterbenden erneut in die Not des Sterbens fallen zu lassen.
Häufig stellt sich die Frage, was zu tun erlaubt ist, wenn ein Kranker in der letzten Lebensphase schwere Schmerzen leidet, die nur durch Mittel zu bekämpfen sind, die neben der Schmerzstillung bei längerer Behandlung eine mögliche Verkürzung des Lebens zur Folge haben können. Diese Möglichkeit dürfte bei der heutigen Entwicklung von schmerzstillenden Medikamenten selten sein, ist aber nicht grundsätzlich auszuschließen. Dürfte ein Arzt, der um eine solche mögliche Nebenwirkung weiß, trotzdem solche Mittel verabreichen? Als eine Gruppe von Ärzten diese Frage an Papst Pius XII. richtete, antwortete er: "Wenn andere Mittel fehlen und dadurch den gegebenen Umständen entsprechend die Erfüllung der übrigen religiösen und moralischen Pflicht in keiner Weise verhindert wird, ist es erlaubt" (UG III, 5536). Es handelt sich hier nicht um eine absichtliche Tötung, sondern um ein Inkaufnehmen der Verkürzung des Lebens als Nebenwirkung der Schmerzlinderung." |
Lissie hat folgendes geschrieben: |
Daß der Staat bestimmen kan, daß ich mich totspritzen lassen muß gilt zu Recht als Unrecht. Warum erkennt man so selten, daß das fast dasselbe ist, wie wenn der Staat bestimmen darf, daß ich mich NICHT totspritzen lassen darf.
Beides ist Verfügen über fremdes Leben. |
Lissie hat folgendes geschrieben: |
Die derzeitige Situation führt dazu, daß ich mich (im Falle einer ernsten Erkrankung) unnötig früh umbringen müßte, nur um den Lebenspflichtaposteln nicht in die Fänge zu geraten. Sehr sinnvoll, wirklich! |
Zitat: |
Für Coiffier stand fest, dass er diesen Schritt gehen muss. Aber er hätte diesen Schritt gerne hinausgezögert, wenn er nicht gezwungen wäre, dazu Deutschland verlassen zu müssen. Die Angst, durch seine Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr reisefähig zu sein, bewog ihn zu dieser Reise ohne Wiederkehr. „Ich will nicht im Siechtum sterben.“- Frank Coiffier reiste dazu in die Schweiz, weil deutsche Rechtssprechung ihm diesen Wunsch versagte. |
Zitat: |
Wie Selg sprachen sich über Ostern auch Vertreter von Kirchen, Parteien und Ärzteschaft gegen jeden Vorstoß aus, die Tötung auf Verlangen - wie in den Niederlanden oder Belgien - zu legalisieren. Damit wollten sie sich von Rolf Stöckel distanzieren.
Dieser jedoch hatte in seinem Gesetzesantrag gar keine aktive Sterbehilfe gefordert. |
Zitat: |
Der HVD-Präsident Stöckel verlangt also mehr Raum für die Sterbehilfe als der Abgeordnete Stöckel. Der Oster-Urlauber Stöckel jedoch mochte sich bislang nicht äußern, um das Kommunikationschaos zu glätten. Seinen Gesetzesantrag dürfte er damit politisch versenkt haben. |
Zitat: |
Bei der Union stößt die Initiative auf heftigen Widerstand. Ihr kirchenpolitischer Sprecher, Hermann Kues (Lingen/Emsland), erklärte, hinter dem Vorstoß stehe ein verhängnisvoller Irrtum, der dem christlichen Menschenbild widerspreche. |
Lissie hat folgendes geschrieben: |
Wenn ich mich recht erinnere, dann konterte die Union mit "nicht vereinbar mit der Menschenwürde".
Interessantes Menschen(würde)bild: Wer seinen Willen nicht mehr durchzusetzen in der Lage ist, soll auch kein Recht mehr auf Autonomie haben. *Würg* Die derzeitige Situation führt dazu, daß ich mich (im Falle einer ernsten Erkrankung) unnötig früh umbringen müßte, nur um den Lebenspflichtaposteln nicht in die Fänge zu geraten. Sehr sinnvoll, wirklich! |
Kues, MdB hat folgendes geschrieben: |
Die Würde des Menschen kann nur bewahrt werden, wenn sie uneingeschränkt und uneinschränkbar bleibt. Mit dem Schritt zur Sterbehilfe wird die Würde des Menschen zur Auslegungssache. |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||||
Was der Herr Kues hier fordert, ist nichts anderes, als das Menschenwürde etwas ist, über das nicht der Betroffene selbst entscheidet, sondern etwas, über das andere als er entscheiden, etwas das ihm entweder zugestanden wird oder eben nicht. Meine Gratulation. Damit würde er es überhaupt erst schaffen, totale Willkür im Bereich der Menschenrechte einzuführen. Etwas, das den Namen Menschenwürde verdient kann es ohne Selbstbestimmung gar nicht geben. |
Zitat: |
Die Diskussion in der Gesellschaft läuft mehr und mehr unter dem Stichwort der Autonomie. Ein würdiger Tod ist danach einer, über den jeder selbst bestimmen kann.
Dies widerspricht der Unverfügbarkeit der christlich verstandenen Menschenwürde. Sie besteht gerade nicht darin, dass man ihn tötet. Sie ist von Gott gegeben und kann weder von der Gesellschaft noch vom Gesetzgeber oder vom einzelnen Menschen selbst zugeteilt oder entzogen werden. Damit ist klar, dass eine aktive Sterbehilfe, wie sie im Europarat diskutiert wird, gegen den Schutz der Menschenwürde verstößt. Die Erfahrungen aus den Niederlanden, 30 Kilometer entfernt von meinem Wahlkreis Düren, sind alarmierend: Viele Fälle der aktiven Sterbehilfe werden überhaupt nicht gemeldet; Hunderte von Fällen finden ohne den erklärten Willen des Patienten statt. Hier gibt es für mich nur ein Nein. |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Es ist bzw. muss schwer sein, insbesondere für die nächsten Angehörigen, einen Menschen, der bis vor wenigen Wochen so sehr vital und fit war, so derart leiden zu sehen müssen. Denn so ein Leben is doch letztendlich kein Leben mehr, sondern nur noch ein Dahinvegetieren. Und das hat ein solcher Mensch auch nicht verdient. |
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