tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Ich bin ja kein Jurist, aber gelten Verschweigen und Vertuschen denn bei irgendeiner Straftat (wenn sie beendet ist) als Beihilfe? Nach Lektüre des WP-Artikels sieht mir das nicht so aus. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
...eine völlige Abschaffung der Verjährung sollte es mMn weiterhin nur bei allerschwersten Straftaten wie Mord geben. |
AlexJ hat folgendes geschrieben: | ||||
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung#Strafvereitelung,_%C2%A7_258_StGB Beihilfe ist vielleicht juristisch das falsche Wort. Aber Strafvereitelung, um das es hier wohl geht, ist eine Anschluss Tat, die meist stattfindet, nach dem eigentliche Straftat bereits begannen wurde. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Priester/Bischöfe et al ist eine allerschwerste Straftat!! |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Es ist ja völlig richtig, dass das als Straftat gewertet wird, wenn es ein Erwachsener in sexueller Weise bei einem Kind macht. Aber - vielleicht bin ich da ja auch komisch - auf einer Stufe mit Mord steht es mMn nicht. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Nein, auf einer Stufe mit Mord steht das nicht, und natürlich sollte es auch nicht genauso bestraft werden. Trotzdem bin ich gegen eine Verjährung von sexuellem Missbrauch - nicht zuletzt auch, weil manche Täter Organisationen im Rücken haben, die die Aufklärung und Verfolgung systematisch behindern und verzögern. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Warum setzt du das "durch Priester/Bischöfe" dazu? Wäre der Missbrauch von Schutzbefohlenen durch andere Leute deiner Meinung nach etwa anders zu werten? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
[...] sehr plausibel ...eine Strafverfolgung erst spät möglich ...wird ja aber schon dadurch berücksichtigt...Damit verjährt ... Ruhen der Verjährung ...Verjährungsfrist ...ruhen sollte...hinreichend berücksichtigt. |
jdf hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nun bezeichnen sich andere Leute selten als Seelsorger, eine Bezeichnung also, die iVm dem Seelsorge- bzw Beichtgeheimnis eine besondere Vertrauenswürdigkeit unterstellt und ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet. Der Missbrauch des seelsorgerischen Vertrauensverhältnisses wiegt daher besonders schwer, eine Herausstellung von Priestern und Bischöfen finde ich da nicht nur legitim, sondern schon fast zwingend. |
jdf hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nun bezeichnen sich andere Leute selten als Seelsorger, eine Bezeichnung also, die iVm dem Seelsorge- bzw Beichtgeheimnis eine besondere Vertrauenswürdigkeit unterstellt und ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet. Der Missbrauch des seelsorgerischen Vertrauensverhältnisses wiegt daher besonders schwer, eine Herausstellung von Priestern und Bischöfen finde ich da nicht nur legitim, sondern schon fast zwingend. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Die Rede war sowieso vom Missbrauch von Schutzbefohlenen, d.h. wir sprachen sowieso von Tätern, bei denen eine besondere Verantwortung besteht. Und Täter bei entsprechenden Straftaten sind, soweit ich weiß, doch sowieso fast immer Leute, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder bestehen sollte, seien es nun in anderen Fällen Lehrer, Erzieher, Jugendleiter, Trainer im Sportverein oder auch besondere Freunde der Familie oder einfach die Eltern selbst. Also, ja, natürlich ist beim Missbrauch durch Priester der Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses gegeben, aber nein, das unterscheidet es mMn nicht von anderen Missbrauchsfällen, bei denen das idR auch gegeben sein dürfte. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Dieses bürokratische Gelaber auf dem Rücken von fürs Leben Gezeichneten ist nur zum Kotzen. Ein spezieller Ausdruck christlicher Nächstenliebe? |
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