notkerbakker hat folgendes geschrieben: | Falameezar hat folgendes geschrieben: | notkerbakker hat folgendes geschrieben: | Falameezar hat folgendes geschrieben: | Zebra hat folgendes geschrieben: | § 3 II StVO:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
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Richtig, und wenn ich mich recht erinnere, besteht auch ein Rechtsfahrgebot. |
Vor ein paar Jahren in D aufgehoben. |
Generell oder nur bei zähfließendem Verkehr? |
Generell. |
In meiner Printausgabe der StVO von 2002 und diversen Online-Auftritten gilt § 2 I, der das Rechtsfahrgebot regelt, noch. |