Zitat: |
Stundenlöhne von unter drei Euro für Pizza-Fahrer in Brandenburg hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am Dienstag einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte. |
beefy hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/arbeitsgericht-brandenburger-pizza-zusteller-verdiente-1-59-euro-pro-stunde/8774376.html Nicht daß ich glaube daß sich daraus irgendwelche Konsequenzen ergeben würden.......Aber es freut mich trotzdem. |
Zitat: |
Obwohl sie zur Schule gehen, werden zwei Kinder in Niedersachsen vom Jobcenter wiederholt zu Beratungen geladen - weil ihre Eltern Hartz IV bekommen. Erscheinen sie nicht, drohen Sanktionen. Und wer sein Zeugnis nicht zeigen will, macht sich verdächtig. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Wolf hat folgendes geschrieben: | ||
Dem schließ ich mich an. |
beefy hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich auch. (Und es würde mich nicht wundern wenn sie dann auch noch Sanktionen wegen Fehlzeiten androhen....) |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: | ||||||
ja, wenn sie das täten, wäre es wirklich übel. nur, eigentlich kann das jobcenter nix dazu, es muss das (also das einladen und auch nach dem schulerfolg sehen) tun, nach gesetzeslage. kinder von hartz-IV-eltern sind automatisch ab dem 15. lebensjahr beim jobcenter gemeldet und bekommen ihren fallmanager. |
beefy hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich auch. (Und es würde mich nicht wundern wenn sie dann auch noch Sanktionen wegen Fehlzeiten androhen....) |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Die Sippenhaftung scheint wieder froehliche Urstaend' zu feiern. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: |
nur, eigentlich kann das jobcenter nix dazu, es muss das (also das einladen und auch nach dem schulerfolg sehen) tun, nach gesetzeslage. |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
denn eine Minderung des Existenzminimums ist verfassungswidrig. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist weder eindeutig dem BverfG zu entnehmen noch unumstritten. |
Zitat: |
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden,(...) |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||||
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Ich lese das jetzt zum dritten Mal und verstehe es immer noch nicht. Vor allem der erste Halbsatz ist unklar. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||
Es ergibt sich weder aus Art. 1 noch aus Art. 20 oder irgendeinem anderen Verfassungsgrundsatz, dass dieses Existenzminimum voraussetzungslos oder ohne Gegenleistung gewährt werden muss. |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Das sieht das BVerfG offensichtlich anders. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Aber ich stimme zu, dass der Begriff "Existenzminimum" besser vermieden worden wäre. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Was soll denn der Bullshit? Genau darum geht es doch, um die Grundsicherung des Existenzminimums. Welches 300pferdige Dampfdynamo hat Dich geritten, diesen Umstand aus der Diskussion heraus halten zu wollen? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Es geht - die Diskussion wurde mit dem blöden Navigator viel zu lange geführt- darum, ob für die Gewährung dieses "Existenzminimus" -einen Begriff, den man wahrlich nur in Anführungszeichen verwenden sollte- an Voraussetzungen und Gegenleitungen gekoppelt werden darf. |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Mach Dich nicht lächerlich. Hier geht es gerade darum, dass einer Familie gedroht wird, ihr dieses Existenzminimum zu kürzen, wenn ihre Kinder ihre schulischen Leistungen nicht dem Fallmanager beim Jobcenter zu offenbaren. Es geht schon lange nicht mehr um Gegenleistungen, sondern um die komplette Entwürdigung von Menschen. |
Wilson hat folgendes geschrieben: |
würde ist doch auch auslegbar. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Wenn man aber bedenkt, welchen Zweck (der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG ursprünglich hatte, ist dessen heranziehung in diesem Zusammenhang aber verfehlt. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
(der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG |
Babyface hat folgendes geschrieben: |
Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten. |
Defätist hat folgendes geschrieben: | ||
Könntest du mal bitte näher ausführen, wieso deiner Meinung nach der Art. 1GG "sowieso fragwürdig" ist. |
Misterfritz hat folgendes geschrieben: | ||
das jobcenter ist angehalten, hartzIV-karrieren von kindern aus hartzIV-familien zu verhindern, und das geht nun mal besser mit einem schulabschluss und einer ausbildung. das kann man scheisse finden, aber es ist nun mal so. will man das ändern, sollte man nicht auf die ausführenden, sondern auf den gesetzgebern rumhauen. |
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