wolle hat folgendes geschrieben: | ||
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Was ist das auch bitte für eine infame Fragestellung? Da ist schon die Frage selbst als Unterstellung zu werten. Der Interessenkonflikt zwischen der Religion einerseits und der Demokratie andererseits wird dabei nicht etwa ermittelt, sondern er ist in der Frage schon vorausgesetzt. Da ist es kein Wunder, wenn man solche Ergebnisse bekommt. Dass bei Christen nicht ähnliches herauskommt, liegt nur daran, dass die meisten Christen heute (man kann natürlich sagen zum Glück) nicht mehr allzu religiös sind..... |
Amy Coney Barrett hat folgendes geschrieben: |
Your legal career ist but a means to an end.......that end is building the kingdom of god. |
Zitat: |
Der 47-jährige Geschichtslehrer Samuel Paty hatte zum Thema Meinungsfreiheit Mohammed-Karikaturen im Unterricht gezeigt. Daraufhin hatte der Vater einer Schülerin massiv im Netz gegen ihn mobilisiert. Macron nannte die Tat einen islamistischen Terrorakt. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Wir wissen, dass Religionen Scheiße sind. Und fundamentalistische noch schlimmer.
Wir können dem nur entgegen treten, wenn wir zeigen, dass es sich lohnt, für eine Demokratie zu kämpfen, und es sich darin gut leben läßt. Was willst Du uns eigentlich sagen? |
Zitat: |
"Der bei einem islamistischen Anschlag getötete französische Lehrer ist nach Einschätzung des französischen Innenministers Opfer einer „Fatwa“ [Rechtsgutachten islamischer Gelehrter] geworden." |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||
Für jede Gewalttat, für jedes Verbrechen gegen die Menschlichkeit können sich die islamischen Extremisten auf Koransuren und Auslegungen des Quellenmaterials berufen. Man sollte also darauf achten, dass Hassprediger Identifiziert und des Landes verwiesen werden. Wir müssen humanistischen Werte, die im Westen gegen den Widerstand der Kirchen und Konservativen bitter erkämpft wurden, gegen konservative Vertreter des Islam verteidigen. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/terroranschlag-in-frankreich-wurde-der-lehrer-opfer-einer-fatwa-17009212.html schrieb:
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||||
Was ist das auch bitte für eine infame Fragestellung? |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||||
Formell gebe ich dir Recht. Die Frage ist zu unspezifisch gestellt und spiegelt lediglich einen unscharfen Zielkonflikt. Man hätte spezifischer fragen müssen, beispielsweise etwa wie folgt: 1) Ist jede Fatwa für jeden gläubigen Muslim eine verbindliche Handlungsanweisung? 2) Ist das Deutsche Grundgesetz und die Deutschen Gesetze für alle gläubigen, in Deutschland lebenden Muslime verbindlich einzuhalten? 3) Darf ein gläubiger Muslim in Deutschland ein parallel existierendes islamisches Rechtssystem (Scharia) unterstützen, unter Umgehung des Deutschen Rechtssystems? 4) Darf ein in Deutschland lebender, gläubiger Muslim seine Ehefrau rechtmäßig züchtigen? |
Zitat: |
Paulus, Epheser 5, 22-24
Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der Frau, wie auch Christus das Haupt der Gemeinde ist, die er als seinen Leib erlöst hat. Aber wie nun die Gemeinde sich Christus unterordnet, so sollen sich auch die Frauen ihren Männern unterordnen in allen Dingen. Paulus 1. Korinther 7, 3-5 Der Mann leiste der Frau, was er ihr schuldig ist, desgleichen die Frau dem Mann. Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn eine Zeitlang, wenn beide es wollen, damit ihr zum Beten Ruhe habt. Paulus 1. Korinther 11, 9 Und der Mann ist nicht geschaffen um der Frau willen, sondern die Frau um des Mannes willen. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Gesetze sind nicht für oder gegen Muslimen gemacht. Sie sind für alle Menschen gleich. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Und - um es nochmal zu sagen - die Grundrechte sind Schutzrechte gegenüber dem Staat, keine Individualverpflichtung von Einzelindividuen und schon gar keine Glaubens- oder Gewissensfrage. Davor, dass der Staat oder die Regierung sich in die privaten Glaubensangelegenheiten der Individuen einmischt, sollen die Grundrechte ja gerade schützen. Extrem ausgedrückt: Ob ein Muslim z.B. glaubt, das Recht zu haben, seine Frau zu verprügeln, hat den Staat eigentlich gar nichts anzugehen, sondern nur, ob er tatsächlich seine Frau verprügelt. Er hat die Ansicht ausschließlich dadurch zu beurteilen, dass er die Tat verhindert oder bestraft. Das Grundgesetz kennt nun mal keine Gedankenverbrechen. Es gibt aber letztlich keine mögliche Art, solche Fragen zu formulieren, die um eine Unterstellung von Gedankenverbrechen herumkommt - weil schon die Intention der Fragestellung selbst voraussetzt, dass es sowas geben könne wie (wenn auch gnädigerweise nicht staatlich verfolgte) Gedankenverbrechen. So gesehen: Nein, ich habe nicht nur "formal" recht, wie wolle meint, sondern insgesamt und überhaupt. |
Zitat: |
Es sei im marokkanischen Kulturkreis üblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe; damit habe die Frau bei der Heirat rechnen müssen. |
Code: |
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1564-an-maenner-die-bei-streit-mit-ehefrau-ausarten |
Zitat: |
„Rate mir." Er sagte: „Zürne nicht." Der Mann wiederholte seine Frage ein paar Mal und jedes Mal antwortete der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam ): „Zürne nicht.“ (Bukhari, Fath al-Bari 10/456) |
Code: |
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/150-muslime-in-nicht-muslimischen-laendern/896-bedingungen-fuer-das-leben-unter-den-kuffar |
Zitat: |
Deshalb ist es nicht erlaubt in den Ländern zu leben, außer aufgrund von schrecklichen Umständen. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||
https://de.wikipedia.org/wiki/Scharia#Deutschland schrieb:
Es scheint also in Deutschland ein gewisses "kulturelles" Gewohnheitsrecht zu gelten, was das verprügeln von Ehefrauen betrifft, und insofern sind nicht alle vor dem Gesetz gleich, und im vorliegenden Fall ging es nicht um ein Gedankenverbrechen, sondern um häusliche Gewalt, und die betroffene Frau durfte sich aufgrund dieser Gewalt nicht scheiden lassen. Das Grundgesetz kapituliert also bereits vor ausländischen kulturellen Gewohnheiten/ Traditionen. |
Zitat: |
In Deutschland wurde 2007 ein Gerichtsurteil einer Familienrichterin am Amtsgericht Frankfurt am Main diskutiert, welches den Antrag einer Frau auf eine beschleunigte Scheidung von ihrem gewalttätigen marokkanischen Mann ablehnte und dies unter anderem mit Zitaten aus dem Koran begründet haben soll. Es sei im marokkanischen Kulturkreis üblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe; damit habe die Frau bei der Heirat rechnen müssen. Die Richterin wurde anschließend infolge eines erfolgreichen Befangenheitsantrags von dem Fall abgezogen. Das Urteil wurde von vielen Politikern, Frauenrechtsorganisationen, dem deutschen Juristinnenbund und dem Zentralrat der Muslime scharf kritisiert. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Du sollst aber keinen Rosinen picken, sondern den ganzen Abschnitt zitieren: |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Sowas bräuchte man als automatische Antwort. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||
Wenn ich ganze Abschnitte zitiere, heißt es wieder, ich hätte Urheberrechte verletzt. Nach dem Gesetz darf man höchstens einen Satz zitieren, mit Link zum Urheber. (Damit ist der wirkliche Urheber gemeint, und nicht derjenige, der einen Absatz oder einen ganzen Artikel vom Urheber zitiert oder geklaut hat. Daher muss man selbst recherchieren, wer der wirkliche Urheber ist.) |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Du sollst aber keinen Rosinen picken, sondern den ganzen Abschnitt zitieren:
Genauso könnte man jede Aussage von jedem X-beliebigen zitieren. Es gibt überall Idioten. Wieviel Marokkaner kennst Du eigentlich persönlich? Ich kenne einige. Meine Tochter (bekennende Atheistin) ist mit einem liiert. Ich habe selten so ein lieben Menschen kennengelernt. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Dass das Urteil später diskutiert und kritisiert wurde, und dass die Richterin nach dem Urteil als befangen abberufen wurde, ist für mein Argument unerheblich. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Es scheint also in Deutschland ein gewisses "kulturelles" Gewohnheitsrecht zu gelten, ... |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Unsinn. Für eine so allgemeine Aussage wie diese ...
... ist es selbstverstädnlich überhaupt nicht unerheblich, dass es sich um eine sofort allgemein kritisierte und zügig zurückgenommene Einzelentscheidung handelte. Es widerlegt deine Behauptung, statt sie zu stützen. |
Zitat: |
Schlimm ist ferner, dass jenseits des IZM diverse Musliminnen und Muslime die Aufregung um die Sache nicht verstehen: Schließlich geht es doch um das Verb "daraba" in Vers 34 aus Sure 4. |
Zitat: |
Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben.
Darum sind die rechtschaffenen Frauen (Allah) demütig ergeben und hüten das zu Verbergende, weil Allah (es) hütet. Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist Erhaben und Groß. |
Code: |
https://ehrenmord.de/doku/2020/doku_2020.php |
Zitat: |
Die meisten Ehrenmorde werden niemals bekannt, weil sie als Unfall oder Selbstmord getarnt werden. Manchmal wird eine Frau als vermisst gemeldet, und der Rest der Familie hält still. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Wer sich wörtlich auf diese Sure beruft, kann sich also auf seine Religionsfreiheit berufen. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Soweit kommt's noch, dass man in die Menschenrechte eine Hierarchie einführt. Die Rechte des einen haben in den Rechten eines anderen ihre Schranke. Punkt. Das oben genannte Urteil war Unrecht und wurde deshalb auch wieder aufgehoben, weil es diese Schranke und damit die Rechte der Frau nicht anerkannt hat. So einfach ist das. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||||||
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_86240142/gewalt-gegen-frauen-unter-muslimen-eine-gefaehrliche-ignoranz.html schrieb die Islam-Wissenschaftlerin Lamya Kaddor:
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wolle hat folgendes geschrieben: | ||
https://koranlesen.de/an-nisa/ schrieb in Sure 4, Absatz 34:
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wolle hat folgendes geschrieben: |
Die Schläge werden in der Sure also sogar dann bereits gefordert, wenn der Ehemann nur befürchtet, das die Frau sich dem Mann widersetzen könnte. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Wer sich wörtlich auf diese Sure beruft, kann sich also auf seine Religionsfreiheit berufen. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||
Freilich gibt es keine verlässlichen Statistiken über häusliche Gewalt in Ehen mit einem Moslem.
Der Islam verbietet zwar Ehrenmorde, jedoch fordert die Tradition mancher Länder ebendiese.
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Soweit kommt's noch, dass man in die Menschenrechte eine Hierarchie einführt. Die Rechte des einen haben in den Rechten eines anderen ihre Schranke. Punkt. Das oben genannte Urteil war Unrecht und wurde deshalb auch wieder aufgehoben, weil es diese Schranke und damit die Rechte der Frau nicht anerkannt hat. So einfach ist das. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Süß. Meinst du, wenn du scheinbar per Zitat antwortest, tatsächlich aber abrupt das Thema wechselst, ist dein erneuter bullshittiger Umgang mit Quellen vergessen? Du hast das Wikipedia-Zitat so aus dem Kontext gerissen, dass du damit das Gegenteil seiner tatsächlichen Bedeutung behaupten wolltest. Das wollen wir doch erst einmal festhalten. Und dann können wir uns, wenn du möchtest, mit weiteren (wahrscheinlich wieder aus dem Zusammenhang gerissenen) Zitaten von anderswoher befassen. |
Code: |
https://beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-religion/islam/beschneidung-im-islam.html |
Zitat: |
Der Koran erwähnt die Beschneidung nicht. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Trotzdem dürfen in Deutschland Religionsgemeinschaften Kinder verstümmeln. Eine Tradition wird über die körperlichen Unversehrtheit gestellt, das Grundgesetz wird ausgehebelt. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Ei da guck. Im Koran, einem ca. 1300 Jahre alten Buch aus einer völlig anderen Gesellschaften, stehen Aussagen zur praktischen Ethik und zu Geschlechterverhältnissen, die wir aus heutiger Sicht überhaupt nicht gut finden. Wer hätte das wohl gedacht. Du erzählst uns allen was echt ganz Neues.
Ob diese Interpretation so richtig ist, sei mal dahingestellt. Ich habe diesmal wirklich keine Lust nachzuforschen. Vielleicht liegst du bei deiner Ein-Satz-Methode der Textbeurteilung per Zufall mal richtig, was weiß ich. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Das dürfen, meines Wissens alle machen in Deutschland. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Einen aus medizinischen Gründen, die Anderen aus religiösen Gründen. Großer Unterschied. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
Also nix genaues weiß man nicht. Na prima. Was sollte die Veranstaltung jetzt? |
Code: |
https://ehrenmord.de/faq/wieviele.php |
Zitat: |
Ehrenmorde in Deutschland 2015:
25 (+ 1 Ungeborenes, 1 weitere Schwangerschaft ist unbestätigt) Schwere Mordversuche: 16 (+ 1 Ungeborenes) |
Zitat: |
Ehrenmorde in Deutschland 2016:
41 (+ 4 Ungeborene) Schwere Mordversuche: 38 (+ 1 Ungeborenes) |
Zitat: |
Ehrenmorde in Deutschland 2017:
57 (+ 3 Ungeborene) Schwere Mordversuche: 49 (+ 2 Ungeborene) |
Zitat: |
Ehrenmorde in Deutschland 2018:
44 Schwere Mordversuche: 46 (+ 5 Ungeborene) |
Zitat: |
Ehrenmorde in Deutschland 2019:
38 Schwere Mordversuche: 40 (+ 3 Ungeborene) |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Der Koran fordert diese Beschneidung nicht. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Bei der männlichen Beschneidung handelt es sich auch um eine landestypische Tradition, da diese im Koran nirgends gefordert wird. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Der Islam verbietet zwar Ehrenmorde, jedoch fordert die Tradition mancher Länder ebendiese. |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Es ist eine Frage der Integration.
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