Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" III
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Freigeisterhaus -> Kultur und Gesellschaft

#121:  Autor: beefyWohnort: Land der abgehärteten Seelen BeitragVerfasst am: 11.09.2013, 15:54
    —
Zitat:
Stundenlöhne von unter drei Euro für Pizza-Fahrer in Brandenburg hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am Dienstag einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte.



http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/arbeitsgericht-brandenburger-pizza-zusteller-verdiente-1-59-euro-pro-stunde/8774376.html


Nicht daß ich glaube daß sich daraus irgendwelche Konsequenzen ergeben würden.......Aber es freut mich trotzdem.

#122:  Autor: Dorian BeitragVerfasst am: 14.09.2013, 09:57
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beefy hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Stundenlöhne von unter drei Euro für Pizza-Fahrer in Brandenburg hat das Arbeitsgericht Eberswalde als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am Dienstag einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Arbeitgeber statt, wie das Gericht mitteilte.



http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/arbeitsgericht-brandenburger-pizza-zusteller-verdiente-1-59-euro-pro-stunde/8774376.html


Nicht daß ich glaube daß sich daraus irgendwelche Konsequenzen ergeben würden.......Aber es freut mich trotzdem.


Hat sich hier irgend jemand schon mal ausgerechnet, welchen Wert er mit seiner täglichen Arbeit erwirtschaftet? Und wieviel davon bei ihm selbst ankommt?
ATTAC hat dazu mal folgende Rechnung aufgemacht: In den 60ern lag das Verhältnis von Arbeitszeit zu Eigenerwerbs- Zeit bei etwa 50:50. Das heißt, von 8 Stunden hat der Durchschnitts- Verdiener 4 allein für sich gearbeitet. Heute? 8: 1,5. Erscheint mir plausibel.

#123: sozialer Ausgleich Autor: Dorian BeitragVerfasst am: 28.09.2013, 08:52
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Nach der Wahl- es ist ruhig in Deutschland. Wie jetzt, Rentner wühlen in Papierkörben nach leeren Flaschen? Das ist sozialer Ausgleich. Ist doch gut, wenn die Jugend so viel säuft, dass sich die Alten vom Flaschenpfand ernähren können... Christoph Sieber in der Anstalt: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=RaZx_1bew-k

#124:  Autor: zelig BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 19:37
    —
Zitat:
Obwohl sie zur Schule gehen, werden zwei Kinder in Niedersachsen vom Jobcenter wiederholt zu Beratungen geladen - weil ihre Eltern Hartz IV bekommen. Erscheinen sie nicht, drohen Sanktionen. Und wer sein Zeugnis nicht zeigen will, macht sich verdächtig.


http://www.spiegel.de/schulspiegel/kritik-an-jobcentern-kinder-von-hartz-iv-empfaengern-unter-druck-a-933418.html

Ungustiöses im Blickfeld

#125:  Autor: WolfWohnort: Zuhause BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 19:42
    —
zelig hat folgendes geschrieben:
Ungustiöses im Blickfeld

Dem schließ ich mich an. Ungustiöses im Blickfeld

#126:  Autor: beefyWohnort: Land der abgehärteten Seelen BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 19:53
    —
Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ungustiöses im Blickfeld

Dem schließ ich mich an. Ungustiöses im Blickfeld



Ich auch.

(Und es würde mich nicht wundern wenn sie dann auch noch Sanktionen wegen Fehlzeiten androhen....)

#127:  Autor: MisterfritzWohnort: badisch sibirien BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 20:28
    —
beefy hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ungustiöses im Blickfeld

Dem schließ ich mich an. Ungustiöses im Blickfeld



Ich auch.

(Und es würde mich nicht wundern wenn sie dann auch noch Sanktionen wegen Fehlzeiten androhen....)

ja, wenn sie das täten, wäre es wirklich übel.

nur, eigentlich kann das jobcenter nix dazu, es muss das (also das einladen und auch nach dem schulerfolg sehen) tun, nach gesetzeslage. kinder von hartz-IV-eltern sind automatisch ab dem 15. lebensjahr beim jobcenter gemeldet und bekommen ihren fallmanager.

#128:  Autor: beefyWohnort: Land der abgehärteten Seelen BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 20:47
    —
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ungustiöses im Blickfeld

Dem schließ ich mich an. Ungustiöses im Blickfeld



Ich auch.

(Und es würde mich nicht wundern wenn sie dann auch noch Sanktionen wegen Fehlzeiten androhen....)

ja, wenn sie das täten, wäre es wirklich übel.

nur, eigentlich kann das jobcenter nix dazu, es muss das (also das einladen und auch nach dem schulerfolg sehen) tun, nach gesetzeslage. kinder von hartz-IV-eltern sind automatisch ab dem 15. lebensjahr beim jobcenter gemeldet und bekommen ihren fallmanager.


Nach welche Gesetzeslage müssen denn die Fallmanager Zeugnisse anschauen?"Besucht Schule XY bis voraussichtlich mindestens Schuljahresende" steht ja eh in den Schulbescheinigungen, die die Mutter regelmäßig abzugeben hat, und Berufsorientierung ist im Lehrplan an den meisten Schulen (einschließlich Gymnasien ) enthalten.

#129:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 22:15
    —
beefy hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ungustiöses im Blickfeld

Dem schließ ich mich an. Ungustiöses im Blickfeld



Ich auch.

(Und es würde mich nicht wundern wenn sie dann auch noch Sanktionen wegen Fehlzeiten androhen....)



Wer kann sich eigentlich hier nicht anschliessen?

Die Sippenhaftung scheint wieder froehliche Urstaend' zu feiern. Erbrechen

#130:  Autor: HatioraWohnort: Frankfurt BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 22:55
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:


Die Sippenhaftung scheint wieder froehliche Urstaend' zu feiern. Erbrechen


Das war auch mein Gedanke... Traurig

#131:  Autor: Babyface BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 23:17
    —
Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten.

#132:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 23:22
    —
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
nur, eigentlich kann das jobcenter nix dazu, es muss das (also das einladen und auch nach dem schulerfolg sehen) tun, nach gesetzeslage.


Nach der Rechtsprechung des BVerfG dürfte das Jobcenter aber eigentlich nicht mit Sanktionen drohen, denn eine Minderung des Existenzminimums ist verfassungswidrig. Aber das kümmert wohl weder die Jobcenter noch den Gesetzgeber.

#133:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 14.11.2013, 23:31
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
denn eine Minderung des Existenzminimums ist verfassungswidrig.

Das ist weder eindeutig dem BverfG zu entnehmen noch unumstritten. (Ich wollte erst: Quatsch schreiben, aber das wäre ja nicht nett.

(Im übrigen halte ich diese ganze Rspr. für einen irrweg, aber das ist eher irrelevant).

#134:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 00:03
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
denn eine Minderung des Existenzminimums ist verfassungswidrig.

Das ist weder eindeutig dem BverfG zu entnehmen noch unumstritten.


Zitat:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden,(...)

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

#135:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 00:45
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
denn eine Minderung des Existenzminimums ist verfassungswidrig.

Das ist weder eindeutig dem BverfG zu entnehmen noch unumstritten.


Zitat:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden,(...)

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Ich bin (und - NIEMAND ist m.E.) der Ansicht, dass dies zwingnd voraussetzungslos geschehen muss. Zumal das Bverfg heir selbst von einer konkretisierungsoption und einem gesetzgeberischen Ermessensspielraum spricht. Maßgebend ist, dass jeder prinzipiell die möglichkeit hat, dieses gewährleistungsrecht zu erlangen. Nicht, dass dem Anspruchsinhaber nicht abverlangt werden darf.

#136:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 00:53
    —
Ich lese das jetzt zum dritten Mal und verstehe es immer noch nicht. Vor allem der erste Halbsatz ist unklar.

#137:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 00:57
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich lese das jetzt zum dritten Mal und verstehe es immer noch nicht. Vor allem der erste Halbsatz ist unklar.

Es ergibt sich weder aus Art. 1 noch aus Art. 20 oder irgendeinem anderen Verfassungsgrundsatz, dass dieses Existenzminimum voraussetzungslos oder ohne Gegenleistung gewährt werden muss.

#138:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 01:04
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich lese das jetzt zum dritten Mal und verstehe es immer noch nicht. Vor allem der erste Halbsatz ist unklar.

Es ergibt sich weder aus Art. 1 noch aus Art. 20 oder irgendeinem anderen Verfassungsgrundsatz, dass dieses Existenzminimum voraussetzungslos oder ohne Gegenleistung gewährt werden muss.


Das sieht das BVerfG offensichtlich anders. Und ich stimme ihm da zu. Selbst einem Straftäter, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, werden die monatlich verfügbaren Mittel nicht über das Existenzminimum hinaus entzogen. Es wäre auch rein semantisch schon völliger Quatsch, von einem Existenzminimum zu reden, wenn es da noch Spielraum für Kürzungen gäbe. Wer Arbeitslose durch Kürzungen sanktionieren möchte, der muss ihnen halt erstmal mehr als das Existenzminimum geben.

#139:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 01:22
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:

Das sieht das BVerfG offensichtlich anders.

Nein, tut es nicht. Aber ich stimme zu, dass der Begriff "Existenzminimum" besser vermieden worden wäre.

#140:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 01:42
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Aber ich stimme zu, dass der Begriff "Existenzminimum" besser vermieden worden wäre.


Was soll denn der Bullshit? Genau darum geht es doch, um die Grundsicherung des Existenzminimums. Welches 300pferdige Dampfdynamo hat Dich geritten, diesen Umstand aus der Diskussion heraus halten zu wollen?

#141:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 01:48
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Aber ich stimme zu, dass der Begriff "Existenzminimum" besser vermieden worden wäre.


Was soll denn der Bullshit? Genau darum geht es doch, um die Grundsicherung des Existenzminimums. Welches 300pferdige Dampfdynamo hat Dich geritten, diesen Umstand aus der Diskussion heraus halten zu wollen?

Es geht - die Diskussion wurde mit dem blöden Navigator viel zu lange geführt- darum, ob für die Gewährung dieses "Existenzminimus" -einen Begriff, den man wahrlich nur in Anführungszeichen verwenden sollte- an Voraussetzungen und Gegenleitungen gekoppelt werden darf.
Meiner Meinung nach eindeutig ja. Ein Ansatzpunkt könnte unter Berücksichtigung der unseligen BverfG Rechtsprechung die Auslegung des Begriffs "hilfsbedürftigen" sein.

#142:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 01:53
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Es geht - die Diskussion wurde mit dem blöden Navigator viel zu lange geführt- darum, ob für die Gewährung dieses "Existenzminimus" -einen Begriff, den man wahrlich nur in Anführungszeichen verwenden sollte- an Voraussetzungen und Gegenleitungen gekoppelt werden darf.


Mach Dich nicht lächerlich. Hier geht es gerade darum, dass einer Familie gedroht wird, ihr dieses Existenzminimum zu kürzen, wenn ihre Kinder ihre schulischen Leistungen nicht dem Fallmanager beim Jobcenter zu offenbaren. Es geht schon lange nicht mehr um Gegenleistungen, sondern um die komplette Entwürdigung von Menschen.

#143:  Autor: WilsonWohnort: Swift Tuttle BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 02:00
    —
würde ist doch auch auslegbar. Am Kopf kratzen

#144:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 02:18
    —
Kramer hat folgendes geschrieben:

Mach Dich nicht lächerlich. Hier geht es gerade darum, dass einer Familie gedroht wird, ihr dieses Existenzminimum zu kürzen, wenn ihre Kinder ihre schulischen Leistungen nicht dem Fallmanager beim Jobcenter zu offenbaren. Es geht schon lange nicht mehr um Gegenleistungen, sondern um die komplette Entwürdigung von Menschen.

Ja, und das ist falsch. Abzulehnen. Wenn man aber bedenkt, welchen Zweck (der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG ursprünglich hatte, ist dessen heranziehung in diesem Zusammenhang aber verfehlt.

#145:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 02:19
    —
Wilson hat folgendes geschrieben:
würde ist doch auch auslegbar. Am Kopf kratzen

Ja sicher. Und das wird doch auch gemacht.

#146:  Autor: Kramer BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 03:43
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Wenn man aber bedenkt, welchen Zweck (der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG ursprünglich hatte, ist dessen heranziehung in diesem Zusammenhang aber verfehlt.


Finde ich nicht. Ich habe vor kurzem ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen gelesen, da ging es um einen Fall, in dem ein Hartz-IV-Bezieher nicht die vollen anfallenden Heizkosten vom Jobcenter erstattet bekam, weil der Abschlag über dem ortsüblichen Mittelwert lag und die tatsächliche Ermittelung der Heizkosten nicht möglich war. In erster Instanz hat das Sozialgericht entschieden, dass es rechtens ist, dem Mann zuzumuten, die Heizkosten teilweise von dem zu tragen, was für seinen Lebensunterhalt nötig ist, schliesslich bedeuten die 10% weniger nicht, dass er drei Tage nichts zu essen hat, er muss nur insgesamt pro Tag weniger essen. Diese Argumentation hat das Landessozialgericht als verfassungswidrig und zynisch zurück gewiesen - übrigens mit Berufung auf das Urteil vom BVerfG.

Ich muss keine hochphilosophischen Aufsätze darüber lesen, was Menschenwürde eigentlich bedeutet und welche historischen Gründe dazu geführt haben, dass die Menschenwürde in unserer Verfassung so eine hohe Stellung hat, um zu erkennen, dass es auf ganz banaler, rein menschlicher Ebene entwürdigend ist, wenn einem Menschen, der sowieso nur das Notwendigste zum Leben hat, gesagt wird: Dann friss doch einfach weniger, dann kommste auch mit dem Geld hin. Man muss dabei einfach im Hinterkopf behalten, dass für die Betroffenen das Geld aus Harz-IV nicht irgendein Zubrot, kein Bonus, kein lockeres Polster ist - das ist alles, was die im Monat haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Nicht nur für Essen und Verpflegung, sondern für Kleidung, Strom, Haushaltsgeräte, Medikamente, Körperpflege, Frisörbesuche, Auto/Fahrrad/öffentliche Verkehrsmittel, die Pflege ihrer sozialen Kontakte (z.B. Geburtsagsgeschenke), Freizeitgestaltung, Kommunikation, Information und für ganz Dekadente: Mal eine Bratwurst auf der Kirmes oder ein Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt. Am Ende des Monats ist da jeder Euro zu wenig ein Tag mehr, an dem man gar nichts mehr hat. Woran soll denn jemand sparen, der eine 30%-Sanktion aufgedrückt bekommen hat? Was ist mit all denen, die zu Unrecht sanktioniert werden? Was hilft denen in konkreter Geldknappheit die Aussicht, irgendwann in drei oder sechs Monaten das Geld, das ihnen jetzt zum Überleben fehlt, zurück erstattet zu bekommen?

#147:  Autor: Defätist BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 07:35
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
(der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG
...
Könntest du mal bitte näher ausführen, wieso deiner Meinung nach der Art. 1GG "sowieso fragwürdig" ist.

#148:  Autor: MisterfritzWohnort: badisch sibirien BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 08:01
    —
Babyface hat folgendes geschrieben:
Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten.

das jobcenter ist angehalten, hartzIV-karrieren von kindern aus hartzIV-familien zu verhindern, und das geht nun mal besser mit einem schulabschluss und einer ausbildung.
das kann man scheisse finden, aber es ist nun mal so. will man das ändern, sollte man nicht auf die ausführenden, sondern auf den gesetzgebern rumhauen.

#149:  Autor: beefyWohnort: Land der abgehärteten Seelen BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 09:25
    —
Defätist hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
(der sowieso fragwürdige) Art. 1 GG
...
Könntest du mal bitte näher ausführen, wieso deiner Meinung nach der Art. 1GG "sowieso fragwürdig" ist.


Wenn er das antwortet was ich vermute hat er da zwar nicht ganz unrecht, aber es würde einen anderen Thread benötigen.

Es wäre dann die Antwort:"Was ist denn Würde?" (Rein juristisch gesehen ist das sehr "schwammig")



Bac to topic:


Ist es nicht so, daß die Mutter als Antragstellerin die Ansprechpartnerin ist?
Und das die Tochter aufgrund ihrer fehlenden vollen Geschäftsfähigkeit und der "vermuteten" fehlenden Einsicht in die zukünftigen Folgen und Konsequenzen ihreres Handelns gar nicht bedroht werden darf?
Die hat ja nichtmal eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.
Was soll ein Termin bei der Arge denn bewirken?Wem nützt das, wenn ein Sachbearbeiter sich eine Stunde für so einen Termin freihält?Wie könnte er helfen und vor allem bei was?

#150:  Autor: beefyWohnort: Land der abgehärteten Seelen BeitragVerfasst am: 15.11.2013, 09:33
    —
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
Das Schulzeugnis geht diese Schnüffler einen feuchten Dreck an. Bei Sanktionsandrohung sofort Anzeige wegen Nötigung erstatten.

das jobcenter ist angehalten, hartzIV-karrieren von kindern aus hartzIV-familien zu verhindern, und das geht nun mal besser mit einem schulabschluss und einer ausbildung.
das kann man scheisse finden, aber es ist nun mal so. will man das ändern, sollte man nicht auf die ausführenden, sondern auf den gesetzgebern rumhauen.


Dann sollen sie mehr als 10 € / Monat für Nachhilfe bewilligen.
Dann soillen sie den "Bedarf" eines H4 Kindes den tatsächlichen Bedingungen anpassen.
Dann sollen sie erklären wie das mit dem von ihnen verursachten Unterrrichtsausfall zu gewährleisten ist.

Ich bin mir übrigens sicher. daß die Sachbearbeiter da Ermessensspielraum haben und diesen idR. auch vernünftigerweise ausnutzen.Denn wenn es nicht so wäre, dann wäre so ein Fall schon viel eher in den Medien thematisiert worden.



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