Code: |
https://t.me/horror_footage/1879 |
Zitat: |
Fu**g freaks. Why they don’t want to live peacefully |
Zitat: |
Stürzenberger wollte auf dem Marktplatz als Sprecher an einer Kundgebung teilnehmen. |
Zitat: |
Teil II: Mannheimer Messerattacke - Polizeieinsatz analysiert - Neues Video aufgetaucht |
wolle hat folgendes geschrieben: | ||
Gerade habe ich das Instagram Profil von Michael Stürzenberger gecheckt, der Heute schwer bei einem Attentat in Mannheim verletzt wurde.
Auch ein Polizist wurde ins Genick gestochen mit einem Kampfmesser. https://www.welt.de/politik/deutschland/article251797352/Messerangriff-in-Mannheim-Wohnung-in-Hessen-durchsucht-Verletzter-Polizist-im-kuenstlichen-Koma.html schrieb:
Die Kundgebung von der Partei Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) wendet sich gegen den politischen Islam. Auf seinem Profil stellt Stürzenberger viele Drohungen gegen ihn und seine Familie online. https://www.instagram.com/stories/highlights/17966678521848883/ Schon spannend, was man sich als Politiker heutzutage alles bieten lassen muss anscheinend. |
Wilson hat folgendes geschrieben: |
Nun ist der junge Polizist gestorben.
Das ist schrecklich. |
Zitat: |
Bei einer Kundgebung des Vereins Bürgerbewegung Pax Europa im Dezember 2022 wurden Stürzenberger sowie zwei Ordner der BPE in Bonn durch Faustschläge eines Angreifers verletzt. Das Verfahren gegen den Täter wurde am 2. November 2023 gegen Auflagen eingestellt.[9] |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Wenn beispielsweise Leute, welche durch politisches Engagement gefährdet sind, sich selbst nicht einmal mit einem gleichen Messer bewaffnen dürfen zur Selbstverteidigung, wie es der Angreifer verbotener Weise geführt hat. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
Solange gefährliche Körperverletzungen dieser Art nicht von unserer Justiz verurteilt werden, haben die Islamisten praktisch freie Hand, und das Attentat mit dem Messer war eine mögiche Konsequenz aus dem vorher eingestellten Verfahren. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
So ein Unsinn. In welcher Weise hätte denn ein Messer "zur Selbstverteidigung" geholfen? Um auf einen derartigen Überraschungsangriff reagieren zu können, müsste man ständig dafür aufmerksam sein und die Waffe mindestens griffbereit haben. Das kann eine Privatperson, die eigentlich gerade etwas anderes zu tun hat - in diesem Fall: die geplante Hetzveranstaltung vorbereiten - gar nicht leisten. Deswegen werden ja für gefährdete Personen Polizist:innen abgestellt, deren Aufgabe das ist. So wie es - unqualifiziert und voreilig nach den Medienberichten beurteilt - aussieht, waren wohl die Polizist:innen nicht aufmerksam und bereit genug. Möglicherweise, weil die Veranstaltung noch gar nicht angefangen hatte, sondern in der Vorbereitung war und noch nicht viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte.
Schmarrn. Du vergleichst hier eine einfache (so wie ich das aus den Zeilen vor der Bezahlwand sehen kann eben nicht gefährliche) Körperverletzung mit einem Mord. Natürlich führt das zu unterschiedlichen Urteilen, was durch weitere Aspekte der Urteilsfindung noch verstärkt werden kann. Überhaupt ist mMn der Gedanke lächerlich, dass jemand, der so etwas macht, sich durch Strafmaß oder evtl. Verteidigung des Opfers abschrecken ließe. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
So ein Unsinn. In welcher Weise hätte denn ein Messer "zur Selbstverteidigung" geholfen? Um auf einen derartigen Überraschungsangriff reagieren zu können, müsste man ständig dafür aufmerksam sein und die Waffe mindestens griffbereit haben. Das kann eine Privatperson, die eigentlich gerade etwas anderes zu tun hat - in diesem Fall: die geplante Hetzveranstaltung vorbereiten - gar nicht leisten. Deswegen werden ja für gefährdete Personen Polizist:innen abgestellt, deren Aufgabe das ist. So wie es - unqualifiziert und voreilig nach den Medienberichten beurteilt - aussieht, waren wohl die Polizist:innen nicht aufmerksam und bereit genug. Möglicherweise, weil die Veranstaltung noch gar nicht angefangen hatte, sondern in der Vorbereitung war und noch nicht viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte.
Schmarrn. Du vergleichst hier eine einfache (so wie ich das aus den Zeilen vor der Bezahlwand sehen kann eben nicht gefährliche) Körperverletzung mit einem Mord. Natürlich führt das zu unterschiedlichen Urteilen, was durch weitere Aspekte der Urteilsfindung noch verstärkt werden kann. Überhaupt ist mMn der Gedanke lächerlich, dass jemand, der so etwas macht, sich durch Strafmaß oder evtl. Verteidigung des Opfers abschrecken ließe. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
....
Zum Thema Messer: Ein Messer zur Selbstverteidigung ist in weniger als einer Sekunde gezogen. Ich bezweifle, dass der Angreifer mit einem Messer gegen drei oder vier mit Messern bewaffnete Ordner seinen tödlichen Anschlag verübt hätte. Ein Messer-Angreifer ist einem Unbewaffneten fast immer überlegen. Bei einem Kampf Messer gegen Messer steht die Chance aber grundsätzlich 1:1. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
...
Schlussfolgerungen:... Das Messer-Gesetz ist mittlerweile so kompliziert, dass es häufig einen Gutachter braucht, um zu entscheiden, ob ein Messer noch legal oder schon illegal ist. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
...
Das Messergesetz sollte vereinfacht und gelockert werden, damit man sich wenigstens vernünftig wehren kann gegen solche Attentäter. |
Zitat: |
Das beste Mittel gegen einen bösen Menschen mit einer Waffe ist ein guter Mensch mit einer Waffe. |
wolle hat folgendes geschrieben: |
...
Auch ein Fausthieb gegen den Kopf ist potenziell tödlich. Gehirnblutungen können entweder direkt durch den Schlag auftreten oder durch den nachfolgenden sehr häufigen Sturz, hervorgerufen durch den temporären Verlust des Gleichgewichtssinnes, der über das Ohr geregelt wird. Daher sollte ein Schlag gegen den Kopf immer als gefährliche Körperverletzung oder versuchte schwere Körperverletzung gewertet und bestraft werden. Solange diesbezügliche Gerichtsverfahren eingestellt werden, ist eine Abschreckung nicht gegeben. |
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