uwebus hat folgendes geschrieben: | ||||||
Na ja, wenn man die Leserzuschriften auch liest, dann bekommt man zumindest einen Eindruck davon, wie die Bevölkerung zu der Ganzkörperverhüllung und deren Befürwortern im Links-Grünen Lager steht. Und die FAZ ist nun wirklich kein Blatt der AfD, da werden alle kritischen Zuschriften schon aussortiert und nicht veröffentlicht. |
jdf hat folgendes geschrieben: | ||
Unabhängig davon, was du mit Einsackung meinst: Der Hamburger Senat macht keine Gesetze. Vielleicht magst du dich mal mit der Gewaltenteilung in unserem heimatlichen Verfassungsrecht beschäftigen. |
jdf hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Die Frage bezog sich auf den Artikel, nicht auf das, was sonst wer drunter schreibt. |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Und wenn das tatsächlich so sein sollte, wie können dann die Kommentare "die Bevölkerung" darstellen? |
goedelchen hat folgendes geschrieben: | ||||
Kann dich beruhigen. Der Senat Hamburg bringt ein, die Bürgerschaft erlässt die Landesgesetze ( somit auch Schulwesen betreffend) für das Bundesland Hamburg. Schau mal auf die Internetseite der Bürgerschaft Hamburg. |
Zitat: |
Gesetzentwurf
Gesetzentwürfe werden vom Senat, aus der Mitte der Bürgerschaft oder durch Volksbegehren eingebracht. Sie bedürfen einer zweimaligen Lesung in der Bürgerschaft. |
jdf hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Habe ich, Diggi:
https://www.hamburgische-buergerschaft.de/begriffserklaerung/ Es wäre zauberhaft von dir, wenn du gelegentlich mal nicht so eine Scheiße schreiben würdest, um sie dann auch noch unvollständig und irreführend sowie unbelegt zu verteidigen. |
goedelchen hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Hi, Also ist es falsch, dass der Senat Gesetze einbringt ? Alles klar. Für die Vollständigkeit über nehme ich die Verantwortung, Herzchen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Es ist falsch, dass der Hamburger Senat etwas "gesetzlich unterbinden" könnte, so dass das Gericht die "Entscheidung des Senats" hätte abwarten können. Das hattest du geschrieben. Wenn das Gericht feststellt, dass für so ein Verbot die gesetzliche Grundlage fehlt, kann der Senat (= die Landesregierung) aber gar nichts "beschließen" oder "unterbinden". Er kann, ja, lediglich ein Gesetz einbringen. Beschließen kann es dann die Bürgerschaft (= das Landesparlament) - oder eben nicht. Willst du uns einfach so verscheißern, oder kennst du die Bedeutung des Worts "einbringen" in diesem Kontext nicht? ---------------- Zu deiner lustigen Idee, dass das Gericht ja eine Änderung der Rechtslage hätte abwarten können: Das wäre strafbare Rechtsbeugung. Ein Gericht hat nach den geltenden Gesetzen zu urteilen und nach nichts anderem. Du scheinst ein ernsthaftes Problem mit unserer Rechtsstaatlichkeit zu haben. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Ein Eilantrag wird meinem Rechtsverständnis nach danach entschieden, ob die Sache für die Antragstellerin aus sachlichen Gründen eilt. Nicht danach, ob sich evtl. die Rechtslage ändern könnte und ein anderes Ergebnis politisch erwünscht wäre. Nach letzterem zu urteilen, wäre selbstverständlich Rechtsbeugung, was denn sonst? Du kannst gerne anderes belegen. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||
Und da es bei der Anstragstellerin um einen Schulbesuch ging, kann man doch zu Recht von den Richtern Eile erwarten. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Leseverständnis mangelhaft. Ist es wirklich so schwierig den EINEN Satz zu verstehen? |
uwebus hat folgendes geschrieben: |
Nein Alchemist, bei mir steht sowohl der Artikel als auch die Aufforderung, die Leserzuschriften dazu zu lesen.
Denn erst die Reaktionen auf diesen Artikel bilden ja das Salz in der Suppe. |
uwebus hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Nein Alchemist, bei mir steht sowohl der Artikel als auch die Aufforderung, die Leserzuschriften dazu zu lesen. Denn erst die Reaktionen auf diesen Artikel bilden ja das Salz in der Suppe. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Allerdings - ich habe das inzwischen nachrecherchiert - ging es gar nicht um einen Eilantrag der Schülerin bzw. ihrer Mutter. Den Eilantrag hat die Schulbehörde gegen das vorinstanzliche Urteil gestellt - und diese Eilbedürftigekeit hat das Gericht eben nicht gesehen. Das erscheint mir auch plausibel: Auch wenn man der Meinung ist, dass die sinnvolle Teilnahme am Unterricht durch einen Nikab erschwert ist - völlig unmöglich, sodass der Schulbesuch mit Nikab bis zur Rechtskräftigkeit eines Urteils für die Schule nicht zumutbar wäre, ist er ja nun auch nicht. Übrigens teile ich ja die Meinung, dass eine Gesichtsverschleierung die normale Kommunikation so erschwert, dass sie in der Schule verboten sein sollte. Meine Meinung reicht aber nun mal nicht; wenn dieses Verbot nicht gesetzlich gedeckt ist, ist das eben so, und meine Meinung herzlich irrelevant. Rechtsstaat eben. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Das sich in Leserbriefen ausdrückende gesunde Volksempfinden zu einem Gerichtsurteil ist in einem Rechtsstaat nicht das Salz, sondern die Sägespäne in der Suppe: Kann es geben, ist für die Nahrhaftigkeit aber absolut irrelevant. Wofür soll die Existenz der Leserbriefe denn ein Argument sein? (Sie könnten vielleicht zufällig ein juristisches Argument enthalten, dass das OVG übersehen hat, aber für sehr wahrscheinlich halte ich das nicht. Und so ein Agument könntest du dann ja hier auch bringen.) |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Auch bedeutet in diesem Fall eine optionale Tätigkeit. Meine Frage bleibt bestehen. Zusätzlich stellt sich mir die Frage, inwieweit Leserkommentare zu einem Gerichtsurteil in irgendeiner Weise relevant sein sollten. In unserem Land sind Gerichte nämlich unabhängig in ihrer Rechtssprechung. Oder ist das wieder etwas, was dir missfällt? |
uwebus hat folgendes geschrieben: | ||
Alchemist, du bist ein Scherzkeks. Warum hat sich denn die AfD gegründet? Weil den Bürgern eine Möglichkeit fehlte, gegen die Politik der "Systemparteien" zu protestieren. Und was war die Folge? Die Systemparteien haben auf den Bürgerprotest reagieren müssen und die Einwanderungsmöglichkeiten zumindest erschwert und zwar über Gesetzesänderungen. Die Gerichte führen diese Gesetze dann nur noch aus. Also Leserkommentare werden mit Sicherheit auch von Politikern gelesen, ausgewertet und zu Reaktionen führen, weil sie wissen, daß sie sonst noch mehr Wähler an die AfD werden abgeben müssen. Auch wenn unsre Print-/Internetmedien nicht ganz unabhängig sind, weil deren Eigentümer eben auch politisch in irgendeiner Ecke stehen, sind sie doch das bisher effektivste Mittel, um über Bürgerproteste politische Veränderungen anzustoßen. Warum glaubst du denn werden zu bestimmten Themen die Leserkommentarfunktionen abgestellt? Doch wohl, um bestimmten Protesten keine Plattform zu bieten. Vielleicht ist "gelenkte Demokratie" etwas hoch gegriffen, aber daß wir politisch in eine bestimmte Richtung gedrängt werden sollen zeigt doch auch der gegenwärtige CO2-Hype, dem ja nahezu jede Sachlichkeit abhanden gekommen ist. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Jetzt geht es auf einmal um Politik und Politiker während wir über eine Gerichtsentscheidung reden. Was soll das? |
goedelchen hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Hi, Also ist es falsch, dass der Senat Gesetze einbringt ? Alles klar. Für die Vollständigkeit über nehme ich die Verantwortung, Herzchen. |
uwebus hat folgendes geschrieben: | ||
Alchemist, du bist ein Scherzkeks. Warum hat sich denn die AfD gegründet? Weil den Bürgern eine Möglichkeit fehlte, gegen die Politik der "Systemparteien" zu protestieren. |
uwebus hat folgendes geschrieben: | ||
Ich weiß doch schon, daß du ein ganz Schlauer bist. |
uwebus hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Nein Alchemist, bei mir steht sowohl der Artikel als auch die Aufforderung, die Leserzuschriften dazu zu lesen. Denn erst die Reaktionen auf diesen Artikel bilden ja das Salz in der Suppe. |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Was soll das eigentlich sein, eine "Systempartei"? |
uwebus hat folgendes geschrieben: | ||
Was steht in meinem Text? Die Gerichte führen diese Gesetze dann nur noch aus. Politiker machen die Gesetze, Gerichte sind nur Ausführungsorgane. |
uwebus hat folgendes geschrieben: |
Das ist eine Partei einer Gruppe von Parteien in der BRD, die sich verabredet haben, die AfD gänzlich aus dem Geschäft zu lassen, sie zu blockieren, egal was diese Partei, die ja auch demokratisch gewählt wurde, auch macht. |
uwebus hat folgendes geschrieben: |
Ich stell mir das so vor: Im Kindergarten sind verschiedene Kinder, [...] |
uwebus hat folgendes geschrieben: |
Kinder sind halt keine Demokraten, sondern Bestien, völlig unabhängig von der Augenfarbe. |
uwebus hat folgendes geschrieben: |
[...] die spielen miteinander, prügeln sich um Süßigkeiten, jeder will das meiste haben. Ein Kind aber wird ausgegrenzt, weil es blaue Augen hat, das darf nicht mitspielen und kriegt auch nichts ab von den Süßigkeiten.
Denn bekäme es von den Süßigkeiten auch etwas ab, würde sich die Menge für die anderen Kinder ja verringern und das wollen die nicht. Könnte man mit Habgier umschreiben oder Futterneid. Oder einfach nur mit Haß auf blaue Augen. |
uwebus hat folgendes geschrieben: | ||
Was steht in meinem Text? Die Gerichte führen diese Gesetze dann nur noch aus. Politiker machen die Gesetze, Gerichte sind nur Ausführungsorgane. Und warum ändern Politiker Gesetze? Weil sie es sich nicht mit ihren Wählern verderben wollen. Da gibt es Politiker (sehr wenige), die haben Grundsätze, die Masse aber will nur ihre Diäten sichern und die brauchen Wähler, sonst müssen sie nach der nächsten Wahl eventuell arbeiten gehen. ... |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn du jetzt über die Politik sprichst, hüofst du also völlig beliebig zu einem anderen Thema, weil klar wird, dass deine Aussagen zum vorigen Thema einfach Unsinn waren. Deine typische Diskussionsverwirrung halt, |
uwebus hat folgendes geschrieben: |
Und damit reicht mir jetzt die Diskussion über schwarze Säcke mit Sehschlitz drin. |
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